Rechtsprechung
| OVG Berlin-Brandenburg, 02.08.2023 - 6 S 34.23 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Entscheidungsdatenbank Berlin
Presserechtlicher Auskunftsanspruch; Abgrenzung dienstlicher Informationen von privatem Wissen eines Bundesministers
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
§ 146 VwGO, Art 5 Abs 1 S 2 GG
Presserechtlicher Auskunftsanspruch; einstweiliger Rechtsschutz; Anordnungsgrund; starker Aktualitätsbezug; gesteigertes öffentliches Interesse an Berichterstattung; Grußwort eines Bundesministers; private Geschäftsbeziehungen - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Antrag des Redakteur einer Tageszeitung im Wege der einstweiligen Anordnung gegen das Bundesfinanzministerium auf Auskunfterteilung zu verschiedenen Fragen z.B. zu Grußworten und Videobotschaften im Zusammenhang mit Krediten und Gurndschulden; Verbindung von öffentlichen ...
- rechtsportal.de
Antrag des Redakteur einer Tageszeitung im Wege der einstweiligen Anordnung gegen das Bundesfinanzministerium auf Auskunfterteilung zu verschiedenen Fragen z.B. zu Grußworten und Videobotschaften im Zusammenhang mit Krediten und Gurndschulden; Verbindung von öffentlichen ...
Verfahrensgang
- VG Berlin, 26.06.2023 - 27 L 28.23
- OVG Berlin-Brandenburg, 02.08.2023 - 6 S 34.23
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- OVG Berlin-Brandenburg, 15.06.2023 - 6 S 15.23
Reichweite des verfassungsunmittelbaren presserechtlichen Auskunftsanspruchs
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 02.08.2023 - 6 S 34.23
Rn. 14 Nach der Rechtsprechung des Senats liegen Informationen nur dann in der Form präsenten dienstlichen Wissens von Personen bei einer Behörde vor, wenn dieses Wissen im Rahmen einer Tätigkeit für die auskunftspflichtige Stelle dienstlich erlangt worden ist (Senatsbeschlüsse vom 15. Juni 2023 - OVG 6 S 15/23 -, juris Rn. 23…, vom 7. Juli 2022 - OVG 6 S 36/22 -, ZGI 2022, 225 , juris Rn. 18 und vom 27. Juni 2022 - OVG 6 S 28/22 -, BA S. 5 f.). - BVerwG, 20.03.2018 - 6 VR 3.17
Presserechtlicher Auskunftsanspruch gegenüber dem Bundesnachrichtendienst über …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 02.08.2023 - 6 S 34.23
Das Verwaltungsgericht ist in Anlehnung an die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zutreffend davon ausgegangen, dass in presserechtlichen Auskunftsverfahren im einstweiligen Rechtsschutz glaubhaft gemacht werden müsse, dass über die mit der begehrten Auskunft angesprochene Thematik mit einer für die Annahme eines starken Aktualitätsbezugs und gesteigerten öffentlichen Interesses hinreichenden Resonanz diskutiert werde (BVerwG, Beschluss vom 20. März 2018 - 6 VR 3/17 -, NVwZ 2018, 907 ff., juris Rn. 13 a.E.). - OVG Berlin-Brandenburg, 07.07.2022 - 6 S 36.22
Reichweite des verfassungsunmittelbaren presserechtlichen Auskunftsanspruchs
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 02.08.2023 - 6 S 34.23
Rn. 14 Nach der Rechtsprechung des Senats liegen Informationen nur dann in der Form präsenten dienstlichen Wissens von Personen bei einer Behörde vor, wenn dieses Wissen im Rahmen einer Tätigkeit für die auskunftspflichtige Stelle dienstlich erlangt worden ist (…Senatsbeschlüsse vom 15. Juni 2023 - OVG 6 S 15/23 -, juris Rn. 23, vom 7. Juli 2022 - OVG 6 S 36/22 -, ZGI 2022, 225 , juris Rn. 18 und vom 27. Juni 2022 - OVG 6 S 28/22 -, BA S. 5 f.).
- OVG Berlin-Brandenburg, 01.04.2026 - 6 S 4.26
Presserechtlicher Auskunftsanspruch; Ermittlungsverfahren der …
Rn. 25 Sie weist zwar zutreffend darauf hin, dass zum Vorliegen eines Anordnungsgrundes im Sinne des § 123 Abs. 1 Satz 2 VwGO in presserechtlichen Auskunftsverfahren glaubhaft gemacht werden muss, dass über die mit der begehrten Auskunft angesprochene Thematik mit einer für die Annahme eines starken Aktualitätsbezugs und gesteigerten öffentlichen Interesses hinreichenden Resonanz diskutiert werde (vgl. Senatsbeschluss vom 2. August 2023 - OVG 6 S 34/23 -, ZGI 2023, 240 f., juris Rn. 10 , unter Hinweis auf BVerwG…, Beschluss vom 20. März 2018 - 6 VR 3.17 -, NVwZ 2018, 907 ff., juris Rn. 13 a.E.).Zu entsprechender Darlegung genügt es jedenfalls aufzuzeigen, dass die fragliche Thematik Gegenstand des öffentlichen Diskurses gewesen ist (vgl. Senatsbeschluss vom 2. August 2023, a.a.O., juris Rn. 11).
- OVG Berlin-Brandenburg, 27.05.2024 - 6 S 12.24
Presserechtlicher Auskunftsanspruch - einstweiliger Rechtsschutz - dienstlich …
Der verfassungsunmittelbare Auskunftsanspruch richtet sich ebenso wie die landesrechtlich normierten Auskunftsansprüche der Presse gegen Behörden als auskunftspflichtige Stellen und umfasst das zuständigkeitshalber erlangte dienstliche Wissen, nicht aber persönliche Kenntnisse von Angehörigen der Behörde, die außerhalb der dienstlichen Tätigkeit für die um Auskunft erbetene Stelle erworben wurden oder nach Behauptung des Fragestellers erworben worden sein sollen (Senatsbeschlüsse vom 2. August 2023 - OVG 6 S 34/23, ZGI 2023, 240 f., juris Rn. 14 ;… vom 15. Juni 2023 - OVG 6 S 15/23 -, juris Rn. 23;… vom 7. Juli 2022 - OVG 6 S 36/22 -, ZGI 2022, 225 , juris Rn. 18 und vom 27. Juni 2022 - OVG 6 S 28/22 -, BA S. 5 f.).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".