Rechtsprechung
| BGH, 25.08.2020 - 6 StR 216/20 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 33 BtMG
Einziehung (genaue Bezeichnung; Gegenstand der von der Anklage umschriebenen und vom Gericht festgestellten Tat) - bundesgerichtshof.de
- IWW
§ 349 Abs. 4 StPO, § 349 Abs. 2 StPO, § 354 Abs. 1 StPO, §§ 29 ff. BtMG, § 33 BtMG, § 74 StGB
- Wolters Kluwer
Konkrete Bezeichnung der einzuziehenden Gegenstände in der Urteilsformel
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Konkrete Bezeichnung der einzuziehenden Gegenstände in der Urteilsformel
- rechtsportal.de
Konkrete Bezeichnung der einzuziehenden Gegenstände in der Urteilsformel
Verfahrensgang
- LG Rostock, 26.02.2020 - 437 Js 20794/19
- BGH, 25.08.2020 - 6 StR 216/20
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (4)
- BGH, 07.01.2020 - 3 StR 566/19
Einziehung von Rauschmitteln als Gegenstand der von der Anklage umschriebenen und …
Auszug aus BGH, 25.08.2020 - 6 StR 216/20
Das neue Tatgericht wird zu beachten haben, dass die Einziehung des sichergestellten Rauschgifts dann nicht auf § 33 BtMG gestützt werden kann, wenn die Betäubungsmittel nicht Gegenstand der von der Anklage umschriebenen und vom Gericht festgestellten Tat sind (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Januar 2020 - 3 StR 566/19, Rn. 3 mwN). - BGH, 08.04.2020 - 3 StR 55/20
Anforderungen an die konkrete Bezeichnung einzuziehender Gegenstände in der …
Auszug aus BGH, 25.08.2020 - 6 StR 216/20
a) Grundsätzlich sind die einzuziehenden Gegenstände in der Urteilsformel so konkret zu bezeichnen, dass für die Beteiligten und die Vollstreckungsbehörde Klarheit über den Umfang der Einziehung besteht; eine Bezugnahme auf die Anklageschrift oder ein Asservatenverzeichnis ist hierfür nicht ausreichend (vgl. BGH, Beschluss vom 8. April 2020 - 3 StR 55/20, Rn. 3 mwN). - BGH, 12.12.2002 - 3 StR 408/02
Einziehung (Tatmittel)
Auszug aus BGH, 25.08.2020 - 6 StR 216/20
Gleiches gilt hinsichtlich der dort sichergestellten Tatmittel (§ 74 StGB; vgl. BGH, Beschluss vom 12. Dezember 2002 - 3 StR 408/02). - BGH, 29.07.2020 - 6 StR 218/20
Verurteilung wegen bewaffneten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln; Anordnung …
Auszug aus BGH, 25.08.2020 - 6 StR 216/20
b) Zwar kann das Revisionsgericht, wenn die Urteilsgründe die erforderlichen Angaben enthalten, die Entscheidung in entsprechender Anwendung von § 354 Abs. 1 StPO selbst treffen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 29. Juli 2020 - 6 StR 218/20, Rn. 4; …und vom 8. April 2020, aaO).
- BGH, 15.12.2021 - 6 StR 593/21
Einziehung von Tatprodukten, Tatmitteln und Tatobjekten bei Tätern und …
Grundsätzlich sind die einzuziehenden Gegenstände in der Urteilsformel so konkret zu bezeichnen, dass für die Beteiligten und die Vollstreckungsbehörde Klarheit über den Umfang der Einziehung besteht; eine bloße Bezugnahme auf die Anklageschrift oder ein Asservatenverzeichnis ist nicht ausreichend (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 26. Februar 1988 - 3 StR 484/87, BGHR StGB § 74 Abs. 1 Urteilsformel 1, und vom 25. August 2020 - 6 StR 216/20). - BGH, 15.06.2021 - 6 StR 312/20
Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Abgrenzung von …
Eine Bezugnahme auf die Anklageschrift oder ein Asservatenverzeichnis ist hierfür nicht ausreichend (vgl. BGH, Beschlüsse vom 25. August 2020 - 6 StR 216/20, Rn. 3;… vom 8. April 2020 - 3 StR 55/20, Rn. 3 mwN).
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