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Rechtsprechung
   OVG Berlin-Brandenburg, 10.12.2013 - 6 S 36.13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,36539
OVG Berlin-Brandenburg, 10.12.2013 - 6 S 36.13 (https://dejure.org/2013,36539)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 10.12.2013 - 6 S 36.13 (https://dejure.org/2013,36539)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 10. Dezember 2013 - 6 S 36.13 (https://dejure.org/2013,36539)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Art 5 Abs 1 S 1 GG, Art 10 MRK
    Einstweilige Anordnung - presserechtlicher Auskunftsanspruch

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 146 Abs 4 S 6 VwGO, Art 5 Abs 1 S 1 GG, Art 10 MRK
    Einstweilige Anordnung; presserechtlicher Auskunftsanspruch; Beschwerde; Auskunftsanspruch gegenüber Bundesbehörden; E. S.; Asylantrag; Anordnungsanspruch; schutzwürdige private Interessen; berechtigtes Interesse; Asylantrag in Polen

  • fragdenstaat.de

    Einstweilige Anordnung: Asylantrag - schutzwürdige private Interessen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • heise.de (Pressebericht, 15.09.2013)

    Bundesregierung kontaktiert Snowden wegen Auskunftserteilung

In Nachschlagewerken

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 20.02.2013 - 6 A 2.12

    Auskunftsanspruch der Presse; Bundesnachrichtendienst; Gesetzgebungskompetenz des …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 10.12.2013 - 6 S 36.13
    Es hat unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteil vom 20. Februar 2013 - 6 A 2/12 -, NVwZ 2013, S. 1006 ff.) mit zutreffender Begründung wegen Fehlens einer Gesetzgebungskompetenz der Länder und Untätigkeit des zuständigen Bundesgesetzgebers unmittelbar auf das Grundrecht aus Artikel 5 Abs. 1 Satz 2 GG als Rechtsgrundlage für pressespezifische Auskunftspflichten der Bundesregierung zurückgegriffen und unter Bezugnahme auf diese Rechtsprechung zutreffend angenommen, dass dieses verfassungsunmittelbare Auskunftsrecht von Pressevertretern dort ende, wo berechtigte schutzwürdige Interessen Privater an der Vertraulichkeit der Informationen entgegenstünden.
  • EGMR, 14.04.2009 - 37374/05

    Redaktionsgeheimnis und Quellenschutz auch für Blogger?

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 10.12.2013 - 6 S 36.13
    Im Rahmen des vorliegenden vorläufigen Rechtsstreits ist eine Klärung der Frage nicht möglich, ob und in welchem Umfang Artikel 10 Abs. 1 EMRK, der im Grundsatz nur die freie Meinungsäußerung (Absatz 1 Satz 1) sowie den von staatlichen Eingriffen ungehinderten Austausch von Informationen zwischen Privatpersonen (Absatz 1 Satz 2) schützt, mit Blick auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 14. April 2009 in der Sache "Tarsasag a Szabadsagjogokert vs. Ungarn" (RS 37374/05) überhaupt für den Bereich der Presse und bestimmter Nichtregierungsorganisationen auf der Tatbestandsebene ein allgemeines - und nicht nur auf spezifische Fallgruppen beschränktes - Recht auf Zugang zu Verwaltungsinformationen zu entnehmen ist.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 12.09.2013 - 6 S 46.13

    Reichweite des unmittelbaren verfassungsrechtlichen Auskunftsanspruchs der Presse …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 10.12.2013 - 6 S 36.13
    Die Sachverhaltskonstellation des hiesigen Falles unterscheidet sich zudem von der vom EGMR entschiedenen deutlich (vgl. insoweit schon: Senatsbeschluss vom 12. September 2013 - OVG 6 S 46.13 -, NVwZ 2013, S. 1501 ff., Rn. 13 bei juris).
  • VG Berlin, 27.01.2015 - 27 L 494.14

    Verkehrsministerium muss Auskunft über Maut-Berechnung geben

    Rn. 24 a) Es mag letztlich auf sich beruhen, ob der Auskunftsanspruch von Vertretern der Presse gegen Bundesbehörden (wegen Fehlens einer Gesetzgebungskompetenz der Länder und Untätigkeit des zuständigen Bundesgesetzgebers) aus Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG (so BVerwG…, Urteil vom 20. Februar 2013 - 6 A 2.12 -, juris Rn. 17 ff., und OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 10. Dezember 2013 - OVG 6 S 36.13 -, juris Rn. 2, …sowie Beschluss vom 12. September 2013 - OVG 6 S 46.13 -, juris Rn. 6) oder aus der die Auskunftspflicht von Behörden regelnden Vorschrift des Pressegesetzes des Landes, in dem die Bundesbehörde ihren Sitz hat (so mit guten Gründen OVG Nordrhein-Westfalen…, Urteil vom 18. Dezember 2013 - 5 A 413/11 -, juris Rn. 44 ff.) - hier mithin aus § 4 des Berliner Pressegesetzes (BlnPrG) -, folgt.
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