Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten morgen, 27. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarNicht verpassen
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten morgen, 27. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden

Rechtsprechung
   BGH, 10.03.2021 - 6 StR 317/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,6774
BGH, 10.03.2021 - 6 StR 317/20 (https://dejure.org/2021,6774)
BGH, Entscheidung vom 10.03.2021 - 6 StR 317/20 (https://dejure.org/2021,6774)
BGH, Entscheidung vom 10. März 2021 - 6 StR 317/20 (https://dejure.org/2021,6774)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,6774) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • HRR Strafrecht

    § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BtMG; § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG; § 25 Abs. 2 StGB; § 27 Abs. 1 StGB; 74 Abs. 1 StGB
    Abgrenzung Täterschaft und Teilnahme beim Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Einziehung von Tatprodukten, Tatmitteln und Tatobjekten (Charakter einer Nebenstrafe; untrennbarer innerer Zusammenhang zur Strafzumessung)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsinformationen.bund.de

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge: Abgrenzung zwischen Mittäterschaft und Beihilfe

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 25 StGB, § 27 StGB, § 29a BtMG
    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge: Abgrenzung zwischen Mittäterschaft und Beihilfe

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Revision der Staatsanwaltschaft in Bezug auf die Verurteilung wegen bewaffneten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln; Abgrenzung der Mittäterschaft von der Beihilfe beim Handeltreiben mit Betäubungsmitteln

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 354 Abs. 1
    Revision der Staatsanwaltschaft in Bezug auf die Verurteilung wegen bewaffneten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln; Abgrenzung der Mittäterschaft von der Beihilfe beim Handeltreiben mit Betäubungsmitteln

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2021, 422 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 04.03.2020 - 5 StR 623/19

    Mittäterschaftlicher Raub mit Todesfolge (Grenzen der wechselseitigen Zurechnung; …

    Auszug aus BGH, 10.03.2021 - 6 StR 317/20
    Die zugrundeliegende Beweiswürdigung hält eingedenk des insoweit beschränkten revisionsrechtlichen Prüfungsmaßstabs rechtlicher Überprüfung stand (vgl. etwa BGH, Urteil vom 4. März 2020 - 5 StR 623/19, NStZ-RR 2020, 143 mwN).
  • BGH, 28.02.2007 - 2 StR 516/06

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Kurier; Täterschaft: …

    Auszug aus BGH, 10.03.2021 - 6 StR 317/20
    Ob die Beteiligung am Handeltreiben mit Betäubungsmitteln als Mittäterschaft oder Beihilfe zu werten ist, ist aufgrund einer wertenden Betrachtung aller von der Vorstellung der Beteiligten umfassten Umstände zu beurteilen, bei denen das eigene Interesse am Taterfolg, der Umfang der Tatbeteiligung sowie die Tatherrschaft oder wenigstens der Wille dazu besondere Bedeutung haben und insbesondere maßgeblich ist, welches Gewicht dem Tatbeitrag im Rahmen des auf Umsatz gerichteten Gesamtgeschäfts zukommt (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteil vom 28. Februar 2007 - 2 StR 516/06, BGHSt 51, 219, 222 ff.; Beschluss vom 30. August 2011 - 3 StR 270/11, NStZ 2012, 40, 41 mwN).
  • BGH, 11.02.2020 - 4 StR 525/19

    Einziehung von Tatprodukten, Tatmitteln und Tatobjekten bei Tätern und …

    Auszug aus BGH, 10.03.2021 - 6 StR 317/20
    Sie entzieht auch der an sich rechtsfehlerfrei gemäß § 74 Abs. 1 StGB angeordneten Einziehung der von der Angeklagten als Tatmittel verwendeten Gegenstände die Grundlage, weil diese Maßnahme den Charakter einer Nebenstrafe hat und deshalb in untrennbarem inneren Zusammenhang mit der Bemessung der Strafe steht (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 11. Februar 2020 - 4 StR 525/19, NStZ 2020, 407, 408).
  • BGH, 30.08.2011 - 3 StR 270/11

