Rechtsprechung
| SG Heilbronn, 15.11.2017 - S 6 U 138/17 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Justiz Baden-Württemberg
§ 150 Abs 1 S 1 SGB 7, § 2 Abs 2 S 1 SGB 7, § 2 Abs 1 Nr 1 SGB 7
Gesetzliche Unfallversicherung - Beitragspflicht - Erbringung von Bauleistungen durch Verwandte - Angrenzung - Gefälligkeit - Wie-Beschäftigung nach § 2 Abs 2 S 1 SGB 7 - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- beck-aktuell.de (Kurzinformation)
Über 500 Stunden Verwandtenhilfe beim Hausbau können Gefälligkeit sein
- justiz-bw.de (Pressemitteilung)
Beitragsbescheide gegenüber privaten Bauherren aufgehoben: Mehr als 500 Helferstunden von Verwandten für Hausneubau können Gefälligkeitsleistung sein!
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Mehr als 500 Helferstunden von Verwandten für Hausneubau können Gefälligkeitsleistung sein - Gericht hebt Beitragsbescheide für Unfallversicherung gegenüber privaten Bauherren auf
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (7)
- BSG, 31.05.2005 - B 2 U 35/04 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - Abgrenzung - …
Auszug aus SG Heilbronn, 15.11.2017 - S 6 U 138/17
Rn. 16 Dabei ist eine arbeitnehmerähnliche Beschäftigung abzugrenzen von unternehmerähnlicher Tätigkeit (vgl. hierzu umfassend BSG, Urteil v. 31. Mai 2005 - B 2 U 35/04 R -). - BSG, 05.07.2005 - B 2 U 22/04 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - Wie-Beschäftigter - …
Auszug aus SG Heilbronn, 15.11.2017 - S 6 U 138/17
Verfolgt eine Person mit einem Verhalten, das ansonsten einer Tätigkeit aufgrund eines Beschäftigungsverhältnisses ähnelt, in Wirklichkeit wesentlich allein eigene Angelegenheiten, ist sie nicht mit fremdwirtschaftlicher Zweckbestimmung und somit nicht wie im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses, sondern wie ein Unternehmer eigenwirtschaftlich tätig und steht daher auch nicht nach § 2 Abs. 2 SGB VII wie ein nach Abs. 1 Nr. 1 dieser Vorschrift Tätiger unter Versicherungsschutz (so ausdrücklich, BSG, Urteil v. 5. Juli 2005 -B 2 U 22/04 R- m.w.N.). - BSG, 20.04.1993 - 2 RU 38/92
Versicherungsschutz - Unentgeltliche Mitarbeit - Nahe Familienangehörige - …
Auszug aus SG Heilbronn, 15.11.2017 - S 6 U 138/17
Dabei können im Rahmen eines engsten verwandtschaftlichen Gemeinschaftsverhältnisses auch Tätigkeiten von erheblichem Umfang und größerer Zeitdauer diesem Gemeinschaftsverhältnis ihr Gepräge geben (vgl. BSG, Urteil vom 20.04.1993 - 2 RU 38/92, - m. w. N., LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 22.01.2009 - L 31 U 369/08 -).
- BSG, 25.10.1989 - 2 RU 4/89
Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Wegeunfall
Auszug aus SG Heilbronn, 15.11.2017 - S 6 U 138/17
Die Beziehung der Eltern zu ihren Kindern bzw. umgekehrt als engstes verwandtschaftliches Gemeinschaftsverhältnis kann selbst bei einem erheblichen Umfang der Tätigkeit der Leistung das Gepräge geben, so dass kein Versicherungsschutz besteht (vgl. BSG, Urteil vom 25.10.1989 - 2 RU 4/89 -). - LSG Berlin-Brandenburg, 22.01.2009 - L 31 U 369/08
Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - privater Helfer - …
Auszug aus SG Heilbronn, 15.11.2017 - S 6 U 138/17
Dabei können im Rahmen eines engsten verwandtschaftlichen Gemeinschaftsverhältnisses auch Tätigkeiten von erheblichem Umfang und größerer Zeitdauer diesem Gemeinschaftsverhältnis ihr Gepräge geben (vgl. BSG, Urteil vom 20.04.1993 - 2 RU 38/92, - m. w. N., LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 22.01.2009 - L 31 U 369/08 -). - BSG, 18.11.1997 - 2 BU 52/97
Voraussetzungen des Unfallversicherungsschutzes von Verwandten
Auszug aus SG Heilbronn, 15.11.2017 - S 6 U 138/17
Dabei gilt je enger der Verwandtschaftsgrad ist, desto eher wird die Tätigkeit allein aufgrund des Verwandtschaftsverhältnisses durchgeführt (vgl. BSG, Urteil vom 18.11.1997 - 2 BU 52/97 -). - SG Berlin, 15.06.2009 - S 25 U 741/08
Gesetzliche Unfallversicherung - Versicherungsschutz - Arbeitsunfall - Mithilfe …
Auszug aus SG Heilbronn, 15.11.2017 - S 6 U 138/17
Rn. 17 Zwar schließen Verwandtschaftsdienste den Versicherungsschutz nicht grundsätzlich aus (vgl. SG Berlin, Urteil vom 15.06.2009 - S 25 U 741/08 -).
