Rechtsprechung
| LAG Berlin, 01.09.1989 - 6 Sa 48/89 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Drittbezogener Personaleinsatz; Personal; Scheingeschäft; Umgehungsgeschäft; Arbeitnehmerüberlassung; Klagefrist
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Berlin, 12.05.1989 - 54 Ca 114/89
- LAG Berlin, 01.09.1989 - 6 Sa 48/89
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (13)
- BAG, 20.07.1982 - 3 AZR 446/80
Mittelbares Arbeitsverhältnis
Auszug aus LAG Berlin, 01.09.1989 - 6 Sa 48/89
Bieten sich dem Unternehmer verschiedene rechtliche Gestaltungsformen an, die für einen Arbeitnehmer zu einem unterschiedlichen arbeitsrechtlichen Schutz führen, so darf er nicht willkürlich die ihm günstigere auswählen, wie das Bundesarbeitsgericht (Urt. vom 20.7.1982 - 3 AZR 446/80 = BAGE 39, 200 = AP § 611 BGB Mittelbares Arbeitsverhältnis Nr. 5 zu 3 b der Gründe) für die Wahl zwischen mittelbarem und unmittelbarem Arbeitsverhältnis entschieden hat.Dies wäre vielmehr erst dann der Fall, wenn der vertragliche Arbeitgeber unternehmerische Entscheidungen nicht treffen und keinen Gewinn erwirtschaften kann (vgl. BAG, Urt. vom 20.7.1982, a.a.O., zu 3 d der Gründe).
- BAG, 24.08.1983 - 7 AZR 403/81
Auszug aus LAG Berlin, 01.09.1989 - 6 Sa 48/89
Auch wenn man diese Mißbrauchskontrolle auf die Zwischenschaltung eines vom Hintermann wirtschaftlich abhängigen Unternehmens übertragen wollte, wenn dies wie im vorliegenden Fall wegen der nach § 23 Abs. 1 Satz 2 KSCHG zu geringen Beschäftigtenzahl zur vollständigen Vereitelung des gesetzlich gewollten Bestandsschutzes eines Arbeitsverhältnisses führt (vgl. BAG, Urt. vom 24.8.1983 - 7 AZR 403/81 - zu B I 2 c der Gründe), genügte dieser Effekt allein noch nicht, um ein unmittelbares Arbeitsverhältnis zum Hintermann des vertraglichen Arbeitgebers anzunehmen (vgl. BAG…, Urt. vom 29.6.1988 - 7 AZR 552/86 = DB 1989, 388 zu II 2 der Gründe).Eine solche Durchgriffshaftung ist nicht auf mittelbare Arbeitsverhältnisse beschränkt, sondern kommt bei allen Arbeitsverhältnissen mit arbeitsrechtlicher Drittbeziehung in Betracht, sofern der vertragliche Arbeitgeber von seinem Hintermann in einem Maße abhängig ist, daß für die Entfaltung eigener unternehmerischer Initiative praktisch kein Raum mehr bleibt, sondern diese sich mehr oder weniger im Vollzug des mit dem Hintermann abgeschlossenen Vertrags erschöpft (BAG, Urt. vom 24.8.1983 - 7 AZR 403/81 - zu B II 1 b und c der Gründe).
- BAG, 26.06.1986 - 2 AZR 358/85
Vorliegen einer ordnungsgemäßen Klageerhebung bei fehlender Unterschrift des …
Auszug aus LAG Berlin, 01.09.1989 - 6 Sa 48/89
Zu den materiellrechtlichen Wirkungen der Rechtshängigkeit gehört aber gerade nach § 7 Hs. 1 KSchG die unwiderlegbare Vermutung der Wirksamkeit der Kündigung, auch wenn die Klagefrist selbst eine prozessuale Frist darstellt (BAG, Urt. vom 26.6.1986 - 2 AZR 358/85 = BAGE 52, 263 = AP § 4 KSchG 1969 Nr. 14 B II 3 b der Gründe).
- BAG, 05.03.1987 - 2 AZR 623/85
Kündigungsschutz nach § 15 KSchG bei einheitlichem Betrieb mehrerer Unternehmen …
Auszug aus LAG Berlin, 01.09.1989 - 6 Sa 48/89
Selbst wenn sich der Streithelfer und die Beklagte zur Führung eines gemeinsamen Betriebes verbunden haben sollten, wäre dies nicht geeignet gewesen, die Beklagte zum Arbeitgeber des Klägers zu machen (vgl. BAG, Urt. vom 5.3.1987 - 2 AZR 623/85 = BAGE 55, 117 = AP § 15 KSchG 1969 Nr. 30 zu B III 3 der Gründe). - BSG, 29.08.1963 - 3 RK 86/59
Beiträge zur Sozialversicherung auch für die Stundenhonorare von Golflehrern; …
Auszug aus LAG Berlin, 01.09.1989 - 6 Sa 48/89
Dementsprechend ist auch das Finanzamt zu dem Ergebnis gelangt, daß seine Vergütung nicht dem Lohnsteuerabzug durch die Beklagte unterliegt, was allerdings für die Beurteilung seiner arbeitsrechtlichen Beziehung zur Beklagten und der Frage einer mißbräuchlichen Rechtsformverfehlung nicht verbindlich war (vgl. BSG, Urt. vom 29.8.1963 - 3 RK 86/59 = BSGE 20, 6). - BAG, 15.06.1983 - 5 AZR 111/81
Anspruch auf Lohnzahlung aus einem gesetzlich fingierten Arbeitsvertrag
Auszug aus LAG Berlin, 01.09.1989 - 6 Sa 48/89
