Rechtsprechung
| BGH, 16.12.2020 - 6 StR 224/20 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 154a Abs. 2 StPO
Verfahrensbeschränkung aus prozessökonomischen Erwägungen - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Beihilfe zur Untreue: Konkurrenzverhältnis bei Zurverfügungstellung eigener Konten für mehrere Einzelüberweisungen
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 27 StGB, § 52 StGB, § 266 StGB
Beihilfe zur Untreue: Konkurrenzverhältnis bei Zurverfügungstellung eigener Konten für mehrere Einzelüberweisungen - IWW
§ 349 Abs. 4 StPO, § 349 Abs. 2 StPO, § 154a Abs. 2 StPO, § 265 StPO, § 354 Abs. 1 StPO
- Wolters Kluwer
Erfolgreiche Revision gegen die Verurteilung wegen Beihilfe zur Untreue; Verfahrensbeschränkung und daraus folgende Änderung des Schuldspruchs
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Erfolgreiche Revision gegen die Verurteilung wegen Beihilfe zur Untreue; Verfahrensbeschränkung und daraus folgende Änderung des Schuldspruchs
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Oder, 30.01.2020 - 22 KLs 11/17
- LG Frankfurt/Oder, 30.01.2020 - 234 Js 2599/16
- BGH, 16.12.2020 - 6 StR 224/20
Papierfundstellen
- StV 2021, 730 (Ls.)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- BGH, 28.10.2004 - 4 StR 59/04
Nicht geringe Menge bei Khat-Pflanzen (Wirkstoffgehalt; Cathinon; allgemeine …
Auszug aus BGH, 16.12.2020 - 6 StR 224/20
Dadurch, dass die Angeklagte die nachfolgenden Einzelüberweisungen des Mitangeklagten durch ein und dasselbe Tun - die Zurverfügungstellung ihrer Konten - unterstützte, ist in ihrer Person nur eine Beihilfe im Rechtssinne gegeben (vgl. BGH, Urteil vom 28. Oktober 2004 - 4 StR 59/04, BGHSt 49, 306, 316; Beschluss vom 13. März 2013 - 2 StR 586/12, NJW 2013, 2211, 2212). - BGH, 13.03.2013 - 2 StR 586/12
Beihilfe zum Bandendiebstahl (Beendigung; Zusage von Tatbeiträgen; …
Auszug aus BGH, 16.12.2020 - 6 StR 224/20
Dadurch, dass die Angeklagte die nachfolgenden Einzelüberweisungen des Mitangeklagten durch ein und dasselbe Tun - die Zurverfügungstellung ihrer Konten - unterstützte, ist in ihrer Person nur eine Beihilfe im Rechtssinne gegeben (vgl. BGH, Urteil vom 28. Oktober 2004 - 4 StR 59/04, BGHSt 49, 306, 316; Beschluss vom 13. März 2013 - 2 StR 586/12, NJW 2013, 2211, 2212).
- BGH, 04.10.2023 - 6 StR 339/23
Einziehung des Wertes von Taterträgen (erlangtes Etwas: Mitverfügungsgewalt); …
Denn dadurch, dass N. die unberechtigten Überweisungen durch die übrigen Beteiligten durch ein und dasselbe Tun unterstützte, ist in seiner Person nur eine Beihilfe im Rechtssinne gegeben (vgl. BGH, Beschluss vom 16. Dezember 2020 - 6 StR 224/20 mwN). - LG Arnsberg, 25.10.2023 - 7 O 531/22 Hierbei kann schon das Zurverfügungstellen des Kontos ein Tun darstellen (vgl. BGH, Beschluss vom 16.12.2020, 6 StR 224/20, zit. nach BeckRS 2020, 38459 Rn. 3).
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