Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×

Rechtsprechung
   LAG Nürnberg, 17.08.2004 - 6 Sa 439/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,4829
LAG Nürnberg, 17.08.2004 - 6 Sa 439/04 (https://dejure.org/2004,4829)
LAG Nürnberg, Entscheidung vom 17.08.2004 - 6 Sa 439/04 (https://dejure.org/2004,4829)
LAG Nürnberg, Entscheidung vom 17. August 2004 - 6 Sa 439/04 (https://dejure.org/2004,4829)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,4829) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    BetrVG § 102 Abs. 3; ; BetrVG § 102 Abs. 5; ; ZPO § 935

  • Arbeitsgerichtsbarkeit in Bayern

    § 102 Abs. 3, Abs. 5 BetrVG; § 935 ZPO
    Einstweilige Verfügung auf Weiterbeschäftigung gem. § 102 Abs. 5 BetrVG; Anforderungen an den Widerspruch

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einstweilige Verfügung auf Weiterbeschäftigung gem. § 102 Abs. 5 BetrVG; Anforderungen an den Widerspruch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Widerspruch des Betriebsrates nach § 102 Absatz 3 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG); Formal ordnungsgemäße Beschlussfassung des Betriebsrates; Vereinbarung zur Verbesserung des Geschäftsergebnisses als Widerspruchsgrund; Verweis auf die Bewertung der sozialen ...

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2005, 255
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (7)

  • BAG, 09.07.2003 - 5 AZR 305/02

    Weiterbeschäftigungsanspruch; Annahmeverzug

    Auszug aus LAG Nürnberg, 17.08.2004 - 6 Sa 439/04
    Auf diese Voraussetzung kann allerdings nicht verzichtet werden (BAG vom 09.07.2003, 5 AZR 305/02, EzA § 102 BetrVG 2001 Beschäftigungspflicht Nr. 1 unter II.1.b. der Gründe).

    Ist dies nicht der Fall, kann der Arbeitgeber keine Entscheidung treffen, ob und inwieweit dem Verlangen des Betriebsrats nachgegangen werden kann; er hat auch keine Möglichkeit, durch entsprechende Widerlegung des Widerspruches Entbindung von der Weiterbeschäftigung nach § 102 Abs. 5 S. 2 BetrVG durchzusetzen (BAG vom 09.07.2003, a.a.O.).

  • BAG, 11.05.2000 - 2 AZR 54/99

    Weiterbeschäftigung - Annahmeverzug

    Auszug aus LAG Nürnberg, 17.08.2004 - 6 Sa 439/04
    Die Nrn. 3 bis 5 zeigen vielmehr eindeutig, dass es allenfalls um Beschäftigungsmöglichkeiten auf anderen Arbeitsplätzen im Betrieb gehen kann (so eingehend BAG vom 12.09.1985, 2 AZR 324/84, EzA § 102 BetrVG 1972 Nr. 61; BAG vom 11.05.2000, 2 AZR 54/99, EzA § 102 BetrVG 1972 Beschäftigungspflicht Nr. 11;… Kittner in Däubler/Kittner/Klebe, a.a.O., § 102 Rn. 200 mit Hinweis auf den eindeutigen Gesetzeswortlaut;… Richardi/Thüsing, BetrVG, 9. Aufl. 2004, § 102 Rn. 164;… Stege/Weinspach, BetrVG, 9. Aufl. 2002, § 102 Rn. 134;… GK-Raab, Gemeinschaftskommentar zum BetrVG, 7. Aufl. 2002, § 102 Rn. 116).
  • BAG, 17.06.1999 - 2 AZR 608/98

    Weiterbeschäftigungsanspruch - Annahmeverzug

    Auszug aus LAG Nürnberg, 17.08.2004 - 6 Sa 439/04
    Aus diesem Grund hat auch das BAG einen Widerspruch, in dem geltend gemacht war, dass eine Fortführung der Tätigkeiten geplant sei, für unzureichend erklärt (BAG vom 17.06.1999, 2 AZR 608/98, EzA § 102 BetrVG 1972 Beschäftigungspflicht Nr. 10).
  • BAG, 07.02.1991 - 2 AZR 205/90

    Personenbedingte Kündigung - Umschulung

    Auszug aus LAG Nürnberg, 17.08.2004 - 6 Sa 439/04
    Der Arbeitgeber ist nämlich nicht verpflichtet, Arbeitsplätze für einen solchermaßen fortgebildeten Arbeitnehmer erst zu schaffen (vgl. BAG vom 07.02.1991, 2 AZR 205/90, EzA § 1 KSchG Personenbedingte Kündigung Nr. 9).
  • BAG, 12.09.1985 - 2 AZR 324/84

