Rechtsprechung
| OLG Karlsruhe, 25.11.1987 - 6 U 129/86 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Rostock, 26.11.2009 - 3 U 103/06
Schadensersatz bei Beschädigung eines Kunstwerks: Unmöglichkeit der …
Ein Rechtsschutzbedürfnis ist jedoch zu bejahen, wenn der Weg über das Kostenfestsetzungsverfahren nicht zweifelsfrei als erfolgversprechend erscheint, etwa weil der Kostengläubiger wegen des formalisierten Charakters des Kostenfestsetzungsverfahrens nicht sicher sein kann, seinen Kostenerstattungsanspruch in diesem durchsetzen zu können (…vgl. BGH, Urt. v. 24.04.1990, VI ZR 110/89, NJW 1990, 2060; OLG Karlsruhe, Urt. v. 25.11.1987, 6 U 129/86, WRP 1988, 381;… MünchKommZPO/Giebel, ZPO, vor §§ 91 ff. Rn. 20). - LG Darmstadt, 03.11.2017 - 23 O 345/16 Nachdem ein Verstoß gegen §§ 3, 5 UWG gegeben ist, steht der Klägerin neben dem geltend gemachten Unterlassungsanspruch auch ein Anspruch gem. § 9 UWG auf die Kosten der Rechtsverfolgung zu, zu welchen insbesondere die Kosten für Testkäufe gehören (OLG Karlsruhe vom 25.11.1987, Az. 6 U 129/86), die von der Klägerin unter VI. Nr. 2 geltend gemacht werden.
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