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Täterschaft; Beihilfe

    Auszug aus BGH, 10.03.2021 - 6 StR 317/20
    Ob die Beteiligung am Handeltreiben mit Betäubungsmitteln als Mittäterschaft oder Beihilfe zu werten ist, ist aufgrund einer wertenden Betrachtung aller von der Vorstellung der Beteiligten umfassten Umstände zu beurteilen, bei denen das eigene Interesse am Taterfolg, der Umfang der Tatbeteiligung sowie die Tatherrschaft oder wenigstens der Wille dazu besondere Bedeutung haben und insbesondere maßgeblich ist, welches Gewicht dem Tatbeitrag im Rahmen des auf Umsatz gerichteten Gesamtgeschäfts zukommt (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteil vom 28. Februar 2007 - 2 StR 516/06, BGHSt 51, 219, 222 ff.; Beschluss vom 30. August 2011 - 3 StR 270/11, NStZ 2012, 40, 41 mwN).
  • AG Torgau, 01.03.2021 - 3 Ds 951 Js 3564/19

    Notwehrrecht Autofahrer - Einschränkung unter Eheleuten

    Bei wertender Betrachtung (vgl. BGH, Urteil vom 10.3.2021 - 6 StR 317/20, juris, Rn. 13; BGH…, Beschluss vom 23.11.2020 - 3 StR 380/20, juris, Rn. 3) hat er sich die Verletzungen durch eigenverantwortliches Handeln selbst unmittelbar beigefügt; das von ihm mit dem Sprung auf den Citroen Saxo bewusst gesetzte Risiko hat sich gerade in der erlittenen Verletzung realisiert.
  • BGH, 13.04.2021 - 4 StR 506/20

    Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme (Betäubungsmittelrecht: Geltung der …

    Maßgeblich sind insoweit insbesondere der Grad des eigenen Interesses am Erfolg, der Umfang der Tatbeteiligung und die Tatherrschaft oder wenigstens der Wille dazu, so dass Durchführung und Ausgang der Haupttat maßgeblich auch vom Willen des Tatbeteiligten abhängen (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, vom 28. Februar 2007 ? 2 StR 516/06, BGHSt 51, 219, 221; Beschluss vom 4. Dezember 2019 - 4 StR 74/19; Beschluss vom 10. März 2021 - 6 StR 317/20).
  • BGH, 03.05.2023 - 6 StR 137/23

    Abgrenzung Täterschaft und Teilnahme beim Handeltreiben mit Betäubungsmitteln

    Wesentliche Anhaltspunkte können der Grad des eigenen Interesses am Erfolg der Tat, der Umfang der Tatbeteiligung, die Tatherrschaft oder wenigstens der Wille zu ihr sein (vgl. Senat, Urteil vom 10. März 2021 - 6 StR 317/20 -, juris Rdnr. 13;… BGH, Beschlüsse vom 15. Oktober 2020 - 1 StR 331/20 -, juris Rdnr. 3; und vom 30. August 2011 - 3 StR 270/11 -, NStZ 2012, 40, 41).
  • BGH, 09.09.2025 - 4 StR 277/25

    Mittäterschaft (bandenmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln: Abgrenzung zur …

    Ob die Beteiligung am Handeltreiben mit Betäubungsmitteln als Mittäterschaft oder Beihilfe anzusehen ist, ist aufgrund einer wertenden Betrachtung aller von der Vorstellung der Beteiligten umfassten Umstände zu beurteilen, bei denen das eigene Interesse am Taterfolg, der Umfang der Tatbeteiligung sowie die Tatherrschaft oder wenigstens der Wille dazu besondere Bedeutung haben und insbesondere maßgeblich ist, welches Gewicht dem Tatbeitrag im Rahmen des auf Umsatz gerichteten Gesamtgeschäfts zukommt (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 10. März 2021 - 6 StR 317/20 Rn. 13).
  • BGH, 15.06.2021 - 6 StR 312/20

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Abgrenzung von …

    Die bisherigen Feststellungen belegen allenfalls die Voraussetzungen der Beihilfe, jedoch keine (mit-)täterschaftliche Beteiligung der Angeklagten V. an dem durch die Angeklagte T. betriebenen Drogenhandel (vgl. zur Abgrenzung etwa BGH, Urteil vom 10. März 2021 - 6 StR 317/20, Rn. 13, mwN).
  • LG Aachen, 24.06.2025 - 64 KLs 4/25
    Wesentliche Anhaltspunkte können der Grad des eigenen Interesses am Erfolg der Tat, der Umfang der Tatbeteiligung, die Tatherrschaft oder wenigstens der Wille zu ihr sein (vgl. BGH, Urteil vom 00. März 0000 - 6 StR 317/20 -, juris Rn. 13;… BGH, Beschlüsse vom 00. Oktober 0000 - 1 StR 331/20 -, juris Rn. 3; und vom 00. August 0000 - 3 StR 270/11 -, NStZ 2012, 40, 41).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BGH
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht