Rechtsprechung
| BGH, 15.11.2023 - 6 StR 419/23 |
Volltextveröffentlichungen (10)
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§ 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG; § 27 StGB; § 52 StGB; § 53 StGB
Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge, Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (konkurrenzrechtliche Bewertung, Tateinheit); Tateinheit und Tatmehrheit (Tatbeitrag, den der Beteiligte geleistet hat) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
- rechtsprechung-im-internet.de
- IWW
§ 349 Abs. 4 StPO, § 349 Abs. 2 StPO, § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG, § 27 StGB, § 52 Abs. 1 StGB, § 354 Abs. 1 StPO, § 265 Abs. 1 StPO
- Wolters Kluwer
Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Teilidentität der jeweiligen tatbestandlichen Ausführungshandlungen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de
Verfahrensgang
- LG Potsdam, 01.06.2023 - 210 KLs 6/23
- BGH, 15.11.2023 - 6 StR 419/23
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- BGH, 25.06.2019 - 3 StR 130/19
Wohnungseinbruchsdiebstahl in eine dauerhaft genutzte Privatwohnung …
Auszug aus BGH, 15.11.2023 - 6 StR 419/23
Der Senat kann mit Blick auf die in den verbliebenen Fällen verhängten Strafen von drei Jahren und zwei Monaten, drei Jahren und sechs Monaten, zwei Jahren und sechs Monaten sowie zwei Jahren und vier Monaten ausschließen, dass die Strafkammer ohne die entfallende Strafe auf eine niedrigere Gesamtfreiheitsstrafe erkannt hätte, zumal die Bewertung des Konkurrenzverhältnisses den Unrechtsund Schuldgehalt regelmäßig nicht berührt (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschluss vom 25. Juni 2019 - 3 StR 130/19 mwN). - BGH, 17.10.1995 - 1 StR 372/95
Wertung des Erstgerichts - Rechtsmittel - Beschränkung auf einzelne Taten - …
Auszug aus BGH, 15.11.2023 - 6 StR 419/23
Ob das Verhalten eines Beteiligten eine Einheit oder eine Mehrheit von Handlungen bildet, richtet sich nicht nach der Haupttat, sondern nach dem Tatbeitrag, den der Beteiligte geleistet hat (vgl. BGH, Urteil vom 17. Oktober 1995 - 1 StR 372/94, NStZ 1996, 203). - BGH, 06.04.2022 - 6 StR 114/22
Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (konkurrenzrechtliche …
Auszug aus BGH, 15.11.2023 - 6 StR 419/23
Dies führt jedenfalls zu einer Teilidentität der jeweiligen tatbestandlichen Ausführungshandlungen und verknüpft so beide Fälle zur Tateinheit (§ 52 Abs. 1 StGB; vgl. BGH, Beschlüsse vom 3. Mai 2022 - 6 StR 147/22, und vom 6. April 2022 - 6 StR 114/22; jeweils mwN). - BGH, 03.05.2022 - 6 StR 147/22
Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Zahlung des …
Auszug aus BGH, 15.11.2023 - 6 StR 419/23
Dies führt jedenfalls zu einer Teilidentität der jeweiligen tatbestandlichen Ausführungshandlungen und verknüpft so beide Fälle zur Tateinheit (§ 52 Abs. 1 StGB; vgl. BGH, Beschlüsse vom 3. Mai 2022 - 6 StR 147/22, und vom 6. April 2022 - 6 StR 114/22; jeweils mwN).
- BGH, 08.02.2024 - 6 StR 600/23
Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge …
Denn eine abweichende Bewertung des Konkurrenzverhältnisses berührt den Unrechts- und Schuldgehalt regelmäßig nicht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 25. Juni 2019 - 3 StR 130/19; vom 6. April 2022 - 6 StR 114/22; vom 15. November 2023 - 6 StR 419/23), zumal sich die Strafkammer bei der Festsetzung der Strafe ohnehin am unteren Rand des Strafrahmens orientiert hat.
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