    Verzug des Arbeitgebers bei Verurteilung zur Beschäftigung

    Auszug aus LAG Nürnberg, 17.08.2004 - 6 Sa 439/04
    Die Nrn. 3 bis 5 zeigen vielmehr eindeutig, dass es allenfalls um Beschäftigungsmöglichkeiten auf anderen Arbeitsplätzen im Betrieb gehen kann (so eingehend BAG vom 12.09.1985, 2 AZR 324/84, EzA § 102 BetrVG 1972 Nr. 61; BAG vom 11.05.2000, 2 AZR 54/99, EzA § 102 BetrVG 1972 Beschäftigungspflicht Nr. 11;… Kittner in Däubler/Kittner/Klebe, a.a.O., § 102 Rn. 200 mit Hinweis auf den eindeutigen Gesetzeswortlaut;… Richardi/Thüsing, BetrVG, 9. Aufl. 2004, § 102 Rn. 164;… Stege/Weinspach, BetrVG, 9. Aufl. 2002, § 102 Rn. 134;… GK-Raab, Gemeinschaftskommentar zum BetrVG, 7. Aufl. 2002, § 102 Rn. 116).
  • LAG München, 16.08.1995 - 9 Sa 543/95

    Weiterbeschäftigungsanspruch: einstweilige Verfügung bei Widerspruch des …

    Auszug aus LAG Nürnberg, 17.08.2004 - 6 Sa 439/04
    Nicht jeder Unwirksamkeitsgrund führt aber zum Anspruch auf Weiterbeschäftigung während des Prozesses nach § 102 Abs. 5 BetrVG; erforderlich ist die Geltendmachung eines der im Katalog des § 102 Abs. 3 BetrVG abschließend aufgeführten Einwandes (LAG München vom 16.08.1995, 9 Sa 543/95, LAGE § 102 BetrVG 1972 Beschäftigungspflicht Nr. 22;… Feichtinger, Die Betriebsratsanhörung bei Kündigung, Rn. 213;… Koch in Ascheid/Preis/Schmidt, a.a.O., § 102 BetrVG Rn. 189;… Kittner, a.a.O., § 102 Rn. 180;… Linck in Schaub, Arbeitsrechtshandbuch, 10. Aufl. 2002, § 123 Rn. 110-112;… Ricken in Henssler u.a., a.a.O., § 102 BetrVG Rn. 85).
  • LAG Nürnberg, 24.06.2003 - 6 Sa 181/03
    Auszug aus LAG Nürnberg, 17.08.2004 - 6 Sa 439/04
    c. Entgegen der Ansicht der Antragstellerin kann auf die Notwendigkeit des besonderen Verfügungsgrundes im Hinblick auf die dann eintretende Rechtsverkürzung beim Antragsgegner nicht verzichtet werden (so auch LAG Nürnberg vom 18.05.1994, Az. 3 Sa 242/94, nicht veröffentlicht; LAG Nürnberg vom 24.06.2003, 6 Sa 181/03, nicht veröffentlicht;… Reidel in Münchner Prozessformularbuch Arbeitsrecht, 2. Aufl. 2004, C.II.1.2 unter Ziff. 7;… a.A. aber Feichtinger, a.a.O., Rn. 231;… Kania in Erfurter Kommentar, a.a.O., § 102 BetrVG Rn. 36;… Fitting, a.a.O., § 102 Rn. 116;… KR-Etzel, a.a.O., § 102 BetrVG Rn. 222;… GK-Raab, a.a.O., § 102 Rn. 184;… Koch in Ascheid/Preis/Schmidt, a.a.O., § 102 BetrVG Rn. 213).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 30.03.2011 - 4 SaGa 432/11

    Einstweilige Verfügung - Verfügungsgrund auch für Weiterbeschäftigungsanspruch …

    für den allgemeinen Weiterbeschäftigungsanspruch; LAG Berlin 4. Januar 2005 - 17 Sa 2664/04 - zitiert nach juris; LAG Düsseldorf 17. November 2010 - 12 SaGa 19/10 - nv, zitiert nach juris; LAG Düsseldorf 1. Juni 2005 - 12 Sa 352/05 - MDR 2005, 1419 mwN, LAG Köln 21. Juli .2010 - 3 SaGa 8/10 - zitiert nach juris., LAG Nürnberg 18. September 2007 - 4 Sa 586/07 - ZTR 2008, 108, LAG Nürnberg 17. August 2004 - 6 Sa 439/04 - LAGE Nr. 2 zu § 102 BetrVG 2001 Beschäftigungspflicht; LAG München 14. September 2005 - 9 Sa 891/05 - zitiert nach juris; LAG Nürnberg 24. Juni 2003 - 6 Sa 181/03 - zitiert nach juris; GK-ArbGG/Vossen Stand September 2008 § 62 Rn. 64 und 70, GMP-GM/Germelmann ArbGG 7. Aufl. § 62 Rn. 105, BCF/Creutzfeld ArbGG 5. Aufl. § 62 Rn. 102, Reinhard/Kliemt NZA 2005, 547 ).

