Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×
Weitere Entscheidung unten: OLG Frankfurt, 28.05.2025

Rechtsprechung
   OLG Köln, 04.04.2025 - 6 U 116/24   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2025,10181
OLG Köln, 04.04.2025 - 6 U 116/24 (https://dejure.org/2025,10181)
OLG Köln, Entscheidung vom 04.04.2025 - 6 U 116/24 (https://dejure.org/2025,10181)
OLG Köln, Entscheidung vom 04. April 2025 - 6 U 116/24 (https://dejure.org/2025,10181)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2025,10181) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Unterlassungserklärung gegenüber einem rechtsmissbräuchlich handelnden Verband kann gekündigt werden

  • beck-aktuell.de (Kurzinformation)

    Wettbewerblicher Unterlassungsvertrag: Kündigung möglich, wenn Verband nicht mehr anspruchsberechtigt ist

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Kündigung einer wettbewerbsrechtlichen Unterlassungserklärung, wenn Wettbewerbsverband nicht mehr abmahnbefugt

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Kündbarkeit der zwischen den Parteien geschlossenen Unterlassungsverpflichtungsverträgen als Dauerschuldverhältnisse aus wichtigem Grund; Abwägung der beiderseitigen Interessen bzgl. Fortsetzung des Vertragsverhältnisses

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2025, 1021
  • MIR 2025, Dok. 031
  • BB 2025, 1154 (S)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (15)

  • BGH, 26.09.1996 - I ZR 265/95

    Altunterwerfung I - Wegfall des Unterlassungsanspruchs

    Auszug aus OLG Köln, 04.04.2025 - 6 U 116/24
    Rn. 21 "Dennoch kann dem Schuldner auch in diesem Fall ein Kündigungsrecht aus wichtigem Grund nach § 314 BGB zustehen (BGHZ 133, 316 - Altunterwerfung I).".

    Rn. 25 "Soweit dem Beklagten im Hinblick auf die mangels Eintragung in die Liste der qualifizierten Wirtschaftsverbände nach § 8b UWG zwischenzeitlich entfallene Befugnis des Klägers zur Geltendmachung in Betracht kommender gesetzlicher Unterlassungsansprüche aus § 8 Abs. 1 UWG hinsichtlich der vertraglich übernommenen Unterlassungs- und Zahlungsverpflichtung ein außerordentliches Kündigungsrecht zuzubilligen ist, wirkt dieses - ungeachtet dessen, dass es sich insoweit um eine Frage der Begründetheit der Klage handelt - lediglich für die Zukunft (…vgl. Büscher/Ahrens, 2. Aufl. 2021, § 15a UWG, Rn. 13;… Möller, NJW 2021, 1, Rn. 4; BGH, Urteil vom 26.09.1996 - I ZR 265/95, GRUR 1997, 382, Rn. 16, 24 ff., 38, zit. nach juris [= WRP 1997, 312] - Altunterwerfung I;… Urteil vom 06.07.2000 - I ZR 243/97, GRUR 2001, 85, Rn. 16, zit. nach juris [= WRP 2000, 1404] - Altunterwerfung IV, jew. m.w.N.), also frühestens ab Zugang der mit Schreiben seiner jetzigen Prozessbevollmächtigten vom 26.05.2021 hilfsweise erklärten Kündigung der Unterlassungsvereinbarung und mithin zeitlich deutlich nach dem in Rede stehenden Verstoß vom 24.03.2021.

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs lässt der Umstand, dass der Gläubiger einen aufgrund des beanstandeten Verhaltens in Betracht kommenden gesetzlichen Unterlassungsanspruch mangels Wegfall der Sachbefugnis nicht mehr verfolgen kann, es nach Treu und Glauben grundsätzlich gerechtfertigt erscheinen, dass der Schuldner sich von der vertraglichen Unterlassungs- und Zahlungsverpflichtung lösen kann (BGH, Urteil vom 26.09.1996, I ZR 265/95 - Altunterwerfung I, juris, Tz. 24 ff; Urteil vom 26.09.1996, I ZR 194/95 - Altunterwerfung II, juris, Tz. 28 ff.; Urteil vom 05.03.1998, I ZR 202/95 - Altunterwerfung III, juris, Tz. 20; Urteil vom 06.07.2000, I ZR 243/97 - Altunterwerfung IV, juris, Tz. 19).

