Rechtsprechung
| LAG Rheinland-Pfalz, 14.05.2013 - 6 SaGa 2/13 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 38 Abs 1 S 1 BetrVG, § 37 Abs 2 BetrVG, § 935 ZPO, § 940 ZPO, § 106 S 1 GewO
Aufforderung zur Arbeitsaufnahme gegenüber freigestelltem Betriebsratsmitglied nach Absinken der Belegschaftsstärke - IWW
- arbeitsrecht-rheinland-pfalz.de
Arbeitswiederaufnahme des einzigen freigestellten BR-Mitglieds nach Absinken der Belegschaftsstärke - Erlass einer einstweiligen Verfügung
- ra.de
- arbeitsrecht-hessen.de
Arbeitswiederaufnahme des einzigen freigestellten BR-Mitglieds nach Absinken der Belegschaftsstärke - Erlass einer einstweiligen Verfügung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Arbeitszuweisung an freigestelltes Betriebsratsmitglied bei Absinken der Belegschaftsstärke; unbegründeter Eilantrag des Arbeitnehmers bei zumutbarer und sachgerechter Arbeitszuweisung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- poko.de (Kurzinformation)
Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung - Aufforderung zur Arbeitsaufnahme gegenüber dem einzigen freigestellten Betriebsratsmitglied nach Absinken der Belegschaftsstärke
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Arbeitszuweisung an freigestelltes Betriebsratsmitglied bei Absinken der Belegschaftsstärke; Eilantrag des Arbeitnehmers bei zumutbarer und sachgerechter Arbeitszuweisung
Verfahrensgang
- ArbG Koblenz, 05.02.2013 - 9 Ga 2/13
- ArbG Koblenz, 05.02.2013 - 9 Ga 3/13
- LAG Rheinland-Pfalz, 14.05.2013 - 6 SaGa 2/13
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (21)
- BAG, 26.07.1989 - 7 ABR 64/88
Betriebsrat: Anspruch auf Freistellung eines weiteren Betriebsratsmitglieds
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 14.05.2013 - 6 SaGa 2/13
Künftige Veränderungen der Arbeitnehmerzahl, die nicht unmittelbar bevorstehen, können allenfalls eine spätere Anpassung der Zahl der Freizustellenden bedingen (BAG 26. Juli 1989 - 7 ABR 64/88 - Rn. 20, vgl. auch BAG 05. Dezember 2012 - 7 ABR 17/11 - Rn. 31, jeweils zitiert nach juris).Zugleich muss die Darlegung der zeitlichen Mehrbelastung des Betriebsrates so detailliert sein, dass dem Arbeitgeber eine sachliche Erwiderung möglich ist (vgl. insoweit zur Freistellung eines weiteren Betriebsratsmitglieds: BAG 26. Juli 1989 - 7 ABR 64/88 - Rn. 29 ff, zitiert nach juris)..
- BAG, 05.12.2012 - 7 ABR 17/11
Überlassung von Arbeitnehmern des öffentlichen Dienstes an private …
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 14.05.2013 - 6 SaGa 2/13
Maßgeblich hierfür ist die Zahl der in der Regel beschäftigten Arbeitnehmer (vgl. BAG 05. Dezember 2012 - 7 ABR 17/11 - Rn. 16; 22. Oktober 2003 - 7 ABR 3/03 - jeweils zitiert nach juris). Gemäß 38 Abs. 1 Satz 1 BetrVG ist in Betrieben mit in der Regel 200 bis 500 Arbeitnehmern ein Betriebsratsmitglied freizustellen.Künftige Veränderungen der Arbeitnehmerzahl, die nicht unmittelbar bevorstehen, können allenfalls eine spätere Anpassung der Zahl der Freizustellenden bedingen (BAG 26. Juli 1989 - 7 ABR 64/88 - Rn. 20, vgl. auch BAG 05. Dezember 2012 - 7 ABR 17/11 - Rn. 31, jeweils zitiert nach juris).
- LAG Schleswig-Holstein, 10.11.2011 - 5 SaGa 12/11
Einstweiliges Verfügungsverfahren, Arbeitsanweisungen, Direktionsrecht, Umfang …
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 14.05.2013 - 6 SaGa 2/13
Soll eine so genannte Leistungsverfügung getroffen werden, dürfen an das Vorliegen eines Verfügungsgrundes jedenfalls keine zu geringen Anforderungen gestellt werden ( LAG Rheinland-Pfalz 20. April 2011 - 7 SaGa 1/11 - LAG Schleswig-Holstein - 10. November 2011 - 5 SaGa 12/11 - zitiert nach juris).Neben einem gesteigerten Abwehrinteresse des Arbeitnehmers erkennt die Rechtsprechung lediglich in Fällen einer offenkundigen Rechtswidrigkeit der arbeitgeberseitigen Maßnahme das Bestehen eines Verfügungsgrundes an (vgl. LAG Schleswig-Holstein - 10. November 2011 - 5 SaGa 12/11 - zitiert nach juris LAG Hamm, 05. Februar 2008 - 11 SaGa 4/08 - LAG Mecklenburg-Vorpommern, 12. Mai 2009 - 5 SaGa 4/08 - jeweils zitiert nach juris)..
