Rechtsprechung
| BGH, 02.12.2020 - 6 StR 148/20 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 261 StPO
Sachlich-rechtlich fehlerhafte (lückenhafte) Beweiswürdigung - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
- Wolters Kluwer
Beweiswürdigung des Gerichts zum Raubmotiv bzgl. einer finalen Verknüpfung der Gewalthandlungen mit der Wegnahme der Wertgegenstände (hier: Faustschläge ins Gesicht)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 261
Beweiswürdigung des Gerichts zum Raubmotiv bzgl. einer finalen Verknüpfung der Gewalthandlungen mit der Wegnahme der Wertgegenstände (hier: Faustschläge ins Gesicht) - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Schwerin, 17.01.2020 - 121 Js 10032/19
- BGH, 26.08.2020 - 6 StR 148/20
- BGH, 02.12.2020 - 6 StR 148/20
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BGH, 16.11.2006 - 3 StR 139/06
El Motassadeq auch der Beihilfe zum vielfachen Mord schuldig gesprochen
Auszug aus BGH, 02.12.2020 - 6 StR 148/20
Die Beweiswürdigung hält auch eingedenk des hierbei beschränkten revisionsgerichtlichen Beurteilungsmaßstabs rechtlicher Überprüfung nicht stand; sie ist in mehrfacher Hinsicht lückenhaft (vgl. dazu etwa BGH, Urteil vom 16. November 2006 - 3 StR 139/06, NJW 2007, 384, 387; Beschluss vom 14. März 2012 - 5 StR 8/12, NStZ-RR 2013, 21, 22). - BGH, 14.03.2012 - 5 StR 8/12
Beweiswürdigung (Widerspruchsfreiheit; Lückenhaftigkeit); Urteilsgründe
Auszug aus BGH, 02.12.2020 - 6 StR 148/20
Die Beweiswürdigung hält auch eingedenk des hierbei beschränkten revisionsgerichtlichen Beurteilungsmaßstabs rechtlicher Überprüfung nicht stand; sie ist in mehrfacher Hinsicht lückenhaft (vgl. dazu etwa BGH, Urteil vom 16. November 2006 - 3 StR 139/06, NJW 2007, 384, 387; Beschluss vom 14. März 2012 - 5 StR 8/12, NStZ-RR 2013, 21, 22).
- BGH, 03.03.2021 - 2 StR 170/20
Raub; schwerer Raub (qualifiziertes Nötigungsmittel: Motivwechsel bei …
Dies gilt insbesondere im Falle einer zeitlich an solche körperlichen Übergriffe unmittelbar anschließenden Wegnahmehandlung (vgl. BGH, Beschluss vom 13. November 2012 - 3 StR 422/12, NStZ-RR 2013, 210; vgl. zu den Anforderungen an die Beweiswürdigung BGH, Urteil vom 2. Dezember 2020 - 6 StR 148/20, BeckRS 2020, 36559).
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Rechtsprechung
| BGH, 26.08.2020 - 6 StR 148/20 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Doctrine
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 349 Abs. 2 StPO
Verwerfung der Revision als unbegründet - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Anordnung der Einziehung des Wertes von Taterträgen
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Schwerin, 17.01.2020 - 121 Js 10032/19
- BGH, 26.08.2020 - 6 StR 148/20
- BGH, 02.12.2020 - 6 StR 148/20
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 11.10.2023 - 4 StR 337/23
Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (Nichterstattung des in Erfüllung der …
Da das Landgericht seine Einziehungsentscheidung zutreffend auf § 73 Abs. 1, § 73c Satz 1 StGB gestützt hat, war zudem gemäß der aktuellen Gesetzesfassung klarzustellen, dass die Einziehung des Wertes von Taterträgen und nicht ? in Anlehnung an den Wortlaut der bis zum 30. Juni 2017 geltenden Fassungen von § 73 Abs. 1 Satz 1, § 73a Satz 1 StGB ? der Wertersatzverfall angeordnet ist (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 26. August 2020 ? 6 StR 148/20, juris). - BGH, 02.05.2023 - 3 StR 79/23
Entbehrlichkeit eines Teilfreispruchs (Verurteilung wegen eine Tat bei vorheriger …
Insoweit ist jedoch gemäß der aktuellen Gesetzesfassung klarzustellen, dass die Einziehung des Wertes von Taterträgen und nicht - in Anlehnung an den Wortlaut der bis zum 30. Juni 2017 geltenden Fassungen von § 73 Abs. 1 Satz 1, § 73a Satz 1 StGB - der Wertersatzverfall angeordnet ist (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 26. August 2020 - 6 StR 148/20, juris).
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