Rechtsprechung
| BGH, 15.07.2021 - 6 StR 252/21 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 30 Abs. 1 Nr. 2 BtMG i.V.m. § 29a Abs. 1 Nr. 1 BtMG; § 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG; § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG; § 52 StGB
Betäubungsmittelkriminalität (Konkurrenzen); Umfang des Urteils (keine Erörterung von Verfahrensvorgängen; Überfrachtung) - bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Betäubungsmitteldelikt: Konkurrenzverhältnis zwischen gewerbsmäßiger Abgabe von Betäubungsmitteln an Minderjährige und Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 29a Abs 1 Nr 1 BtMG, § 29a Abs 1 Nr 2 BtMG, § 30 Abs 1 Nr 2 BtMG, § 52 StGB
Betäubungsmitteldelikt: Konkurrenzverhältnis zwischen gewerbsmäßiger Abgabe von Betäubungsmitteln an Minderjährige und Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge - IWW
- Wolters Kluwer
Gewerbsmäßige Abgabe von Betäubungsmitteln an Minderjährige hinsichtlich Gesetzeskonkurrenz (hier: Handeltreiben mit Betäubungsmitteln)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
Gewerbsmäßige Abgabe von Betäubungsmitteln an Minderjährige hinsichtlich Gesetzeskonkurrenz (hier: Handeltreiben mit Betäubungsmitteln)
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Potsdam, 10.02.2021 - 23 KLs 21/20
- BGH, 15.07.2021 - 6 StR 252/21
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (5)
- BGH, 21.06.2012 - 4 StR 623/11
Ausschluss der Öffentlichkeit während der Verlesung des Anklagesatzes; Bindung …
Auszug aus BGH, 15.07.2021 - 6 StR 252/21
Insbesondere sind Ausführungen zur Verwertbarkeit von Beweismitteln von Rechts wegen nicht geboten, vielmehr zur Vermeidung der Überfrachtung der schriftlichen Urteilsgründe regelmäßig sogar tunlichst zu unterlassen (vgl. BGH, Urteil vom 21. Juni 2012 - 4 StR 623/11, BGHSt 57, 273, 281 mwN; Beschluss vom 25. Januar 2018 - 5 StR 582/17, NStZ-RR 2018, 113,114;… MüKo-StPO/Wenske, 2016, § 267 Rn. 79). - BGH, 25.01.2018 - 5 StR 582/17
Rechtsfehlerhaft unterbliebene Entscheidung über die Vollstreckungsreihenfolge …
Auszug aus BGH, 15.07.2021 - 6 StR 252/21
Insbesondere sind Ausführungen zur Verwertbarkeit von Beweismitteln von Rechts wegen nicht geboten, vielmehr zur Vermeidung der Überfrachtung der schriftlichen Urteilsgründe regelmäßig sogar tunlichst zu unterlassen (vgl. BGH, Urteil vom 21. Juni 2012 - 4 StR 623/11, BGHSt 57, 273, 281 mwN; Beschluss vom 25. Januar 2018 - 5 StR 582/17, NStZ-RR 2018, 113,114;… MüKo-StPO/Wenske, 2016, § 267 Rn. 79). - BGH, 08.01.2015 - 2 StR 252/14
Konkurrenzen bei den Betäubungsmitteldelikten
Auszug aus BGH, 15.07.2021 - 6 StR 252/21
Hingegen wurde der Angeklagte im Fall 1 der Urteilsgründe mit Recht wegen gewerbsmäßiger Abgabe von Betäubungsmitteln an Minderjährige (§ 30 Abs. 1 Nr. 2 i. V. m. § 29a Abs. 1 Nr. 1 BtMG) in Tateinheit mit Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (§ 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG) verurteilt (…vgl. Patzak in Körner/Patzak/Volkmer, BtMG, 9. Aufl., § 30 Rn. 81; offengelassen von BGH, Beschluss vom 8. Januar 2015 - 2 StR 252/14 mwN). - BGH, 14.06.2017 - 5 StR 190/17
Konkurrenzverhältnis bei Zusammentreffen mehrerer Betäubungsmitteldelikte
Auszug aus BGH, 15.07.2021 - 6 StR 252/21
Da der Angeklagte bei dieser Tat Betäubungsmittel nur an einen Minderjährigen abgegeben hat, erfasst die Verurteilung wegen gewerbsmäßiger Abgabe von Betäubungsmitteln an Minderjährige (§ 30 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. § 29a Abs. 1 Nr. 1 BtMG) auch den im Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (§ 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG) liegenden Unrechtsgehalt, weswegen dieses Delikt im Wege der Gesetzeskonkurrenz zurücktritt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 5. Oktober 2010 - 3 StR 353/10; vom 14. Juni 2017 - 5 StR 190/17;… Weber, BtMG, 5. Aufl., § 30 Rn. 131 mwN). - BGH, 05.10.2010 - 3 StR 353/10
Gewerbsmäßige Abgabe von Betäubungsmitteln als Person über 21 Jahre an Personen …
Auszug aus BGH, 15.07.2021 - 6 StR 252/21
Da der Angeklagte bei dieser Tat Betäubungsmittel nur an einen Minderjährigen abgegeben hat, erfasst die Verurteilung wegen gewerbsmäßiger Abgabe von Betäubungsmitteln an Minderjährige (§ 30 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. § 29a Abs. 1 Nr. 1 BtMG) auch den im Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (§ 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG) liegenden Unrechtsgehalt, weswegen dieses Delikt im Wege der Gesetzeskonkurrenz zurücktritt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 5. Oktober 2010 - 3 StR 353/10; vom 14. Juni 2017 - 5 StR 190/17;… Weber, BtMG, 5. Aufl., § 30 Rn. 131 mwN).
- BGH, 08.08.2023 - 6 StR 243/23
Beweiswürdigung, Urteilsgründe (keine umfassende Dokumentation der …
Für die neue Verhandlung weist der Senat vorsorglich darauf hin, dass Ausführungen zur Verwertbarkeit von Beweismitteln in den Urteilsgründen von Rechts wegen nicht geboten, vielmehr zur Vermeidung einer Überfrachtung der schriftlichen Urteilsgründe regelmäßig zu unterlassen sind (vgl. BGH, Beschlüsse vom 25. Januar 2018 - 5 StR 582/17, NStZ-RR 2018, 113, 114; vom 15. Juli 2021 - 6 StR 252/21). - BGH, 18.06.2024 - 2 StR 207/24
Verwerfung der Revision als unbegründet
Nach den rechtsfehlerfrei getroffenen Feststellungen ist weder ersichtlich, dass der Angeklagte Cannabis oder Betäubungsmittel auch an Erwachsene verkauft (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 5. Oktober 2010 - 3 StR 353/10, juris) oder diese Stoffe in nicht geringer Menge abgegeben haben könnte (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 15. Juli 2021 - 6 StR 252/21, juris Rn. 5). - BGH, 21.09.2021 - 6 StR 369/21
Verwerfung der Revision als unbegründet mit Anm. des Senats zum Unterbleiben der …
Soweit der Angeklagte im Fall 51 eine nicht geringe Menge Betäubungsmittel an einen Minderjährigen verkauft hat, benachteiligt es den Angeklagten nicht, dass die aus Klarstellungsgründen gebotene tateinheitliche Verurteilung wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge unterblieben ist (vgl. BGH, Beschluss vom 15. Juli 2021 - 6 StR 252/21).
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