Rechtsprechung
| OVG Berlin-Brandenburg, 10.04.2006 - 6 S 2.06 |
Volltextveröffentlichungen (2)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Voraussetzungen für den Anspruch auf einen Platz in einer Kindertagesstätte; Anforderungen an die Berücksichtigung der Geschwisterrregelung; Voraussetzungen für die Passivlegitimation beim Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages; Förderung von Kindern in ...
Verfahrensgang
- VG Potsdam, 21.12.2005 - 7 L 725/0 5
- VG Potsdam, 21.12.2005 - 7 L 725/05
- OVG Berlin-Brandenburg, 10.04.2006 - 6 S 2.06
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (2)
- VerfG Brandenburg, 20.03.2003 - VfGBbg 54/01
Überbürdung der Erfüllung des Rechtsanspruchs auf einen Kindertagesstättenplatz …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 10.04.2006 - 6 S 2.06
Gegen die Wirksamkeit und die Zulässigkeit der Regelungen des § 12 Abs. 1 Satz 2 bis 4 KitaG und der entsprechenden vertraglichen Aufgabenübertragung bestehen - anders als bei den im Urteil des Landesverfassungsgerichts vom 20. März 2003 (LVerfGE 14, 146 ff.) beanstandeten Regelungen der damaligen Fassung des Kindertagesstättengesetzes (Fassung des 2. KitaÄndG vom 7. Juli 2000, GVBl. I S. 106) und des § 69 SGB VIII (in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. Dezember 1998, BGBl. I S. 3546) - bei summarischer Prüfung keine ernstlichen Bedenken. - OVG Niedersachsen, 27.11.1996 - 4 M 4787/96
Kindertagesstätte; Vormittagsgruppe; Anspruch auf Platz in Stätte; …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 10.04.2006 - 6 S 2.06
Die Gemeinde wird nicht nur zur verwaltungstechnischen Abwicklung herangezogen (vgl. dazu OVG Lüneburg, FEVS 47, 248), sondern ist Entscheidungsträgerin und ihr Bürgermeister als Behörde ist damit im Sinne von § 8 Abs. 1 und 2 VwGG Bbg passiv legitimiert.
- OVG Berlin-Brandenburg, 28.08.2017 - 6 S 30.17
Kindertagesbetreuung; Kindertagesstätte; Krippenplatz; Anspruch; Wunsch- und …
Hat eine Gemeinde durch Vertrag mit dem Landkreis nach § 12 Abs. 1 Satz 2 KitaG Bbg die Aufgabe übernommen, die Kindertagesbetreuung nach § 1 KitaG zu gewährleisten und die erforderlichen Bescheide zu erlassen, so ist sie im Verfahren des auf Zuweisung eines Kitaplatzes gerichteten einstweiligen Rechtsschutzes passiv legitimiert (Festhalten an Senatsbeschluss vom 10. April 2006 - OVG 6 S 2.06 -, Rn. 5 ff. bei juris).Zur Begründung verweist der Senat auf seinen Beschluss vom 10. April 2006 - OVG 6 S 2.06 -, an dem er auch nach erneuter Überprüfung festhält.
- OVG Berlin-Brandenburg, 14.11.2017 - 6 S 43.17
Einstweilige Anordnung; Beschwerde; Betreuungsplatz in Kindertageseinrichtung; …
Die Gemeinde wird nicht nur zur verwaltungstechnischen Abwicklung herangezogen, sondern ist Entscheidungsträgerin und ihre Bürgermeisterin als Behörde damit im Sinne von § 8 Abs. 1 und 2 VwGG Bbg passiv legitimiert (vgl. Senatsbeschlüsse vom 10. April 2006 - OVG 6 S 2.06 - juris Rn. 9 …und vom 28. August 2017 - OVG 6 S 30.17 - juris Rn. 10).Rn. 11 dd) Nach allem bedarf die von dem Senat in seinem Beschluss vom 10. April 2006 (a.a.O., juris Rn. 10) ausdrücklich offen gelassene Frage, ob der Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz zusätzlich gegen den Landkreis als örtlichen Träger der Jugendhilfe hätte gerichtet werden können, auch im vorliegenden Fall keiner Entscheidung.
- VG Potsdam, 27.04.2018 - 7 L 296/18
Kindergartenrecht, Heimrecht
Rn. 17 Daher kann sich ein Rechtsanspruch auf Nachweisung eines Betreuungsplatzes nach § 24 Abs. 2 SGB VIII allein gegen die Antragsgegnerin zu 2. richten (vgl. zur Aufgabenübertragung und Passivlegitimation in Fällen einer wirksamen Vereinbarung nach § 12 Abs. 1 Satz 2 und 3 KitaG - OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss 28. August 2017 - OVG 6 S 30.17 - in Übereinstimmung mit OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 10. April 2006 - OVG 6 S 2.06 -).
- VG Potsdam, 13.06.2018 - 7 L 423/18
Kindergartenrecht, Heimrecht
Wird dadurch letztlich die Gesamtverantwortung des Landkreises für die Gewährleistung der frühkindlichen Förderung nicht in Frage gestellt, dann ist der Antragsgegner zu 2. im vorliegenden Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes auch passivlegitimiert, dem Antragsteller zu seinem Recht zu verhelfen (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28. August 2017 - OVG 6 S 30.17; s. a. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 10. April 2006 - OVG 6 S 2.06 -). - OLG Brandenburg, 10.04.2024 - 2 U 9/23
Zuständigkeit für den Nachweis eines Kinderbetreuungsplatzes
Unter diesen Voraussetzungen ist die Gemeinde nicht nur zur verwaltungstechnischen Abwicklung herangezogen, sondern selbst Entscheidungsträgerin und ihr Bürgermeister daher als Behörde nach § 78 Abs. 1 Nr. 2 VwGO i.V.m. § 8 Abs. 1 und 2 VwGG Bbg passivlegitimiert (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 10.04.2006 - 6 S 2/06, juris, Rn. 9). - VG Cottbus, 11.01.2021 - 8 L 603/20
Kindergartenrecht
Im Rahmen dieser Aufgaben ist sie auch für die Erfüllung des im Wege des einstweiligen Rechtschutzes geltend gemachten Anspruches zuständig (vgl. zum Ganzen: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 10. April 2006 - OVG 6 S 2.06 -, juris Rn. 5 ff. …sowie Beschluss vom 28. August 2017 - OVG 6 S 30.17 -, juris Rn. 4 ff.).
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