    Rn. 27 Der Bundesgerichtshof hat hinsichtlich der im August 1994 in Kraft getretenen UWG-Änderung (Neufassung des § 13 Abs. 2 Nr. 2 UWG a.F.: Einführung des Merkmals der Wettbewerbsbeeinträchtigung als zusätzliche materiell-rechtliche Voraussetzung für den von einem Wettbewerbsverein geltend gemachten Unterlassungsanspruch; erhebliche Zahl von auf dem einschlägigen Markt tätigen Mitgliedern) entschieden, dass der Wegfall des dem vertraglich vereinbarten Verbot zugrundeliegenden gesetzlichen Unterlassungsanspruchs einen wichtigen Grund bildet, der die Kündigung des Unterlassungsvertrages wegen Unzumutbarkeit der Vertragsfortsetzung rechtfertige (BGH, Urteil vom 26.09.1996, I ZR 265/95 - Altunterwerfung I, juris, Tz. 29 ff.):.

    Rn. 57 "Ob und inwieweit die aufgrund der Gesetzesänderung (jedenfalls derzeit) entfallene Sachbefugnis des Gläubigers der Schuldnerin unter Berücksichtigung der Übergangsvorschrift des § 15a Abs. 1 UWG nF die Möglichkeit eröffnet, sich wegen dieser materiellen Einwendung gegen die Zwangsvollstreckung aus dem Unterlassungstitel zu wenden, bedarf im Streitfall mithin keiner Entscheidung (zur Vollstreckungsabwehrklage nach § 767 ZPO gegen einen Unterlassungstitel nach Wegfall der Sachbefugnis des Vollstreckungsgläubigers aufgrund des UWG-Änderungsgesetzes vom 25. Juli 1995 [BGBl. I S. 1738], das keine dem § 15a Abs. 1 UWG nF vergleichbare Übergangsvorschrift enthielt, vgl. BGHZ 133, 316 [juris Rn. 31 bis 33] - Altunterwerfung I, mwN; BGH…, Urteil vom 25. Februar 1999 - I ZR 4/97, GRUR 1999, 762 [juris Rn. 17] = WRP 1999, 845 - Herabgesetzte Schlußverkaufspreise; Engler, NJW 1995, 2185, 2186).".

    Der Bundesgerichtshof hat im Gegenteil auch im Beschluss vom 21.12.2023, I ZB 42/23, mehrfach das Urteil vom 26.09.1996, I ZR 265/95, zitiert.

  • BGH, 21.12.2023 - I ZB 42/23

    Ordnungsmittelverfahren nach wettbewerbsrechtlicher einstweiliger …

    Auszug aus OLG Köln, 04.04.2025 - 6 U 116/24
    Rn. 56 Der Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 21.12.2023, I ZB 42/23, verhält sich nur zur zwangsvollstreckungsrechtlichen Frage der Antragsbefugnis aus einer per Abschlusserklärung einem Hauptsachetitel gleichgestellten einstweiligen Verfügung, aber nicht zur Kündigung von Alt-Unterlassungsverträgen.

    Rn. 61 Auch daraus, dass der Bundesgerichtshof im Beschluss vom 21.12.2023, I ZB 42/23, ausgeführt hat (juris, Tz. 19).

    Rn. 64 Soweit der Beklagte in der mündlichen Verhandlung vor dem Senat die Ansicht vertreten hat, der Bundesgerichtshof habe mit seinem Beschluss vom 21.12.2023, I ZB 42/23, von der Entscheidung Altunterwerfung I Abstand genommen, ist ihm entgegenzuhalten, dass sich für eine Aufgabe der bisherigen Rechtsprechung keine Anhaltspunkte finden.

    Der Bundesgerichtshof hat im Gegenteil auch im Beschluss vom 21.12.2023, I ZB 42/23, mehrfach das Urteil vom 26.09.1996, I ZR 265/95, zitiert.

