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Rechtsprechung
   LAG Berlin-Brandenburg, 24.08.2012 - 6 Sa 878/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,29854
LAG Berlin-Brandenburg, 24.08.2012 - 6 Sa 878/12 (https://dejure.org/2012,29854)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 24.08.2012 - 6 Sa 878/12 (https://dejure.org/2012,29854)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 24. August 2012 - 6 Sa 878/12 (https://dejure.org/2012,29854)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Betriebs-Berater

    Schließung einer Betriebskrankenkasse

  • Betriebs-Berater

    Schließung einer Betriebskrankenkasse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zeitpunkt der Beendigung der Arbeitsverhältnisse der Arbeitnehmer einer geschlossenen Betriebskrankenkasse

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Betriebs-Berater (Kurzinformation)

    Schließung einer Betriebskrankenkasse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zeitpunkt der Beendigung der Arbeitsverhältnisse der Arbeitnehmer einer geschlossenen Betriebskrankenkasse

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Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (9)

  • LAG Berlin-Brandenburg, 11.05.2012 - 13 Sa 2486/11

    Schließung einer Betriebskrankenkasse - befristeter Anschlussvertrag mit der BKK …

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 24.08.2012 - 6 Sa 878/12
    Der Streit zwischen einem Arbeitnehmer und einer geschlossenen Betriebskrankenkasse darüber, ob sein Arbeitsverhältnis kraft Gesetzes oder durch ordentliche Kündigung aufgelöst worden ist, wird nicht bereits dadurch zugunsten des Arbeitnehmers entschieden, dass dieser mit der personenidentischen Betriebskrankenkasse in Abwicklung eine Vereinbarung über seine befristete Beschäftigung trifft (gegen LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 11.05.2012 - 13 Sa 2486/11 ).

    Rn. 27 4.2.1 Dies ergab sich hinsichtlich des Bestandsstreits allerdings nicht bereits daraus, dass die Klägerin aufgrund des Vertrags vom 22.06.2011 über den 31.12.2011 hinaus befristet fortbeschäftigt worden ist (so aber in einer Parallelsache LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 11.05.2012 - 13 Sa 2486/11 - zu II der Gründe).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 18.04.2012 - 23 Sa 110/12

    Schließung einer Betriebskrankenkasse - Beendigung des Arbeitsverhältnisses eines …

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 24.08.2012 - 6 Sa 878/12
    Dass § 164 Abs. 3 Satz 3 SGB V aufgrund der Verweisung in § 155 Abs. 4 Satz 9 SGB V nur für die Beschäftigten einer Betriebskrankenkasse gilt, deren Arbeitsverhältnis nicht durch ordentliche Kündigung beendet werden kann, hat nicht zur Folge, dass die ordentlich kündbaren Arbeitsverhältnisse zu dieser gemäß § 164 Abs. 4 Satz 1 SGB V mit dem Tag ihrer Schließung enden (gegen LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 18.05.2012 - 7 Sa 16/12; LAG Berlin-Brandenburg, Urteil 18.04.2012 - 23 Sa 110/12 ).

    Rn. 32 4.2.2.2.2 Soweit nun § 164 Abs. 2 bis 4 SGB V nach § 155 Abs. 4 Satz 9 SGB V entsprechend mit der Maßgabe gilt, dass § 164 Abs. 3 Satz 3 SGB V nur für Beschäftigte gilt, deren Arbeitsverhältnis nicht durch ordentliche Kündigung beendet werden kann, ist daraus nicht abzuleiten, das ordentlich kündbare Arbeitsverhältnisse stets gemäß § 164 Abs. 4 Satz 1 SGB V mit dem Tag der Schließung enden (so aber LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 18.04.2012 - 23 Sa 110/12 zu der II.2.3.3 Gründe).

  • LAG Baden-Württemberg, 18.05.2012 - 7 Sa 16/12
    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 24.08.2012 - 6 Sa 878/12
    Dass § 164 Abs. 3 Satz 3 SGB V aufgrund der Verweisung in § 155 Abs. 4 Satz 9 SGB V nur für die Beschäftigten einer Betriebskrankenkasse gilt, deren Arbeitsverhältnis nicht durch ordentliche Kündigung beendet werden kann, hat nicht zur Folge, dass die ordentlich kündbaren Arbeitsverhältnisse zu dieser gemäß § 164 Abs. 4 Satz 1 SGB V mit dem Tag ihrer Schließung enden (gegen LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 18.05.2012 - 7 Sa 16/12; LAG Berlin-Brandenburg, Urteil 18.04.2012 - 23 Sa 110/12 ).

    Rn. 33 4.2.2.2.3 Die Ablehnung einer sog. Tabula-rasa-Lösung läuft auch nicht auf eine Privilegierung der Mitarbeiter in ordentlich kündbaren Arbeitsverhältnissen hinaus (so aber LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 18.05.2012 - 7 Sa 16/12 - zu A III 2 b ee der Gründe).

  • BAG, 27.02.1985 - GS 1/84

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des …

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 24.08.2012 - 6 Sa 878/12
    Dies jedenfalls dann, wenn ein Gericht für Arbeitssachen auf eine entsprechende Klage hin festgestellt hat, dass das Arbeitsverhältnis nicht aufgelöst worden ist, ohne dass besondere Umstände vorliegen, aus denen sich ein überwiegendes Interesse des Arbeitgebers ergibt, den Arbeitnehmer nicht zu beschäftigen (BAG, Beschluss vom 27.02.1985 - GS 1/84 - BAGE 48, 122 = AP BGB § 611 Beschäftigungspflicht Nr. 14 zu C I 2 der Gründe).
  • BAG, 02.04.1987 - 2 AZR 418/86

    Gewichtung einer Pflichtverletzung eines Betriebsratsmitglieds im Vergleich mit …

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 24.08.2012 - 6 Sa 878/12
    Dabei können nur solche zusätzlichen Umstände ein überwiegendes Interesse des Arbeitgebers begründen, die ihn auch im streitlos bestehenden Arbeitsverhältnis zur vorläufigen Suspendierung des Arbeitnehmers berechtigen (BAG, Urteil vom 02.04.1987 - 2 AZR 418/86 - AP BGB § 626 Nr. 96 zu B III der Gründe).
  • BAG, 15.04.2009 - 3 AZB 93/08

    Zwangsvollstreckung - hinreichende Bestimmtheit eines ausgeurteilten …

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 24.08.2012 - 6 Sa 878/12
    Mit der Wendung "zu unveränderten arbeitsvertraglichen Bedingungen" hat sie zugleich das arbeitgeberseitige Weisungsrecht berücksichtigt (vgl. BAG, Beschluss vom 15.04.2009 - 3 AZB 93/08 - BAGE 130, 195 = AP ZPO § 888 Nr. 11 R 3 und 19-23).
  • BAG, 25.03.2004 - 2 AZR 399/03

    Außerordentliche Kündigung einer tariflich ordentlich unkündbaren Arbeitnehmerin

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 24.08.2012 - 6 Sa 878/12
    Da die Klägerin ihren Kündigungsschutzantrag anders als ihren Beschäftigungsantrag gerade nicht in die Form eines unechten Hilfsantrags gekleidet hat, unterlag dieser im Falle einer Abweisung des gegen eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses kraft Gesetzes zum 30.06.2012 gerichteten Feststellungsantrags ebenfalls der Abweisung (…vgl. KR/Friedrich, 9. Aufl. 2009, § 4 KSchG R 230 a. E.; dahingest. BAG, Urteil vom 25.03.2004 - 2 AZR 399/03 - AP BMT-G II § 54 Nr. 5 zu B II 2 der Gründe).
  • BGH, 08.11.1965 - VIII ZR 300/63

    Abzahlungsgeschäft

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 24.08.2012 - 6 Sa 878/12
    Er war bereits mit der Klage rechtshängig gemacht worden, ohne dass seine Rechtshängigkeit aufgrund Versäumung eines gemäß § 321 Abs. 2 ZPO fristgebundenen Antrags auf Urteilsergänzung erloschen ist (dazu BGH, Urteil vom 08.11.1965 - VIII 300/63 - BGHZ 44, 237 zu B II 2 a. E. der Gründe).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 27.06.2012 - 24 Sa 2524/11

    Beendigung des Arbeitsverhältnisses aufgrund gesetzlicher Anordnung - Schließung …

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 24.08.2012 - 6 Sa 878/12
    Von einem Wertungswiderspruch kann deshalb entgegen der Ansicht der Beklagten keine Rede sein ( LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 27.06.2012 - 24 Sa 2524/11 - zu 2 b bb der Gründe).
  • LAG Düsseldorf, 14.06.2013 - 6 Sa 334/13

    Schließung einer Betriebskrankenkasse und Beendigung der Arbeitsverhältnisse - …

    Daran fehlt es, wenn eine Seite sich auf den Standpunkt stellt, es liege weder eine Identität des Arbeitgebers noch eine Rechtsnachfolge vor (…vgl. LAG Hamburg v. 22.01.2013 - 2 Sa 77/12 - Rn. 60, juris; LAG Berlin-Brandenburg v. 24.08.2012 - 6 Sa 878/12 - Rn. 27, juris;… LAG Berlin-Brandenburg v. 08.05.2012 - 7 Sa 2558/11 - Rn. 39, juris).