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Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 13.09.2018 - 6 U 138/17 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Hessen
Art. 267 AEUV, RL 2011/83/EU Art. 2 Nr. 6, RL 2011/83/EU Art. 3 III k
Vorabentscheidungsersuchen zur Auslegung unionsrechtlicher Regelungen über das Verbraucherwiderrufsrecht bei Beförderungsverträgen - degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
Reisevertrag
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Wettbewerb; Vorabentscheidungsersuchen; Widerrufsrecht; Personenbeförderung; BahnCard
- rechtsportal.de
Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH betr. das Erfordernis einer Widerrufsbelehrung beim Vertrieb der BahnCard
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Vorabentscheidungsersuchen zur Auslegung unionsrechtlicher Regelungen über das Verbraucherwiderrufsrecht bei Beförderungsverträgen
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 06.07.2017 - 3 O 389/16
- OLG Frankfurt, 13.09.2018 - 6 U 138/17
- EuGH, 12.03.2020 - C-583/18
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (6)
- BGH, 15.04.2010 - Xa ZR 89/09
Allgemeine Geschäftsbedingungen: Wirksamkeit einer Klausel über die automatische …
Auszug aus OLG Frankfurt, 13.09.2018 - 6 U 138/17
Vielmehr handelt es sich um eine Art Rahmenvertrag, der die Bahn verpflichtet, dem Käufer bei der Beauftragung einer konkreten Reisedienstleistung einen Rabatt zu gewähren (BGH, Urteil vom 15.4. 2010 - Xa ZR 89/09). - EuGH, 15.04.2010 - C-215/08
E. Friz - Verbraucherschutz - Außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge …
Auszug aus OLG Frankfurt, 13.09.2018 - 6 U 138/17
Der Gerichtshof der Europäischen Union hat in dem Urteil in der Rechtsache "E.Fritz GmbH/Carsten von der Heyden" vom 15.04.2010, Az. C-215/08, (ECLI:EU:C:2010:186) zu Art. 1 I der Richtlinie 85/577/EWG betreffend den Verbraucherschutz im Falle von außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen, die durch die Richtlinie 2011/83/EU ersetzt wurde, entschieden, dass der Beitritt eines Verbrauchers zu einem geschlossenen Immobilienfonds in Form einer Personengesellschaft in den Anwendungsbereich der Richtlinie fällt und somit eine Leistung bejaht. - EuGH, 10.03.2005 - C-336/03
FÜR AUTOMIETVERTRÄGE MIT VERTRAGSABSCHLUSS IM FERNABSATZ BESTEHT KEIN RECHT AUF …
Auszug aus OLG Frankfurt, 13.09.2018 - 6 U 138/17
Der Gerichtshof der Europäischen Union hat in der Entscheidung "easy-car" (NJW 2005, 3055) den Begriff der "Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der Beförderung" in der Fernabsatzrichtlinie 97/7/EG - die durch die Richtlinie 2011/83/EU abgelöst wurde - weit ausgelegt und folgendes ausgeführt:.
