Rechtsprechung
| LG Würzburg, 24.04.2025 - 6 Qs 67/25 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
StPO § 32b Abs. 1 S. 1, S. 2
Entbehrlichkeit einer qualifizierten Signatur beim Strafbefehlsantrag und bei der Beschwerdeeinlegung der Staatsanwaltschaft im Fall elektronischer Aktenführung und Übermittlung der Dokumente
Verfahrensgang
- AG Würzburg, 03.04.2025 - 2 Cs 862 Js 3939/25
- LG Würzburg, 24.04.2025 - 6 Qs 67/25
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (14)
- BGH, 01.04.2010 - 3 StR 30/10
Urteilsabsetzungsfrist (fehlende Unterschrift); absoluter Revisionsgrund
Auszug aus LG Würzburg, 24.04.2025 - 6 Qs 67/25
Rn. 29 Für diese Auslegung spricht, dass die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs für die Frage der Auswirkung eines Urteils ohne Unterschrift der befassten Richter deutlich strenger ausfällt (so z.B. Beschluss des BGH vom 01.04.2010, 3 StR 30/10, und Beschluss vom 14.02.2024, 4 StR 232/23).Hiernach genügt auch die unter der Zustellverfügung befindliche Unterschrift des mitwirkenden Richters nicht als Ersatz dafür, dass er durch die Unterschrift des Urteils die Verantwortung für dessen Inhalt übernimmt (Beschluss des BGH vom 01.04.2010, 3 StR 30/10).
- BGH, 14.02.2024 - 4 StR 232/23
Form des Urteils (Unterschrift der mitwirkenden Richter: Verhinderung, Fehlen …
Auszug aus LG Würzburg, 24.04.2025 - 6 Qs 67/25
Rn. 29 Für diese Auslegung spricht, dass die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs für die Frage der Auswirkung eines Urteils ohne Unterschrift der befassten Richter deutlich strenger ausfällt (so z.B. Beschluss des BGH vom 01.04.2010, 3 StR 30/10, und Beschluss vom 14.02.2024, 4 StR 232/23).Das vollständige Fehlen aller Unterschriften unter dem Urteil führt dazu, dass es sich tatsächlich nur um einen Entwurf handelt (Beschluss des BGH vom 14.02.2024, 4 StR 232/23).
- BGH, 27.04.2020 - 5 StR 117/20
Wirksamkeit der Anklage trotz fehlender Unterschrift (Verfolgungswille; …
Auszug aus LG Würzburg, 24.04.2025 - 6 Qs 67/25
Die unterbliebene Unterschrift sei unschädlich, wenn aus der Urkunde und sonstigen im Einzelfall zu würdigenden Umständen, etwa einer beigeschlossenen unterschriebenen Begleitverfügung, der notwendige Verfolgungswille ebenso wie die willentliche Entäußerung des Schriftstücks aus dem Bereich der Anklagebehörde erkennbar hervorgehe (dazu wurde u.a. verwiesen auf BGH, Beschluss v. 27.4.2020 - 5 StR 117/20).So führte der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (Beschluss vom 27.04.2020 - 5 StR 117/20, Rn. 5) aus: "Zwar trägt die Anklageschrift vom 21. Juni 2019 keine persönliche Unterschrift, sondern nur den maschinenschriftlichen Namenszug der zuständigen Staatsanwältin.
- BGH, 18.10.1951 - 3 StR 513/51
Auszug aus LG Würzburg, 24.04.2025 - 6 Qs 67/25
Ganz deutlich äußerte sich der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs im Urteil vom 07.01.1959 (2 StR 550/58) für den Fall der nicht lesbaren Unterzeichnung einer Revisionsbegründung: § 341 Abs. 1 StPO verlange nur, dass die Einlegung der Revision schriftlich zu erfolgen habe; die Schriftform sei bereits gewahrt, wenn aus dem Schriftstück in irgendeiner, jeden Zweifel ausschließenden Weise ersichtlich sei, von wem es herrühre (BGHSt 2, 77, 78 m.N.).Durch diese geht aus dem Schriftstück in einer jeden Zweifel ausschließenden Weise der Urheber und dessen Wille hervor, Beschwerde einzulegen (s.o. BGHSt 2, 77, 78 und Zabeck in Karlsruher Kommentar zur StPO, 9. Auflage, § 306 Rn. 8.).
- OLG Düsseldorf, 19.08.1993 - 1 Ws 676/93
Auszug aus LG Würzburg, 24.04.2025 - 6 Qs 67/25
Die Unterschrift ist jedoch keine Wirksamkeitsvoraussetzung, wenn feststeht, dass die nicht unterschriebene Anklage mit Wissen und Willen des zuständigen Staatsanwalts dem Gericht vorgelegt worden ist (vgl. BGH, Beschluss vom 5. Dezember 2017 - 4 StR 323/17, NStZ 2018, 538; RGSt 37, 407, 408; OLG München, StraFo 2011, 226; OLG Düsseldorf, MDR 1994, 85;… LR-StPO/Stuckenberg, 27. Aufl., § 200 Rn. 78 und 96;… KK-StPO/Schneider, 9. Aufl., § 200 Rn. 38;… MüKo-StPO/Wenske, § 200 Rn. 124;… Meyer-Goßner/ Schmitt, StPO, 62. Aufl., § 200 Rn. 27; Kuckein, StraFo 1997, 33, 34).Das Fehlen der Unterschrift führt aber dann nicht zur Einstellung des Verfahrens wegen eines Verfahrenshindernisses, wenn die Anklage mit Wissen und Wollen des zuständigen Beamten der Staatsanwaltschaft zu den Akten gereicht worden ist (vgl. RGSt 37, 407/408; OLG Düsseldorf wistra 1993, 352).
- RG, 18.02.1905 - 5620/04
Bedingt der Mangel der Unterschrift des Staatsanwalts unter der Anklageschrift …
Auszug aus LG Würzburg, 24.04.2025 - 6 Qs 67/25
Die Unterschrift ist jedoch keine Wirksamkeitsvoraussetzung, wenn feststeht, dass die nicht unterschriebene Anklage mit Wissen und Willen des zuständigen Staatsanwalts dem Gericht vorgelegt worden ist (vgl. BGH, Beschluss vom 5. Dezember 2017 - 4 StR 323/17, NStZ 2018, 538; RGSt 37, 407, 408; OLG München, StraFo 2011, 226; OLG Düsseldorf, MDR 1994, 85;… LR-StPO/Stuckenberg, 27. Aufl., § 200 Rn. 78 und 96;… KK-StPO/Schneider, 9. Aufl., § 200 Rn. 38;… MüKo-StPO/Wenske, § 200 Rn. 124;… Meyer-Goßner/ Schmitt, StPO, 62. Aufl., § 200 Rn. 27; Kuckein, StraFo 1997, 33, 34).Das Fehlen der Unterschrift führt aber dann nicht zur Einstellung des Verfahrens wegen eines Verfahrenshindernisses, wenn die Anklage mit Wissen und Wollen des zuständigen Beamten der Staatsanwaltschaft zu den Akten gereicht worden ist (vgl. RGSt 37, 407/408; OLG Düsseldorf wistra 1993, 352).
- OLG Dresden, 09.04.2025 - 6 Ws 8/25
Berufung der Staatsanwaltschaft muss nicht qualifiziert signiert werden
Auszug aus LG Würzburg, 24.04.2025 - 6 Qs 67/25
Rn. 8 Ergänzend wies die Staatsanwaltschaft mit Schriftsatz vom 15.04.2025 noch auf die aktuelle Entscheidung des OLG Dresden vom 09.04.2025 (Az. 6 Ws 8/25) hin.Zuzustimmen ist insofern den Ausführungen des Oberlandesgerichts Dresden in der kürzlich ergangenen Entscheidung vom 09.04.2025 (Beschluss des 6. Strafsenats, 6 Ws 8/25), dass bei elektronischer Aktenführung und Erstellung derartiger Dokumente durch die verschiedenen Arbeitsschritte die Authentizität bezüglich des Erstellers des Dokuments und dessen willentliche Entäußerung sichergestellt ist.
- BGH, 07.01.1959 - 2 StR 550/58
Leserlichkeit der Unterzeichnung einer Revisionsbegründung bei Entbehren des …
Auszug aus LG Würzburg, 24.04.2025 - 6 Qs 67/25
Ganz deutlich äußerte sich der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs im Urteil vom 07.01.1959 (2 StR 550/58) für den Fall der nicht lesbaren Unterzeichnung einer Revisionsbegründung: § 341 Abs. 1 StPO verlange nur, dass die Einlegung der Revision schriftlich zu erfolgen habe; die Schriftform sei bereits gewahrt, wenn aus dem Schriftstück in irgendeiner, jeden Zweifel ausschließenden Weise ersichtlich sei, von wem es herrühre (BGHSt 2, 77, 78 m.N.). - OLG München, 26.03.2010 - 4St RR 7/10
Wirksamkeit der Anklageerhebung bei nicht unterzeichneter Anklageschrift
Auszug aus LG Würzburg, 24.04.2025 - 6 Qs 67/25
Verwiesen wird u.a. auf einen Beschluss des Oberlandesgerichts München vom 26.03.2010 (4 St RR 7/10), das dazu ausführte: "Ein Verfahrenshindernis besteht nicht. - BVerfG, 19.02.1963 - 1 BvR 610/62
Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Vollzug von Untersuchungshaft
Auszug aus LG Würzburg, 24.04.2025 - 6 Qs 67/25
Durch die Rechtsprechung wurde zur Frage der erforderlichen Form bei Einlegung von Rechtsmitteln entwickelt, dass für den Fall, dass Schriftform vorgeschrieben ist, aber nicht die Unterzeichnung, eine handschriftliche Unterschrift nicht unbedingt notwendig ist (OLG Nürnberg, Beschluss vom 10.12.2007 - 1 Ws 718/07, unter Verweis u.a. auf BVerfG, Beschluss vom 19.02.1963 - 1 BvR 610/62 und BGH, Beschluss vom 26.01.2000 - 3 StR 588/99). - BGH, 05.12.2017 - 4 StR 323/17
Anklageschrift (Form: unschädliches Fehlen einer Unterschrift); Betrug …
- BGH, 26.01.2000 - 3 StR 588/99
Verwerfung der Revision als unzulässig
- OLG Nürnberg, 10.12.2007 - 1 Ws 718/07
Anforderungen an die Schriftform i.R.d. Berufungseinlegung in einem …
- OLG Celle, 13.05.2011 - 2 Ws 116/11
Ein Klageerzwingungsantrag ohne Angabe über die Wahrung der Antragsfrist nach § …
- BGH, 24.09.2025 - 5 StR 250/25
Kein Erfordernis einer qualifizierten elektronischen Signatur bei elektronisch …
Daher sind die für die Papieraktenführung entwickelten Grundsätze zu nicht unterschriebenen Anklageschriften - soweit darin eine Unterschrift als grundsätzliches Formerfordernis angesprochen wird (vgl. hierzu RG, Urteil vom 18. Februar 1905 - 5620/04, RGSt 37, 407, 408;… LRStPO/Stuckenberg, 27. Aufl., § 200 Rn. 78 und 96;… KKStPO/Schneider, 9. Aufl., § 200 Rn. 38;… MüKoStPO/Wenske, 2. Aufl., § 200 Rn. 124; im Ergebnis offen gelassen von BGH, Beschlüsse vom 27. April 2020 - 5 StR 117/20; vom 5. Dezember 2017 - 4 StR 323/17, NStZ 2018, 538 jeweils mwN; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19. August 1993 - 1 Ws 676/93, MDR 1994, 85; vgl. auch Kulhanek, NJW 2025, 2515, 2516 und LG Würzburg, Beschluss vom 24. April 2025 - 6 Qs 67/25 Rn. 25 ff.) - nur eingeschränkt übertragbar (OLG Dresden, Beschluss vom 9. April 2025 - 6 Ws 8/25, NJ 2025, 362, 365 f.;… LG Würzburg aaO Rn. 32).Rn. 8 Da Strafverfolgungsbehörden und Gerichte über sichere Übermittlungswege kommunizieren (vgl. § 32 Abs. 3 StPO iVm § 4 StrAktÜbV für die Übermittlung elektronisch geführter Strafverfahrensakten; § 32d Abs. 5 StPO iVm § 5 DokErstÜbV für die Erstellung und Übermittlung elektronischer Dokumente;… BT-Drucks. 19/27654, S. 56) und die tatsächliche Einhaltung der Authentizität der Dokumente innerhalb der Staatsanwaltschaften durch behördenintern geregelte Verfahrensabläufe sichergestellt wird (vgl. hierzu OLG Dresden, Beschluss vom 9. April 2025 - 6 Ws 8/25, NJ 2025, 362, 365; LG Würzburg, Beschluss vom 24. April 2025 - 6 Qs 67/25 Rn. 28; BayObLG, Beschluss vom 1. Juli 2025 - 202 StRR 39/25, NJW 2025, 2570), bedarf es einer über die gesetzliche Regelung des § 32b Abs. 1 Satz 1 StPO hinausgehenden qualifizierten elektronischen Signatur nach § 32b Abs. 1 Satz 2 StPO nicht.
Rn. 14 2. Sollten sich im Einzelfall ausnahmsweise nach Art und Fassung der Anklageschrift oder aus sonstigen konkret fassbaren Gründen Zweifel an der Urheberschaft oder Anhaltspunkte für das Vorliegen eines Entwurfs ergeben, kann dies - entsprechend der zur Papieraktenführung entwickelten Rechtsprechung (vgl. BGH, Urteil vom 18. Oktober 1951 - 3 StR 513/51; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19. August 1993 - 1 Ws 676/93, MDR 1994, 85) - freibeweislich geklärt werden (LG Würzburg, Beschluss vom 24. April 2025 - 6 Qs 67/25 Rn. 31; vgl. auch OLG Dresden, Beschluss vom 9. April 2025 - 6 Ws 8/25, NJ 2025, 362, 366; für § 130a ZPO: BGH, Beschluss vom 6. April 2023 - I ZB 84/22, NJW-RR 2023, 906, 909).
- BVerwG, 03.06.2026 - 2 WD 43.25
Disziplinarmaßnahme bei Straßenverkehrsdelikt mit fahrlässigen Körperverletzungen
Ob das Erfordernis eines sicheren Übermittlungsweges für die "justizinterne Kommunikation" zwischen Wehrdisziplinaranwaltschaft und Truppendienstgericht aus der entsprechenden Anwendung dieser Vorschrift folgt oder ob es sich bereits aus der entsprechenden Anwendung des § 32 Abs. 3 StPO i. V. m. § 4 StrafAktÜbVO und § 5 DokErstÜbV ergibt (so für die Kommunikation zwischen Staatsanwaltschaft und Strafgericht BT-Drs. 19/27654 S. 56; LG Würzburg, Beschluss vom 24. April 2025 - 6 Qs 67/25 - juris Rn. 22), kann offenbleiben.
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