Rechtsprechung
| LAG Hamm, 29.07.1997 - 6 Sa 167/97 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
BetrAVG § 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anwartschaft auf eine betriebliche Witwenrente der Ehefrau des Arbeitnehmers; Begünstigte der Witwenrente, nach erneuter Eheschliessung; Begrenzung der freiwillig gewährten Versorgungsleistungen auf den Ehepartner, der im Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung mit dem ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Rheine, 29.11.1996 - 3 (2) Ca 682/96
- LAG Hamm, 29.07.1997 - 6 Sa 167/97
Papierfundstellen
- BB 1997, 1904
- DB 1997, 1928
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (5)
- BAG, 11.08.1987 - 3 AZR 6/86
Anspruch auf betriebliche Witwenpension, wenn die Ehe vor dem Tod des …
Auszug aus LAG Hamm, 29.07.1997 - 6 Sa 167/97
Diese Gesichtspunkte rechtfertigen es, einen Leistungsanspruch auszuschließen, wenn die Ehe erst nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses geschlossen wird (Spätehenklausel) - vgl. BAG, Urteile vom 09.11.1987, AP Nr. 179 zu § 242 BGB Ruhegehalt und vom 28.03.1995, AP Nr. 14 zu § 1 BetrAVG Hinterbliebenenversorgung, die Ehe nur von geringer Dauer war (Mindestehedauerklausel) - vgl. BAG, Urteil vom 11.08.1987, AP Nr. 4 zu § 1 BetrAVG Hinterbliebenenversorgung -, die Ehe beim Eintritt des Versorgungsfalles geschieden ist (Scheidungsklausel), das Ehepaar beim Tod des Versorgungsberechtigten dauernd getrennt gelebt hat (Getrenntlebenklausel) - vgl. BAG, Urteil vom 06.09.1979, AP Nr. 183 zu § 242 BGB Ruhegehalt, der Altersunterschied zum Verstorbenen besonders groß ist (Altersdifferenzklausel) - vgl. BAG, Urteil vom 18.07.1972, AP Nr. 158 zu § 242 BGB Ruhegehalt - oder die Witwe wieder heiratet (Wiederverheiratungsklausel). - BAG, 09.11.1978 - 3 AZR 784/77
Versorgungszusage - Generelle Versorgungsgrundsätze - Inhalt des Arbeitsvertrages …
Auszug aus LAG Hamm, 29.07.1997 - 6 Sa 167/97
Diese Gesichtspunkte rechtfertigen es, einen Leistungsanspruch auszuschließen, wenn die Ehe erst nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses geschlossen wird (Spätehenklausel) - vgl. BAG, Urteile vom 09.11.1987, AP Nr. 179 zu § 242 BGB Ruhegehalt und vom 28.03.1995, AP Nr. 14 zu § 1 BetrAVG Hinterbliebenenversorgung, die Ehe nur von geringer Dauer war (Mindestehedauerklausel) - vgl. BAG, Urteil vom 11.08.1987, AP Nr. 4 zu § 1 BetrAVG Hinterbliebenenversorgung -, die Ehe beim Eintritt des Versorgungsfalles geschieden ist (Scheidungsklausel), das Ehepaar beim Tod des Versorgungsberechtigten dauernd getrennt gelebt hat (Getrenntlebenklausel) - vgl. BAG, Urteil vom 06.09.1979, AP Nr. 183 zu § 242 BGB Ruhegehalt, der Altersunterschied zum Verstorbenen besonders groß ist (Altersdifferenzklausel) - vgl. BAG, Urteil vom 18.07.1972, AP Nr. 158 zu § 242 BGB Ruhegehalt - oder die Witwe wieder heiratet (Wiederverheiratungsklausel). - BAG, 18.07.1972 - 3 AZR 472/71
Versorgungsordnung - Witwenrente
Auszug aus LAG Hamm, 29.07.1997 - 6 Sa 167/97