- EuGH, 18.01.2001 - C-83/99
Kommission / Spanien - "Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Artikel 12 …
Auszug aus OLG Frankfurt, 13.09.2018 - 6 U 138/17
Stehen diese Begriffe wie im Ausgangsverfahren in einer Bestimmung, die eine Ausnahme von einem allgemeinen Grundsatz oder, spezifischer, von gemeinschaftsrechtlichen Verbraucherschutzvorschriften darstellt, so sind sie außerdem eng auszulegen (EuGH, Slg. 2001, I-445 Rdnr. 19 - Kommission/Spanien, und Slg. 2001, I-9945 - Heininger). - EuGH, 27.01.2000 - C-164/98
DIR International Film u.a. / Kommission - MEDIA-Programm - Darlehensbedingungen …
Auszug aus OLG Frankfurt, 13.09.2018 - 6 U 138/17
Nach ständiger Rechtsprechung sind Bedeutung und Tragweite von Begriffen, die das Gemeinschaftsrecht nicht definiert, entsprechend ihrem Sinn nach dem gewöhnlichen Sprachgebrauch und unter Berücksichtigung des Zusammenhangs, in dem sie verwendet werden, und der mit der Regelung, zu der sie gehören, verfolgten Ziele zu bestimmen (EuGH, Slg. 1995, I-3389 Rdnr. 9 - Hönig, und Slg. 2000, I-447 Rdnr. 26 - DIR International Film u.a./Kommission). - EuGH, 19.10.1995 - C-128/94
Hönig / Stadt Stockach
Auszug aus OLG Frankfurt, 13.09.2018 - 6 U 138/17
Nach ständiger Rechtsprechung sind Bedeutung und Tragweite von Begriffen, die das Gemeinschaftsrecht nicht definiert, entsprechend ihrem Sinn nach dem gewöhnlichen Sprachgebrauch und unter Berücksichtigung des Zusammenhangs, in dem sie verwendet werden, und der mit der Regelung, zu der sie gehören, verfolgten Ziele zu bestimmen (EuGH, Slg. 1995, I-3389 Rdnr. 9 - Hönig, und Slg. 2000, I-447 Rdnr. 26 - DIR International Film u.a./Kommission).
- OLG Stuttgart, 20.02.2019 - 6 U 249/18
Rückabwicklung eines Altvertrages über ein Verbraucherdarlehen nach Widerruf: …
Ein Verstoß gegen Treu und Glauben ist aber daraus abzuleiten, dass sich die Kläger widersprüchlich verhalten haben, indem sie das Darlehen nach der Widerrufserklärung vom 21.07.2016 für den Zeitraum eines Jahres vorbehaltlos weiter bedient haben (…ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. Urteil vom 7. Februar 2017 - 6 U 40/16 -' Rn. 70 , juris;… vom 6. Dezember 2016 - 6 U 95/16 -' Rn. 25 , juris;… Urteil vom 13. März 2018 - 6 U 62/17 -' Rn. 20 ff., juris; Urteil vom 3. Juli 2018 - 6 U 138/17-, unveröffentlicht).Rn. 7 Nach der Rechtsprechung des Senats kommt ein Fall widersprüchlichen Verhaltens (§ 242 BGB) in Betracht, wenn der Darlehensnehmer in Kenntnis der Widerruflichkeit seiner auf den Vertragsschluss gerichteten Willenserklärung eine gewisse Zeit ohne Vorbehalt weiter leistetet, um dann doch den Widerruf zu erklären, sofern keine besonderen Umstände vorliegen, die das Zuwarten mit dem Widerruf und die vorbehaltlose Weiterzahlung im Rahmen der erforderlichen Gesamtabwägung vernünftig und nachvollziehbar erscheinen lassen (… OLG Stuttgart, Urteile vom 7. Februar 2017 - 6 U 40/16 -' Rn. 70 ;… vom 6. Dezember 2016 - 6 U 95/16 -' Rn. 25 , juris;… Urteil vom 13. März 2018 - 6 U 62/17 -' Rn. 20 ff., juris; Urteil vom 3. Juli 2018 - 6 U 138/17 -' unveröffentlicht).