    47 II. Diese allgemeinen Grundsätze gelten uneingeschränkt auch für die Zulässigkeit einer Befriedigungsverfügung zur Durchsetzung eines auf § 102 Abs. 5 Satz 1 BetrVG gestützten Weiterbeschäftigungsanspruchs ( LAG Köln 10. März 2010 - 3 SaGa 26/09 - zitiert nach juris; LAG Nürnberg 18. September 2007 - 4 Sa 586/07 - ZTR 2008, 108 ; LAG Nürnberg 17. August 2004 - 6 Sa 439/04 - LAGE Nr. 2 zu § 102 BetrVG 2001 Beschäftigungspflicht; LAG München 14. September 2005 - 9 Sa 891/05 - zitiert nach juris; LAG München 17. Dezember 2003 - 5 Sa 1118/03 - NZA-RR 2005, 312 ; LAG Nürnberg 24. Juni 2003 - 6 Sa 181/03 - zitiert nach juris, LAG Baden-Württemberg 30. August 1993 - 15 Sa 35/93 - LAGE § 102 BetrVG 1972 Beschäftigungspflicht Nr. 20 ; LAG Köln 18. Januar 1984 NZA 1984, 57 ;… GMPM-G/Germelmann 7. Aufl. § 62 Rn. 105 und 109).

  • LAG Nürnberg, 18.09.2007 - 4 Sa 586/07

    Kündigung - Weiterbeschäftigungsanspruch - betriebsverfassungsrechtlicher - …

    Insoweit stehen sich die Interessen der Parteien bei der Leistungsverfügung grundsätzlich gleichwertig gegenüber und ist erst unter Berücksichtigung der besonderen Umstände des konkreten Einzelfalles und der darauf aufbauenden konkreten Interessenabwägung zu entscheiden, welches Interesse im Einzelfall überwiegt (vgl. hierzu LAG Nürnberg vom 17.08.2004 - 6 Sa 439/04 - LAGE Nr. 2 zu § 102 BetrVG 2001 Beschäftigungspflicht; LAG München vom 14.09.2005 - 9 Sa 891/05 - LAG Nürnberg vom 24.06.2003 - 6 Sa 181/03 - beide n.v.).
  • LAG Hamburg, 21.05.2008 - 4 SaGa 2/08

    Einstweilige Verfügung auf Weiterbeschäftigung - Notwendigkeit eines …

    Die von der Verfügungsbeklagten herangezogene gegenteilige Rechtsprechung (u.a. LAG Nürnberg 18.09.2007 - 4 Sa 586/07 - ZTR 2008, 108; LAG München 14.09.2005 - 9 Sa 891/05 - nv; LAG Nürnberg 17.08.2004 - 6 Sa 439/04 - LAGE Nr. 2 zu § 102 BetrVG 2001 Beschäftigungspflicht; LAG Nürnberg 24.06.2003 - 6 Sa 181/03 - nv; LAG München 16.08.1995 - 9 Sa 543/95 - LAGE Nr. 22 zu § 102 BetrVG Beschäftigungspflicht; LAG München 10.02.1994 - 5 Sa 969/93 - LAGE Nr. 14 zu § 102 BetrVG 1972 Beschäftigungspflicht; LAG Baden-Württemberg 30.08.1993 - 15 Sa 35/93 - NZA 1995, 683) überzeugt nicht, denn sie wird der besonderen gesetzlichen Ausgestaltung des § 102 Abs. 5 Satz 1 BetrVG nicht gerecht und setzt sich überdies mit den entgegengesetzten Auffassungen in Literatur und Rechtsprechung nicht auseinander.
  • LAG Thüringen, 21.10.2025 - 6 SaGa 4/25

    Bewerbungsverfahrensanspruch - Dokumentationspflicht - Vorauswahlentscheidung - …

