Rechtsprechung
| LAG Rheinland-Pfalz, 11.03.2014 - 6 Sa 236/13 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 611 Abs 1 BGB, § 2 Abs 2 S 2 ASiG, § 3 Abs 2 ASiG, § 1 KSchG
Kündigungsschutz eines Betriebsarztes - Bestand eines Arbeitsverhältnisses - IWW
- arbeitsrecht-rheinland-pfalz.de
Der Betriebsarzt als freier Mitarbeiter
- ra.de
- arbeitsrecht-hessen.de
Der Betriebsarzt als freier Mitarbeiter
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Unbegründete Kündigungsschutzklage eines zur freien Mitarbeit eingestellten Betriebsarztes bei unsubstantiierten Darlegungen zur Weisungsabhängigkeit im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Kündigungsschutzklage eines zur freien Mitarbeit eingestellten Betriebsarztes bei unsubstantiierten Darlegungen zur Weisungsabhängigkeit im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses
Verfahrensgang
- ArbG Koblenz, 10.04.2013 - 11 Ca 2610/12
- LAG Rheinland-Pfalz, 11.03.2014 - 6 Sa 236/13
- BAG, 19.08.2014 - 9 AZN 419/14
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (10)
- BAG, 15.12.2009 - 9 AZR 769/08
Fachkraft für Arbeitssicherheit - Gemeindeverwaltung
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 11.03.2014 - 6 Sa 236/13
Gemäß § 8 Abs. 2 ASiG ist ein Arbeitgeber verpflichtet, angestellte Betriebsärzte unmittelbar dem Leiter des Betriebs im Rahmen einer Stabsstelle fachlich und disziplinarisch zu unterstellen; die gesetzlich vorgeschriebene Zuweisung einer bestimmten Stellung innerhalb der betrieblichen Hierarchiestrukturen gehört zu den strukturprägenden Grundsätzen des ASiG; sie dient sowohl der Sicherung der fachlichen Unabhängigkeit als auch der Herausstellung der Bedeutung der Funktion des Betriebsarztes (vgl. zur Fachkraft für Arbeitssicherheit: BAG 15. Dezember 2009 - 9 AZR 769/08 - Rn. 29, zitiert nach juris). Es kann dahinstehen, ob der Vortrag der Beklagten zutrifft, ihr Personaldirektor sei zugleich Mitglied der Geschäftsführung gewesen, so dass bei Bestehen eines Arbeitsverhältnisses § 8 Abs. 2 ASiG genüge getan gewesen wäre, nach dem die Unterstellung mindestens unter den Leiter des Betriebs erforderlich ist (vgl. BAG 15. Dezember 2009 - 9 AZR 769/08 - Rn. 29, aaO).Darüber hinaus schließt auch § 8 Abs. 2 ASiG nicht aus, dass die personalwirtschaftliche Durchführung eines (unterstellten) Arbeitsverhältnisses anderen Stellen übertragen wird, so lange damit keine Einbindung in eine anderer Organisation verbunden ist (BAG 15. Dezember 2009 - 9 AZR 769/08 - Rn. 33, aaO)..
- BAG, 29.08.2012 - 10 AZR 499/11
Ehrenamtliche Tätigkeit - Telefonseelsorge
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 11.03.2014 - 6 Sa 236/13
Widersprechen sich Vereinbarung und tatsächliche Durchführung, ist letztere maßgebend (BAG 17. April 2013 - 10 AZR 272/1229 - Rn. 15, 29. August 2012 - 10 AZR 499/11 - Rn. 14, 15, 20. Januar 2010 - 5 AZR 99/09 - Rn. 14; jeweils zitiert nach juris).. - BAG, 20.01.2010 - 5 AZR 99/09
Arbeitnehmerstatus des Organisators und Dirigenten eines Kurorchesters - …
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 11.03.2014 - 6 Sa 236/13
Widersprechen sich Vereinbarung und tatsächliche Durchführung, ist letztere maßgebend (BAG 17. April 2013 - 10 AZR 272/1229 - Rn. 15, 29. August 2012 - 10 AZR 499/11 - Rn. 14, 15, 20. Januar 2010 - 5 AZR 99/09 - Rn. 14; jeweils zitiert nach juris)..
- BAG, 09.06.2010 - 5 AZR 332/09
Arbeitnehmerstatus eines Versicherungsvertreters - Vertragstypenwahl - Ausgleich …
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 11.03.2014 - 6 Sa 236/13
Rn. 48 Weisungsabhängigkeit in zeitlicher Hinsicht ist gegeben, wenn ständige Dienstbereitschaft erwartet wird oder wenn der Mitarbeiter in nicht unerheblichem Umfang auch ohne entsprechende Vereinbarung herangezogen wird, ihm also die Arbeitszeiten letztlich "zugewiesen" werden (…BAG 15. Februar 2012 - 10 AZR 301/10 - Rn. 17; 9. Juni 2010 - 5 AZR 332/09 - Rn. 21 ff., 20. Mai 2009 - 5 AZR 31/08 - Rn. 22; jeweils zitiert nach juris). Der Kläger war im Kern seiner Tätigkeit nicht durch die zeitliche und organisatorische Planung der Beklagten an deren einseitige Weisungen gebunden. - BAG, 15.02.2012 - 10 AZR 301/10
Arbeitnehmereigenschaft bei ergänzendem Aufbauunterricht in einer …
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 11.03.2014 - 6 Sa 236/13
Rn. 48 Weisungsabhängigkeit in zeitlicher Hinsicht ist gegeben, wenn ständige Dienstbereitschaft erwartet wird oder wenn der Mitarbeiter in nicht unerheblichem Umfang auch ohne entsprechende Vereinbarung herangezogen wird, ihm also die Arbeitszeiten letztlich "zugewiesen" werden (BAG 15. Februar 2012 - 10 AZR 301/10 - Rn. 17;… 9. Juni 2010 - 5 AZR 332/09 - Rn. 21 ff., 20. Mai 2009 - 5 AZR 31/08 - Rn. 22; jeweils zitiert nach juris). Der Kläger war im Kern seiner Tätigkeit nicht durch die zeitliche und organisatorische Planung der Beklagten an deren einseitige Weisungen gebunden. - BAG, 20.08.2003 - 5 AZR 610/02
Arbeitnehmerbegriff; Handelsvertreter
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 11.03.2014 - 6 Sa 236/13
Zum Umfang des Spielraums bei der Arbeitszeit ist nicht der beklagte Arbeitgeber, sondern der Kläger darlegungs- und beweisbelastet (BAG 20. August 2003 - 5 AZR 610/02 - Rn. 19, 15. Dezember 1999 - 5 AZR 169/99 - Rn. 68; jeweils zitiert nach juris). - BAG, 20.05.2009 - 5 AZR 31/08
Arbeitnehmerstatus eines redaktionellen Mitarbeiters
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 11.03.2014 - 6 Sa 236/13
Rn. 48 Weisungsabhängigkeit in zeitlicher Hinsicht ist gegeben, wenn ständige Dienstbereitschaft erwartet wird oder wenn der Mitarbeiter in nicht unerheblichem Umfang auch ohne entsprechende Vereinbarung herangezogen wird, ihm also die Arbeitszeiten letztlich "zugewiesen" werden (…BAG 15. Februar 2012 - 10 AZR 301/10 - Rn. 17; 9. Juni 2010 - 5 AZR 332/09 - Rn. 21 ff., 20. Mai 2009 - 5 AZR 31/08 - Rn. 22; jeweils zitiert nach juris). Der Kläger war im Kern seiner Tätigkeit nicht durch die zeitliche und organisatorische Planung der Beklagten an deren einseitige Weisungen gebunden. - BAG, 15.12.1999 - 5 AZR 169/99
Arbeitnehmerstatus von Versicherungsvertretern
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 11.03.2014 - 6 Sa 236/13
Zum Umfang des Spielraums bei der Arbeitszeit ist nicht der beklagte Arbeitgeber, sondern der Kläger darlegungs- und beweisbelastet (BAG 20. August 2003 - 5 AZR 610/02 - Rn. 19, 15. Dezember 1999 - 5 AZR 169/99 - Rn. 68; jeweils zitiert nach juris). - LAG Köln, 25.08.1999 - 2 Sa 611/99
Arbeitnehmerstatus: Betriebsarzt
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 11.03.2014 - 6 Sa 236/13
Seine organisatorische Eingliederung ergibt sich auch nicht daraus, dass der Kläger seine Sprechstunden in Räumen der Beklagten abhielt und dass ihm die Beklagte ihm einen (seinem Weisungsrecht unterstehenden) Betriebssanitäter zur Verfügung stellte (vgl. LAG Köln 25. August 1999 - 2 Sa 611/99 - Rn. 28, LAG München 02. August 1984 - 7 Sa 632/83 - jeweils zitiert nach juris). - LAG München, 02.08.1984 - 7 Sa 632/83
Betriebsarzt - freier Mitarbeiter oder Arbeitnehmer
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 11.03.2014 - 6 Sa 236/13
Seine organisatorische Eingliederung ergibt sich auch nicht daraus, dass der Kläger seine Sprechstunden in Räumen der Beklagten abhielt und dass ihm die Beklagte ihm einen (seinem Weisungsrecht unterstehenden) Betriebssanitäter zur Verfügung stellte (vgl. LAG Köln 25. August 1999 - 2 Sa 611/99 - Rn. 28, LAG München 02. August 1984 - 7 Sa 632/83 - jeweils zitiert nach juris).
- LSG Berlin-Brandenburg, 18.01.2018 - L 1 KR 441/15
Abhängige Beschäftigung - Krankenhausarzt - Anästhesie
Das Urteil des Sozialgerichts habe auch versäumt, sich mit der Rechtsprechung des LAG Rheinland-Pfalz (Urt. v. 11. März 2014 - 6 Sa 236/13) zu Betriebsärzten und der des EuGH zur Definition eines selbständigen und abhängigen Kraftfahrers (EuGH v. 9. September 2004 - C-184/02 und C-233/02) auseinanderzusetzen.
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Rechtsprechung
| LAG Schleswig-Holstein, 15.01.2014 - 6 Sa 236/13 |
Volltextveröffentlichung
- LAG Schleswig-Holstein
Kündigung, verhaltensbedingt, Verdachtskündigung, Tatkündigung, Unterschlagung, Dienstliche Unterlagen, Entwendung, Beweiswürdigung
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (2)
- BAG, 06.12.2001 - 2 AZR 496/00
Anwendung beamtenrechtlicher Grundsätze und Verdachtskündigung
Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 15.01.2014 - 6 Sa 236/13
Verdacht begründenden Pflichtwidrigkeiten rechtfertigten eine Tatkündigung (BAG 06.12.2001 - 2 AZR 496/00 -). - BAG, 03.07.2003 - 2 AZR 437/02
Verdachtskündigung
Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 15.01.2014 - 6 Sa 236/13
Eine Verdachtskündigung bleibt im Übrigen wirksam, wenn im Laufe des Kündigungsschutzverfahrens der Verdacht bewiesen wird (BAG 03.07.2003 - 2 AZR 437/02 - EzA § 1 KSchG Verdachtskündigung Nr. 2).
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