Allerdings kann sich ein drittbezogener Personaleinsatz auf der Grundlage eines sog. Werkvertrags der Sache nach als Arbeitnehmerüberlassung darstellen, so daß es einer wertenden Gesamtbetrachtung bedarf, die sich über die getroffenen Abreden hinaus in erster Linie auf die tatsächliche Durchführung des Personaleinsatzes richtet (vgl. BAG, Urt. vom 15.6.1983 - 5 AZR 111/81 = BAGE 43, 102 = AP § 10 AÜG Nr. 5 zu I 1 b der Gründe). - BAG, 14.08.1985 - 5 AZR 225/84
Gesetzlich begründetes Arbeitsverhältnis - Arbeitsvertrag zwischen einem …
Auszug aus LAG Berlin, 01.09.1989 - 6 Sa 48/89
Stellte diese Art der Beschäftigung allein ohnehin schon kein zwingendes Indiz dar (vgl. BAG, Urt. vom 14.8.1985 - 5 AZR 225/84 = NZA 1987, 128 zu I 2 b, bb der Gründe), so hat sich außerdem aus den eigenen Angaben des Klägers in der Berufungsverhandlung und der dort unwidersprochen gebliebenen Darstellung der Beklagten und ihres Streithelfers ergeben, daß der Kläger allein dem Weisungsrecht des Streithelfers unterstellt war, der sich lediglich einmal während seines Urlaubs von einem anderen Subunternehmer bzw. von Verwandten hatte vertreten lassen. - BSG, 27.08.1987 - 2 RU 41/85
Arbeitnehmerüberlassung
Auszug aus LAG Berlin, 01.09.1989 - 6 Sa 48/89
Schließlich ist, auch wenn dies allein kein ausreichendes Abgrenzungskriterium abgibt (vgl. BSG, Urt. vom 28.8.1987, 2 RU 41/85 = NZA 1988, 263), die Abrechnung gemäß § 13 "Werkvertrag" und der in dessen Anlage 2 getroffenen Vergütungsvereinbarung nach dem erzielten Produktionsergebnis und nicht nach Zeiteinheiten, insbesondere Stundensätzen der zum Einsatz gekommenen Arbeitnehmer, durchgeführt worden. - BGH, 13.07.1972 - III ZR 36/70
Fristenwesen - Klagefrist - Fristenlauf - Beginn des Fristenlaufs - …
Auszug aus LAG Berlin, 01.09.1989 - 6 Sa 48/89
Ebenso wie bei einem in erster Instanz entsprechend § 263 ZPO als sachdienliche Klageänderung zu behandelnden gewillkürten Parteiwechsel hätten die materiellrechtlichen Wirkungen der Rechtshängigkeit gegenüber dem Streithelfer ohne Genehmigung der Beklagten auf diese nicht übertragen werden können (vgl. BGH, Urt. vom 13.7.1972 - III ZR 36/70 = NJW 1972, 1714 zu II 3 der Gründe; LAG Hamm…, Urt. vom 17.8.1982 - 13 Sa 599/82 = EzA § 4 KSchG n.F. Nr. 23; Roth NJW 1988, 2977, 2983). - BAG, 29.06.1988 - 7 AZR 552/86
Hochschularbeitsvertrag
Auszug aus LAG Berlin, 01.09.1989 - 6 Sa 48/89
Auch wenn man diese Mißbrauchskontrolle auf die Zwischenschaltung eines vom Hintermann wirtschaftlich abhängigen Unternehmens übertragen wollte, wenn dies wie im vorliegenden Fall wegen der nach § 23 Abs. 1 Satz 2 KSCHG zu geringen Beschäftigtenzahl zur vollständigen Vereitelung des gesetzlich gewollten Bestandsschutzes eines Arbeitsverhältnisses führt (vgl. BAG…, Urt. vom 24.8.1983 - 7 AZR 403/81 - zu B I 2 c der Gründe), genügte dieser Effekt allein noch nicht, um ein unmittelbares Arbeitsverhältnis zum Hintermann des vertraglichen Arbeitgebers anzunehmen (vgl. BAG, Urt. vom 29.6.1988 - 7 AZR 552/86 = DB 1989, 388 zu II 2 der Gründe). - BAG, 26.11.1975 - 5 AZR 337/74
Arbeitnehmerstatus: Berufsmusiker in einer überwiegend für eine Rundfunkanstalt …
- BAG, 09.04.1957 - 3 AZR 435/54
Mittelbares Arbeitsverhältnis - Zwischenmeister - Mittelsmann - Arbeitnehmer …
- LAG Hamm, 17.08.1982 - 13 Sa 599/82
Kündigungsschutzprozeß; Parteiwechsel
- LAG Hamm, 02.07.1992 - 17 Sa 205/92
Kündigungsschutzklage; Klagefrist; Klagehäufung; Außerordentliche Kündigung; …
Ansonsten gelten diese arbeitgeberseitigen Kündigungen gemäß §§ 13 Abs. 1 Satz 2, 7 KSchG als von Anfang an rechtswirksam (LAG Hamm, Urteil vom 17.08.1982 - 13 Sa 599/82 - EzA § 4 KSchG n.F. Nr. 23; LAG Berlin, Urteil vom 01.09.1989 - 6 Sa 48/89 - LAGE § 611 BGB Arbeitgeberbegriff Nr. 2). - LAG Hessen, 16.10.2001 - 9 Ta 375/01
Rechtsweg; Durchgriffshaftung; Rechtsnachfolge
Das sei jedenfalls dann anzunehmen, wenn die Mittelsmänner unternehmerische Entscheidungen nicht treffen und keinen Gewinn erzielen können (BAG Urteil vom 20. Juli 1982 - 3 AZR 446/80 - EzA § 611 BGB Mittelbares Arbeitsverhältnis Nr. 1; auch LAG Berlin Urteil vom 1. September 1989 - 6 Sa 48/89 - Juris).
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