Rechtsprechung
| OVG Berlin-Brandenburg, 02.03.2011 - 6 S 46.10 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
Bedeutsamkeit einzelner Kriterien bei der Bewerbung um eine Stelle als Ministerialdirigent im Bundesministerium der Justiz
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
§ 122 Abs 2 S 3 VwGO, § 123 Abs 1 VwGO, § 146 Abs 4 S 6 VwGO, Art 33 Abs 2 GG
Bundesbeamter; Beförderung; Bewerbungsverfahrensanspruch; Auswahlentscheidung; Regelbeurteilung; Anlassbeurteilung; Führungskompetenz; Dienstherr; Beurteilungsspielraum; Ausschreibung; Anforderungsprofil; Gewichtung der Kriterien; Unterabteilungsleiter; ... - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Gewichtung einzelner Kriterien eines in einer Stellenausschreibung enthaltenen Anforderungsprofils
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Gewichtung einzelner Kriterien eines in einer Stellenausschreibung enthaltenen Anforderungsprofils
Verfahrensgang
- VG Berlin, 27.09.2010 - 7 L 123.10
- OVG Berlin-Brandenburg, 02.03.2011 - 6 S 46.10
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 07.05.1981 - 2 C 42.79
Höherer Auswärtiger Dienst - Auswahl von Bewerbern - Begründung eines …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 02.03.2011 - 6 S 46.10
Bereits das Verwaltungsgericht hat auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts hingewiesen, wonach die im Rahmen der Ermessensentscheidung vorzunehmende Beurteilung von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung ein Akt wertender Erkenntnis ist, der vom Gericht nur beschränkt darauf überprüft werden kann, ob die Verwaltung den anzuwendenden Begriff verkannt, der Beurteilung einen unrichtigen Sachverhalt zugrunde gelegt, allgemeingültige Wertmaßstäbe nicht beachtet oder sachwidrige Erwägungen angestellt hat; es ist dem pflichtgemäßen Ermessen des Dienstherrn überlassen, welchen (sachlichen) Umständen er bei seiner Auswahlentscheidung das größere Gewicht beimisst und in welcher Weise er den Grundsatz des gleichen Zugangs zu jedem öffentlichen Amt nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung verwirklicht, sofern nur das Prinzip selbst nicht in Frage gestellt ist (BVerwG, Urteil vom 7. Mai 1981 - 2 C 42/79 -, DVBl. 1982, S. 198, Rn. 19 bei juris). - OVG Berlin-Brandenburg, 29.06.2010 - 6 S 41.09
Beförderung eines Beamten im Bereich des gehobenen Auswärtigen Dienstes
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 02.03.2011 - 6 S 46.10
Rn. 4 Der vom Antragsteller in diesem Zusammenhang angeführte Beschluss des erkennenden Senats vom 29. Juni 2010 - OVG 6 S 41.09 - (…IÖD 2010, S. 265, juris) stützt nicht die Position des Antragstellers, sondern die der Antragsgegnerin.
- OVG Berlin-Brandenburg, 05.07.2012 - 6 S 22.12
Beförderung nach nicht leistungsbezogenen Auswahlkriterien
Denn es ist gerade dem pflichtgemäßen Ermessen des Dienstherrn überlassen, welchen (sachlichen) Umständen er bei seiner Auswahlentscheidung das größere Gewicht beimisst und in welcher Weise er den Grundsatz des gleichen Zugangs zu jedem öffentlichen Amt nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung verwirklicht, sofern nur das Prinzip selbst nicht in Frage gestellt ist (Senatsbeschluss vom 2. März 2011 - OVG 6 S 46.10 -, Rn. 16 bei juris; BVerwG…, Urteil vom 7. Mai 1981 - 2 C 42/79 -, DVBl. 1982, S. 198, Rn. 19 bei juris). - OVG Nordrhein-Westfalen, 01.10.2012 - 1 B 691/12
Untersagung der Beförderung von Beamten i.R.d. Beförderungsauswahlverfahrens in …
Denn es ist gerade dem pflichtgemäßen Ermessen des Dienstherrn überlassen, welchen (sachlichen) Umständen er bei seiner Auswahlentscheidung das größere Gewicht beimisst und in welcher Weise er den Grundsatz des gleichen Zugangs zu jedem öffentlichen Amt nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung verwirklicht, sofern nur das Prinzip selbst nicht in Frage gestellt ist (Senatsbeschluss vom 2. März 2011 - OVG 6 S 46.10 -, Rn. 16 bei juris; BVerwG…, Urteil vom 7. Mai 1981 - 2 C 42/79 -, DVBl. 1982, S. 198, Rn. 19 bei juris). - OVG Nordrhein-Westfalen, 16.08.2012 - 1 B 691/12
Grundsätze zur Beförderung eines Beamten durch ein Beförderungsauswahlverfahren …
Denn es ist gerade dem pflichtgemäßen Ermessen des Dienstherrn überlassen, welchen (sachlichen) Umständen er bei seiner Auswahlentscheidung das größere Gewicht beimisst und in welcher Weise er den Grundsatz des gleichen Zugangs zu jedem öffentlichen Amt nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung verwirklicht, sofern nur das Prinzip selbst nicht in Frage gestellt ist (Senatsbeschluss vom 2. März 2011 - OVG 6 S 46.10 -, Rn. 16 bei juris; BVerwG…, Urteil vom 7. Mai 1981 - 2 C 42/79 -, DVBl. 1982, S. 198, Rn. 19 bei juris).
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