Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten morgen, 14. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarNicht verpassen
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten morgen, 14. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden

Rechtsprechung
   BGH, 02.11.2023 - 6 StR 128/23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,36297
BGH, 02.11.2023 - 6 StR 128/23 (https://dejure.org/2023,36297)
BGH, Entscheidung vom 02.11.2023 - 6 StR 128/23 (https://dejure.org/2023,36297)
BGH, Entscheidung vom 02. November 2023 - 6 StR 128/23 (https://dejure.org/2023,36297)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2023,36297) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (11)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • HRR Strafrecht

    Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG; § 211 StGB; § 212 StGB; § 222 StGB; § 218 Abs. 1 StGB
    Schwangerschaftsabbruch, Tötungsdelikte (Beginn der Geburt: Einsetzen der Eröffnungswehen; Beginn der Geburt als Zäsur zwischen Schwangerschaftsabbruch und Tötungsdelikten)

  • openjur.de

Kurzfassungen/Presse (2)

  • beck-aktuell.de (Kurzinformation)

    Kind bei Hausgeburt gestorben: Eröffnungswehen markieren die Grenze zum Totschlag

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Verantwortung von Hebammen bei Notfällen präzisiert

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 68, 81
  • NJW 2024, 298
  • NStZ 2024, 168
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (8)

  • BGH, 11.11.2020 - 5 StR 256/20

    Urteil im Berliner Zwillingsfall überwiegend bestätigt

    Auszug aus BGH, 02.11.2023 - 6 StR 128/23
    Der Bundesgerichtshof hat bereits entschieden, dass dies nach Streichung des zum 26. Januar 1998 außer Kraft getretenen § 217 StGB weiterhin gilt (vgl. BGH, Beschluss vom 11. November 2020 - 5 StR 256/20, BGHSt 65, 163, 169 Rn. 18 mwN).

    b) Ferner ist - mit der herrschenden Auffassung in der Literatur (…vgl. Lackner/Kühl/Heger, StGB, 30. Aufl., vor § 211 Rn. 3;… LK/Rissing-van Saan/Rosenau, StGB, 12. Aufl., vor § 211 Rn. 6;… MüKoStGB/Schneider, 4. Aufl., vor § 211, Rn. 11;… Schönke/Schröder/Eser/Sternberg-Lieben, StGB, 30. Aufl., vor § 211 Rn. 13;… SSW-StGB/Momsen, 5. Aufl., vor § 211 Rn. 13; Lüttger, JR 1971, 133, 135;… Ingelfinger, Grundlagen und Grenzbereiche des Tötungsverbots, 2004, S. 131; Jäger, JA 2021, 342, 344; Hirsch, FS Eser, S. 309, 322;… Sowada, GA 2011, 389, 407; Schweiger, medstra 2022, 225, 229) - daran festzuhalten, dass für den Beginn der Geburt bei regelmäßigem Verlauf der Zeitpunkt maßgeblich ist, an dem die Eröffnungswehen einsetzen (vgl. BGH, Urteil vom 7. Dezember 1983 - 1 StR 665/83, BGHSt 32, 194; offengelassen in BGH, Beschluss vom 11. November 2020 - 5 StR 256/20, aaO Rn. 20).

    Bereits in dieser Phase bedarf das Kind daher des besonderen strafrechtlichen Schutzes auch gegenüber fahrlässigen Einwirkungen (vgl. BGH, Beschluss vom 11. November 2020 - 5 StR 256/20, aaO Rn. 18).

  • BGH, 07.12.1983 - 1 StR 665/83

    Tötungsdelikte und Abtreibung

    Auszug aus BGH, 02.11.2023 - 6 StR 128/23
    b) Ferner ist - mit der herrschenden Auffassung in der Literatur (…vgl. Lackner/Kühl/Heger, StGB, 30. Aufl., vor § 211 Rn. 3;… LK/Rissing-van Saan/Rosenau, StGB, 12. Aufl., vor § 211 Rn. 6;… MüKoStGB/Schneider, 4. Aufl., vor § 211, Rn. 11;… Schönke/Schröder/Eser/Sternberg-Lieben, StGB, 30. Aufl., vor § 211 Rn. 13;… SSW-StGB/Momsen, 5. Aufl., vor § 211 Rn. 13; Lüttger, JR 1971, 133, 135;… Ingelfinger, Grundlagen und Grenzbereiche des Tötungsverbots, 2004, S. 131; Jäger, JA 2021, 342, 344; Hirsch, FS Eser, S. 309, 322;… Sowada, GA 2011, 389, 407; Schweiger, medstra 2022, 225, 229) - daran festzuhalten, dass für den Beginn der Geburt bei regelmäßigem Verlauf der Zeitpunkt maßgeblich ist, an dem die Eröffnungswehen einsetzen (vgl. BGH, Urteil vom 7. Dezember 1983 - 1 StR 665/83, BGHSt 32, 194; offengelassen in BGH…, Beschluss vom 11. November 2020 - 5 StR 256/20, aaO Rn. 20).

