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Rechtsprechung
   BGH, 25.08.2021 - 6 StR 329/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,38614
BGH, 25.08.2021 - 6 StR 329/21 (https://dejure.org/2021,38614)
BGH, Entscheidung vom 25.08.2021 - 6 StR 329/21 (https://dejure.org/2021,38614)
BGH, Entscheidung vom 25. August 2021 - 6 StR 329/21 (https://dejure.org/2021,38614)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • HRR Strafrecht

    § 244 StGB; § 244a StGB; § 46 Abs. 3 StGB
    Schwerer Bandendiebstahl (Mittäterschaft: eigener Tatbeitrag; Überführung von Kraftfahrzeugen); Grundsätze der Strafzumessung (Doppelverwertungsverbot: keine straferschwerende Berücksichtigung der Beteiligung an organisierter Kriminalität bei Verurteilung wegen schweren ...

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Revision wegen fehlerhafter Tatzurechnung von durchgeführten Autodiebstählen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Revision wegen fehlerhafter Tatzurechnung von durchgeführten Autodiebstählen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 01.07.2020 - 6 StR 96/20

    Änderung der Einziehungsanordnung

    Auszug aus BGH, 25.08.2021 - 6 StR 329/21
    Zudem ist entsprechend § 354 Abs. 1 StPO die gesamtschuldnerische Haftung der Angeklagten in den Tenor aufzunehmen, weil neben ihr weitere Tatbeteiligte zumindest zeitweise die Verfügungsgewalt über die Fahrzeuge hatten (vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. April 2020 - 6 StR 28/20, vom 1. Juli 2020 - 6 StR 96/20).
  • BGH, 07.04.2020 - 6 StR 28/20

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Annahme eines Hangs; übermäßiger …

    Auszug aus BGH, 25.08.2021 - 6 StR 329/21
    Zudem ist entsprechend § 354 Abs. 1 StPO die gesamtschuldnerische Haftung der Angeklagten in den Tenor aufzunehmen, weil neben ihr weitere Tatbeteiligte zumindest zeitweise die Verfügungsgewalt über die Fahrzeuge hatten (vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. April 2020 - 6 StR 28/20, vom 1. Juli 2020 - 6 StR 96/20).
  • BGH, 16.08.2000 - 2 StR 279/00

    Unzulässige Berücksichtigung von Tatbestandsmerkmalen bei der Strafzumessung; …

    Auszug aus BGH, 25.08.2021 - 6 StR 329/21
    Dies war aber bereits ausschlaggebend für ihre Verurteilung wegen schweren Bandendiebstahls und hätte daher nicht nochmals straferschwerend berücksichtigt werden dürfen (vgl. BGH, Beschluss vom 16. August 2000 - 2 StR 279/00, BGHR StGB § 46 Abs. 3 Bandendiebstahl 1;… LK-StGB/Schneider, 13. Aufl., § 46 Rn. 264).
  • BGH, 05.09.2023 - 3 StR 217/23

    Bandenhandel mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Strafzumessung im …

    Eine solche maßgebende hohe Bedeutung dieser Tatanteile im Rahmen des abgeurteilten Bandenhandels mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge wird in den Urteilsgründen indes nicht nachvollziehbar dargetan (zum Bezugspunkt der Banden- als (typischerweise) organisierter Kriminalität vgl. BGH, Beschluss vom 25. August 2021 - 6 StR 329/21, juris Rn. 6).
  • BGH, 15.11.2021 - 6 StR 507/21

    Aufnahme der gesamtschuldnerischen Haftung in den Tenor i.R.d. Einziehung des …

    Soweit beim Angeklagten der Wert von Taterträgen einzuziehen ist, ist seine gesamtschuldnerische Haftung in den Tenor aufzunehmen, weil neben ihm ein Mittäter zeitweise die Verfügungsmacht über die Erlöse der Betäubungsmittelgeschäfte hatte (vgl. BGH, Beschluss vom 25. August 2021 - 6 StR 329/21).
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