- BAG, 29.06.2011 - 7 ABR 135/09
Ab- und Rückmeldepflicht von Betriebsratsmitgliedern
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 14.05.2013 - 6 SaGa 2/13
Der Arbeitgeber muss der Arbeitsbefreiung nicht zustimmen (vgl. BAG 29. Juni 2011 - 7 ABR 135/09 - Rn. 19 mwN, zitiert nach juris). Dementsprechend ist dem Verfügungskläger auch ohne generelle Freistellung die Wahrnehmung erforderlicher Betriebsratsaufgaben ohne weiteres möglich. - BAG, 20.04.1999 - 1 ABR 72/98
Unterlassungsanspruch von Gewerkschaften gegen tarifwidrige betriebliche …
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 14.05.2013 - 6 SaGa 2/13
Von diesem Grundsatz ist dann eine Ausnahme zu machen, wenn das Arbeitsgericht trotz ausdrücklicher Rüge nicht vorab durch besonderen Beschluss, sondern im Rahmen der Entscheidung zur Hauptsache über die Zulässigkeit der Verfahrensart mitentschieden hat (…BAG 22. Mai 2012 - 1 ABR 11/11 - Rn. 09; 20. April 1999 - 1 ABR 72/98 - Rn. 63, jeweils zitiert nach juris;… Germelmann/Germelmann, ArbGG, 7. Aufl., § 65 Rn. 14;… Hauck/Helml-Hauck ArbGG 3. Aufl. § 65 Rn. 5;… ebenso zur insoweit identischen Regelung hinsichtlich des Rechtswegs BAG 21. Mai 1999 - 5 AZB 31/98 - Rn. 37, zitiert nach juris). - BAG, 22.05.2012 - 1 ABR 11/11
Mitgliederwerbung einer nicht tariffähigen Koalition
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 14.05.2013 - 6 SaGa 2/13
Von diesem Grundsatz ist dann eine Ausnahme zu machen, wenn das Arbeitsgericht trotz ausdrücklicher Rüge nicht vorab durch besonderen Beschluss, sondern im Rahmen der Entscheidung zur Hauptsache über die Zulässigkeit der Verfahrensart mitentschieden hat (BAG 22. Mai 2012 - 1 ABR 11/11 - Rn. 09;… 20. April 1999 - 1 ABR 72/98 - Rn. 63, jeweils zitiert nach juris;… Germelmann/Germelmann, ArbGG, 7. Aufl., § 65 Rn. 14;… Hauck/Helml-Hauck ArbGG 3. Aufl. § 65 Rn. 5;… ebenso zur insoweit identischen Regelung hinsichtlich des Rechtswegs BAG 21. Mai 1999 - 5 AZB 31/98 - Rn. 37, zitiert nach juris). - BAG, 13.11.1991 - 7 ABR 5/91
Betriebsratsfreistellung wegen Sprechstunden
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 14.05.2013 - 6 SaGa 2/13
Für Betriebe, deren Belegschaftsstärke in der Regel 200 Arbeitnehmer nicht überschreitet, kann in Ausnahmefällen nach dem Grundtatbestand des § 37 Abs. 2 BetrVG die völlige oder teilweise Freistellung eines Betriebsratsmitgliedes geboten sein, wenn diese Freistellung zur ordnungsgemäßen Durchführung der Betriebsratsaufgaben erforderlich ist (vgl. BAG 13. November 1991 - 7 ABR 5/91 - Rn. 18;… 2. April 1974 - 1 ABR 43/73 - Rn. 12; jeweils zitiert nach juris). Voraussetzung für die zusätzliche Freistellung eines weiteren Betriebsratsmitglieds ist die Darlegung, dass nach Art und Umfang des Betriebes die zusätzliche Freistellung zur ordnungsgemäßen Durchführung der dem Betriebsrat obliegenden Aufgaben erforderlich ist (vgl. BAG 22. Mai 1973 - 1 ABR 10/73 - 9. Oktober 1973 - 1 ABR 29/73 -, jeweils zitiert nach juris). - BAG, 20.04.2005 - 7 ABR 47/04
Freistellungswahl - Erhöhung der Anzahl freizustellender Betriebsratsmitglieder
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 14.05.2013 - 6 SaGa 2/13
Diese erfolgt daher in der Regel für die gesamte Amtszeit des Betriebsrats (BAG 20. April 2005 - 7 ABR 47/04 - Rn. 14 mwN; zitiert nach juris). - BAG, 22.10.2003 - 7 ABR 3/03
Freistellung von Betriebsratsmitgliedern
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 14.05.2013 - 6 SaGa 2/13
