Rechtsprechung
| LG Bonn, 29.07.2004 - 6 S 117/04 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Steinschlag durch vorausfahrendes Fahrzeug
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
§ 17 III StVG
Steinschlag durch vorausfahrendes Fahrzeug - NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- RA Kotz
Steinschlag durch vorausfahrendes Fahrzeug - Schadensersatzansprüche
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Beweislastverteilung bzgl. der Unabwendbarkeit von Steinschlag durch ein vorausfahrendes Fahrzeug
Verfahrensgang
- AG Bonn, 28.04.2004 - 12 C 116/03
- LG Bonn, 29.07.2004 - 6 S 117/04
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (1)
- AG Bonn, 28.04.2004 - 12 C 116/03
Beweiswürdigung hinsichtlich Schadensersatzanspruchs wegen der Beschädigung der …
Auszug aus LG Bonn, 29.07.2004 - 6 S 117/04
Auf die Berufung des Klägers wird das am 28.04.2004 verkündete Urteil des Amtsgerichts Bonn - 12 C 116/03 - abgeändert und wie folgt neu gefasst:.
- OLG Düsseldorf, 09.04.2019 - 1 U 170/16
Haftung für Schäden an nachfolgenden Fahrzeugen durch von einem Fahrzeug …
- AG Bremen, 21.04.2009 - 4 C 14/09
Die Haftung des vorausfahrenden Kraftfahrzeughalters ist bei Steinschlag …
Die Haftung eines Kraftfahrzeughalters, der bei Schadensverursachung einem durch Steinschlag beschädigten Pkw vorausfährt, ist auch dann ausgeschlossen, wenn zwar feststeht, dass der Steinschlag durch die Fahrbewegung des vorausfahrenden Fahrzeuges verursacht wurde, indes aber nicht mehr aufklärbar ist, ob sich der Stein vom vorausfahrenden Fahrzeug gelöst hat oder aber von der Straße aufgewirbelt wurde (Abgrenzung zu LG Bonn, Urt. v. 29.07.2004, Az. 6 S 117/04 ).Insbesondere kann auch nicht dahingestellt bleiben, ob der Stein vom Beklagtenfahrzeug "lediglich" aufgewirbelt wurde oder er sich in irgendeiner Weise vom Beklagtenfahrzeug löste (so aber LG Bonn, Urt. v. 29.07.2004, Az. 6 S 117/04 ).
- AG Buchen, 17.04.2014 - 1 C 3/14
Steinschlagschaden durch Herabfallenden Stein als unabwendbares Ereignis
Nach anderer Auffassung könne dies offen bleiben, da sich in beiden Fällen die Betriebsgefahr des Fahrzeugs verwirkliche (LG Bonn, Urteil vom 29.07.2004, 6 S 117/04; LG Heidelberg; Urteil vom 21.10.2011, 5 S 30/11).
- AG München, 18.08.2009 - 343 C 10603/09
Schadensersatz nach Verkehrsunfall: Darlegungs- und Beweislast bei Steinschlag
Der Kläger ist unter Berufung auf LG Bonn, Urteil vom 29.07.2002, Az. 6 S 117/04 und LG München I, Urteil vom 04.05.1966, Az. 15 S 528/65 der Meinung, dass dieser Vortrag ausreichend ist, um die Haftung der Beklagten zu begründen. - LG Wiesbaden, 28.01.2016 - 9 S 36/15
Steinschlagschaden - Haftung des vorausfahrenden Lkw
Diesem kann ebensowenig gefolgt werden wie der in dieselbe Richtung weisenden Entscheidung des LG Bonn vom 29.07.2004 zu 6 S 117/04. - AG Siegburg, 13.11.2006 - 104 C 270/06
Geltendmachen fiktiver Reparaturkosten auf Gutachtenbasis unter Zugrundelegung …
Rn. 31 Die angemessene Auslagenpauschale beläuft sich auf 25,- Euro (vgl. LG Bonn, Urteil vom 29.07.2004, 6 S 117/04, BeckRS 2004 Nr. 11119), welche erst nach Rechtshängigkeit und Verzug der Beklagten gezahlt wurden, so dass diese auch die Kosten im Hinblick auf die teilweise Erledigung zu tragen hat.
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Rechtsprechung
| OVG Berlin, 15.07.2004 - 6 S 117.04, 6 M 38.04 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Judicialis
BSHG § 23 Abs. 4; ; VwGO § 80 Abs. 2 Nr. 4; ; VwGO § 80 Abs. 5; ; VwGO § 146 Abs. 4 Satz 1; ; VwGO § 146 Abs. 4 Satz 6; ; VwGO § 123
- Wolters Kluwer
Anspruch auf einen Mehrbedarfszuschlag wegen kostenaufwändiger Ernährung; Hypertonie, Adipositas permagna und Hyperurikämie als Grund für eine kostenaufwändigere Ernährung; Anspruch auf einen Mehrbedarfszuschlag im Falle wechselnder Diagnosen
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Berlin, 03.03.2004 - 32 A 134.04
- OVG Berlin, 15.07.2004 - 6 S 117.04, 6 M 38.04
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 28.09.2001 - 16 A 5644/99
Ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt; Anspruch auf Leistungen der Sozialhilfe; …
Auszug aus OVG Berlin, 15.07.2004 - 6 S 117.04
Ergeben sich hier weder vom Wortlaut des Bewilligungsbescheides her noch aus Sinn und Zweck der Bewilligung Anhaltspunkte dafür, dass der Mehrbedarf für einen längeren Zeitraum als die übrige Hilfe zum Lebensbedarf geregelt worden ist, so ist von einer monatlichen Prüfung und Bewilligung auszugehen (vgl. zur Prüfung des Mehrbedarfs auch OVG Berlin, Beschluss vom 18. Juni 2004 - OVG 6 S 165.04 - sowie OVG Münster, Urteil vom 28. September 2001, FEVS 53, 310).
- OVG Berlin, 15.07.2004 - 6 M 38.04
Anspruch auf einen Mehrbedarfszuschlag wegen kostenaufwändiger Ernährung; …
OVG 6 S 117.04 OVG 6 M 38.04.
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