Rechtsprechung
| BGH, 16.11.2023 - 6 StR 408/23 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 73b Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Buchst. a, Abs. 2 StGB
Einziehung von Taterträgen bei anderen (Erbe; Erbschaft) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Einziehung des Wertersatzes beim Erben
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 73 StGB, § 73b Abs 1 S 1 Nr 2 Buchst b StGB, § 73b Abs 1 S 1 Nr 3 Buchst a StGB, § 73b Abs 2 StGB
Einziehung des Wertersatzes beim Erben - IWW
§ 349 Abs. 4 StPO, § 349 Abs. 2 StPO, § 73b Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Buchst. a, Abs. 2 StGB, § 73b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. b StGB, § 73d StGB, § 354 Abs. 1 StPO
- Wolters Kluwer
Einziehung des Wertes von Taterträgen beim Erben und Einziehungsbeteiligten
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de
Einziehung des Wertersatzes beim Erben
Verfahrensgang
- LG Potsdam, 04.04.2023 - 25 KLs 15/20
- BGH, 16.11.2023 - 6 StR 408/23
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- BGH, 01.07.2021 - 3 StR 518/19
Urteil wegen Einziehung des durch die Ausfuhr von Waffen nach Kolumbien Erlangten …
Auszug aus BGH, 16.11.2023 - 6 StR 408/23
Die Einziehung des Wertersatzes beim Erben setzt - anders als in den Verschiebungsfällen nach § 73b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. b StGB (vgl. hierzu BGH, Urteile vom 1. Juli 2021 - 3 StR 518/19, BGHSt 66, 147 Rn. 166;… vom 3. März 2022 - 4 StR 156/20 Rn. 8) - nicht voraus, dass der Vermögensgegenstand mit dem Ziel übertragen wurde, ihn dem Gläubigerzugriff zu entziehen oder die Tat zu verschleiern. - BGH, 03.03.2022 - 4 StR 156/20
Einziehung von Taterträgen bei anderen (Vorschriftszweck des Abs. 2: Unterwerfen …
Auszug aus BGH, 16.11.2023 - 6 StR 408/23
Die Einziehung des Wertersatzes beim Erben setzt - anders als in den Verschiebungsfällen nach § 73b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. b StGB (…vgl. hierzu BGH, Urteile vom 1. Juli 2021 - 3 StR 518/19, BGHSt 66, 147 Rn. 166; vom 3. März 2022 - 4 StR 156/20 Rn. 8) - nicht voraus, dass der Vermögensgegenstand mit dem Ziel übertragen wurde, ihn dem Gläubigerzugriff zu entziehen oder die Tat zu verschleiern. - BGH, 31.05.2023 - 6 StR 57/23
Einziehung von Taterträgen bei anderen (Erbe; Erbschaft)
Auszug aus BGH, 16.11.2023 - 6 StR 408/23
Einer entsprechenden Einschränkung der Wertersatzeinziehung gegenüber dem Erben bedarf es nicht (vgl. BGH, Beschluss vom 31. Mai 2023 - 6 StR 57/23 Rn. 5 mwN).
- BGH, 31.01.2024 - 4 StR 129/23
Einziehung des Werts der Taterträge bei verbotenem Inverkehrbringen von …
Sie haften in der Bereicherungskette für diese Nachlassverbindlichkeit in voller Höhe als Gesamtschuldnerinnen, denn der festgestellte Wert des Nachlasses übersteigt den Einziehungsbetrag (§ 73b Abs. 2 StGB; vgl. BGH, Beschluss vom 16. November 2023 - 6 StR 408/23 Rn. 6;… Urteil vom 1. Juli 2021 - 3 StR 518/19, BGHSt 66, 147 Rn. 154 ff.). - LG Nürnberg-Fürth, 03.12.2024 - 12 Qs 61/24
Wertersatz, Einziehungsverfahren, Einziehungsbeteiligten, Wohnungseigentum, …
Die Einziehung nach § 73b Abs. 2 StGB scheidet also aus, wenn ein Zusammenhang mit den ursprünglichen Tatvorteilen nicht mehr erkennbar ist und mit der Transaktion weder das Ziel verfolgt wird, das durch die Tat unmittelbar begünstigte Vermögen des Täters oder des Dritten dem Zugriff der Gläubiger zu entziehen, noch die Tat zu verschleiern (BGH…, Urteil vom 16.11.2023 - 3 StR 72/23, juris Rn. 7; Beschluss vom 16.11.2023 - 6 StR 408/23, juris Rn. 5).
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