    Dies ist aus medizinischer Sicht grundsätzlich bereits dann der Fall, wenn die Eröffnungswehen eingesetzt haben, weil mit diesen im Normalfall der Geburtsvorgang beginnt (vgl. BGH, Urteil vom 7. Dezember 1983 - 1 StR 665/83, aaO Rn. 36).

    (2) Der hieraus resultierende strengere Strafrechtsschutz ist zudem deshalb geboten, weil auch die Eröffnungsperiode zu dem Zeitraum gehört, in dem beispielsweise bei Wehenschwäche und bei starken Wehen, aber auch bei Vorliegen von Geburtshindernissen medikamentöse und operative Geburtshilfen erforderlich werden können (vgl. BGH, Urteil vom 7. Dezember 1983 - 1 StR 665/83, aaO Rn. 37, Lüttger, JR 1971, 133, 135).

  • BGH, 01.03.2018 - 4 StR 399/17

    Ku'Damm-Raser-Fall: Mordurteil aufgehoben

    Auszug aus BGH, 02.11.2023 - 6 StR 128/23
    Aus den Wendungen, dass der Angeklagten "spätestens (...) am 13. Januar 2015 um 04:45 Uhr klar und bewusst (war), dass ein weiteres Zuwarten (...) unweigerlich zum Tod" des ungeborenen Kindes führen würde und "sie sich spätestens zu diesem Zeitpunkt" mit dem Tod des Kindes abgefunden habe, ergibt sich indessen, dass das Landgericht erst für den frühen Morgen des Todestags den Tötungsvorsatz der Angeklagten festgestellt hat (vgl. BGH, Urteil vom 1. März 2018 - 4 StR 399/17, BGHSt 63, 88, 91 Rn. 14).
  • BGH, 16.01.2014 - 1 StR 389/13

    Körperverletzung mit Todesfolge (Abgrenzung von eigenverantwortlicher …

    Auszug aus BGH, 02.11.2023 - 6 StR 128/23
    a) Allerdings beschwert es die Angeklagte nicht, dass das Landgericht bei der Beurteilung des Tötungsvorsatzes von den privilegierenden Grundsätzen ausgegangen ist, die die Rechtsprechung für Angehörige eines medizinischen Heilberufs entwickelt hat (…vgl. BGH, Urteile vom 26. Juni 2003 - 1 StR 269/02, NStZ 2004, 35 Rn. 23;… vom 7. Juli 2011 - 5 StR 561/10, BGHSt 56, 277, 284 Rn. 24; Beschluss vom 16. Januar 2014 - 1 StR 389/13), obwohl deren Anwendung zweifelhaft ist, wenn die betreffende Person - wie hier - maßgebliche medizinische Standards ablehnt (…vgl. MüKo/Schneider, aaO § 212 Rn. 65).
  • BGH, 07.07.2011 - 5 StR 561/10

    Verurteilung eines Berliner Schönheitschirurgen teilweise aufgehoben

    Auszug aus BGH, 02.11.2023 - 6 StR 128/23
    a) Allerdings beschwert es die Angeklagte nicht, dass das Landgericht bei der Beurteilung des Tötungsvorsatzes von den privilegierenden Grundsätzen ausgegangen ist, die die Rechtsprechung für Angehörige eines medizinischen Heilberufs entwickelt hat (…vgl. BGH, Urteile vom 26. Juni 2003 - 1 StR 269/02, NStZ 2004, 35 Rn. 23; vom 7. Juli 2011 - 5 StR 561/10, BGHSt 56, 277, 284 Rn. 24; Beschluss vom 16. Januar 2014 - 1 StR 389/13), obwohl deren Anwendung zweifelhaft ist, wenn die betreffende Person - wie hier - maßgebliche medizinische Standards ablehnt (…vgl. MüKo/Schneider, aaO § 212 Rn. 65).
  • BGH, 09.03.2022 - 4 StR 200/21

    Anfragebeschluss; versuchtes Unterlassungsdelikt (bedingter Vorsatz: …

    Auszug aus BGH, 02.11.2023 - 6 StR 128/23
    Denn ein Unterlassen ist nur dann ursächlich für den Erfolg, wenn dessen Eintritt bei Vornahme der gebotenen Handlung mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit verhindert worden wäre (vgl. BGH, Beschluss vom 9. März 2022 - 4 StR 200/21, NStZ 2023, 153 Rn. 17 mwN).
  • BGH, 26.06.2003 - 1 StR 269/02

