Rechtsprechung
| OLG Koblenz, 14.01.2010 - 6 U 170/09 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 254 Abs 1 BGB, § 280 Abs 1 BGB, § 31a Abs 2 WpHG
Bankenhaftung: Zum Umfang der Beratungspflichten bei Zinsswap-Geschäften - FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 280 Abs. 1
Beratungspflichten einer Bank bei Vermittlung eines Zins-Swap-Geschäfts - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- zbb-online.com (Leitsatz)
Zum Umfang der Beratungspflichten bei Swap-Geschäften
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Beratungspflichten bei Swap-Vertrag
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Beratungspflichten einer Bank bei Vermittlung eines Zins-Swap-Geschäfts
Verfahrensgang
- LG Mainz, 30.12.2008 - 12 HKO 32/07
- OLG Koblenz, 14.01.2010 - 6 U 170/09
- OLG Koblenz, 18.02.2010 - 6 U 170/09
Papierfundstellen
- ZIP 2010, 725 (Ls.)
- WM 2010, 453
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (13)
- BGH, 06.07.1993 - XI ZR 12/93
Beratungs- und Prüfungspflichten der Bank bei ausländischen Wertpapieren
Auszug aus OLG Koblenz, 14.01.2010 - 6 U 170/09
Die empfohlene Anlage muss zum einen auf das Anlageziel des Kunden zugeschnitten sein (BGH NJW 1993, 2433).Dabei ist zwischen den allgemeinen Risiken (Konjunkturlage, Entwicklung des Börsenmarktes) und den speziellen Risiken zu unterscheiden, die sich aus den individuellen Gegebenheiten des Anlageobjekts (Kurs-, Zins- und Währungsrisiko) ergeben (BGH NJW 1993, 2433).
Zu berücksichtigen ist also vor allem, ob es sich bei dem Kunden um einen erfahrenen Anleger mit einschlägigem Fachwissen handelt (BGH NJW 1993, 2433).
- BGH, 21.03.2006 - XI ZR 116/05
Abweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend einen Anwaltsregress aufgrund …
Auszug aus OLG Koblenz, 14.01.2010 - 6 U 170/09
Insbesondere ist bei einem Spekulationsgeschäft unmissverständlich auf den spekulativen Charakter hinzuweisen (vgl. z. B. BGH Beschl. v. 21.03.2006 - XI ZR 116/05).Rn. 53 Zinsswap-Geschäfte haben wie alle Derivate spekulativen Charakter (vgl. zu einem Zins- und Währungs-Swap: BGH Beschl. v. 21.03.2006 - XI ZR 116/05).
- BGH, 06.04.1981 - II ZR 84/80
Differenzeinwand - Schädigung - Culpa in contrahendo - CIC - …
Auszug aus OLG Koblenz, 14.01.2010 - 6 U 170/09
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist hinsichtlich des Umfangs der Beratungspflicht auch bei einem im Handelsregister eingetragenen Kaufmann und mittelständischen Unternehmer auf dessen tatsächliches Wissen abzustellen (BGH NJW 1991, 1106, 1107, NJW 1981, 1440, 1441).Rn. 76 Bei Verletzung einer vertraglichen Aufklärungs- oder Beratungspflicht trifft den Verpflichteten die Beweislast und damit auch die Darlegungspflicht dafür, dass der Schaden auch bei pflichtgemäßem Verhalten eingetreten wäre, weil sich der Geschädigte über den Rat oder Hinweis hinweggesetzt hätte (vgl. BGH NJW 1981, 1440, 1441).
- BGH, 24.04.1990 - VI ZR 110/89
Kindesentziehung - Detektivkosten - §§ 823 Abs. 1, 1626 BGB, Ersatzfähigkeit von …
Auszug aus OLG Koblenz, 14.01.2010 - 6 U 170/09
In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass ein Schadensersatzpflichtiger für die Folgen des von ihm zu vertretenden schadenstiftenden Ereignisses grundsätzlich auch insoweit einstehen muss, als sie auf Maßnahmen des Geschädigte zur Schadensbehebung- oder -verminderung zurückzuführen sind, soweit dieser die Handlungen nach Lage der Dinge für erforderlich halten durfte (vgl. z. B. BGH NJW 1990, 2060, 2061;… Münchener Kommentar / Oetker, BGB, 5. Aufl., § 249 Rdnr. 172). - BGH, 13.05.1993 - III ZR 25/92
Haftung des Anlagevermittlers bei Fehlen zuverlässiger Information
Auszug aus OLG Koblenz, 14.01.2010 - 6 U 170/09
Unter besonderen Umständen kann der Einwand des Mitverschuldens jedoch begründet sein, etwa wenn Warnungen von dritter Seite oder differenzierende Hinweise des anderen Teils nicht genügend beachtet wurden oder wenn im Hinblick auf die Interessenlage, in der der Anlageinteressent und der Anlagevermittler in vertragliche Beziehungen zueinander treten, solche besonderen Umstände vorliegen (BGH NJW 1982, 1095, 1096 f.; BGH NJW-RR 1993, 1114, 1115). - BGH, 25.11.1981 - IVa ZR 286/80
Beteiligungsmodell britischer Spirituosenmarkt - § 675 Abs. 2 BGB, Abgrenzung …
