Rechtsprechung
| BGH, 01.04.2026 - 6 StR 435/25 |
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StGB § 73 Abs. 1 ; StGB § 73c S. 1
Aufhebung des Urteils im Ausspruch über Werteinziehung von Taterträgen sowie über erweiterte Einziehung; Fehlen von Feststellungen zur notwendigen tatsächlichen Verfügungsgewalt im Tatgeschehen; Vorsehen der erweiterten Einziehung nur für erlangte Gegenstände durch oder ... - datenbank.nwb.de
Verfahrensgang
- LG Verden, 10.03.2025 - 2 KLs 8/23
- LG Verden, 10.03.2025 - 371 Js 49048/22
- BGH, 01.04.2026 - 6 StR 435/25
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2026, 240
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (13)
- BGH, 25.05.2022 - 4 StR 114/22
Fahren ohne Fahrerlaubnis (Führen eines Fahrzeuges: Feststellung); Handeltreiben …
Auszug aus BGH, 01.04.2026 - 6 StR 435/25
Rn. 12 b) Sollte sie sich hingegen davon überzeugen, dass Erlöse aus verfahrensfremden Taten für den Fahrzeugkauf eingesetzt wurden, wird sie näher als bislang geschehen in den Blick zu nehmen haben, dass die erweiterte Einziehung nach § 73a StGB lediglich für diejenigen Gegenstände vorgesehen ist, die durch oder für eine andere, nicht aufklärbare rechtswidrige Tat erlangt sind; hingegen enthält die Vorschrift keine Rechtsgrundlage für die erweiterte Einziehung des mit dem Erlös aus einer anderen Straftat erworbenen Surrogats (vgl. BGH, Urteile vom 6. März 2024 - 6 StR 367/23, NZWiSt 2024, 372, 374;… vom 10. August 2023 - 3 StR 412/22, Rn. 33;… Beschlüsse vom 14. Januar 2025 - 5 StR 709/24, Rn. 5; vom 25. Mai 2022 - 4 StR 114/22).Bei der gegebenenfalls veranlassten Prüfung einer erweiterten Einziehung des Wertes von Taterträgen gemäß § 73a Abs. 1, § 73c Satz 1 StGB in Höhe des Betrages, der mittels Erlösen aus anderen Straftaten zum Erwerb des Fahrzeugs verwendet wurde (vgl. BGH, Beschlüsse vom 3. November 2020 - 6 StR 258/20; vom 25. Mai 2022 - 4 StR 114/22; vom 21. September 2021 - 3 StR 158/21, wistra 2022, 83), wird das Landgericht zu bedenken haben, ob dieser zum Zeitpunkt der Anknüpfungstat bereits im Vermögen des Angeklagten gegenständlich vorhanden war (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 20. Dezember 2020 - 4 StR 221/22, Rn. 6;… vom 18. Juni 2024 - 4 StR 450/23, Rn. 11; aber auch Vorlagebeschluss des 5. Strafsenats vom 4. November 2025 - 5 StR 312/23, NZWiSt 2026, 33).
- BGH, 24.05.2018 - 5 StR 623/17
Anforderungen an eine Einziehung von Taterträgen
Auszug aus BGH, 01.04.2026 - 6 StR 435/25
Es ist bereits nicht festgestellt, dass der Angeklagte aus den Taten - wie vom Landgericht seiner Berechnung zugrunde gelegt - den eingezogenen Betrag im Sinne von § 73 Abs. 1 StGB erlangt hat; es fehlt an Feststellungen zur notwendigen tatsächlichen Verfügungsgewalt (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 24. Mai 2018 - 5 StR 623/17, Rn. 8 mwN) in irgendeiner Phase des Tatablaufs. - BGH, 10.08.2023 - 3 StR 412/22
Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Urteilstenor; Strafzumessungsgründe; …
Auszug aus BGH, 01.04.2026 - 6 StR 435/25
Rn. 12 b) Sollte sie sich hingegen davon überzeugen, dass Erlöse aus verfahrensfremden Taten für den Fahrzeugkauf eingesetzt wurden, wird sie näher als bislang geschehen in den Blick zu nehmen haben, dass die erweiterte Einziehung nach § 73a StGB lediglich für diejenigen Gegenstände vorgesehen ist, die durch oder für eine andere, nicht aufklärbare rechtswidrige Tat erlangt sind; hingegen enthält die Vorschrift keine Rechtsgrundlage für die erweiterte Einziehung des mit dem Erlös aus einer anderen Straftat erworbenen Surrogats (vgl. BGH, Urteile vom 6. März 2024 - 6 StR 367/23, NZWiSt 2024, 372, 374; vom 10. August 2023 - 3 StR 412/22, Rn. 33;… Beschlüsse vom 14. Januar 2025 - 5 StR 709/24, Rn. 5; vom 25. Mai 2022 - 4 StR 114/22).
- BGH, 04.11.2025 - 5 StR 312/23
Vorlage an den Großen Strafsenat; erweiterte Einziehung von durch oder für eine …
Auszug aus BGH, 01.04.2026 - 6 StR 435/25
Bei der gegebenenfalls veranlassten Prüfung einer erweiterten Einziehung des Wertes von Taterträgen gemäß § 73a Abs. 1, § 73c Satz 1 StGB in Höhe des Betrages, der mittels Erlösen aus anderen Straftaten zum Erwerb des Fahrzeugs verwendet wurde (vgl. BGH, Beschlüsse vom 3. November 2020 - 6 StR 258/20; vom 25. Mai 2022 - 4 StR 114/22; vom 21. September 2021 - 3 StR 158/21, wistra 2022, 83), wird das Landgericht zu bedenken haben, ob dieser zum Zeitpunkt der Anknüpfungstat bereits im Vermögen des Angeklagten gegenständlich vorhanden war (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 20. Dezember 2020 - 4 StR 221/22, Rn. 6;… vom 18. Juni 2024 - 4 StR 450/23, Rn. 11; aber auch Vorlagebeschluss des 5. Strafsenats vom 4. November 2025 - 5 StR 312/23, NZWiSt 2026, 33). - BGH, 21.09.2021 - 3 StR 158/21
Erweiterte Einziehung von Taterträgen (Subsidiarität; Wertersatz; Surrogat; …
Auszug aus BGH, 01.04.2026 - 6 StR 435/25
Bei der gegebenenfalls veranlassten Prüfung einer erweiterten Einziehung des Wertes von Taterträgen gemäß § 73a Abs. 1, § 73c Satz 1 StGB in Höhe des Betrages, der mittels Erlösen aus anderen Straftaten zum Erwerb des Fahrzeugs verwendet wurde (vgl. BGH, Beschlüsse vom 3. November 2020 - 6 StR 258/20; vom 25. Mai 2022 - 4 StR 114/22; vom 21. September 2021 - 3 StR 158/21, wistra 2022, 83), wird das Landgericht zu bedenken haben, ob dieser zum Zeitpunkt der Anknüpfungstat bereits im Vermögen des Angeklagten gegenständlich vorhanden war (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 20. Dezember 2020 - 4 StR 221/22, Rn. 6;… vom 18. Juni 2024 - 4 StR 450/23, Rn. 11; aber auch Vorlagebeschluss des 5. Strafsenats vom 4. November 2025 - 5 StR 312/23, NZWiSt 2026, 33). - BGH, 20.12.2022 - 4 StR 221/22
Erweiterte Einziehung von Taterträgen (zeitlicher Zusammenhang zwischen der …
Auszug aus BGH, 01.04.2026 - 6 StR 435/25
Bei der gegebenenfalls veranlassten Prüfung einer erweiterten Einziehung des Wertes von Taterträgen gemäß § 73a Abs. 1, § 73c Satz 1 StGB in Höhe des Betrages, der mittels Erlösen aus anderen Straftaten zum Erwerb des Fahrzeugs verwendet wurde (vgl. BGH, Beschlüsse vom 3. November 2020 - 6 StR 258/20; vom 25. Mai 2022 - 4 StR 114/22; vom 21. September 2021 - 3 StR 158/21, wistra 2022, 83), wird das Landgericht zu bedenken haben, ob dieser zum Zeitpunkt der Anknüpfungstat bereits im Vermögen des Angeklagten gegenständlich vorhanden war (vgl. BGH, Beschlüsse vom 20. Dezember 2020 - 4 StR 221/22, Rn. 6;… vom 18. Juni 2024 - 4 StR 450/23, Rn. 11; aber auch Vorlagebeschluss des 5. Strafsenats vom 4. November 2025 - 5 StR 312/23, NZWiSt 2026, 33). - BGH, 06.03.2024 - 6 StR 367/23
Erweiterte Einziehung von Taterträgen, erweitere Einziehung des Wertes von …
Auszug aus BGH, 01.04.2026 - 6 StR 435/25
Rn. 12 b) Sollte sie sich hingegen davon überzeugen, dass Erlöse aus verfahrensfremden Taten für den Fahrzeugkauf eingesetzt wurden, wird sie näher als bislang geschehen in den Blick zu nehmen haben, dass die erweiterte Einziehung nach § 73a StGB lediglich für diejenigen Gegenstände vorgesehen ist, die durch oder für eine andere, nicht aufklärbare rechtswidrige Tat erlangt sind; hingegen enthält die Vorschrift keine Rechtsgrundlage für die erweiterte Einziehung des mit dem Erlös aus einer anderen Straftat erworbenen Surrogats (vgl. BGH, Urteile vom 6. März 2024 - 6 StR 367/23, NZWiSt 2024, 372, 374;… vom 10. August 2023 - 3 StR 412/22, Rn. 33;… Beschlüsse vom 14. Januar 2025 - 5 StR 709/24, Rn. 5; vom 25. Mai 2022 - 4 StR 114/22). - BGH, 03.11.2020 - 6 StR 258/20
Rechtsfehlerhafte Einziehungsentscheidung
Auszug aus BGH, 01.04.2026 - 6 StR 435/25
Bei der gegebenenfalls veranlassten Prüfung einer erweiterten Einziehung des Wertes von Taterträgen gemäß § 73a Abs. 1, § 73c Satz 1 StGB in Höhe des Betrages, der mittels Erlösen aus anderen Straftaten zum Erwerb des Fahrzeugs verwendet wurde (vgl. BGH, Beschlüsse vom 3. November 2020 - 6 StR 258/20; vom 25. Mai 2022 - 4 StR 114/22; vom 21. September 2021 - 3 StR 158/21, wistra 2022, 83), wird das Landgericht zu bedenken haben, ob dieser zum Zeitpunkt der Anknüpfungstat bereits im Vermögen des Angeklagten gegenständlich vorhanden war (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 20. Dezember 2020 - 4 StR 221/22, Rn. 6;… vom 18. Juni 2024 - 4 StR 450/23, Rn. 11; aber auch Vorlagebeschluss des 5. Strafsenats vom 4. November 2025 - 5 StR 312/23, NZWiSt 2026, 33). - BGH, 22.09.2022 - 3 StR 238/21
Erweiterte Einziehung (Anwendungsbereich bei unklarer Herkunft; Surrogate; Umfang …
Auszug aus BGH, 01.04.2026 - 6 StR 435/25
Auch die erweiterte Einziehung des Fahrzeugwertes, also des Wertes des Surrogats, wäre aus Rechtsgründen nicht möglich (vgl. BGH, Urteil vom 22. September 2022 - 3 StR 238/21, wistra 2023, 121 Rn. 14). - BGH, 13.10.2022 - 4 StR 102/22
Einziehung des Wertes von Taterträgen (Darstellung in den Urteilsgründen: …
Auszug aus BGH, 01.04.2026 - 6 StR 435/25
Dies war weder mit Blick auf die rechtsfehlerfrei festgestellten Ankäufe in Weiterverkaufsabsicht entbehrlich (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Februar 2023 - 6 StR 427/22; Urteil vom 13. Oktober 2022 - 4 StR 102/22), noch verstand sich ein Zufluss erzielter Verkaufserlöse an den Angeklagten jeweils von selbst. - BGH, 07.02.2023 - 6 StR 427/22
Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge …
- BGH, 18.06.2024 - 4 StR 450/23
Hehlerei (Vollendung: Absatzhilfe, Absatzerfolg, Versuch); Einziehung …
- BGH, 14.01.2025 - 5 StR 709/24
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