  • OLG Hamm, 30.05.2023 - 4 U 78/22

    Abmahnung; Vertragsstrafe; Rechtsmissbrauch; außerordentliche Kündigung; …

    Auszug aus OLG Köln, 04.04.2025 - 6 U 116/24
    Rn. 23 "Gleiches gilt, wenn die Klagebefugnis eines Verbands mangels Eintragung in die Liste qualifizierter Wirtschaftsverbände gem. § 8b entfällt (OLG Hamm WRP 2023, 998 Rn. 37).".

    Rn. 24 Die dort zitierte Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm (Urteil vom 30.05.2023, 4 U 78/22, juris - untätiger Abmahner) ist zwar vom Bundesgerichtshof zwischenzeitlich aufgehoben und die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung an das Berufungsgericht zurückverwiesen worden, jedoch nur, weil mit der vom Berufungsgericht gegebenen Begründung nicht angenommen werden könne, dass dem vom Kläger geltend gemachten Anspruch auf Zahlung einer Vertragsstrafe der Einwand der unzulässigen Rechtsausübung entgegenstehe (BGH, Urteil vom 07.03.2024, I ZR 83/23 - Vielfachabmahner II, juris Tz. 6 ff.).

    Zum Kündigungsrecht hat sich das Oberlandesgericht Hamm obiter dictum geäußert (WRP 2023, 998 ff., Rn. 37, juris Tz. 48):.

  • BGH, 25.02.1999 - I ZR 4/97

    Herabgesetzte Schlußverkaufspreise - Wesentliche Beeinträchtigung; Endpreis

    Auszug aus OLG Köln, 04.04.2025 - 6 U 116/24
    Rn. 57 "Ob und inwieweit die aufgrund der Gesetzesänderung (jedenfalls derzeit) entfallene Sachbefugnis des Gläubigers der Schuldnerin unter Berücksichtigung der Übergangsvorschrift des § 15a Abs. 1 UWG nF die Möglichkeit eröffnet, sich wegen dieser materiellen Einwendung gegen die Zwangsvollstreckung aus dem Unterlassungstitel zu wenden, bedarf im Streitfall mithin keiner Entscheidung (…zur Vollstreckungsabwehrklage nach § 767 ZPO gegen einen Unterlassungstitel nach Wegfall der Sachbefugnis des Vollstreckungsgläubigers aufgrund des UWG-Änderungsgesetzes vom 25. Juli 1995 [BGBl. I S. 1738], das keine dem § 15a Abs. 1 UWG nF vergleichbare Übergangsvorschrift enthielt, vgl. BGHZ 133, 316 [juris Rn. 31 bis 33] - Altunterwerfung I, mwN; BGH, Urteil vom 25. Februar 1999 - I ZR 4/97, GRUR 1999, 762 [juris Rn. 17] = WRP 1999, 845 - Herabgesetzte Schlußverkaufspreise; Engler, NJW 1995, 2185, 2186).".

    Rn. 58 Dabei verwies der Bundesgerichtshof u.a. auf sein Urteil vom 25.02.1999, I ZR 4/97 - Herabgesetzte Schlussverkaufspreise, juris Tz. 17, wo es ausdrücklich heißt:.

  • BGH, 07.03.2024 - I ZR 83/23

    Vielfachabmahner II - Rechtsmissbrauch bei Geltendmachung von auf …

    Auszug aus OLG Köln, 04.04.2025 - 6 U 116/24
    Rn. 24 Die dort zitierte Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm (Urteil vom 30.05.2023, 4 U 78/22, juris - untätiger Abmahner) ist zwar vom Bundesgerichtshof zwischenzeitlich aufgehoben und die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung an das Berufungsgericht zurückverwiesen worden, jedoch nur, weil mit der vom Berufungsgericht gegebenen Begründung nicht angenommen werden könne, dass dem vom Kläger geltend gemachten Anspruch auf Zahlung einer Vertragsstrafe der Einwand der unzulässigen Rechtsausübung entgegenstehe (BGH, Urteil vom 07.03.2024, I ZR 83/23 - Vielfachabmahner II, juris Tz. 6 ff.).

    Rn. 55 a. Im Urteil des Bundesgerichtshofs vom 07.03.2024, I ZR 83/23 - Vielfachabmahner II, ging es um die Geltendmachung einer vor der Kündigungserklärung verwirkten Vertragsstrafe.

  • BGH, 26.09.1996 - I ZR 194/95

    Altunterwerfung II - Wegfall des Unterlassungsanspruchs

    Auszug aus OLG Köln, 04.04.2025 - 6 U 116/24
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs lässt der Umstand, dass der Gläubiger einen aufgrund des beanstandeten Verhaltens in Betracht kommenden gesetzlichen Unterlassungsanspruch mangels Wegfall der Sachbefugnis nicht mehr verfolgen kann, es nach Treu und Glauben grundsätzlich gerechtfertigt erscheinen, dass der Schuldner sich von der vertraglichen Unterlassungs- und Zahlungsverpflichtung lösen kann (BGH, Urteil vom 26.09.1996, I ZR 265/95 - Altunterwerfung I, juris, Tz. 24 ff; Urteil vom 26.09.1996, I ZR 194/95 - Altunterwerfung II, juris, Tz. 28 ff.; Urteil vom 05.03.1998, I ZR 202/95 - Altunterwerfung III, juris, Tz. 20; Urteil vom 06.07.2000, I ZR 243/97 - Altunterwerfung IV, juris, Tz. 19).

    Aus der Entscheidung Altunterwerfung II folgt, dass der Bundesgerichtshof eine Vollstreckungsabwehrklage im Einzelfall auch dann als gegeben ansah, wenn aufgrund der Gesetzesänderung die Sachbefugnis nicht nur bezüglich aller Wettbewerbsvereine (mangels Überschreitung der Spürbarkeitsschwelle) entfallen war, sondern auch nur bezüglich des individuellen Vereins mangels der erforderlichen Zahl von Mitgliedern, die auf demselben Markt wie der Verletzer tätig sind, wobei ausdrücklich offen gelassen wurde, ob das Verhalten auch geeignet gewesen war, den Wettbewerb wesentlich zu beeinträchtigen (BGH, Urteil vom 26.09.1996, I ZR 194/95 - Altunterwerfung II, juris, Tz. 27, 35 ff.; ebenso in der Entscheidung Altunterwerfung III, Urteil vom 05.03.1998, I ZR 202/95, juris, Tz. 19 ff.).

  • BGH, 05.03.1998 - I ZR 202/95

    "Altunterwerfung III"; Konditierung eines in der Unterwerfungserklärung liegenden …

    Auszug aus OLG Köln, 04.04.2025 - 6 U 116/24
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs lässt der Umstand, dass der Gläubiger einen aufgrund des beanstandeten Verhaltens in Betracht kommenden gesetzlichen Unterlassungsanspruch mangels Wegfall der Sachbefugnis nicht mehr verfolgen kann, es nach Treu und Glauben grundsätzlich gerechtfertigt erscheinen, dass der Schuldner sich von der vertraglichen Unterlassungs- und Zahlungsverpflichtung lösen kann (BGH, Urteil vom 26.09.1996, I ZR 265/95 - Altunterwerfung I, juris, Tz. 24 ff; Urteil vom 26.09.1996, I ZR 194/95 - Altunterwerfung II, juris, Tz. 28 ff.; Urteil vom 05.03.1998, I ZR 202/95 - Altunterwerfung III, juris, Tz. 20; Urteil vom 06.07.2000, I ZR 243/97 - Altunterwerfung IV, juris, Tz. 19).

