Rechtsprechung
| LG Karlsruhe, 08.02.2013 - 6 O 440/10 |
Kurzfassungen/Presse
- EVERS.OK(Abodienst) (Leitsatz)
- WIFO -, Buchauszug, Stornogefahrmitteilung, Rückforderung unverdienter Provisionen, Abgrenzung VV / VM, Agenuturinformationssystem, Außendienst-Informationssystem
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (19)
- BGH, 01.12.2010 - VIII ZR 310/09
Provisionsanspruch des Versicherungsvertreters bei Stornierung des …
Auszug aus LG Karlsruhe, 08.02.2013 - 6 O 440/10
15/16, 01.12.2010 - VIII ZR 310/09, 310/09 - NJW 11, 1590 = Juris Tzz.Der Versicherer muss die Stornogefahrmitteilung so rechtzeitig versenden, dass der Vertreter sich sinnvoll und mit Aussicht auf Erfolg um eine Rettung des Vertrags bemühen kann; er hat unverzüglich auf die Gefahr der Stornierung des betroffenen Versicherungsvertrags hinzuweisen (unter Bezugnahme auf BGH, 28.06.2012 - VII ZR 130/11 - VersR 12, 1174 = Juris Tzz. 18/19; 01.12.2010 - VIII ZR 310/09 - NJW 11, 1590 = Juris Tz. 24).
Geht eine Stornogefahrmitteilung gleichwohl ausnahmsweise auf dem Postweg verloren, so ist dies - und damit ebenso das hierauf zurückzuführende Unterbleiben von Nachbearbeitungsmaßnahmen des VV - ein Umstand, den der Versicherer nicht im Sinne des § 87 a Abs. 3 Satz 2 HGB zu vertreten hat (unter Bezugnahme auf BGH, 01.12.2010 - VIII ZR 310/09 - LS 2, 24 m.w.N., NJW 11, 1590 = Juris Tz. 24).
Nicht ersichtlich ist bereits, dass - ähnlich wie auf dem Postwege (so unterstellt etwa im Verfahren BGH, 01.12.2010 - VIII ZR 310/09 - NJW 11, 1590 = Juris Tz. 24) - auch im Email-Verkehr Stornogefahrmitteilungen nur ausnahmsweise verloren gehen.
- BGH, 20.09.2006 - VIII ZR 100/05
Wirksamkeit der Vereinbarung eines Einwendungsausschlusses gegen die Abrechnungen …
Auszug aus LG Karlsruhe, 08.02.2013 - 6 O 440/10
Eine Vereinbarung zwischen HV und U, nach der dessen Abrechnung mangels Widerspruchs des Handelsvertreters innerhalb einer bestimmten Frist als genehmigt gelten soll, ist wegen Verstoßes gegen § 87 c Abs. 5 HGB als unwirksam anzusehen (unter Bezugnahme auf BGH, 20.09.2006 - VIII ZR 100/05 - NJW-RR 07, 246; OLG Karlsruhe, BB 80, 226).Der Buchauszug muss eine vollständige, geordnete und übersichtliche Darstellung aller Angaben enthalten, die für die Provision von Bedeutung sind, die der HV zur Überprüfung der Provisionsansprüche benötigt (unter Bezugnahme auf BGH, 20.09.2006 - VIII ZR 100/05 - NJW-RR 07, 246 = Juris Tz. 17).
In dem Buchauszug müssen auch Angaben über Bestandserhaltungsmaßnahmen und Stornogefahrmitteilungen enthalten sein, weil das Unterlassen solcher Maßnahmen dazu führen kann, dass die Nichtausführung des Vertrags im Sinne von § 87 a Abs. 3 Satz 2 HGB vom VU zu vertreten ist (unter Bezugnahme auf BGH, 21.03.2001 - VIII ZR 149/99 - NJW 01, 2333 - Axa Colonia 1 - 20.09.2006 - VIII ZR 100/05 - NJW-RR 07, 246).
Die Belastung mit außergewöhnlich hohen Kosten, die mit der Erstellung des Buchauszugs verbunden sind, kann der U dem Anspruch auf Erteilung eines Buchauszugs nicht mit Erfolg entgegenhalten (unter Bezugnahme auf BGH, 20.09.2006 - VIII ZR 100/05 - NJW-RR 07, 246).
