Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 11.02.2016 - 6 U 188/15 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Justiz Hessen
§ 929 Abs. 2 ZPO
Missbräuchliche Berufung auf die Versäumung der Vollziehungsfrist (§ 929 II ZPO) nach Vollstreckungsvereitelung - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 929 Abs. 2
Rechtsfolgen der Vereitelung der Zustellung einer Unterlassungsverfügung durch den Unterlassungsschuldner - wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Missbräuchliche Berufung auf die Versäumung der Vollziehungsfrist nach Vollstreckungsvereitelung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Missbräuchliche Berufung auf die Versäumung der Vollziehungsfrist (§ 929 II ZPO) nach Vollstreckungsvereitelung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 24.09.2015 - 6 O 34/15
- OLG Frankfurt, 11.02.2016 - 6 U 188/15
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (1)
- BVerfG, 14.04.2010 - 1 BvR 299/10
Nichtannahmebeschluss: Mangelnde Rechtswegerschöpfung bei Erfolglosigkeit eines …
Auszug aus OLG Frankfurt, 11.02.2016 - 6 U 188/15
Im Hinblick auf die weiteren Begleitumstände des vorliegenden Falles ist die Berufung der Antragsgegnerin auf die Versäumung der Vollziehungsfrist jedoch nach dem - auch im Prozessrecht geltenden (…vgl. allgemein hierzu Zöller-Vollkommer, ZPO, 30. Aufl., Einl. Rdz. 56 f.; BVerfG NJW-RR 2010, 1215 [BVerfG 14.04.2010 - 1 BvR 299/10] ; juris-Tz. 5) - Grundsatz von Treu und Glauben (§ 242 BGB) als missbräuchlich anzusehen, da das Verhalten der Antragsgegnerin insgesamt darauf angelegt war, die Zustellung der Beschlussverfügung vom 26.5.2015 zum Zwecke der Vollziehung gezielt zu vereiteln.
- OLG Frankfurt, 04.03.2021 - 6 U 123/20
Heilung einer unwirksamen Zustellung im Eilverfahren; unzulässige Rechtsausübung …
(2) Eine andere Ansicht (OLG Celle OLGZ 1986, 489, 491; KG Berlin, Urteil vom 21.12.2004 - 5 U 160/04 = Magazindienst 2005, 278 Rn 12), der auch der erkennende Senat folgt (WRP 2016, 637) bejaht dies, wenn sich z.B. aus den Gesamtumständen ergibt, dass der Antragsgegner die zum Zwecke der Vollziehung erforderliche Zustellung gezielt vereitelt hat. - LG Düsseldorf, 15.12.2016 - 14c O 73/16
Unterlassungsanspruch des Vertriebs von Luftliegen
Rn. 46 a) Auch wenn die Vollziehungsfrist der Disposition der Parteien wie auch des Gerichts entzogen ist und der Bundesgerichtshof in der von den Antragsgegnern zitierten Entscheidung vom 22.10.1992 (NJW 1993, 1076 ff. - Straßenverengung) ausgeführt hat, eine Ungewissheit oder Unklarheit darüber, ob eine (fristgerechte) Vollziehung stattgefunden habe, sei tunlichst zu vermeiden, ist jedenfalls der - auch im Prozessrecht geltende (…vgl. Zöller/Vollkommer, a.a.O., Einleitung Rz. 56 f.) - Grundsatz von Treu und Glauben, § 242 ZPO, zu berücksichtigen (OLG Frankfurt, Urteil vom 11.02.2016, 6 U 188/15, vorgelegt als Anlage HPR 12). - OLG Hamburg, 24.03.2026 - 3 W 51/25
Verhängung eines Ordnungsgeldes bei Zuwiderhandlung gegen ein Verbot einer …
Rn. 60 Vereitelt der Antragsgegner die Zustellung der einstweiligen Verfügung innerhalb der Vollziehungsfrist, kann es nach dem auch im Prozessrecht geltenden Grundsatz von Treu und Glauben (§ 242 BGB) als missbräuchlich anzusehen sein, wenn er sich auf die Versäumung der Vollziehungsfrist beruft (OLG Frankfurt, WRP 2016, 637 Rn. 8).
- OLG Frankfurt, 28.03.2019 - 6 U 196/18
Vollziehung einer Unterlassungsverfügung; Einwand der missbräuchlichen Berufung …
Soweit ein solcher Missbrauchseinwand ausnahmsweise in Betracht kommt, muss er sich auf ein Verhalten des Antragstellers beziehen, das im Zusammenhang mit der Vollziehung selbst steht und die Berufung auf die Versäumung der Vollziehungsfrist nach den Gesamtumständen - etwa weil der Antragsgegner die Parteizustellung vereitelt hat - rechtsmissbräuchlich erscheinen lässt (vgl. Senat WRP 2016, 637). - OLG Naumburg, 10.10.2025 - 7 U 23/25
Rechtsfolgen einer versäumten Vollziehungsfrist?
Rn. 44 5. Anders als die Verfügungsklägerin meint, ist es der Verfügungsbeklagten auch nicht nach den auch im Prozessrecht geltenden Grundsätzen von Treu und Glauben (§ 242 BGB) verwehrt gewesen, sich auf die Fristversäumnis des § 929 Abs. 2 ZPO zu berufen (vgl. zum Einwand unzulässiger Rechtsausübung: OLG Köln, Urteil vom 06.04.2001 - 6 U 35/01, NJOZ 2001, 1465; OLG Köln…, Urteil vom 13.10.2017 - 6 U 83/17, GRUR-RR 2017, 268, Rdn. 22 ff; OLG Frankfurt…, Urteil vom 28.03.2019 - 6 U 196/18, BeckRS 2019, 5087, Rdn. 5; OLG Frankfurt, Urteil vom 11.02.2016 - 6 U 188/15, GRUR-RR 2016, 488). - LG München I, 20.07.2021 - 3 O 17747/20
Überprüfung der Vollziehungsfrist des § 929 Abs. 2 ZPO im Widerspruchsverfahren
Zwar ist die Berufung auf den Fristablauf missbräuchlich, wenn der Schuldner die Einhaltung der Vollziehungsfrist arglistig vereitelt hat (…Zöller, 33. Auflage 2020, § 929 ZPO Rdn. 23; vgl. auch OLG Celle 9 U 126/86; OLG Frankfurt 6 U 188/15; OLG Frankfurt 6 U 123/20).
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