Diese Gesichtspunkte rechtfertigen es, einen Leistungsanspruch auszuschließen, wenn die Ehe erst nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses geschlossen wird (Spätehenklausel) - vgl. BAG, Urteile vom 09.11.1987, AP Nr. 179 zu § 242 BGB Ruhegehalt und vom 28.03.1995, AP Nr. 14 zu § 1 BetrAVG Hinterbliebenenversorgung, die Ehe nur von geringer Dauer war (Mindestehedauerklausel) - vgl. BAG, Urteil vom 11.08.1987, AP Nr. 4 zu § 1 BetrAVG Hinterbliebenenversorgung -, die Ehe beim Eintritt des Versorgungsfalles geschieden ist (Scheidungsklausel), das Ehepaar beim Tod des Versorgungsberechtigten dauernd getrennt gelebt hat (Getrenntlebenklausel) - vgl. BAG, Urteil vom 06.09.1979, AP Nr. 183 zu § 242 BGB Ruhegehalt, der Altersunterschied zum Verstorbenen besonders groß ist (Altersdifferenzklausel) - vgl. BAG, Urteil vom 18.07.1972, AP Nr. 158 zu § 242 BGB Ruhegehalt - oder die Witwe wieder heiratet (Wiederverheiratungsklausel). - BAG, 06.09.1979 - 3 AZR 358/78
Versorgungszusage - Zusage - Zahlung einer Witwenrente - Härtefall - …
Auszug aus LAG Hamm, 29.07.1997 - 6 Sa 167/97
Diese Gesichtspunkte rechtfertigen es, einen Leistungsanspruch auszuschließen, wenn die Ehe erst nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses geschlossen wird (Spätehenklausel) - vgl. BAG, Urteile vom 09.11.1987, AP Nr. 179 zu § 242 BGB Ruhegehalt und vom 28.03.1995, AP Nr. 14 zu § 1 BetrAVG Hinterbliebenenversorgung, die Ehe nur von geringer Dauer war (Mindestehedauerklausel) - vgl. BAG, Urteil vom 11.08.1987, AP Nr. 4 zu § 1 BetrAVG Hinterbliebenenversorgung -, die Ehe beim Eintritt des Versorgungsfalles geschieden ist (Scheidungsklausel), das Ehepaar beim Tod des Versorgungsberechtigten dauernd getrennt gelebt hat (Getrenntlebenklausel) - vgl. BAG, Urteil vom 06.09.1979, AP Nr. 183 zu § 242 BGB Ruhegehalt, der Altersunterschied zum Verstorbenen besonders groß ist (Altersdifferenzklausel) - vgl. BAG, Urteil vom 18.07.1972, AP Nr. 158 zu § 242 BGB Ruhegehalt - oder die Witwe wieder heiratet (Wiederverheiratungsklausel). - LAG Hamm, 16.12.1986 - 6 Sa 1095/86
Witwenversorgung; Umfang der betrieblichen Witwenversorgung; Hinterbliebenenrente
Auszug aus LAG Hamm, 29.07.1997 - 6 Sa 167/97
In Fortsetzung dieser Rechtsprechung hat die erkennende Kammer mit Urteil vom 16.12.1986 erkannt - LAGE § 1 BetrAVG Hinterbliebenenversorgung Nr. 1 = DB 1987, 1260 -, daß mit der Bezeichnung "Ihrer Gattin" nur die seinerzeitige Ehefrau des Versorgungsberechtigten gemeint gewesen sei; dieser Auslegung stehe nicht entgegen, daß die Ehefrau nicht namentlich in der Versorgungszusage aufgeführt worden sei.
- BAG, 18.02.2020 - 3 AZN 954/19
Betriebliche Altersversorgung - Hinterbliebenenversorgung - unangemessene …
Rn. 13 d) Soweit die Beschwerde schließlich ein Abweichen von der Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 29. Juli 1997 (- 6 Sa 167/97 -) rügt, ist die Beschwerde unbegründet, weil die abstrakte Rechtsfrage inzwischen durch das Bundesarbeitsgericht entschieden wurde. - LAG Düsseldorf, 07.06.2019 - 6 Sa 54/19
Absicherungswille des Arbeitnehmers bei Altersversorgung
Rn. 37 Schließlich beruft sich die Beklagte zur Stützung ihrer Auffassung auf Entscheidungen der Landesarbeitsgerichte Düsseldorf (Urteil vom 21.05.1974 - 11 Sa 1147/73 -) und Hamm (Urteile vom 16.12.1986 - 6 Sa 1095/86 - sowie vom 29.07.1997 - 6 Sa 167/97 -).Rn. 55 bbb) Die von der Beklagten zur Begründung ihrer Auffassung herangezogenen Entscheidungen der Landesarbeitsgerichte Düsseldorf (Urteil vom 21.05.1974 - 11 Sa 1147/73 -) und Hamm (Urteile vom 16.12.1986 - 6 Sa 1095/86 - und vom 29.07.1997 - 6 Sa 167/97 -) sind nicht von Relevanz.