    Aus der Entscheidung Altunterwerfung II folgt, dass der Bundesgerichtshof eine Vollstreckungsabwehrklage im Einzelfall auch dann als gegeben ansah, wenn aufgrund der Gesetzesänderung die Sachbefugnis nicht nur bezüglich aller Wettbewerbsvereine (mangels Überschreitung der Spürbarkeitsschwelle) entfallen war, sondern auch nur bezüglich des individuellen Vereins mangels der erforderlichen Zahl von Mitgliedern, die auf demselben Markt wie der Verletzer tätig sind, wobei ausdrücklich offen gelassen wurde, ob das Verhalten auch geeignet gewesen war, den Wettbewerb wesentlich zu beeinträchtigen (BGH, Urteil vom 26.09.1996, I ZR 194/95 - Altunterwerfung II, juris, Tz. 27, 35 ff.; ebenso in der Entscheidung Altunterwerfung III, Urteil vom 05.03.1998, I ZR 202/95, juris, Tz. 19 ff.).

  • BGH, 06.07.2000 - I ZR 243/97

    Altunterwerfung IV - Vertragsstrafevereinbarung

    Auszug aus OLG Köln, 04.04.2025 - 6 U 116/24
    Rn. 25 "Soweit dem Beklagten im Hinblick auf die mangels Eintragung in die Liste der qualifizierten Wirtschaftsverbände nach § 8b UWG zwischenzeitlich entfallene Befugnis des Klägers zur Geltendmachung in Betracht kommender gesetzlicher Unterlassungsansprüche aus § 8 Abs. 1 UWG hinsichtlich der vertraglich übernommenen Unterlassungs- und Zahlungsverpflichtung ein außerordentliches Kündigungsrecht zuzubilligen ist, wirkt dieses - ungeachtet dessen, dass es sich insoweit um eine Frage der Begründetheit der Klage handelt - lediglich für die Zukunft (…vgl. Büscher/Ahrens, 2. Aufl. 2021, § 15a UWG, Rn. 13;… Möller, NJW 2021, 1, Rn. 4; BGH…, Urteil vom 26.09.1996 - I ZR 265/95, GRUR 1997, 382, Rn. 16, 24 ff., 38, zit. nach juris [= WRP 1997, 312] - Altunterwerfung I; Urteil vom 06.07.2000 - I ZR 243/97, GRUR 2001, 85, Rn. 16, zit. nach juris [= WRP 2000, 1404] - Altunterwerfung IV, jew. m.w.N.), also frühestens ab Zugang der mit Schreiben seiner jetzigen Prozessbevollmächtigten vom 26.05.2021 hilfsweise erklärten Kündigung der Unterlassungsvereinbarung und mithin zeitlich deutlich nach dem in Rede stehenden Verstoß vom 24.03.2021.

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs lässt der Umstand, dass der Gläubiger einen aufgrund des beanstandeten Verhaltens in Betracht kommenden gesetzlichen Unterlassungsanspruch mangels Wegfall der Sachbefugnis nicht mehr verfolgen kann, es nach Treu und Glauben grundsätzlich gerechtfertigt erscheinen, dass der Schuldner sich von der vertraglichen Unterlassungs- und Zahlungsverpflichtung lösen kann (BGH, Urteil vom 26.09.1996, I ZR 265/95 - Altunterwerfung I, juris, Tz. 24 ff; Urteil vom 26.09.1996, I ZR 194/95 - Altunterwerfung II, juris, Tz. 28 ff.; Urteil vom 05.03.1998, I ZR 202/95 - Altunterwerfung III, juris, Tz. 20; Urteil vom 06.07.2000, I ZR 243/97 - Altunterwerfung IV, juris, Tz. 19).

  • LG Köln, 31.10.2024 - 33 O 127/24
    Auszug aus OLG Köln, 04.04.2025 - 6 U 116/24
    Die Berufung des Beklagten gegen das am 31.10.2024 verkündete Urteil der 33. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 33 O 127/24 - wird zurückgewiesen.

    Rn. 8 das Urteil des Landgericht Köln vom 31.10.2024, Az. 33 O 127/24 aufzuheben und die Klage abzuweisen.

  • BGH, 13.07.2017 - I ZB 103/16

    Räumungsvollstreckung: Erfordernis der eindeutigen Bezeichnung des Schuldners im …

    Auszug aus OLG Köln, 04.04.2025 - 6 U 116/24
    Für eine Übertragung dieser Einschränkung in das formalisierte Zwangsvollstreckungsverfahren, das sich an der Parteistellung im zu vollstreckenden Titel orientiert (vgl. BGH, NJW 2018, 399 [juris Rn. 13]) besteht kein Bedürfnis.".
  • OLG Düsseldorf, 28.11.2024 - 20 U 107/24

    Aktivlegitimation eines Verbands für Alttitel bei Unterlassungsklage

  • OLG Köln, 21.06.2023 - 6 U 147/22

    Vertragsstrafe aus einer wettbewerbsrechtlich motivierten …

  • LG Köln, 26.01.2022 - 81 O 35/21

    Abmahnverein IDO handelt rechtsmissbräuchlich

  • OLG Brandenburg, 13.08.2024 - 6 U 97/23

    Verwirkung einer wirksam vereinbarten Vertragsstrafe; Rechtsmissbräuchliche …

  • LG Köln, 27.04.2023 - 31 O 118/22
  • BGH, 17.07.2025 - I ZR 243/24

    Wegfall der Sachbefugnis

    Rn. 27 bb) Nach dem Wortlaut des § 15a Abs. 1 UWG zur Anwendung des § 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG aF in Übergangsfällen regelt die Vorschrift allein die zeitlich beschränkt fortbestehende Klagebefugnis und Anspruchsberechtigung für die Verfolgung von Ansprüchen aus § 8 Abs. 1 UWG im Erkenntnisverfahren bis zur Beendigung bereits anhängiger Rechtsstreitigkeiten (vgl. OLG Köln, WRP 2025, 811 [juris Rn. 36]).

    Die Vorschrift trifft weder zum Zwangsvollstreckungsverfahren (…vgl. BGH, GRUR 2024, 486 [juris Rn. 20]) noch zur Vollstreckungsabwehrklage eine Regelung (vgl. OLG Köln, WRP 2025, 811 [juris Rn. 48]).

    Sollte dies im Einzelfall wegen einer nicht vom Verband zu vertretenen Verzögerung bei der Eintragung zu unbilligen Ergebnissen, einschließlich des Eintritts der Verfolgungsverjährung nach Art. 9 Abs. 1 EGStGB, führen, ist das im Interesse der Rechtssicherheit hinzunehmen (vgl. OLG Köln, WRP 2025, 811 [juris Rn. 44] unter Verweis auf Köhler in Köhler/Feddersen, UWG, 43. Aufl., § 15a Rn. 3).

    Vielmehr muss der Verband sich - wie vom Gesetzgeber vorgesehen (…siehe oben Rn. 29 f.) - rechtzeitig um die Aufrechterhaltung seiner Klage- und Sachbefugnis durch Eintragung in die Liste gemäß § 8b UWG bemühen oder nach Ablauf der Übergangsfrist auf eine Klage nach § 767 ZPO einstellen (vgl. OLG Köln, WRP 2025, 811 [juris Rn. 63]).

  • LG Flensburg, 03.12.2025 - 6 O 18/25
    Rn. 23 Der Wegfall der Sachbefugnis für den gesetzlichen Anspruch auf Unterlassung wirkt sich auf den bestehenden Unterlassungsvertrag dahin aus, dass dem Beklagten grundsätzlich ein außerordentliches Kündigungsrecht aus wichtigem Grund (§ 242 BGB) zuzubilligen ist (BGH…, Urteil vom 26.09.1996, I ZR 265/95, Rn. 16, Juris; OLG Köln, Urteil vom 04.04.2025, I-6 U 116/24, Rn. 14, Juris; OLG Hamm…, Urteil vom 30.05.2023, I-4 U 78/22, Rn. 48, Juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht OLG Köln

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 28.05.2025 - 6 U 116/24   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2025,23239
OLG Frankfurt, 28.05.2025 - 6 U 116/24 (https://dejure.org/2025,23239)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 28.05.2025 - 6 U 116/24 (https://dejure.org/2025,23239)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 28. Mai 2025 - 6 U 116/24 (https://dejure.org/2025,23239)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2025,23239) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

Kurzfassungen/Presse

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Online-Preis einer Reise muss alle Kosten enthalten, gesonderter Energiezuschlag rechtswidrig

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht OLG Frankfurt
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht