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Rechtsprechung
   BGH, 08.03.2022 - 6 StR 5/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,6399
BGH, 08.03.2022 - 6 StR 5/22 (https://dejure.org/2022,6399)
BGH, Entscheidung vom 08.03.2022 - 6 StR 5/22 (https://dejure.org/2022,6399)
BGH, Entscheidung vom 08. März 2022 - 6 StR 5/22 (https://dejure.org/2022,6399)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • HRR Strafrecht

    § 58 Abs. 1 StGB; § 56 Abs. 2 StGB; § 267 Abs. 3 Satz 4 StPO
    Entscheidung über die Vollstreckung einer aussetzungsfähigen Gesamtfreiheitsstrafe (erforderliche Darlegung in den Urteilsgründen)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 349 Abs. 4 StPO, § 349 Abs. 2 StPO, § 267 Abs. 3 Satz 4 StPO, § 354 Abs. 1 StPO

  • Wolters Kluwer

    Aussetzung der Vollstreckung der verhängten zweiten Gesamtfreiheitsstrafe zur Bewährung; Schuldspruch wegen Computerbetrugs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 349 Abs. 2 ; StPO § 349 Abs. 4
    Aussetzung der Vollstreckung der verhängten zweiten Gesamtfreiheitsstrafe zur Bewährung; Schuldspruch wegen Computerbetrugs

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 28.07.2011 - 4 StR 283/11

    Entscheidung über die Vollstreckung von jeweils aussetzungsfähigen …

    Auszug aus BGH, 08.03.2022 - 6 StR 5/22
    Unabhängig von § 267 Abs. 3 Satz 4 StPO sind aus materiell-rechtlichen Gründen Ausführungen im Urteil zur Strafaussetzung zur Bewährung erforderlich, wenn - was hier der Fall ist - angesichts der konkreten Umstände des Falls eine Strafaussetzung zur Bewährung nicht so fern liegt, dass eine ausdrückliche Erörterung der Aussetzungsfrage entbehrlich erscheint (vgl. BGH, Beschluss vom 28. Juli 2011 - 4 StR 283/11 mwN).
  • BGH, 02.12.2021 - 6 StR 555/21

    Beschwerde gegen die Einziehung des Wertes von Taterträgen

    Auszug aus BGH, 08.03.2022 - 6 StR 5/22
    Die vom Senat entsprechend § 354 Abs. 1 StPO korrigierte Fassung des Gesamtstrafenausspruchs trägt dem Grundsatz Rechnung, dass sich aus dem Tenor ergeben muss, für welche Taten der Angeklagte zu welcher Gesamtstrafe verurteilt worden ist (vgl. BGH, Beschluss vom 2. Dezember 2021 - 6 StR 555/21 mwN).
  • BGH, 29.04.2026 - 6 StR 134/26
    Unabhängig von § 267 Abs. 3 Satz 4 StPO sind aus materiell-rechtlichen Gründen Ausführungen im Urteil zur Strafaussetzung zur Bewährung erforderlich, wenn - was hier der Fall ist - angesichts der konkreten Umstände des Falls eine Strafaussetzung zur Bewährung nicht so fern liegt, dass auf eine Gesamtwürdigung der wesentlichen Umstände im Hinblick auf die dem Angeklagten zu stellende Kriminalprognose (§ 56 Abs. 1 StGB) und auf das Vorliegen besonderer Umstände im Sinne von § 56 Abs. 2 StGB verzichtet werden könnte (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 5. März 1997 - 2 StR 63/97; vom 8. Juni 2011 - 4 StR 111/11; vom 28. Juli 2011 - 4 StR 283/11; vom 8. März 2022 - 6 StR 5/22).
  • BGH, 27.05.2025 - 6 StR 133/25

    Tragfähige Begründung der erforderlichen Gefährlichkeit des Täters für eine …

    Unabhängig von der verfahrensrechtlichen Vorschrift des § 267 Abs. 3 Satz 4 StPO sind aus materiell-rechtlichen Gründen Ausführungen im Urteil zur Strafaussetzung zur Bewährung jedenfalls dann erforderlich, wenn eine Erörterung dieser Frage als Grundlage für die revisionsgerichtliche Nachprüfung geboten ist (BGH, Beschlüsse vom 8. März 2022 - 6 StR 5/22; vom 18. Juni 2011 - 4 StR 111/11; vom 5. März 1997 - 2 StR 63/97;… MüKo-StPO/Wenske, 2. Aufl., § 267 Rn. 401).
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