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Rechtsprechung
| LAG Berlin, 20.03.1998 - 6 Sa 167/97 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer (Leitsatz und Volltext)
Überstunden; Urlaubsentgelt; Berücksichtigung bei Berechnung; Abgrenzung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Berlin, 08.10.1997 - 13 Ca 13948/97
- LAG Berlin, 20.03.1998 - 6 Sa 167/97
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (4)
- BAG, 27.08.1982 - 7 AZR 190/80
Tarifvertrag - Kündigungsfrist
Auszug aus LAG Berlin, 20.03.1998 - 6 Sa 167/97
Auf diesem Wege ist auch zu ermitteln, ob es bei unveränderter Übernahme gesetzlicher Vorschriften, die auch ohne diese Übernahme für die betroffenen Arbeitsverhältnisse gälten, an einem Rechtsetzungswillen der Tarifvertragsparteien fehlt mit der Folge, daß die übernommenen Bestimmungen dann keine Tarifnormen wären, oder ob sich Anhaltspunkte für einen Rechtsetzungswillen finden (BAG, Urteil vom 27.08.1982 - 7 AZR 130/80 - BAGE 40, 102 = AP § 1 TVG Auslegung Nr. 133 zu II 2 d.Gr.; vgl. auch Urteil vom 23.04.1957 - 1 AZR 477/56 - AP § 1 TVG Nr. 1 zu II d.Gr.). - BAG, 29.01.1997 - 2 AZR 370/96
Tarifliche Kündigungsfrist - Auslegung
Auszug aus LAG Berlin, 20.03.1998 - 6 Sa 167/97
Für die bei Zweifeln darüber hinaus mögliche Heranziehung weiterer Auslegungskriterien (Tarifgeschichte, praktische Tarifübung und Entstehungsgeschichte des Tarifvertrags) gibt es keine feste Reihenfolge (BAG, Urteil vom 29.01.1997 - 2 AZR 370/96 - AP § 1 TVG Tarifverträge: Textilindustrie Nr. 22 zu II 3 b, aa d.Gr.). - BAG, 09.12.1965 - 5 AZR 175/65
Urlaubsentgeltberechnung
Auszug aus LAG Berlin, 20.03.1998 - 6 Sa 167/97
Der durchschnittliche Arbeitsverdienst im Sinne dieser tariflichen Bestimmung, nach dem sich das Urlaubsentgelt bemißt, umfaßt entgegen der ab 01. Oktober 1996 geltenden gesetzlichen Neuregelung in § 11 Abs. 1 Satz 1 Hs. 2 BUrlG auch die im Bezugszeitraum erzielte Überstundenvergütung (zur früheren gesetzlichen Regelung BAG, Urteil vom 09.12.1965 - 5 AZR 175/65 - BAGE 18, 12 = AP § 11 BUrlG Nr. 2 zu 2 b d.Gr.). - BAG, 23.04.1957 - 1 AZR 477/56
Tarifvertrag - Bestimmungen eines Landesgesetzes - Tarifliche Bestimmungen - …
Auszug aus LAG Berlin, 20.03.1998 - 6 Sa 167/97
Auf diesem Wege ist auch zu ermitteln, ob es bei unveränderter Übernahme gesetzlicher Vorschriften, die auch ohne diese Übernahme für die betroffenen Arbeitsverhältnisse gälten, an einem Rechtsetzungswillen der Tarifvertragsparteien fehlt mit der Folge, daß die übernommenen Bestimmungen dann keine Tarifnormen wären, oder ob sich Anhaltspunkte für einen Rechtsetzungswillen finden (BAG, Urteil vom 27.08.1982 - 7 AZR 130/80 - BAGE 40, 102 = AP § 1 TVG Auslegung Nr. 133 zu II 2 d.Gr.; vgl. auch Urteil vom 23.04.1957 - 1 AZR 477/56 - AP § 1 TVG Nr. 1 zu II d.Gr.).
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