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Rechtsprechung
   BGH, 06.02.2024 - 6 StR 352/23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,2838
BGH, 06.02.2024 - 6 StR 352/23 (https://dejure.org/2024,2838)
BGH, Entscheidung vom 06.02.2024 - 6 StR 352/23 (https://dejure.org/2024,2838)
BGH, Entscheidung vom 06. Februar 2024 - 6 StR 352/23 (https://dejure.org/2024,2838)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • HRR Strafrecht

    § 263 Abs. 1 StGB; § 52 StGB
    Betrug (gehackte Accounts auf Internetportalen, konkurrenzrechtliche Bewertung: Tateinheit bei mehrfacher Nutzung eines Täters zu diesem Zweck manipulierter Benutzerkonten, Teilidentität in den Ausführungshandlungen)

  • openjur.de
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (7)

  • BGH, 21.04.2015 - 4 StR 422/14

    Fälschung beweiserheblicher Daten (Tateinheit: Übernahme der zur …

    Auszug aus BGH, 06.02.2024 - 6 StR 352/23
    Nach den Urteilsfeststellungen ist nicht ausgeschlossen, dass der Angeklagte mehrere seiner Betrügereien mithilfe derselben von ihm manipulierten Accounts verübt hat und diese Taten daher in Tateinheit zueinander stehen; denn wenn der Täter - wie hier - beweiserhebliche Daten eines bestehenden, ihm nicht zugeordneten Kundenkontos einer Internetverkaufsbörse verändert und von diesem Kundenkonto danach plangemäß Gebrauch macht, werden sämtliche nachfolgende hierüber abgewickelten Betrugstaten aufgrund Teilidentität in den Ausführungshandlungen zur Tateinheit verbunden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 21. April 2015 - 4 StR 422/14, Rn. 6;… vom 9. Januar 2023 - 1 StR 381/22, Rn. 4).
  • BGH, 09.01.2023 - 1 StR 381/22

    Fälschung beweiserheblicher Daten (Anlegen eines online-Kundenkontos unter …

    Auszug aus BGH, 06.02.2024 - 6 StR 352/23
    Nach den Urteilsfeststellungen ist nicht ausgeschlossen, dass der Angeklagte mehrere seiner Betrügereien mithilfe derselben von ihm manipulierten Accounts verübt hat und diese Taten daher in Tateinheit zueinander stehen; denn wenn der Täter - wie hier - beweiserhebliche Daten eines bestehenden, ihm nicht zugeordneten Kundenkontos einer Internetverkaufsbörse verändert und von diesem Kundenkonto danach plangemäß Gebrauch macht, werden sämtliche nachfolgende hierüber abgewickelten Betrugstaten aufgrund Teilidentität in den Ausführungshandlungen zur Tateinheit verbunden (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 21. April 2015 - 4 StR 422/14, Rn. 6; vom 9. Januar 2023 - 1 StR 381/22, Rn. 4).
  • BGH, 04.10.2022 - 2 StR 319/21

    Verschlechterungsverbot (Konkurrenzkorrektur: höhere Einzelstrafen, Summe der …

    Auszug aus BGH, 06.02.2024 - 6 StR 352/23
    Dagegen steht es der Verhängung einer höheren Strafe für die nunmehr als tateinheitlich zu bewertenden Betrugshandlungen als solches nicht entgegen (vgl. BGH, Beschluss vom 4. Oktober 2022 - 2 StR 319/21, Rn. 15).
  • BGH, 11.08.2020 - 6 StR 197/20

    Urteilsbegründung (erforderliche Feststellungen zu den Einzelakten beim …

    Auszug aus BGH, 06.02.2024 - 6 StR 352/23
    Eine abweichende Beurteilung der Konkurrenzverhältnisse lässt den Unrechts- und Schuldgehalt des Vorgehens des Angeklagten unberührt (vgl. BGH, Beschluss vom 11. August 2020 - 6 StR 197/20, Rn. 6 mwN).
  • BGH, 07.03.2023 - 3 StR 497/22

    Konkurrenzen beim Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; nachträgliche …

    Auszug aus BGH, 06.02.2024 - 6 StR 352/23
    Dies gilt jedoch nicht, wenn die frühere Einziehungsanordnung bereits vollstreckt worden ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. März 2023 - 3 StR 497/22, Rn. 2; vom 9. März 2022 - 1 StR 498/21).
  • BGH, 24.08.2021 - 6 StR 342/21

    Einheitliche Einziehung des Wertes von Taterträgen

    Auszug aus BGH, 06.02.2024 - 6 StR 352/23
    Wie der Generalbundesanwalt zutreffend ausgeführt hat, hat zwar im Rahmen einer Entscheidung nach § 55 StGB eine einheitliche Einziehungsanordnung zu ergehen, wenn die frühere Entscheidung eine Einziehung von Taterträgen enthält und auch bei dem angefochtenen Urteil die Voraussetzungen für eine Einziehung von Taterträgen vorliegen (vgl. BGH, Beschluss vom 24. August 2021 - 6 StR 342/21 mwN).
  • BGH, 09.03.2022 - 1 StR 498/21

    Aufhebung das Urteils im Einziehungsausspruch bzgl. der Aufrechterhaltung der …

    Auszug aus BGH, 06.02.2024 - 6 StR 352/23
    Dies gilt jedoch nicht, wenn die frühere Einziehungsanordnung bereits vollstreckt worden ist (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. März 2023 - 3 StR 497/22, Rn. 2; vom 9. März 2022 - 1 StR 498/21).
  • BGH, 12.12.2024 - 6 StR 238/24

    Ablehnung von Beweisanträgen (Erwiesenheit, schon erwiesen: Widerspruch, …

    Dies geschieht - trotz des auf die Aufrechterhaltung der früheren Entscheidung gerichteten Wortlauts des § 55 Abs. 2 StGB - durch das Zusammenzählen der Beträge aus der früheren und der aktuellen Einziehungsentscheidung (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 24. Februar 2022 - 6 StR 597/21, Rn. 8; vom 9. Februar 2021 - 6 StR 459/20, Rn 2;… vom 1. August 2019 - 4 StR 477/18, Rn. 18), hat allerdings zu unterbleiben, wenn die frühere Einziehungsanordnung bereits vollstreckt worden ist (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. März 2023 - 3 StR 497/22, Rn. 2; vom 9. März 2022 - 1 StR 498/21; vom 6. Februar 2024 - 6 StR 352/23, Rn. 6).
  • BGH, 06.11.2024 - 6 StR 589/23

    Schwerer Wohnungseinbruchdiebstahl (Abgrenzung Täterschaft und Teilnahme); …

    Dies gilt jedoch nicht, wenn die frühere Einziehungsanordnung bereits vollstreckt worden ist (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. März 2023 - 3 StR 497/22, Rn. 2; vom 9. März 2022 - 1 StR 498/21; vom 6. Februar 2024 - 6 StR 352/23, Rn. 6).
  • BGH, 06.02.2024 - 6 StR 6/24

    Einziehung des Wertes von Taterträgen (erlangtes Etwas: Mitverfügungsgewalt)

    Die Grundlagen der Wertersatzeinziehung sind nachvollziehbar darzulegen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 9. Januar 2024 - 6 StR 494/23; vom 6. Februar 2024 - 6 StR 352/23).
  • BGH, 26.03.2024 - 2 StR 10/24

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

    Allerdings ist den Urteilsgründen nicht zu entnehmen, ob die Einziehungsanordnung aus dem rechtskräftigen Urteil des Landgerichts Meiningen vom 13. September 2021 nicht bereits durch Vollstreckung erledigt ist und damit für eine einheitliche Einziehungsanordnung nicht mehr zur Verfügung steht (zu entsprechenden Prüfungs- und Darlegungsanforderungen vgl. BGH, Beschluss vom 6. Februar 2024 - 6 StR 352/23, juris Rn. 6).
  • BGH, 15.10.2025 - 6 StR 441/25

    Korrektur des Einziehungsbetrags (Einziehungsausspruch: Höhe, Korrektur der …

    In diesem Fall hätte die Einbeziehung zu unterbleiben (vgl. BGH…, Urteil vom 12. Dezember 2024 - 6 StR 238/24, Rn. 23; Beschlüsse vom 6. Februar 2024 - 6 StR 352/23, Rn. 6; vom 9. März 2022 - 1 StR 498/21).
  • BGH, 25.07.2024 - 3 StR 62/24

    Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (Einbeziehung früherer …

    Den Urteilsgründen ist zu entnehmen, dass die Einziehung vor der Urteilsverkündung nicht erledigt gewesen ist (…vgl. dazu BGH, Beschlüsse vom 26. März 2024 - 2 StR 10/24, juris Rn. 11; vom 6. Februar 2024 - 6 StR 352/23, juris Rn. 6;… Urteil vom 10. August 2023 - 3 StR 1/23, juris Rn. 7).
  • BGH, 17.12.2025 - 6 StR 461/25

    Wertersatzeinziehung (einheitliche Einziehung des Wertes von Taterträgen bei …

    Schließlich hätte die Einbeziehung zu unterbleiben, wenn die Einziehungsanordnung bereits erledigt wäre (vgl. BGH…, Urteil vom 12. Dezember 2024 - 6 StR 238/24, Rn. 23; Beschlüsse vom 6. Februar 2024 - 6 StR 352/23, Rn. 6; vom 9. März 2022 - 1 StR 498/21).
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