    Dass das Auftreten zweier voneinander getrennter Rechtsträger letztendlich auf einem Irrtum der Beklagten beruhte, ist bei der Ermittlung des erkennbaren Willens ohne Bedeutung (…LAG Hamburg v. 22.01.2013 - 2 Sa 77/12 - Rn. 60, juris; LAG Berlin-Brandenburg v. 24.08.2012 - 6 Sa 878/12 - Rn.27, juris).

  • LAG Düsseldorf, 14.06.2013 - 6 Sa 225/13

    Schließung einer Betriebskrankenkasse und Beendigung der Arbeitsverhältnisse - …

    Daran fehlt es, wenn eine Seite sich auf den Standpunkt stellt, es liege weder eine Identität des Arbeitgebers noch eine Rechtsnachfolge vor (…vgl. LAG Hamburg v. 22.01.2013 - 2 Sa 77/12 - Rn. 60, juris; LAG Berlin-Brandenburg v. 24.08.2012 - 6 Sa 878/12 - Rn. 27, juris;… LAG Berlin-Brandenburg v. 08.05.2012 - 7 Sa 2558/11 - Rn. 39, juris).

    Dass das Auftreten zweier voneinander getrennter Rechtsträger letztendlich auf einem Irrtum der Beklagten beruhte, ist bei der Ermittlung des erkennbaren Willens ohne Bedeutung (…LAG Hamburg v. 22.01.2013 - 2 Sa 77/12 - Rn. 60, juris; LAG Berlin-Brandenburg v. 24.08.2012 - 6 Sa 878/12 - Rn.27, juris).

  • LAG Düsseldorf, 14.06.2013 - 6 Sa 226/13

    Schließung einer Betriebskrankenkasse und Beendigung der Arbeitsverhältnisse - …

    Daran fehlt es, wenn eine Seite sich auf den Standpunkt stellt, es liege weder eine Identität des Arbeitgebers noch eine Rechtsnachfolge vor (…vgl. LAG Hamburg v. 22.01.2013 - 2 Sa 77/12 - Rn. 60, juris; LAG Berlin-Brandenburg v. 24.08.2012 - 6 Sa 878/12 - Rn. 27, juris;… LAG Berlin-Brandenburg v. 08.05.2012 - 7 Sa 2558/11 - Rn. 39, juris).

    Dass das Auftreten zweier voneinander getrennter Rechtsträger letztendlich auf einem Irrtum der Beklagten beruhte, ist bei der Ermittlung des erkennbaren Willens ohne Bedeutung (…LAG Hamburg v. 22.01.2013 - 2 Sa 77/12 - Rn. 60, juris; LAG Berlin-Brandenburg v. 24.08.2012 - 6 Sa 878/12 - Rn.27, juris).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 14.12.2012 - 8 Sa 978/12

    Umfang Berufungsbegründung - Auflösung des Arbeitsverhältnisses - Schließung …

    Rn. 49 Dies hat das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg in einem Parallelverfahren (Urteil vom 24.08.2012 - 6 Sa 878/12 - veröffentlicht in juris) mit folgender Begründung erkannt:.

    Rn. 56 3.1 Für diese Feststellung rechtlich unerheblich ist der Abschluss des befristeten Arbeitsvertrags vom 22. Juni 2011, denn die Parteien haben nicht das hier in Streit stehende Arbeitsverhältnis befristet verlängern, sondern ein neues Arbeitsverhältnis begründen wollen (so auch LAG Berlin-Brandenburg, Urt. vom 24.08.2012, a.a.O., a. A. LAG Berlin-Brandenburg…, Urt. vom 11.05.2012 - 13 Sa 2486/11 - zitiert nach juris).

  • LAG Düsseldorf, 04.06.2013 - 6 Sa 868/12

    Schließung einer Betriebskrankenkasse - Böswilliges Unterlassen anderweitigen …

    Dass das Auftreten zweier voneinander getrennter Rechtsträger letztendlich auf einem Irrtum der Beklagten beruhte, ist bei der Ermittlung des erkennbaren Willens ohne Bedeutung (LAG Berlin-Brandenburg v. 24.08.2012 - 6 Sa 878/12 - Rn.27, juris).
  • LAG Düsseldorf, 26.04.2013 - 6 Sa 1478/12

    Anspruch auf Zahlung von Beiträgen an eine Rückdeckungsversicherung nach …

    Dass das Auftreten zweier voneinander getrennter Rechtsträger letztendlich auf einem Irrtum der Beklagten beruhte, ist bei der Ermittlung des erkennbaren Willens ohne Bedeutung (LAG Berlin-Brandenburg v. 24.08.2012 - 6 Sa 878/12 - Rn.27, juris).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 31.10.2012 - 4 Sa 767/12

    Schließung einer Betriebskrankenkasse - keine Anwendbarkeit des § 164 Abs 4 S 1 …

    Die ordentlich kündbaren Arbeitnehmer gehen bei Wegfall einer Beschäftigungsmöglichkeit mit Ablauf der Frist für eine deshalb erklärte, gemäß § 1 Abs. 2 Satz 1 Alt. 3 KSchG sozial gerechtfertigte Kündigung ihrer Arbeitsverhältnisse endgültig verlustig, während die Mitarbeiter in ordentlich nicht mehr kündbaren Arbeitsverhältnissen Anspruch auf das Angebot einer Stellung haben, die ihnen unter Berücksichtigung ihrer Fähigkeiten und bisherigen Dienststellung zuzumuten ist ( LAG Berlin-Brandenburg 24. August 2012 - 6 Sa 878/12 - juris; LAG Berlin-Brandenburg 27. Juni 2012 - 24 Sa 2524/11 - nv.).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 14.12.2012 - 8 Sa 980/12

    Schließung einer Betriebskrankenkasse - ordentlich unkündbarer Arbeitnehmer - …

    Rn. 83 1.3.1 Für diese Feststellung rechtlich unerheblich ist der Abschluss des befristeten Arbeitsvertrags vom 29./30. Juni 2011, denn die Parteien haben nicht das hier in Streit stehende Arbeitsverhältnis befristet verlängern, sondern ein neues Arbeitsverhältnis begründen wollen (so auch LAG Berlin-Brandenburg, Urt. vom 24.08.2012 - 6 Sa 878/12 -, a. A. LAG Berlin-Brandenburg…, Urt. vom 11.05.2012 - 13 Sa 2486/11 - zitiert nach juris).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 14.12.2012 - 8 Sa 979/12

    Schließung einer Betriebskrankenkasse - ordentlich unkündbarer Arbeitnehmer - …

    Rn. 48 3.1 Für diese Feststellung rechtlich unerheblich ist der Abschluss des befristeten Arbeitsvertrags vom 22. Juni 2011, denn die Parteien haben nicht das hier in Streit stehende Arbeitsverhältnis befristet verlängern, sondern ein neues Arbeitsverhältnis begründen wollen (so auch LAG Berlin-Brandenburg, Urt. vom 24.08.2012 - 6 Sa 878/12 -, a. A. LAG Berlin-Brandenburg…, Urt. vom 11.05.2012 - 13 Sa 2486/11 - zitiert nach juris).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 30.10.2012 - 4 Sa 767/12
    Die ordentlich kündbaren Arbeitnehmer gehen bei Wegfall einer Beschäftigungsmöglichkeit mit Ablauf der Frist für eine deshalb erklärte, gemäß § 1 Abs. 2 Satz 1 Alt. 3 KSchG sozial gerechtfertigte Kündigung ihrer Arbeitsverhältnisse endgültig verlustig, während die Mitarbeiter in ordentlich nicht mehr kündbaren Arbeitsverhältnissen Anspruch auf das Angebot einer Stellung haben, die ihnen unter Berücksichtigung ihrer Fähigkeiten und bisherigen Dienststellung zuzumuten ist (LAG Berlin-Brandenburg 24. August 2012 - 6 Sa 878/12 - juris; LAG Berlin-Brandenburg 27. Juni 2012 - 24 Sa 2524/11 - nv.). Gewährleistet das Gesetz somit den ordentlich unkündbaren Arbeitnehmern einen weitreichenden Bestandsschutz, so gibt es keine nachvollziehbare Begründung dafür, den ordentlich kündbaren Arbeitnehmern einerseits diesen Bestandsschutz zu versagen, sie aber andererseits in die gesetzliche Beendigungsfolge einzubeziehen.
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