- OLG Stuttgart, 25.07.2023 - 6 U 27/22
Treuwidrigkeit des Widerrufs eines Immobiliardarlehensvertrags
Rn. 53 In diesem Sinne widersprüchlich verhält sich insbesondere ein Darlehensnehmer, der den Widerruf erklärt, das Darlehen danach aber weiter bedient, ohne sich die Rückforderung seiner Leistungen vorzubehalten, und sich dann nach längerer Zeit doch entscheidet, die Rechte aus dem Widerruf gegenüber der kreditgewährenden Bank geltend zu machen (Senat…, Urteil vom 13. März 2018 - 6 U 62/17 -, Rn. 20 , juris; Urteil vom 3. Juli 2018 - 6 U 138/17;… Beschluss vom 20. Februar 2019 - 6 U 249/18 -, Rn. 18, juris; bestätigt durch BGH, Beschluss vom 29. April 2020 - XI ZR 129/19 - Senat, Beschluss vom 9. März 2022 - 6 U 272/20 -). - OLG Stuttgart, 04.01.2021 - 6 U 328/19
Verbraucherkreditvertrag zur Finanzierung eines Kraftfahrzeugkaufs im Altfall: …
Rn. 66 Nach ständiger Rechtsprechung des Senats verhält sich ein Verbraucher in rechtsmissbräuchlicher Weise widersprüchlich, wenn er den Widerruf erklärt, den Vertrag danach aber weiter bedient, ohne sich die Rückforderung seiner Leistungen vorzubehalten, und sich dann nach längerer Zeit doch entscheidet, die Rechte aus dem Widerruf gegenüber dem Unternehmer geltend zu machen (vgl. ausführlich etwa Senat…, Urteil vom 13. März 2018 - 6 U 62/17 -, Rn. 20 , juris; Urteil vom 3. Juli 2018 - 6 U 138/17; Beschluss vom 20. Februar 2019 - 6 U 249/18 [Nichtzulassungsbeschwerde vom Bundesgerichtshof zurückgewiesen mit Beschluss vom 28. April 2020 - XI ZR 129/19 -, juris]; Urteil vom 19. Mai 2020 - 6 U 25/19 ). - OLG Stuttgart, 19.05.2020 - 6 U 25/19
Verbraucherdarlehensvertrag zur Kfz-Finanzierung: Rechtsmissbrauch bei …
Rn. 40 In gleicher Weise widersprüchlich verhält sich ein Darlehensnehmer, der den Widerruf erklärt, das Darlehen danach aber weiter bedient, ohne sich die Rückforderung seiner Leistungen vorzubehalten, und sich dann nach längerer Zeit doch entscheidet, die Rechte aus dem Widerruf gegenüber der kreditgewährenden Bank geltend zu machen (Senat…, Urteil vom 13. März 2018 - 6 U 62/17 -, Rn. 20 , juris; Urteil vom 3. Juli 2018 - 6 U 138/17).
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Rechtsprechung
| LSG Niedersachsen-Bremen, 18.10.2018 - L 6 U 138/17 |
Verfahrensgang
- SG Braunschweig, 28.11.2017 - S 14 U 141/15
- LSG Niedersachsen-Bremen, 18.10.2018 - L 6 U 138/17
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (4)
- BSG, 02.04.2009 - B 2 U 30/07 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit gem BKV Anl Nr 3101 - …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 18.10.2018 - L 6 U 138/17
Die Listen-BKen sind idR dadurch gekennzeichnet, dass Versicherte über einen längeren Zeitraum schädigenden Einwirkungen ausgesetzt sind und dass erst diese längerfristige Belastung zu der Erkrankung führt (BSGE 103, 45/48 Rn 18). - BSG, 30.03.2017 - B 2 U 6/15 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit gem BKV Anl 1 Nr 1103 - …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 18.10.2018 - L 6 U 138/17
Erst wenn feststeht, dass die Einwirkung durch einen Arbeitsstoff eine naturphilosophische Ursache der Krankheit ist, stellt sich auf einer zweiten Stufe die Frage nach einer rechtlich wesentlichen Verursachung (BSG stRspr, zuletzt Urteil vom 30. März 2017 - B 2 U 6/15 R - juris Rn 16). - LSG Hessen, 21.02.2017 - L 3 U 9/13
Berufsgenossenschaft muss Harnblasenkrebs eines Chemiefachwerkers als …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 18.10.2018 - L 6 U 138/17
Vor diesem Hintergrund haben Weiß ua (…aaO) aufbauend auf einer Analogiebetrachtung zum Tabakrauchen Dosis-Risiko-Beziehungen für den Menschen abgeschätzt, worüber in der arbeitsmedizinischen Wissenschaft allerdings kein Konsens besteht (sa Hess LSG Urteil vom 21. Februar 2017 - L 3 U 9/13 - juris Rn 36 mwN). - LSG Niedersachsen-Bremen, 29.11.2010 - L 6 U 41/08
Gewährung einer Verletztenrente; Berufskrankheit; Abgrenzung bei Lungenkrebs …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 18.10.2018 - L 6 U 138/17
Dabei genügt eine Exposition gegenüber einem gefährlichen Arbeitsstoff als solche, dh unabhängig von ihrer Größe zur Feststellung als Ursache im naturwissenschaftlich-philosophischen Sinne schon deshalb nicht, weil "die hochwirksamen Arylamine 2-Naphthylamin und 4-Aminobiphenyl neben dem gleichfalls humankanzerogenen o-Toluidin ubiquitär vorkommende Umweltkanzerogene sind" (Hentschler ua Zbl Arbeitsmed 2012, 64/74 li Sp; Urteil des erkennenden Senats vom 29. November 2010 - L 6 U 41/08 - juris Rn 25).
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