- OLG Düsseldorf, 22.12.2011 - 16 U 133/10
Abgrenzung von Handelsmakler und -vertreter
Auszug aus LG Karlsruhe, 08.02.2013 - 6 O 440/10
75/76; OLG Düsseldorf, 22.12.2011 - 16 U 133/10 - Juris Tzz.Die Interessenswahrnehmungspflicht des HV beherrscht das gesamte Vertragsverhältnis und ist in dem Sinne umfassend, als sie entgegen dem Wortlaut des § 86 Abs. 1, 2. HS HGB über die eigentliche Vermittlungs- und Abschlusstätigkeit und die Dauer des Vertragsverhältnisses hinaus reicht (im Anschluss an OLG Düsseldorf, 22.12.2011 - 16 U 133/10 - Juris Tz . 52).
Einen HM trifft nicht die in § 90 HGB für HV normierte nachvertragliche Pflicht (unter Bezugnahme auf OLG Düsseldorf, 22.12.2011 - 16 U 133/10 - Juris Tz . 52).
Der U ist daher gehalten, diese Angaben in den eigenen Büchern oder schriftlichen Geschäftsunterlagen vorzuhalten oder sich bei Bedarf aus den Büchern oder Geschäftsunterlagen der Geschäftspartner zu verschaffen (im Anschluss an BGH , 21.03.2001 - VIII ZR 149/99 - NJW 01, 2333, 2334 - Axa Colonia 1 - unter Bezugnahme auf OLG Düsseldorf, 22.12.2011 - 16 U 133/10 - Juris Tz. 72.).
- OLG Hamm, 19.03.2009 - 18 U 137/08
Zulässigkeit eines Teilurteils über die Klage ohne Entscheidung über die …
Auszug aus LG Karlsruhe, 08.02.2013 - 6 O 440/10
Den VM trifft regelmäßig keine Verpflichtung zum Tätigwerden, jedenfalls schuldet er dem ihm beauftragenden VM nicht, sich ständig um dessen Geschäfte zu bemühen (unter Bezugnahme auf BGH - IV ZR 154/91 - NJW 92, 2818, 2819; - I ZR 200/79 - BB 82, 1876 = Juris Tz. 16; - VII ZR 102/70 - BB 72, 11 f. = Juris Tz. 14; OLG Hamm, 19.03.2009 - 18 U 137/08 - Juris Tzz.Für die rechtliche Einordnung eines Vertrages als HVV oder HMV sind alle Umstände des Einzelfalls heranzuziehen, so dass das Gesamtbild der tatsächlichen Handhabung zu würdigen ist (unter Bezugnahme auf BGH - IV ZR 154/91 - NJW 92, 2818, 2819, OLG Hamm , 19.03.2009 - 18 U 137/08 - Juris Tz . 77).
Wenn ein VM von seinem Vermittler eine umfassende Kundenbetreuung mit den weitreichenden Betreuungs- und Beratungspflichten eines VM (unter Bezugnahme auf BGH - IVa ZR 190/83 - NJW 85, 2595) erwartet, lässt das erkennen, dass ein vom VM ständig betrauter Vermittler tätig werden soll (unter Bezugnahme auf OLG Hamm , 19.03.2009 - 18 U 137/08 - Juris Tz . Tz. 83).
Welche Angaben über die Geschäfte für die Provision von Bedeutung sind, hängt von der zwischen dem HV und dem U geltenden Provisionsregelung ab (unter Bezugnahme auf BGH, 21.03.2001 - VIII ZR 149/99 - NJW 01, 2333 sub II. der Gründe - Axa Colonia 1 - OLG Hamm , 19.03.2009 - 18 U 137/08 - Juris Tz . 87).
- BGH, 28.06.2012 - VII ZR 130/11
Provisionsanspruch des Versicherungsvertreters: Pflichten des …
Auszug aus LG Karlsruhe, 08.02.2013 - 6 O 440/10
Den Versicherer trifft die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass er eine ordnungsgemäße Nachbearbeitung des notleidenden Versicherungsvertrags vorgenommen hat (unter Bezugnahme auf BGH, 28.06.2012 - VII ZR 130/11 - VersR 12, 1174 = Juris Tzz.Der Versicherer muss die Stornogefahrmitteilung so rechtzeitig versenden, dass der Vertreter sich sinnvoll und mit Aussicht auf Erfolg um eine Rettung des Vertrags bemühen kann; er hat unverzüglich auf die Gefahr der Stornierung des betroffenen Versicherungsvertrags hinzuweisen (unter Bezugnahme auf BGH, 28.06.2012 - VII ZR 130/11 - VersR 12, 1174 = Juris Tzz. 18/19; 01.12.2010 - VIII ZR 310/09 - NJW 11, 1590 = Juris Tz. 24).