Auszug aus OLG Koblenz, 14.01.2010 - 6 U 170/09
Unter besonderen Umständen kann der Einwand des Mitverschuldens jedoch begründet sein, etwa wenn Warnungen von dritter Seite oder differenzierende Hinweise des anderen Teils nicht genügend beachtet wurden oder wenn im Hinblick auf die Interessenlage, in der der Anlageinteressent und der Anlagevermittler in vertragliche Beziehungen zueinander treten, solche besonderen Umstände vorliegen (BGH NJW 1982, 1095, 1096 f.; BGH NJW-RR 1993, 1114, 1115). - BGH, 07.12.2006 - IX ZR 37/04
Haftung des Steuerberaters für Verzögerungsschäden
Auszug aus OLG Koblenz, 14.01.2010 - 6 U 170/09
Rn. 97 Im Falle einer fehlerhaften Beratung kann der Berater, der seine Vertragspflicht zur Erteilung richtiger Auskünfte verletzt hat, gegenüber dem Ersatzanspruch des Geschädigten zwar regelmäßig nicht geltend machen, diesen treffe deshalb ein Mitverschulden, weil er der Auskunft vertraut und dadurch einen Mangel an Sorgfalt gezeigt habe, obwohl er das, worüber ihn sein Berater hätte aufklären sollen, bei entsprechenden Bemühungen auch ohne fremde Hilfe hätte erkennen können (BGH NJW-RR 2007, 857, 860). - BGH, 19.12.2006 - XI ZR 56/05
Aufklärungspflichten einer Bank hinsichtlich Rückvergütungen aus …
Auszug aus OLG Koblenz, 14.01.2010 - 6 U 170/09
Rn. 36 Für die Beklagte bestand zudem eine erhöhte Beratungspflicht, weil sich aus ihrer Stellung als Vertragspartnerin des Swapgeschäfts ein Interessenskonflikt ergab (vgl. dazu BGH NJW 2007, 1876, 1879; jetzt ausdrücklich in § 31 Abs. 1 Nr. 2 WpHG n. F.). - BGH, 04.03.1987 - IVa ZR 122/85
Zustandekommen eines Auskunfts- oder Beratungsvertrages mit einem …
Auszug aus OLG Koblenz, 14.01.2010 - 6 U 170/09
Tritt ein Anlageinteressent an eine Bank oder der Anlageberater einer Bank an einen Kunden heran, um über die Anlage eines Geldbetrages beraten zu werden bzw. zu beraten, so wird das darin liegende Angebot zum Abschluss eines Beratungsvertrages stillschweigend durch die Aufnahme des Beratungsgesprächs angenommen (BGH NJW 1987, 1815, 1816). - BGH, 05.10.1999 - XI ZR 296/98
Geschäfte mit Bandbreiten-Optionsscheinen als Börsentermingeschäfte
Auszug aus OLG Koblenz, 14.01.2010 - 6 U 170/09
Denn im Rahmen der zivilrechtlichen Haftung können die - in erster Linie aufsichtsrechtlichen - Bestimmungen des Wertpapierhandelsgesetzes nur als Konkretisierung ohnedies bestehender Vertragspflichten herangezogen werden (vgl. BGH NJW 2000, 359, 361), diese aber nicht einschränken. - BGH, 12.03.2002 - XI ZR 258/01
Geschäfte mit Aktienanleihen sind keine Börsentermingeschäfte
- BGH, 27.11.1990 - XI ZR 115/89
Aufklärungspflicht des Vermittlers von Aktien- und Aktienindex-Optionen; …
- BGH, 04.02.1987 - IVa ZR 134/85
Devisenarbitragegeschäfte - § 675 BGB, Anlageberatung, Haftung grundsätzlich nur …
- OLG Stuttgart, 27.10.2010 - 9 U 148/08
Beratungsvertrag: Aufklärungspflichten einer Bank im Zusammenhang mit einem …
Rn. 104 Wegen des tatsächlichen Verhaltens der Beklagten im konkreten Fall kann die - etwas allgemeiner diskutierte - Frage offen bleiben, ob ein Berater auf das Bestehen eines allgemeinen Spekulationsverbots oder auf die Frage einer "möglichen" Unvereinbarkeit des beabsichtigten Geschäfts mit diesem Verbot generell hinweisen muss (verneinend: OLG Bamberg, Urt. v. 11.05.2009, 4 U 92/08, Rn. 141 m.w.N. zum Meinungsstand, bejahend: OLG Koblenz, Urt. v. 14.01.2010, 6 U 170/09;… OLG Naumburg, Urt. v. 24.03.2005, 2 U 111/04). - OLG Frankfurt, 04.08.2010 - 23 U 230/08
Bankenhaftung bei Kapitalanlageberatung: Umfang der Beratungspflicht bei …
Rn. 64 Anders als das Oberlandesgericht Koblenz (6 U 170/09) im Urteil vom 14.1.2010 geht der Senat hier nicht davon aus, dass die Beklagte über die Darstellung des theoretisch unbegrenzten Verlustrisikos auch noch - ohne weitere Nachfrage nach Bezifferung - verpflichtet gewesen wäre, den Rahmen aufzuzeigen, innerhalb dessen sich mögliche Prognosen bewegen können. - OLG Frankfurt, 16.02.2017 - 16 U 59/16
Bankenhaftung: Vorsätzliche Falschberatung durch unterlassene Aufklärung über …
Hieran hat sich durch die Änderung des Wertpapierhandelsgesetzes nichts geändert (vgl. OLG Koblenz, Urteil vom 14.1,2010, Az. 6 U 170/09, Rn. 64, zitiert nach juris).
- LG Düsseldorf, 07.12.2012 - 15 O 617/09
Schadensersatzanspruch einer kreisfreien Stadt gegen eine öffentliche Landesbank …
Rn. 140 Zins-Swap-Geschäfte, die ohne ein konnexes Grundgeschäft mit einem gegenläufigen Risiko abgeschlossen werden (dazu BGH…, Urteil vom 22.03.2011 - XI ZR 33/10, Juris, Rn. 26), haben wie alle Derivate einen spekulativen Charakter (OLG Koblenz, Urteil vom 14.01.2010 - 6 U 170/09, Juris, Rn. 53).Es war offensichtlich, dass Gewinn und Verlust der Swaps in erster Linie von der für jedermann ungewissen Entwicklung des maßgeblichen Referenzzinssatzes abhingen, so dass ein gesonderter Hinweis auf diese Unwägbarkeiten überflüssig war (OLG Frankfurt…, Urteil vom 30.12.2009 - 23 U 175/08, Juris, Rn. 73; vgl. auch BGH…, Urteil vom 27.09.2011 - XI ZR 182/10, Juris, Rn. 54; a.A. wohl OLG Stuttgart…, Urteil vom 27.10.2010 - 9 U 158/08, Juris, Rn. 81 ff.; OLG Koblenz, Urteil vom 14.01.2010 - 6 U 170/09, Juris, Rn. 52 ff.).
- OLG Stuttgart, 01.02.2012 - 9 U 57/11
Kapitalanlageberatungsvertrag: Umfang der Beratungspflichten gegenüber einem …
Rn. 38 Eine Einschränkung hinsichtlich des Umfangs der Beratungspflichten gegenüber mittelständischen Unternehmen lässt sich ungeachtet der vorwiegend aufsichtsrechtlichen Funktion des § 31 a Abs. 2 WpHG i.d.F. v. 2007 der zivilrechtlichen Rechtsprechung nicht entnehmen (vgl. BGH NJW 1991, 1106; 1981, 1440; OLG Koblenz WM 2010, 453). - OLG Frankfurt, 15.03.2013 - 10 U 16/12
Anlageberatung: Kriterien für die anlegergerechte Empfehlung von risikoreichen …
Das Oberlandesgericht Koblenz hat zwar in seinem Urteil vom 04.01.2010 (BKR 2010, 197) festgestellt, dass sich die Verpflichtung der dortigen Beklagten nicht darauf beschränkte, dem Anleger die Obergrenze eines Verlustes aufzuzeigen. - LG Neuruppin, 05.09.2013 - 5 O 88/12
Kommunalrechtliches Spekulationsverbot und Anlageberatung zu Cross Currency Swap
Die auch in der Rechtsprechung der Obergerichte vereinzelt geteilte - und unter den Parteien dieses Rechtsstreits umstrittene (vgl. Bl. 12 f./133 ff. d.A.) - Auffassung, wonach der Kunde im Rahmen einer objektgerechten Beratung auf die Notwendigkeit einer engmaschigen Marktpreisüberwachung hinzuweisen sei und der Berater gegebenenfalls auch darauf hinweisen müsse, dass hierfür komplexe eigene oder professionelle Risikoanalysen erforderlich seien (…vgl. OLG Stuttgart, Urteile vom 27. Oktober 2010, 9 U 148/08, juris Rn. 49 ff. …und vom 26. Februar 2010 - 9 U 164/08, juris Rn. 100; OLG Koblenz, Urteil vom 14. Januar 2010 - 6 U 170/09, juris Rn. 60; vgl. auch OLG München…, Urteil vom 29. März 2012 - 5 U 216/12, juris Rn. 14 ff.), läuft auf eine Überschätzung der Prognostizierbarkeit späterer Marktentwicklungen und auf infolgedessen überzogene Aufklärungspflichten hinaus. - OLG Hamm, 10.11.2010 - 31 U 121/08 Soweit die Oberlandesgerichte Stuttgart (…WM 10, 756 u. Urt. v. 27.10.2010, 9 U 148/08) und Koblenz (WM 10, 453) für Zinsswap-Fälle unter Beteiligung privater Anleger sowie Naumburg (WM 05, 1313) für solche unter Beteiligung eines kommunalen Energieversorgungsunternehmens zu anderweitigen Ergebnissen gelangt sind, sind nach dem Verständnis des Senates die dort behandelten Anlageprodukte sowie insbesondere die verwendeten Beratungsmaterialien nicht identisch mit dem hiesigen und der zugrundegelegte Sachverhalt deshalb in wesentlichen Punkten nicht vergleichbar, so dass sie die Zulassung des Revision nicht rechtfertigen.
- LG Hamburg, 08.10.2014 - 332 O 382/13
Beteiligung an einem Schiffsfonds: Schadenersatzanspruch gegen …
So wie es in der Rechtsprechung anerkannt ist, dass die Bank insoweit eine besondere Aufklärungspflicht im Rahmen eines Beratungsvertrages trifft (vgl. OLG Stuttgart vom 14.1.2010, 6 U 170/09; BGH vom 22.3.2011, XI ZR 33/10), so handelt es sich auch aus der Sicht des Anlegers um einen für seine Anlageentscheidung wesentlichen Gesichtspunkt, über den aufzuklären ist. - LG Hamburg, 08.10.2014 - 332 O 381/13
Kapitalanlage: Haftung von Prospektverantwortlichen infolge fehlerhafter …
So wie es in der Rechtsprechung anerkannt ist, dass die Bank insoweit eine besondere Aufklärungspflicht im Rahmen eines Beratungsvertrages trifft (vgl. OLG Stuttgart vom 14.1.2010, 6 U 170/09; BGH vom 22.3.2011, XI ZR 33/10), so handelt es sich auch aus der Sicht des Anlegers um einen für seine Anlageentscheidung wesentlichen Gesichtspunkt, über den aufzuklären ist.
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Rechtsprechung
| OLG Koblenz, 18.02.2010 - 6 U 170/09 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
Tatbestandsberichtigung: Anspruch hinsichtlich eines im Verfahren fallengelassenen Vortrags
- rechtsportal.de
ZPO § 320
Entscheidung über einen Antrag auf Tatbestandsberichtigung - Wolters Kluwer
Entscheidung über einen Antrag auf Tatbestandsberichtigung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Mainz, 30.12.2008 - 12 HKO 32/07
- OLG Koblenz, 14.01.2010 - 6 U 170/09
- OLG Koblenz, 18.02.2010 - 6 U 170/09
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Rechtsprechung
| KG, 11.05.2010 - 6 U 170/09 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 92 Abs 1 ZPO, § 96 ZPO, § 516 Abs 3 S 1 ZPO, § 522 Abs 2 ZPO, § 524 Abs 4 ZPO
Rechtsmittelkosten bei einer nach einem Zurückweisungsbeschluss für eine Hauptberufung wirkungslos gewordenen Anschlussberufung; Kostenquotelung - rechtsportal.de
Kosten der Anschlussberufung bei Zurückweisung der Berufung durch Beschluss
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Kosten der Anschlussberufung bei Zurückweisung der Berufung durch Beschluss
Verfahrensgang
- LG Berlin, 28.07.2009 - 7 O 549/07
- KG, 11.05.2010 - 6 U 170/09
Papierfundstellen
- MDR 2010, 1486
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (14)
- BGH, 07.02.2006 - XI ZB 9/05
Kosten der Anschlussberufung nach Zurücknahme der (Haupt-)Berufung
Auszug aus KG, 11.05.2010 - 6 U 170/09
Wird die Berufung gemäß § 522 Abs. 2 ZPO durch Beschluss zurückgewiesen, so sind die Kosten einer gemäß § 524 Abs. 4 ZPO dadurch wirkungslos gewordenen Anschlussberufung nicht - wie im Rahmen des § 516 Abs. 3 Satz 1 ZPO (vgl. dazu BGH, 7. Februar 2006, XI ZB 9/05, NJW-RR 2006, 1147 - 1148) - dem Berufungskläger, sondern in entsprechender Anwendung des § 96 ZPO dem Berufungsbeklagten (= Anschlussberufungskläger) aufzuerlegen, so dass gemäß § 92 Abs. 1 ZPO eine Quote zu bilden ist.Rn. 5 Die Frage, welche Partei im Falle einer Zurückweisung der Berufung durch Beschluss gemäß § 522 Abs. 2 ZPO die Kosten der dadurch gemäß § 524 Abs. 4 ZPO wirkungslos gewordenen Anschlussberufung zu tragen hat, ist in der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte umstritten; der Bundesgerichtshof hat die Entscheidung dieser Frage bis dato offen gelassen (z.B. NJW-RR 2006, 1147 - 1148).
Diese Sonderregelung kann jedoch im Rahmen einer Entscheidung über die Berufung nach § 522 Abs. 2 ZPO keine, auch keine entsprechende Anwendung finden; dass der Bundesgerichtshof (BGH NJW-RR 2006, 1147 - 1148) für den Anwendungsbereich des § 516 Abs. 3 ZPO entschieden hat, dass die durch den Berufungskläger zu tragenden Kosten des Berufungsverfahrens auch die einer durch die Zurücknahme der Berufung unwirksam gewordenen Anschluss-berufung einschließen, vermag daran nichts zu ändern.
Rn. 12 Dass damit, weil § 516 Abs. 3 ZPO in Bezug auf die Kosten der Anschlussberufung eine andere Regelung enthält, der Berufungskläger, wenn er seine Berufung -u.U. auf einen Hinweis gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurücknimmt und die Anschlussberufung wirkungslos werden lässt, in Bezug auf die Kosten schlechter gestellt ist, erscheint zwar im Hinblick auf die Regelungen im Gerichtskostengesetz, die dem Berufungskläger im Falle der Rücknahme der Berufung Kostenvorteile verschaffen, widersinnig, dies ist jedoch allein auf die gesetzliche Regelung des § 516 Abs. 3 ZPO zurückzuführen und muss deshalb hingenommen werden (vgl. BGH NJW-RR 2006, 1147 - 1148).
- BGH, 11.03.1981 - GSZ 1/80
Kosten der Anschlußrevision bei Nichtannahme
Auszug aus KG, 11.05.2010 - 6 U 170/09
Rn. 6 Ein, teilweise (vgl. Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht MDR 2009, 532; OLG Köln FamRZ 2010, 224 - 225) als herrschende Meinung bezeichneter Teil der Oberlandesgerichte vertritt unter Bezugnahme auf die -allerdings zu den Kosten einer wegen Nichtannahme der Revision wirkungslos gewordenen Anschlussrevision ergangene- Entscheidung des großen Senats für Zivilrecht beim Bundesgerichtshof vom 11. März 1981 (BGHZ 80, 146 - 153) die Ansicht, im Fall der Zurückweisung der Berufung gemäß § 522 Abs. 2 ZPO seien die Kosten des Berufungsverfahrens im Verhältnis des Wertes von Berufung und Anschlussberufung zu quoteln (so z.B. OLG Celle MDR 2005, 1017 - 1018; NJW 2003, 2755 - 2756; OLG Stuttgart MDR 2009, 585;… OLG Köln a.a.O.;… Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht a.a.O.; Kammergericht, 7. Zivilsenat, Beschluss vom 26.02.2010 zu 7 U 100/09 , zitiert nach juris).Bei dieser Sachlage besteht aber kein Anlass, dem Anschlussberufungskläger das in der gesetzlich gegebenen Möglichkeit des Gerichts, nach § 522 Abs. 2 ZPO zu verfahren und die Berufung durch Beschluss zurückzuweisen, liegende kostenrechtliche Risiko abzunehmen (so der Bundesgerichtshof für den Fall einer wirkungslos gewordenen Anschlussrevision durch Ablehnung der Annahme der Revision zur Entscheidung, abgedruckt in BGHZ 80, 146 - 153 = NJW 1981, 1790 - 1791; für den Fall der wirkungslos gewordenen Anschlussberufung Kammergericht…, Beschluss vom 26.02.2010 a.a.O;… OLG Köln a.a.O;… OLG Celle a.a.O.;… OLG Stuttgart a.a.O.).
- KG, 26.02.2010 - 7 U 100/09
Kostenentscheidung: Kostentragungspflicht bei einer Anschlussberufung und …
Auszug aus KG, 11.05.2010 - 6 U 170/09
Rn. 6 Ein, teilweise (vgl. Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht MDR 2009, 532; OLG Köln FamRZ 2010, 224 - 225) als herrschende Meinung bezeichneter Teil der Oberlandesgerichte vertritt unter Bezugnahme auf die -allerdings zu den Kosten einer wegen Nichtannahme der Revision wirkungslos gewordenen Anschlussrevision ergangene- Entscheidung des großen Senats für Zivilrecht beim Bundesgerichtshof vom 11. März 1981 (BGHZ 80, 146 - 153) die Ansicht, im Fall der Zurückweisung der Berufung gemäß § 522 Abs. 2 ZPO seien die Kosten des Berufungsverfahrens im Verhältnis des Wertes von Berufung und Anschlussberufung zu quoteln (so z.B. OLG Celle MDR 2005, 1017 - 1018; NJW 2003, 2755 - 2756; OLG Stuttgart MDR 2009, 585;… OLG Köln a.a.O.;… Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht a.a.O.; Kammergericht, 7. Zivilsenat, Beschluss vom 26.02.2010 zu 7 U 100/09 , zitiert nach juris).Bei dieser Sachlage besteht aber kein Anlass, dem Anschlussberufungskläger das in der gesetzlich gegebenen Möglichkeit des Gerichts, nach § 522 Abs. 2 ZPO zu verfahren und die Berufung durch Beschluss zurückzuweisen, liegende kostenrechtliche Risiko abzunehmen (so der Bundesgerichtshof für den Fall einer wirkungslos gewordenen Anschlussrevision durch Ablehnung der Annahme der Revision zur Entscheidung, abgedruckt in BGHZ 80, 146 - 153 = NJW 1981, 1790 - 1791; für den Fall der wirkungslos gewordenen Anschlussberufung Kammergericht, Beschluss vom 26.02.2010 a.a.O;… OLG Köln a.a.O;… OLG Celle a.a.O.;… OLG Stuttgart a.a.O.).
- KG, 28.07.2009 - 12 U 169/08
Berufung im Verkehrsunfallprozess nach Radfahrerunfall: Haftungsverteilung bei …
Auszug aus KG, 11.05.2010 - 6 U 170/09
Rn. 7 Ein anderer Teil der Oberlandesgerichte legt dagegen im Falle der Zurückweisung der Berufung nach § 522 Abs. 2 ZPO dem Berufungskläger die Kosten des Berufungsverfahrens einschließlich der Anschlussberufung auf, wobei teilweise auf die Vergleichbarkeit mit dem Fall der Berufungsrücknahme (OLG Frankfurt - OLGR Frankfurt 2006, 1095 - 1096; OLG Köln - OLGR Köln 2009, 496; Kammergericht, Beschluss vom 28. Juli 2009 zu 12 U 169/08, zitiert nach juris; OLG Zweibrücken FamRZ 2010, 399 - 400) und teilweise darauf abgestellt wird, dass die Anschlussberufung sich nicht als eigenständiges Rechtsmittel im Sinne des § 97 ZPO darstelle (Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen MDR 2008, 1306 - 1307; Kammergericht, Beschluss vom 21.09.2009 zu 23 U 8/09, zitiert nach juris). - OLG Celle, 10.01.2005 - 4 U 225/04
Entgegenstehende Rechtskraft eines Urteils bei inzwischen eingetretener Änderung …
Auszug aus KG, 11.05.2010 - 6 U 170/09
Rn. 6 Ein, teilweise (vgl. Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht MDR 2009, 532; OLG Köln FamRZ 2010, 224 - 225) als herrschende Meinung bezeichneter Teil der Oberlandesgerichte vertritt unter Bezugnahme auf die -allerdings zu den Kosten einer wegen Nichtannahme der Revision wirkungslos gewordenen Anschlussrevision ergangene- Entscheidung des großen Senats für Zivilrecht beim Bundesgerichtshof vom 11. März 1981 (BGHZ 80, 146 - 153) die Ansicht, im Fall der Zurückweisung der Berufung gemäß § 522 Abs. 2 ZPO seien die Kosten des Berufungsverfahrens im Verhältnis des Wertes von Berufung und Anschlussberufung zu quoteln (so z.B. OLG Celle MDR 2005, 1017 - 1018; NJW 2003, 2755 - 2756; OLG Stuttgart MDR 2009, 585;… OLG Köln a.a.O.;… Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht a.a.O.; Kammergericht, 7. Zivilsenat, Beschluss vom 26.02.2010 zu 7 U 100/09 , zitiert nach juris). - OLG Stuttgart, 23.03.2009 - 12 U 220/08
Kostentragungspflicht des Anschlussberufungsklägers bei Zurückweisung der …
Auszug aus KG, 11.05.2010 - 6 U 170/09
Rn. 6 Ein, teilweise (vgl. Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht MDR 2009, 532; OLG Köln FamRZ 2010, 224 - 225) als herrschende Meinung bezeichneter Teil der Oberlandesgerichte vertritt unter Bezugnahme auf die -allerdings zu den Kosten einer wegen Nichtannahme der Revision wirkungslos gewordenen Anschlussrevision ergangene- Entscheidung des großen Senats für Zivilrecht beim Bundesgerichtshof vom 11. März 1981 (BGHZ 80, 146 - 153) die Ansicht, im Fall der Zurückweisung der Berufung gemäß § 522 Abs. 2 ZPO seien die Kosten des Berufungsverfahrens im Verhältnis des Wertes von Berufung und Anschlussberufung zu quoteln (so z.B. OLG Celle MDR 2005, 1017 - 1018; NJW 2003, 2755 - 2756; OLG Stuttgart MDR 2009, 585;… OLG Köln a.a.O.;… Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht a.a.O.; Kammergericht, 7. Zivilsenat, Beschluss vom 26.02.2010 zu 7 U 100/09 , zitiert nach juris). - OLG Celle, 16.10.2002 - 2 U 110/02
Gebühren und Kosten; Rechtsmittelkosten; Hinweisverfügung; Abmahnung; Fristlose …
Auszug aus KG, 11.05.2010 - 6 U 170/09
Rn. 6 Ein, teilweise (vgl. Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht MDR 2009, 532; OLG Köln FamRZ 2010, 224 - 225) als herrschende Meinung bezeichneter Teil der Oberlandesgerichte vertritt unter Bezugnahme auf die -allerdings zu den Kosten einer wegen Nichtannahme der Revision wirkungslos gewordenen Anschlussrevision ergangene- Entscheidung des großen Senats für Zivilrecht beim Bundesgerichtshof vom 11. März 1981 (BGHZ 80, 146 - 153) die Ansicht, im Fall der Zurückweisung der Berufung gemäß § 522 Abs. 2 ZPO seien die Kosten des Berufungsverfahrens im Verhältnis des Wertes von Berufung und Anschlussberufung zu quoteln (so z.B. OLG Celle MDR 2005, 1017 - 1018; NJW 2003, 2755 - 2756; OLG Stuttgart MDR 2009, 585;… OLG Köln a.a.O.;… Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht a.a.O.; Kammergericht, 7. Zivilsenat, Beschluss vom 26.02.2010 zu 7 U 100/09 , zitiert nach juris). - OLG Frankfurt, 21.08.2006 - 19 U 98/06
Kosten der Anschlussberufung bei Zurückweisung der Berufung mangels …
Auszug aus KG, 11.05.2010 - 6 U 170/09
Rn. 7 Ein anderer Teil der Oberlandesgerichte legt dagegen im Falle der Zurückweisung der Berufung nach § 522 Abs. 2 ZPO dem Berufungskläger die Kosten des Berufungsverfahrens einschließlich der Anschlussberufung auf, wobei teilweise auf die Vergleichbarkeit mit dem Fall der Berufungsrücknahme (OLG Frankfurt - OLGR Frankfurt 2006, 1095 - 1096; OLG Köln - OLGR Köln 2009, 496; Kammergericht, Beschluss vom 28. Juli 2009 zu 12 U 169/08, zitiert nach juris; OLG Zweibrücken FamRZ 2010, 399 - 400) und teilweise darauf abgestellt wird, dass die Anschlussberufung sich nicht als eigenständiges Rechtsmittel im Sinne des § 97 ZPO darstelle (Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen MDR 2008, 1306 - 1307; Kammergericht, Beschluss vom 21.09.2009 zu 23 U 8/09, zitiert nach juris). - OLG Schleswig, 28.01.2009 - 4 U 192/07
Kostenentscheidung bei Zurückweisung der Berufung durch Beschluss und …
Auszug aus KG, 11.05.2010 - 6 U 170/09
Rn. 6 Ein, teilweise (vgl. Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht MDR 2009, 532; OLG Köln FamRZ 2010, 224 - 225) als herrschende Meinung bezeichneter Teil der Oberlandesgerichte vertritt unter Bezugnahme auf die -allerdings zu den Kosten einer wegen Nichtannahme der Revision wirkungslos gewordenen Anschlussrevision ergangene- Entscheidung des großen Senats für Zivilrecht beim Bundesgerichtshof vom 11. März 1981 (BGHZ 80, 146 - 153) die Ansicht, im Fall der Zurückweisung der Berufung gemäß § 522 Abs. 2 ZPO seien die Kosten des Berufungsverfahrens im Verhältnis des Wertes von Berufung und Anschlussberufung zu quoteln (so z.B. OLG Celle MDR 2005, 1017 - 1018; NJW 2003, 2755 - 2756; OLG Stuttgart MDR 2009, 585;… OLG Köln a.a.O.;… Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht a.a.O.; Kammergericht, 7. Zivilsenat, Beschluss vom 26.02.2010 zu 7 U 100/09 , zitiert nach juris). - OLG Zweibrücken, 01.09.2009 - 5 UF 24/09
Kostenentscheidung: Kosten einer Anschlussberufung
Auszug aus KG, 11.05.2010 - 6 U 170/09
Rn. 7 Ein anderer Teil der Oberlandesgerichte legt dagegen im Falle der Zurückweisung der Berufung nach § 522 Abs. 2 ZPO dem Berufungskläger die Kosten des Berufungsverfahrens einschließlich der Anschlussberufung auf, wobei teilweise auf die Vergleichbarkeit mit dem Fall der Berufungsrücknahme (OLG Frankfurt - OLGR Frankfurt 2006, 1095 - 1096; OLG Köln - OLGR Köln 2009, 496; Kammergericht, Beschluss vom 28. Juli 2009 zu 12 U 169/08, zitiert nach juris; OLG Zweibrücken FamRZ 2010, 399 - 400) und teilweise darauf abgestellt wird, dass die Anschlussberufung sich nicht als eigenständiges Rechtsmittel im Sinne des § 97 ZPO darstelle (Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen MDR 2008, 1306 - 1307; Kammergericht, Beschluss vom 21.09.2009 zu 23 U 8/09, zitiert nach juris). - OLG Bremen, 24.06.2008 - 2 U 13/08
Kosten der Anschlussberufung bei Zurückweisung der Berufung durch Beschluss
- OLG Köln, 23.07.2009 - 4 UF 80/09
Kosten der Anschlussberufung bei Zurückweisung der Berufung durch Beschluss
- KG, 21.09.2009 - 23 U 8/09
Kostenentscheidung: Kosten der Anschlussberufung bei Zurückweisung der Berufung …
- OLG Köln, 14.11.2008 - 16 U 23/08
Kosten der Anschlussberufung
- OLG Stuttgart, 18.06.2021 - 23 U 728/21
Kostenentscheidung im Berufungsverfahren bei einer Zurückweisung der Berufung …
Rn. 26 (3) Wer eine Anschlussberufung einlegt, weiß zudem, dass deren Erfolg auch davon abhängt, dass die Berufung des Gegners nicht durch Beschluss zurückgewiesen wird, und geht dieses Risiko bewusst ein (vgl. z. B. OLG Rostock…, Beschluss vom 21. Dezember 2018 - 1 U 25/17, Rn. 69; OLG München…, Beschluss vom 11. April 2014 - 23 U 4499/13, juris, Rn. 9; OLG Nürnberg…, Beschluss vom 23. Juli 2012 - 5 U 256/11, juris, Rn. 12; KG Berlin, Beschluss vom 11. Mai 2010 - 6 U 170/09, juris, Rn. 11; OLG Köln…, Beschluss vom 23. Juli 2009 - 4 UF 80/09, juris, Rn. 9; OLG Stuttgart…, Beschluss vom 23. März 2009 - 12 U 220/08, juris, Rn. 5). - OLG Nürnberg, 23.07.2012 - 5 U 256/11
Berufung und Anschlussberufung: Kostenverteilung nach Zurückweisung der …
Mehrere Oberlandesgerichte vertreten die Auffassung, dass in einem solchen Fall der Berufungsführer, dessen Rechtsmittel durch Beschluss gem. § 522 Abs. 2 ZPO zurückgewiesen wird, nicht auch die Kosten einer Anschlussberufung zu tragen hat, vielmehr eine Kostenteilung nach dem Maßstab der Teilstreitwerte vorzunehmen ist (so etwa OLG Celle MDR 2005, 1017; OLG Düsseldorf MDR 2010, 769; OLG Stuttgart MDR 2009, 585; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 11.05.2007, 9 U 240/06; KG JurBüro 2010, 375 und MDR 2010, 1486; OLG Schleswig MDR 2009, 532).Das aber beruht auf der Regelung des § 516 Abs. 3 ZPO und muss deshalb hingenommen werden (KG AGS 2011, 348).
- OLG Frankfurt, 15.10.2010 - 13 U 109/08
Kostenentscheidung: Kostentragungspflicht bei einer Anschlussberufung und …
Rn. 10 Angesichts der vergleichbaren Interessenlage ist eine unterschiedliche kostenrechtliche Behandlung der Anschlussberufung je nachdem, ob die Berufung zurückgenommen oder durch einstimmigen Beschluss zurückgewiesen wird, auch nicht deshalb geboten, weil die Kostenfolge für die Berufungsrücknahme in § 516 Abs. 3 ZPO eine eigenständige Regelung erfahren hat (so KG, 6. ZS, Beschl. v. 11.05.2010, Az. 6 U 170/09 - zitiert nach Juris).Rn. 13 Soweit die Gegenmeinung, derzufolge eine Kostenquotelung vorzunehmen ist (so u.a. KG, 6. ZS, Beschl. v. 11.05.2010, Az. 6 U 170/09 - zitiert nach Juris; OLG Düsseldorf, 24. ZS, in MDR 2010, 769; OLG Köln, 4. Senat für Familiensachen, in FamRZ 2010, 224; OLG Stuttgart in MDR 2009, 585; OLG Schleswig in MDR 2009, 532; KG, 12. ZS, in MDR 2008, 1062; OLG Celle, 4. ZS, in MDR 2005, 1017; OLG Frankfurt, 23. ZS, in OLGR 2004, 288; OLG Dresden, 6. ZS, in MDR 2004, 1386; OLG München in OLGR 2004, 456; OLG Celle, 2. ZS, in NJW 2003, 2755; OLG Brandenburg in MDR 2003, 1261), auf einen Beschluss des Großen Senats für Zivilsachen des Bundesgerichtshofs (BGHZ 80, 146-153) verweist, überzeugt dies nicht.
- OLG München, 19.11.2013 - 14 U 1510/13
Kosten der Anschlussberufung bei Zurückweisung der Berufung durch Beschluss
Es ist daher jedenfalls im Fall des § 521 Abs. 2 ZPO nicht sachgerecht, ihm entgegenzuhalten, dass er das Risiko einer Beschlusszurückweisung selbst eingegangen sei (so KG MDR 2010, 1486).
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Rechtsprechung
| OLG Hamburg, 18.11.2021 - 6 U 170/09 |
Volltextveröffentlichung
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Befangenheitsantrag ist unverzüglich zu stellen!
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Frist für Befangenheitsantrag gegen Richter (IBR 2022, 1003)
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (1)
- OLG Hamburg, 25.02.2020 - 12 UF 27/19
Zulässigkeit eines nicht unverzüglich angebrachten Ablehnungsgesuchs
Auszug aus OLG Hamburg, 18.11.2021 - 6 U 170/09
Verhandlungsposition ergibt (vgl. Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss vom 25. Februar 2020 -12 UF 27/19 -, Rn. 5 - 6;… Zöller/G.Vollkommer, a.a.O.).
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Rechtsprechung
| OLG Hamm, 25.01.2010 - 6 U 170/09 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer
Anspruch auf Unterlassung von Äußerungen hinsichtlich der Selbstständigeneigenschaft von Auslieferungsfahrern eines Franchisenehmers
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Bochum, 16.07.2009 - 8 O 163/09
- OLG Hamm, 25.01.2010 - 6 U 170/09
Wird zitiert von ...
- LAG Düsseldorf, 07.10.2020 - 12 SaGa 15/20
Kündigungsvorwurf und äußerungsrechtlicher Unterlassungsanspruch
Maßgeblich ist hier, dass der Kläger durch die Äußerung in seinem innerbetrieblichen Achtungsanspruch nachhaltig geschädigt (vgl. zum Aspekt der nachhaltigen wirtschaftlichen Schädigung im Rahmen des Verfügungsgrundes OLG Hamm 25.01.2010 - 6 U 170/09, juris Rn. 8) werden kann und ihm eine Rückkehr als Filialleiter, von der nach dem jetzigen Stand des Kündigungsschutzverfahrens auszugehen ist, erheblich erschwert werden würde.
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