Maßgeblich hierfür ist die Zahl der in der Regel beschäftigten Arbeitnehmer (…vgl. BAG 05. Dezember 2012 - 7 ABR 17/11 - Rn. 16; 22. Oktober 2003 - 7 ABR 3/03 - jeweils zitiert nach juris). Gemäß 38 Abs. 1 Satz 1 BetrVG ist in Betrieben mit in der Regel 200 bis 500 Arbeitnehmern ein Betriebsratsmitglied freizustellen. - BAG, 26.03.1992 - 2 AZR 443/91
Rechtsmittel gegen inkorrekte Rechtswegentscheidung
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 14.05.2013 - 6 SaGa 2/13
Das Rechtsmittelgericht ist in diesem Falle berechtigt, auch die Frage der Zulässigkeit des Rechtsweges oder der Verfahrensart bzw. Zuständigkeit zu überprüfen (BAG 26. März 1992 - 2 AZR 443/91 - Rn. 40 ff. zitiert nach juris;… Germelmann/Germelmann ArbGG § 65 ArbGG Rn. 14 aaO;… vgl. Hauck/Helml-Hauck ArbGG § 65 Rn. 5 aaO). Hat das Arbeitsgericht trotz erhobener Rüge verfahrensfehlerhaft keine Vorabentscheidung getroffen, wird die Rüge im Berufungsverfahren jedoch nicht mehr wiederholt, ist das Landesarbeitsgericht an einer erneuten Prüfung gemäß § 65 ArbGG gehindert (vgl. zur Rechtswegrüge: Schwab Die Berufung im arbeitsgerichtlichen Verfahren S. 286).. - LAG Hamm, 05.02.2008 - 11 SaGa 4/08
Unbegründeter Eilantrag gegen Zuweisung eines neuen Arbeitsortes nach Auflösung …
- BAG, 24.05.2000 - 5 AZB 66/99
Rechtsweg; Anspruch einer angestellten Lehrerin in Sachsen auf Zulassung zur …
- BAG, 21.11.1978 - 6 AZR 247/76
Freistellung eines Betriebsratsmitglieds - Erforderlicher Umfang - Berufliche …
- BAG, 02.04.1974 - 1 ABR 43/73
Betriebsratstätigkeit - Freistellung von Betriebsmitgliedern
- BAG, 21.05.1999 - 5 AZB 31/98
Kündigung eines Redaktionsstatuts; Innere Pressefreiheit; Rechtsweg
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 12.05.2009 - 5 SaGa 4/08
Einstweilige Verfügung - Abordnung eines Lehrers - Verfügungsgrund - kein …
- LAG Köln, 14.08.2009 - 9 Ta 264/09
Versetzung - Lehrer - Direktionsrecht - einstweilige Verfügung
- BAG, 09.10.1973 - 1 ABR 29/73
Erforderlichkeit von Freistellungen - Beschlußverfahren - Beurteilungsspielraum
- BAG, 22.05.1973 - 1 ABR 10/73
Zeitweilige Verhinderung eines freigestellten Betriebsratsmitglieds - Zahl der …
- LAG Rheinland-Pfalz, 20.04.2011 - 7 SaGa 1/11
Einstweilige Verfügung gegen Versetzung
- LAG Sachsen, 10.12.2008 - 2 SaGa 19/08
Bestandsstreitigkeit
- LAG Köln, 17.07.2020 - 9 TaBV 73/19
Joint Venture - Internationale Matrixstruktur - Betriebsbegriff - Einstellung - …
Rn. 60 (2) Gleichwohl kann die Arbeitgeberin nicht damit durchdringen, dass sich die neue Tätigkeit von Herrn G nicht von seiner bisherigen unterscheidet, weil er nach wie vor freigestellt ist (so aber LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 14. Mai 2013- 6 SaGa 2/13 -, Rn. 57, juris). - LAG Rheinland-Pfalz, 08.05.2018 - 8 SaGa 1/18
Einstweilige Verfügung des Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber wegen …
Neben einem gesteigerten Abwehrinteresse des Arbeitnehmers erkennt die Rechtsprechung lediglich in Fällen einer offenkundigen Rechtswidrigkeit der arbeitgeberseitigen Maßnahme das Bestehen eines Verfügungsgrundes an (vgl. LAG Rheinland-Pfalz 14. Mai 2013 - 6 SaGa 2/13 - Rn. 55 ;… LAG Rheinland-Pfalz 20. März 2014 - 5 SaGa 13/13 - Rn. 26 ).Rn. 54 Regelmäßig ist es nämlich zumutbar, dass der Arbeitnehmer der Anweisung zunächst Folge leistet und deren Rechtmäßigkeit im Hauptsacheverfahren überprüfen lässt (…LAG Köln 10. Februar 2017 - 4 SaGa 3/17 - Rn. 41;… LAG Rheinland-Pfalz 20. März 2014 - 5 SaGa 13/13 - Rn. 26 ; LAG Rheinland-Pfalz 14. Mai 2013 - 6 SaGa 2/13 - Rn. 55 , LAG Hessen 15. Februar 2011 - 13 SaGa 1934/10 - Rn. 49).
- LAG Rheinland-Pfalz, 20.03.2014 - 5 SaGa 13/13
Einstweilige Verfügung gegen Versetzung - Dringlichkeit
Neben einem gesteigerten Abwehrinteresse des Arbeitnehmers erkennt die Rechtsprechung lediglich in Fällen einer offenkundigen Rechtswidrigkeit der arbeitgeberseitigen Maßnahme das Bestehen eines Verfügungsgrundes an (vgl. LAG Rheinland-Pfalz 14.05.2013 - 6 SaGa 2/13 - Rn. 55 , Juris; mit zahlreichen Nachweisen).
- LAG Hamburg, 20.11.2014 - 7 SaGa 4/14
Berufungsverfahren in Sachen Hannemann gegen FHH wegen einstweiliger Verfügung …
Soll eine so genannte Leistungsverfügung getroffen werden, dürfen an das Vorliegen eines Verfügungsgrundes jedenfalls keine zu geringen Anforderungen gestellt werden (LAG Rheinland-Pfalz, 14.5.2013, 6 SaGa 2/13; 20.4.2011, 7 SaGa1/11; LAG Schleswig-Holstein, 10.11.2011, 5 SaGa 12/11; zit. nach iuris).Allein der Umstand, dass eine möglicherweise vertragswidrige Beschäftigung des Arbeitnehmers nicht mehr rückgängig gemacht werden kann, reicht hierfür nicht aus (LAG Rheinland-Pfalz, 14.5.2013, 6 SaGa 2/13; LAG Köln, 14.8.2009, 9 Ta 264/09; zit. nach iuris).
Neben einem gesteigerten Abwehrinteresse des Arbeitnehmers erkennt die Rechtsprechung lediglich in Fällen einer offenkundigen Rechtswidrigkeit der arbeitgeberseitigen Maßnahme das Bestehen eines Verfügungsgrundes an (LAG Rheinland-Pfalz, 14.5.2013, 6 SaGa 2/13; LAG Schleswig-Holstein, 10.11.2011, 5 SaGa 12/11; LAG Hamm, 5.2.2008, 11 SaGA 4/08; LAG Mecklenburg-Vorpommern, 12.5.2009, 5 SaGa 4/08; zit. nach iuris).
- ArbG Nordhausen, 21.09.2023 - 2 Ga 11/23
Versetzung - keine gleichwertige Tätigkeit - Änderung der hierarchischen Stellung …
Neben einem gesteigerten Abwehrinteresse des Arbeitnehmers ist lediglich in Fällen einer offenkundigen Rechtswidrigkeit der arbeitgeberseitigen Maßnahme das Bestehen eines Verfügungsgrundes anzuerkennen (…wie LAG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 20.03.2014, 5 SaGa 13/13;LAG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 14.05.2013, 6 SaGa 2/13).Rn. 65 Bei einstweiligen Verfügungen gegen Weisungen des Arbeitgebers zu Inhalt, Ort und Art der Arbeitsleistung soll nach allgemeiner Auffassung ein gesteigertes Abwehrinteresse des Arbeitnehmers für den Erlass einer einstweiligen Verfügung zunächst nur bei offensichtlicher Rechtswidrigkeit der arbeitgeberseitigen Maßnahme zu bejahen sein, ansonsten nur bei erheblichen Gesundheitsgefahren, einer drohenden irreparablen Schädigung des beruflichen Ansehens oder bei schweren Gewissenskonflikten, die vom Arbeitnehmer darzulegen und glaubhaft zu machen sind (LAG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 14.05.2013, 6 SaGa 2/13).
- ArbG Hamburg, 17.07.2014 - 13 Ga 5/14
Eilentscheidung abgelehnt: Hartz-IV-Rebellin erleidet Teil-Niederlage vor Gericht
(LAG Rheinland-Pfalz 14.5.2013 - 6 SaGa 2/13 -, juris; LAG Rheinland-Pfalz 20.3.2014 - 5 SaGa 13/13 -, juris; LAG Hessen 8.10.2010 - 3 SaGa 496/10-, juris).
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