    Ungeachtet dessen, dass bislang - soweit ersichtlich - ein dringlichkeitsschädliches Verhalten bei wiederholter Terminsverlegung grundsätzlich nur bei ungesicherten Rechtsschutzsuchenden angenommen worden ist, können Art und Weise, wie das Verfahren betrieben wird, insbesondere wiederholte Terminverlegungsanträge, die Eilbedürftigkeit auch bei gesicherten Rechtsschutzsuchenden jedenfalls in Frage stehen lassen (…vgl. BeckOK ZPO/Elzer/Mayer, 58. Ed. 1.9.2025, ZPO § 935 Rn. 85; LAG München, Urteil vom 12.10.2006 - 4 Sa 677/06; LAG Nürnberg, Urt. v. 17.08.2004 - 6 Sa 439/04; vgl. auch Gramlich/Lütke, NJ 2023, 469, 475 mit Hinweis u.a. auf OLG Hamm, Beschl. v. 1.12.2022 - 4 U 72/22; OLG München (29. Zivilsenat), Hinweisbeschl.
  • LAG Niedersachsen, 26.03.2025 - 13 GLa 651/24

    Änderungskündigung; einstweilige Verfügung; Theorie der …

    Nach überwiegender und zutreffender Ansicht genügt hierfür weder das offensichtliche Bestehen eines Beschäftigungsanspruchs (etwa wegen einer offensichtlichen Unwirksamkeit einer zuvor ausgesprochenen Kündigung), noch der aufgrund Zeitablaufs drohende Rechtsverlust dieses Beschäftigungsanspruchs (…vgl. etwa LAG Berlin-Brandenburg 16.03.2011 - 4 SaGa 2600/11 - Juris, Rn. 30, m. umfangr. w. N.;… LAG Hamm 23.04.2008, a. a. O.; LAG Nürnberg 17.08.2004 - 6 Sa 439/04 -, juris; LAG Köln 06.08.1996 - 11 Ta 151/96 -, juris m. w. N.).
  • LAG München, 12.10.2006 - 4 Sa 677/06

    Einstweilige Verfügung auf Beschäftigung

    Sie hat nicht nur die Berufung erst zwei Tage vor Ablauf der Berufungseinlegungsfrist eingereicht und exakt am letzten Tag der gesetzlichen Berufungsbegründungsfrist begründet (§ 66 Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 ArbGG), sondern den bereits nach Eingang der Berufungsbegründung kurzfristig, mit Rücksicht auf die Berufungsbeantwortungsfrist, bestimmten Termin zur mündlichen Verhandlung über ihre Berufung (10.08.2006) mit der Begründung verlegen lassen, dass sich ihre Prozessbevollmächtigte - Angehörige einer nach dem Briefkopf immerhin fünf Rechtsanwälte umfassenden Kanzlei - zu diesem Zeitpunkt in Urlaub befinde und diese auch in der Folge wiederum teilweise urlaubsbedingt verhindert sei - was zeigt, dass aus Sicht der Verfügungsklägerin eine besondere Dringlichkeit der Entscheidung offensichtlich nicht auf der Hand zu liegen scheint (LAG Nürnberg, U. v. 17.08.2004, 6 Sa 439/04, NZA-RR 2005, S. 255 f/258 - II. 2. d) der Gründe, m. w. N. - Dunkl/Moeller/Baur/Feldmeier, Handbuch des vorläufigen Rechtsschutzes, 3. Aufl. 1999, B Rzn. 115/116).
  • LAG Niedersachsen, 14.03.2025 - 14 GLa 78/25

    Einstweilige Verfügung; verspäteter Vortrag; Weiterbeschäftigung; Einstweiliger …

    Unabhängig davon, ob die erstmalig im Verhandlungstermin als Kopie vorgelegte E-Mail inhaltlich den Anforderungen genügt, die etwa das Landesarbeitsgericht Nürnberg mit Entscheidung vom 17.08.2004 - 6 Sa 439/04 - aufgestellt hat, konnte der Beklagtenvertreter, dem nicht mal eine eigene Kopie zur Verfügung gestellt wurde, sondern der das Papier nur vorübergehend in den Händen hielt, die Verspätung rügen und wie weiter geschehen auch die angegebenen Zeiten bestreiten, zumal sie mit der schon seit längerem von der Beklagten vorgetragenen Zeit der Abgabe des Signatur unvereinbar sind.
  • ArbG Hildesheim, 11.03.2009 - 2 Ga 3/09
    Insoweit stehen sich die Interessen der Parteien bei der Leistungsverfügung grundsätzlich gleichwertig gegenüber und ist erst unter Berücksichtigung der besonderen Umstände des konkreten Einzelfalles und der darauf aufbauenden konkreten Interessenabwägung zu entscheiden, welches Interesse im Einzelfall überwiegt (vgl. hierzu LAG Nürnberg vom 17.08.2004 - 6 Sa 439/04 - LAGE Nr. 2 zu § 102 BetrVG 2001 Beschäftigungspflicht; LAG München vom 14.09.2005 - 9 Sa 891/05 - LAG Nürnberg vom 24.06.2003 - 6 Sa 181/03 - beide n.v.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht LAG Nürnberg
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht