Rechtsprechung
| OLG München, 22.09.2023 - 6 St 3/23 (8) |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
StPO § 101 Abs. 8, § 147, § 162 Abs. 3, § 489; BDSG § 75
Rechtsbehelf gegen die vollzogene Anordnung einer Löschung von Daten nach rechtskräftigem Abschluss des Verfahrens
Verfahrensgang
- OLG München, 02.08.2018 - 9 St 7/17
- OLG München, 07.03.2019 - 9 St 7/17
- BGH, 06.06.2019 - StB 11/19
- BGH, 13.06.2019 - AK 27/19
- OLG München, 08.07.2019 - 9 St 7/17
- BGH, 07.08.2019 - 3 StR 11/19
- OLG München, 22.08.2019 - 9 St 7/17
- BGH, 17.09.2019 - 3 StR 11/19
- BGH, 05.11.2019 - AK 27/19
- BGH, 05.11.2019 - StB 27/19
- BGH, 07.11.2019 - StB 24/19
- BGH, 27.11.2019 - 3 StR 11/19
- OLG München, 22.09.2023 - 6 St 3/23 (8)
- BGH, 01.02.2024 - StB 65/23
- BGH, 05.03.2024 - StB 65/23
- BayObLG, 23.07.2024 - 204 VAs 102/24
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (11)
- BGH, 06.06.2019 - StB 11/19
Staathaftigkeit der Beschwerde bei Beschlüssen und Verfügungen die Akteneinsicht …
Auszug aus OLG München, 22.09.2023 - 6 St 3/23
- Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 6. Juni 2019 - StB 11/19.Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 6. Juni 2019 - StB 11/19 -.
Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 6. Juni 2019 - StB 11/19 - (in Ablichtung beigefügt, SA Bd. 10, Bl. 2441/2445).
Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 6. Juni 2019 - StB 11/19 -.
- BGH, 07.11.2019 - StB 24/19
Beschwerde gegen die Nichtgewährung von Akteneinsicht (kein Wegfall der Beschwer …
Auszug aus OLG München, 22.09.2023 - 6 St 3/23
Rn. 6 Nachdem die Revision des Verurteilten mit Beschluss vom 7. August 2019 - 3 StR 11/19 - als unbegründet verworfen worden war, hob der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs mit Beschluss vom 7. November 2019 - StB 24/19 auf die Beschwerde des Verurteilten die Verfügung des Vorsitzenden vom 8. Juli 2019 wegen dessen Unzuständigkeit auf und legte das Akteneinsichtsgesuch des Verurteilten vom 1. Juli 2019 der nunmehr zuständigen Generalstaatsanwaltschaft München vor.Rn. 50 Trotz Kenntnis von dem Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 7. November 2019 - StB 24/19 -, in dem das Recht des Verurteilten auf eigene Akteneinsicht nach § 147 StPO zur Vorbereitung eines Wiederaufnahmeantrags auch nach rechtskräftigem Abschluss des Verfahrens bestätigt worden sei, habe die Generalstaatsanwaltschaft München mit Verfügung vom 11. November 2019 die Löschung der Bänder und Chatprotokolle angeordnet.
Rn. 111 In seiner ausführlichen Erwiderung vom 30. September 2019 auf die Stellungnahme des Generalbundesanwalts im Beschwerdeverfahren vor dem Bundesgerichtshof StB 24/19 legt er die Gründe dar, warum ihm ein eigenes Akteneinsichtsrecht im Revisionsverfahren zustehe, geht jedoch nicht darauf ein, dass die Akteneinsicht (auch) zur Vorbereitung einer beabsichtigten Wiederaufnahme diene.
- BGH, 07.08.2019 - 3 StR 11/19
Freiheitsstrafe für Anhänger des "Islamischen Staats"
Auszug aus OLG München, 22.09.2023 - 6 St 3/23
Rn. 6 Nachdem die Revision des Verurteilten mit Beschluss vom 7. August 2019 - 3 StR 11/19 - als unbegründet verworfen worden war, hob der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs mit Beschluss vom 7. November 2019 - StB 24/19 auf die Beschwerde des Verurteilten die Verfügung des Vorsitzenden vom 8. Juli 2019 wegen dessen Unzuständigkeit auf und legte das Akteneinsichtsgesuch des Verurteilten vom 1. Juli 2019 der nunmehr zuständigen Generalstaatsanwaltschaft München vor.Rn. 78 Den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 27. November 2019 - 3 StR 11/19 - (SA Bd. IX, Bl. 2131/2132), dessen Fehlen der Verurteilte ursprünglich ebenfalls gerügt hatte, hat er bereits im Wege der mit Verfügung vom 2. März 2022 bewilligten ergänzenden Akteneinsicht durch die Generalstaatsanwaltschaft München erhalten.
- BVerfG, 14.07.1999 - 1 BvR 2226/94
Telekommunikationsüberwachung I
Auszug aus OLG München, 22.09.2023 - 6 St 3/23
Die Regelungen über die Datenvernichtung dürfen nämlich nicht dem Gebot des effektiven Rechtsschutzes aus Art. 19 Abs. 4 GG zuwiderlaufen und dazu führen, dass durch die Löschung der Daten ein effektiver Rechtsschutz erschwert, wenn nicht gar vereitelt wird (vgl. BVerfG, Urteil vom 14. Juli 1999 - 1 BvR 2226/94 -, BVerfGE 100, 313-403). - BVerfG, 12.04.2005 - 2 BvR 1027/02
Beschlagnahme von Datenträgern und Daten bei Rechtsanwälten und Steuerberaterern …
Auszug aus OLG München, 22.09.2023 - 6 St 3/23
Die Regelungen über die Datenlöschung dienen der Gewährleistung der datenschutzrechtlichen Positionen der von einer strafprozessualen Datenerhebung Betroffenen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 12. April 2005 - 2 BvR 1027/02 -, BVerfGE 113, 29-63). - BVerfG, 02.03.2006 - 2 BvR 2099/04
Kommunikationsverbindungsdaten
Auszug aus OLG München, 22.09.2023 - 6 St 3/23
Die Verhältnismäßigkeitsprüfung muss dem Umstand Rechnung tragen, dass es sich um Daten handelt, die außerhalb der Sphäre des Betroffenen unter dem besonderen Schutz des Fernmeldegeheimnisses stehen, und denen im Herrschaftsbereich des Betroffenen ein ergänzender Schutz durch das Recht auf informationelle Selbstbestimmung zuteilwird (vgl. hierzu BVerfG, Urteil vom 2. März 2006 - 2 BvR 2099/04 -, BVerfGE 115, 166-204). - BGH, 04.08.2015 - 3 StR 162/15
Pflicht zur Benachrichtigung des Betroffenen bei der Beschlagnahme von …
Auszug aus OLG München, 22.09.2023 - 6 St 3/23
Denn § 101 Abs. 1 StPO betrifft ausschließlich heimliche Ermittlungsmaßnahmen, die abschließend aufgeführt werden (BGH, Beschluss vom 4. August 2015 - 3 StR 162/15 -, juris; BGH, Beschluss vom 26. Januar 2017 - StB 26 und 28/14 -, BGHSt 62, 22-36). - BGH, 26.01.2017 - StB 26/14
Nachträglicher Rechtsschutz gegen erledigte polizeiliche Überwachungsmaßnahmen …
Auszug aus OLG München, 22.09.2023 - 6 St 3/23
Denn § 101 Abs. 1 StPO betrifft ausschließlich heimliche Ermittlungsmaßnahmen, die abschließend aufgeführt werden (BGH, Beschluss vom 4. August 2015 - 3 StR 162/15 -, juris; BGH, Beschluss vom 26. Januar 2017 - StB 26 und 28/14 -, BGHSt 62, 22-36). - BVerfG, 02.04.2006 - 2 BvR 237/06
Anspruch auf Löschung von bei Dritten beschlagnahmten Datenträgern …
Auszug aus OLG München, 22.09.2023 - 6 St 3/23
Rn. 69 (2) Nach allgemeiner Auffassung ist für die Ablehnung eines Antrags auf Löschung der Daten der Rechtsweg nach § 23 EGGVG eröffnet (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 2. April 2006 - 2 BvR 237/06 -, juris;… Köhler in Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 66. Aufl. 2023, § 489 Rn. 9;… KK-StPO/Gieg, 9. Aufl. 2023, StPO § 489 Rn. 7 jeweils m.w.N.). - BGH, 13.06.1978 - StB 51/78
Richtiger Rechtsbehelf zur Überprüfung der Rechtmäßigkeit einer bereits …
Auszug aus OLG München, 22.09.2023 - 6 St 3/23
Nur ausnahmsweise kann im Hinblick auf Art. 19 Abs. 4 GG ein Antrag auf richterliche Entscheidung gegen eine bereits vollzogene Anordnung der Staatsanwaltschaft statthaft sein, aber immer nur dann, wenn wegen der erheblichen Folgen eines Eingriffs oder wegen einer Gefahr der Wiederholung ein nachwirkendes Bedürfnis für eine richterliche Überprüfung besteht (BGH, Beschluss vom 13. Juni 1978 - StB 51/78 -, BGHSt 28, 57-61). - BGH, 12.11.2020 - StB 34/20
Entscheidung über den Pflichtverteidigerwechsel nach Anklageerhebung …
- BayObLG, 23.07.2024 - 204 VAs 102/24
Materielle Rechtskraft, Bayerisches Oberstes Landesgericht, Verfahrenshindernis, …
Wegen der zahlreichen vorhergehenden Anträge und des Verfahrensgangs im Übrigen wird insoweit auf den Beschluss des 6. Strafsenats des Oberlandesgerichts München vom 22.09.2023 - 6 St 3/23 (8) - (dort Seiten 4 ff.) verwiesen.Rn. 19 Mit weiterem Schreiben vom 19.02.2024 legte er beim 3. Zivilsenat des Bayerischen Obersten Landesgerichts hinsichtlich der Prüfung der Anordnung der Löschung von Voicemails durch die Generalstaatsanwaltschaft München das zulässige Rechtsmittel gegen den Beschluss des Oberlandesgerichts München vom 22.09.2023 (Az. 6 St 3/23(8)) ein, und zwar sowohl dasjenige nach §§ 23 ff. EGGVG (wobei er sich wiederum auf die Seite 20 dieses Beschlusses bezog), als auch dasjenige der Rechtsbeschwerde nach § 25 Abs. 2 EGGVG i.V.m. Art. 12 Nr. 3 AGGVG.
- BGH, 01.02.2024 - StB 65/23
Beschwerde gegen Entscheidungen des Oberlandesgerichts (Versagung von …
Mit Beschluss vom 22. September 2023 (6 St 3/23 (8)) hat das Oberlandesgericht über den vom Verurteilten gestellten Antrag auf gerichtliche Entscheidung gegen die Versagung von Akteneinsicht durch die Generalstaatsanwaltschaft entschieden.
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Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 12.04.2024 - III-6 St 3/23 |
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