Rechtsprechung
| LAG Berlin-Brandenburg, 23.12.2010 - 6 SHa 2694/10 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 35 ZPO, § 36 Abs 1 Nr 6 ZPO, § 48 Abs 1 Nr 1 ArbGG, § 48 Abs 1a ArbGG
Bestimmung des zuständigen Gerichts nach § 36 Abs 1 Nr 6 ZPO - offensichtliche Gesetzwidrigkeit eines Verweisungsbeschlusses - Entscheidungsdatenbank Brandenburg
§ 17 Abs 1 ZPO, § 35 ZPO, § 36 Abs 1 Nr 6 ZPO, § 48 Abs 1 Nr 1 ArbGG, § 48 Abs 1a ArbGG
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Offensichtlich gesetzwidrige Verweisung bei Außerachtlassung der von der Klägerin mit Rechtshängigkeit verbindlich getroffenen Wahl des Prozessgerichts
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Die Verweisung an ein anderes örtlich zuständiges Gericht ist bei Kenntis des verweisenden Gerichts von seiner örtlichen Zuständigkeit gesetzwidrig
Verfahrensgang
- ArbG Eberswalde, 13.12.2010 - 1 Ca 1073/10
- LAG Berlin-Brandenburg, 23.12.2010 - 6 SHa 2694/10
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- BGH, 19.01.1993 - X ARZ 845/92
Ausübung des Wahlrechts bei Angabe des Streitgerichts im Mahnbescheidantrag - …
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 23.12.2010 - 6 SHa 2694/10
Sie steht damit auch nicht mehr zu Disposition der klagenden Partei ( BayObLG, Beschluss vom 09.05.1990 - AR 1 Z 45/90 - NJW-RR 1991, 187 zu II 3 d der Gründe; BGH, Beschluss vom 19.01.1993 - X ARZ 845/92 - NJW 1993, 1273 ). - BAG, 01.07.1992 - 5 AS 4/92
Rechtskraft des Verweisungsbeschlusses
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 23.12.2010 - 6 SHa 2694/10
Dies ist unter anderem der Fall, wenn der Beschluss mangels jeglicher Grundlage als willkürlich angesehen werden muss ( BAG, Beschluss vom 01.07.1992 - 5 AS 4/92 - BAGE 70, 374 = AP ZPO § 36 Nr. 39 zu II 3 a der Gründe ). - BAG, 14.01.1994 - 5 AS 22/93
Bindung an einen rechtskräftigen Verweisungsbeschluss - Bindungswirkung eines …
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 23.12.2010 - 6 SHa 2694/10
Setzt sich ein Gericht über eine verbindlich getroffene Wahl seiner örtlichen Zuständigkeit dennoch hinweg, liegt darin eine offensichtliche Gesetzwidrigkeit ( BAG, Beschluss vom 14.01.1984 - 5 AS 22/93 - AP ZPO § 36 Nr. 43 zu II 2 b der Gründe ). - BayObLG, 09.05.1990 - AR 1 Z 45/90
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 23.12.2010 - 6 SHa 2694/10
Sie steht damit auch nicht mehr zu Disposition der klagenden Partei ( BayObLG, Beschluss vom 09.05.1990 - AR 1 Z 45/90 - NJW-RR 1991, 187 zu II 3 d der Gründe; BGH, Beschluss vom 19.01.1993 - X ARZ 845/92 - NJW 1993, 1273 ).
- LAG Bremen, 09.10.2014 - 1 SHa 4/14
Bestimmung des örtlich zuständigen Gerichts
In einem solchen Fall wäre der Verweisungsbeschluss unter Berücksichtigung elementarer rechtsstaatlicher Grundsätze nicht mehr verständlich, damit offensichtlich unhaltbar und nicht mehr hinnehmbar (BAG Beschl. v. 06.01.1998 - 5 AS 30/97; LAG Schleswig-Holstein Beschl. v. 04.12.2008 - 4 SHa 8/08; LAG Köln Beschl. v. 17.08.2010 - 1 SHa 13/10 - LAGE Nr. 3 zu Art. 101 GG; LAG Berlin-Brandenburg Beschl. v. 23.12.2010 - 6 SHa 2694/10; LAG Rheinland-Pfalz Beschl. v. 24.02.2012 - 8 SHa 3/12; LAG Hamm Beschl. v. 27.11.2013 - 1 SHa 17/13).
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