Rechtsprechung
| BGH, 05.09.2023 - 6 StR 235/23 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (11)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 349 Abs. 2 StPO
Verwerfung der Revision als unbegründet - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
- rechtsprechung-im-internet.de
- IWW
§ 349 Abs. 4 StPO, § 349 Abs. 2 StPO, § 64 StGB, § 354 Abs. 1 StPO, § 73c StGB, § 473 Abs. 1, 4 StPO
- Wolters Kluwer
Einziehung des Wertes von Taterträgen durch Haftung als Gesamtschuldner
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Einziehung des Wertes von Taterträgen durch Haftung als Gesamtschuldner
- rechtsportal.de
Einziehung des Wertes von Taterträgen durch Haftung als Gesamtschuldner
- datenbank.nwb.de
Verfahrensgang
- LG Lüneburg, 24.01.2023 - 111 KLs 12/22
- BGH, 05.09.2023 - 6 StR 235/23
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BGH, 01.07.2020 - 6 StR 96/20
Änderung der Einziehungsanordnung
Auszug aus BGH, 05.09.2023 - 6 StR 235/23
Zutreffend weist der Generalbundesanwalt darauf hin, dass beide Angeklagten in Höhe von 56.000 Euro für die Einziehung des Wertes von Taterträgen (§ 73c StGB) gesamtschuldnerisch haften (vgl. BGH, Beschlüsse vom 1. Juli 2020 - 6 StR 96/20; vom 18. April 2023 - 6 StR 417/22). - BGH, 18.04.2023 - 6 StR 417/22
Bandenmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge
Auszug aus BGH, 05.09.2023 - 6 StR 235/23
Zutreffend weist der Generalbundesanwalt darauf hin, dass beide Angeklagten in Höhe von 56.000 Euro für die Einziehung des Wertes von Taterträgen (§ 73c StGB) gesamtschuldnerisch haften (vgl. BGH, Beschlüsse vom 1. Juli 2020 - 6 StR 96/20; vom 18. April 2023 - 6 StR 417/22).
- BGH, 08.07.2025 - 1 StR 58/24
Einziehung des für die Tat Erlangten (Voraussetzungen des Erlangens für die Tat: …
Rn. 43 bb) Eine gesamtschuldnerische Haftung des Einziehungsbeteiligten mit "durch" die gegenständlichen Erwerbstaten begünstigten Tatbeteiligten begründete hier auch nicht eine Finanzierung des "für" die Taten bezogenen Entgelts aus der Tatbeute (vgl. hierzu in st. Rspr. BGH…, Urteil vom 24. Mai 2018 - 5 StR 623/17 und 5 StR 624/17 Rn. 13;… Beschlüsse vom 26. März 2025 - 5 StR 436/24 Rn. 2; vom 5. September 2023 - 6 StR 235/23 Rn. 3;… vom 18. April 2023 - 6 StR 417/22 Rn. 4;… vom 10. Januar 2023 - 3 StR 343/22 Rn. 9;… vom 20. Mai 2020 - 2 StR 472/19 Rn. 9 f. …und vom 23. April 2019 - 4 StR 41/19 Rn. 12).
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