Ergibt sich nach diesem Klärungsversuch eine Stornogefahr - was regelmäßig anzunehmen sein dürfte, wenn eine Reaktion auf die standardisierte Anfrage in angemessener Frist nicht erfolgt - darf der Versicherer mit der entsprechenden Mitteilung an den Vertreter in der Regel nicht mehr als zwei Wochen abwarten (unter Bezugnahme auf BGH, 28.06.2012 - VII ZR 130/11 - VersR 12, 1174 = Juris Tz. 20).
- BGH, 21.03.2001 - VIII ZR 149/99
Form und Umfang des Buchauszuges
Auszug aus LG Karlsruhe, 08.02.2013 - 6 O 440/10
Welche Angaben über die Geschäfte für die Provision von Bedeutung sind, hängt von der zwischen dem HV und dem U geltenden Provisionsregelung ab (unter Bezugnahme auf BGH, 21.03.2001 - VIII ZR 149/99 - NJW 01, 2333 sub II. der Gründe - Axa Colonia 1 - OLG Hamm , 19.03.2009 - 18 U 137/08 - Juris Tz . 87).In dem Buchauszug müssen auch Angaben über Bestandserhaltungsmaßnahmen und Stornogefahrmitteilungen enthalten sein, weil das Unterlassen solcher Maßnahmen dazu führen kann, dass die Nichtausführung des Vertrags im Sinne von § 87 a Abs. 3 Satz 2 HGB vom VU zu vertreten ist (unter Bezugnahme auf BGH, 21.03.2001 - VIII ZR 149/99 - NJW 01, 2333 - Axa Colonia 1 - 20.09.2006 - VIII ZR 100/05 - NJW-RR 07, 246).
Der U ist daher gehalten, diese Angaben in den eigenen Büchern oder schriftlichen Geschäftsunterlagen vorzuhalten oder sich bei Bedarf aus den Büchern oder Geschäftsunterlagen der Geschäftspartner zu verschaffen (im Anschluss an BGH , 21.03.2001 - VIII ZR 149/99 - NJW 01, 2333, 2334 - Axa Colonia 1 - unter Bezugnahme auf OLG Düsseldorf, 22.12.2011 - 16 U 133/10 - Juris Tz. 72.).
- BGH, 01.04.1992 - IV ZR 154/91
Bestimmung der Maklertätigkeit oder Tätigkeit als Handelsvertreter bei einer …
Auszug aus LG Karlsruhe, 08.02.2013 - 6 O 440/10
Den VM trifft regelmäßig keine Verpflichtung zum Tätigwerden, jedenfalls schuldet er dem ihm beauftragenden VM nicht, sich ständig um dessen Geschäfte zu bemühen (unter Bezugnahme auf BGH - IV ZR 154/91 - NJW 92, 2818, 2819; - I ZR 200/79 - BB 82, 1876 = Juris Tz. 16; - VII ZR 102/70 - BB 72, 11 f. = Juris Tz. 14; OLG Hamm, 19.03.2009 - 18 U 137/08 - Juris Tzz.Für die rechtliche Einordnung eines Vertrages als HVV oder HMV sind alle Umstände des Einzelfalls heranzuziehen, so dass das Gesamtbild der tatsächlichen Handhabung zu würdigen ist (unter Bezugnahme auf BGH - IV ZR 154/91 - NJW 92, 2818, 2819, OLG Hamm , 19.03.2009 - 18 U 137/08 - Juris Tz . 77).
- BGH, 29.11.1995 - VIII ZR 293/94
Anspruch des Handelsvertreters auf Erteilung eines Buchauszuges
Auszug aus LG Karlsruhe, 08.02.2013 - 6 O 440/10
Der HV kann den Anspruch auf Erteilung eines Buchauszugs aus § 87 c Abs. 2 HGB als Grundlage für weitere Provisionsansprüche nicht mehr geltend machen, wenn er sich mit dem U über die Abrechnung der Provisionen geeinigt hat (im Anschluss an BGH, 29.11.1995 - VIII ZR 293/94 - WM 96, 309 = NJW 96, 588 sub II 1 der Gründe).Ein Einverständnis mit den Provisionsabrechnungen und damit das Anerkenntnis, keine weiteren Ansprüche zu haben, kann im Allgemeinen nicht aus einem untätigen Verhalten des HV gefolgert werden; für eine Einigung über die Abrechnung zwischen U und HV bedarf es vielmehr in der Regel einer eindeutigen Willenserklärung des HV (im Anschluss an BGH, 29.11.1995 - VIII ZR 293/94 - WM 96, 309 = NJW 96, 588 sub II 1 der Gründe).
- BGH, 15.03.2005 - VI ZB 74/04
Frist für die Ablehnung eines Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit
Auszug aus LG Karlsruhe, 08.02.2013 - 6 O 440/10
Unverzüglich, also ohne schuldhaftes Zögern (§ 121 Abs. 1 BGB), erfolgt eine Handlung nur, wenn sie innerhalb einer nach den Umständen des Einzelfalls zu bemessenden Prüfungs- und Überlegungszeit vorgenommen wird (unter Bezugnahme auf BGH, 24.01.2008 - VII ZR 17/07 - NJW 08, 985 Tz. 18; 15.03.2005 - VI ZB 74/04 - NJW 05, 1869 sub II 1 a der Gründe). - BGH, 24.01.2008 - VII ZR 17/07
Nachträgliche Tilgungsbestimmung bei mehreren Gläubigern
Auszug aus LG Karlsruhe, 08.02.2013 - 6 O 440/10
Unverzüglich, also ohne schuldhaftes Zögern (§ 121 Abs. 1 BGB), erfolgt eine Handlung nur, wenn sie innerhalb einer nach den Umständen des Einzelfalls zu bemessenden Prüfungs- und Überlegungszeit vorgenommen wird (unter Bezugnahme auf BGH, 24.01.2008 - VII ZR 17/07 - NJW 08, 985 Tz. 18; 15.03.2005 - VI ZB 74/04 - NJW 05, 1869 sub II 1 a der Gründe). - BGH, 21.10.2010 - IX ZB 73/10
Wiedereinsetzung bei Berufungsbegründungsfristversäumnis: Schutzwürdiges …
- BGH, 20.05.2009 - IV ZB 2/08
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand im Hinblick auf die Versäumung einer …
- BGH, 25.05.2005 - VIII ZR 279/04
Rechtsnatur und Umfang der Pflicht eines Versicherungsunternehmens zur …
- BGH, 22.05.1985 - IVa ZR 190/83
Versicherungsmakler als Sachwalter
- BGH, 16.11.1993 - XI ZR 70/93
Verzicht auf anteilige Erstattung des Disagios bei vorzeitiger Beendigung eines …
- BGH, 22.06.1995 - VII ZR 118/94
Anforderungen an konkludent erklärten Verzicht
- BGH, 25.09.1990 - KVR 2/89
Pauschalreisenvermittlung; Wesentliche Beeinträchtigung des Wettbewerbs; …
- BGH, 04.12.1981 - I ZR 200/79
Begriff des Angestellten; Abgrenzung zum freien Mitarbeiter
- BGH, 18.11.1971 - VII ZR 102/70
Voraussetzungen für die Annahme der Handelsvertretereigenschaft - Vermittlung von …
- LG Dortmund, 08.02.2017 - 10 O 12/16
Versicherungsvermittler, Abgrenzung Handelsvertreter/Makler, Buchauszug
Maßgeblich ist nicht allein die von den Parteien vorgenommene Einordnung des Vertrages, die gewählte Parteibezeichnung oder die tatsächliche Vertragsdurchführung; vielmehr ist auf das Gesamtbild der Verhältnisse abzustellen und dabei sowohl die vertragliche Gestaltung, als auch deren tatsächliche Handhabung zu berücksichtigen (…OLG Düsseldorf, a.a.O. m.w.N.; OLG Hamm, Urteil vom 19.03.2009, AZ: 18 U 137/08; vgl. LG Karlsruhe, Urteil vom 08.02.2013, AZ: 6 O 440/10 = BeckRS 2013, 07028).
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