    Urteil wegen ärztlicher Falschbehandlung mit tödlichen Folgen aufgehoben

    Auszug aus BGH, 02.11.2023 - 6 StR 128/23
    a) Allerdings beschwert es die Angeklagte nicht, dass das Landgericht bei der Beurteilung des Tötungsvorsatzes von den privilegierenden Grundsätzen ausgegangen ist, die die Rechtsprechung für Angehörige eines medizinischen Heilberufs entwickelt hat (vgl. BGH, Urteile vom 26. Juni 2003 - 1 StR 269/02, NStZ 2004, 35 Rn. 23;… vom 7. Juli 2011 - 5 StR 561/10, BGHSt 56, 277, 284 Rn. 24; Beschluss vom 16. Januar 2014 - 1 StR 389/13), obwohl deren Anwendung zweifelhaft ist, wenn die betreffende Person - wie hier - maßgebliche medizinische Standards ablehnt (…vgl. MüKo/Schneider, aaO § 212 Rn. 65).
  • RG, 08.06.1880 - 721/80

    1. Finden die Vorschriften des Strafgesetzbuches zum Schutze des Lebens eines …

    Auszug aus BGH, 02.11.2023 - 6 StR 128/23
    Noch weiter einschränkend hatte das Reichsgericht ursprünglich auf den Beginn des Austritts des Kindes aus dem Mutterleib abgestellt (vgl. RG, Urteil vom 8. Juni 1880 - 721/80, RGSt 1, 446, 448; Neumann, StV 2021, 462, 464).
  • BGH, 21.08.2025 - 6 StR 652/24

    Körperverletzung mit Todesfolge (Hausgeburt: behandlungsbedürftiger Zustand, …

    Auf die Revision der Angeklagten hat der Senat dieses Urteil mit Beschluss vom 2. November 2023 (6 StR 128/23, BGHSt 68, 81) aufgehoben.

    Zu diesem Zeitpunkt, zu dem die Veranlassung der Antibiotika-Behandlung der Nebenklägerin zur Rettung des ungeborenen Kindes spätestens geboten war, nahm die Angeklagte die Körperverletzung sowohl des nach Beginn der Eröffnungswehen bereits von § 223 StGB geschützten ungeborenen Kindes (vgl. BGH, Beschluss vom 2. November 2023 - 6 StR 128/23, BGHSt 68, 81, 84) als auch der Nebenklägerin billigend in Kauf; in Kenntnis der hiermit verbundenen Gefahren entschloss sie sich, dem Geburtsgeschehen seinen Lauf zu lassen.

    Rn. 19 aa) Ein über mehrere Monate andauernder Tatzeitraum kommt in Bezug auf das ungeborene Kind bereits deshalb nicht in Betracht, weil insoweit ein tatbestandsmäßiges Handeln der Angeklagten zum Zeitpunkt der Übernahme der Hausgeburt schon aus Rechtsgründen ausscheidet (vgl. BGH, Urteil vom 22. April 1983 - 3 StR 25/83, BGHSt 31, 348, 353; Beschluss vom 2. November 2023 - 6 StR 128/23, BGHSt 68, 81 Rn. 12).

  • OLG Saarbrücken, 25.02.2025 - 1 Ws 26/25

    Folge einer Verständigung für die Statthaftigkeit einer Haftbeschwerde

    Dementsprechend hält es die überwiegende Auffassung in Rechtsprechung und Literatur in den Fällen einer - jedenfalls auch - zu Ungunsten des Angeklagten eingelegten Berufung oder Revision der Staatsanwaltschaft mit Blick auf den Grundsatz des fairen Verfahrens für geboten, hinsichtlich des Geständnisses des Angeklagten ein Verwertungsverbot jedenfalls dann anzunehmen, wenn das neue Tatgericht (Berufungsgericht oder nach Zurückverweisung zur Entscheidung berufenes Tatgericht) über die vom ersten Tatgericht, bei dem die Verständigung stattgefunden hat, zugesagte Strafrahmenobergrenze hinausgehen will (vgl. BGH NStZ 2017, 373, 375; NStZ 2023, 310, 312 f.; vgl. auch BGH StraFo 2024, 67, 68 für den Fall der Revision der Nebenklage; OLG Düsseldorf…, Beschluss vom 6. Oktober 2010 - III-4 RVs 60/10, juris Rn. 11 ff.; OLG Karlsruhe NStZ 2014, 294, 295;… MüKoStPO/Jahn, a.a.O., § 257c Rn. 177 ff.;… KK-StPO/Moldenhauer/Wenske, 9. Aufl., § 257c Rn. 41 ff.;… Meyer-Goßner/Schmitt, a.a.O., § 257c Rn. 29b).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BGH
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht