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Weitere Entscheidungen unten: OLG Stuttgart, 12.11.2019 | OLG Köln, 28.06.2019

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 04.07.2019 - I-6 U 2/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,45568
OLG Düsseldorf, 04.07.2019 - I-6 U 2/19 (https://dejure.org/2019,45568)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 04.07.2019 - I-6 U 2/19 (https://dejure.org/2019,45568)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 04. Juli 2019 - I-6 U 2/19 (https://dejure.org/2019,45568)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • cisg-online.org PDF

    Art. 79(1)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Rechte des Käufers von Blumenzwiebeln bei Vernichtung des Warenbestandes durch einen Brand im Kühlhaus des Lieferanten des Verkäufers

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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (1)

  • OLG Hamburg, 28.02.1997 - 1 U 167/95
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.07.2019 - 6 U 2/19
    Das Beschaffungsrisiko des Verkäufers wird bei Gattungsware, wie sie hier geschuldet ist, aber dann überschritten und der Verkäufer dementsprechend gemäß Artikel 79 CISG trotz Nichtleistung entlastet, wenn diese Ware am Markt aufgrund unvorhergesehener Ereignisse gar nicht mehr oder nur zu ganz unverhältnismäßigen Kosten zu erhalten ist und hiermit bei Vertragsschluss nicht gerechnet zu werden brauchte (OLG Hamburg, Urt. v. 28.02.1997, 1 U 167/95 = CISG-online Nr. 261, S. 10 - Volltext - MünchKomm-Mankowski, a.a.O., Art. 79 CISG, Rz. 33 f., Staudinger-Magnus, a.a.O., Art. 79 Rz. 22;… BeckOK-Saenger, CISG, 01.02.2018, Art. 79 Rz. 5).
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dejure.org Übersicht OLG Düsseldorf

Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 12.11.2019 - 6 U 2/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,39082
OLG Stuttgart, 12.11.2019 - 6 U 2/19 (https://dejure.org/2019,39082)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 12.11.2019 - 6 U 2/19 (https://dejure.org/2019,39082)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 12. November 2019 - 6 U 2/19 (https://dejure.org/2019,39082)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Baden-Württemberg

    Art 247 § 6 Abs 1 Nr 5 BGBEG, Art 247 § 6 Abs 2 S 2 BGBEG, § 492 Abs 2 BGB, § 500 Abs 1 BGB
    Verbraucherdarlehen zur Fahrzeugfinanzierung: Angabe eines Zinsbetrags in der Information über die Widerrufsfolgen; Pflichtangabe über das einzuhaltende Verfahren bei Kündigung bei einem befristeten Vertrag

  • rechtsportal.de

    Kfz-Finanzierung; Widerruf

  • rechtsportal.de

    BGB § 356b Abs. 1
    Verfristeter Widerruf eines Darlehensvertrages

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (15)

  • BGH, 05.11.2019 - XI ZR 650/18

    Widerrufsinformationen in mit Kfz-Kaufverträgen verbundenen …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 12.11.2019 - 6 U 2/19
    Rn. 32 Deshalb ist die nach Art. 247 § 6 Abs. 2 Satz 2 EGBGB mitzuteilende Angabe eines zu zahlenden Zinsbetrags in der Information über die Widerrufsfolgen auch dann klar und verständlich, wenn sie mit 0, 00 EUR angegeben wird (vgl. Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs zu den Urteilen vom 5.11.2019 - XI ZR 650/18 und XI ZR 11/19).

    Art. 247 § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 EGBGB bezieht sich nur auf das - in der Verbraucherkreditrichtlinie 2008/48/EG vorgesehene - Recht nach § 500 Abs. 1 BGB, ein Verbraucherdarlehen zu kündigen, bei dem eine Zeit für Rückzahlung nicht bestimmt ist (vgl. Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs zu den Urteilen vom 5.11.2019 - XI ZR 650/18 und XI ZR 11/19).

    Im Hinblick auf eine hinreichende Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Berechnungsmethode genügt es deshalb, wenn der Darlehensgeber - wie hier - die für die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung wesentlichen Parameter in groben Zügen benennt (vgl. Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs zu den Urteilen vom 5.11.2019 - XI ZR 650/18 und XI ZR 11/19).

    Rn. 45 Die Revision ist gemäß § 543 Abs. 2 Nr. 1 ZPO nicht zuzulassen, weil die im vorliegenden Verfahren aufgeworfenen Fragen durch die in den Gründen zitierten Entscheidungen und insbesondere durch die Urteile des Bundesgerichtshofs vom 5.11.2019 - XI ZR 650/18 und XI ZR 11/19 - höchstrichterlich geklärt sind.

  • BGH, 05.11.2019 - XI ZR 11/19

    Widerrufsinformationen in mit Kfz-Kaufverträgen verbundenen …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 12.11.2019 - 6 U 2/19
    Rn. 32 Deshalb ist die nach Art. 247 § 6 Abs. 2 Satz 2 EGBGB mitzuteilende Angabe eines zu zahlenden Zinsbetrags in der Information über die Widerrufsfolgen auch dann klar und verständlich, wenn sie mit 0, 00 EUR angegeben wird (vgl. Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs zu den Urteilen vom 5.11.2019 - XI ZR 650/18 und XI ZR 11/19).

    Art. 247 § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 EGBGB bezieht sich nur auf das - in der Verbraucherkreditrichtlinie 2008/48/EG vorgesehene - Recht nach § 500 Abs. 1 BGB, ein Verbraucherdarlehen zu kündigen, bei dem eine Zeit für Rückzahlung nicht bestimmt ist (vgl. Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs zu den Urteilen vom 5.11.2019 - XI ZR 650/18 und XI ZR 11/19).

    Im Hinblick auf eine hinreichende Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Berechnungsmethode genügt es deshalb, wenn der Darlehensgeber - wie hier - die für die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung wesentlichen Parameter in groben Zügen benennt (vgl. Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs zu den Urteilen vom 5.11.2019 - XI ZR 650/18 und XI ZR 11/19).

    Rn. 45 Die Revision ist gemäß § 543 Abs. 2 Nr. 1 ZPO nicht zuzulassen, weil die im vorliegenden Verfahren aufgeworfenen Fragen durch die in den Gründen zitierten Entscheidungen und insbesondere durch die Urteile des Bundesgerichtshofs vom 5.11.2019 - XI ZR 650/18 und XI ZR 11/19 - höchstrichterlich geklärt sind.

  • OLG Stuttgart, 28.05.2019 - 6 U 78/18

    Altvertrag über ein Verbraucherdarlehen: Wirksamkeit der Widerrufsinformation

    Auszug aus OLG Stuttgart, 12.11.2019 - 6 U 2/19
    Rn. 28 Diese Sicht entspricht dem gesetzlichen Konzept, wonach der Verbund nicht grundsätzlich etwas an der rechtlichen Selbständigkeit von Finanzierungs- und finanziertem Geschäft ändert (…Trennungsprinzip, vgl. etwa Palandt/Grüneberg, BGB, 78. Aufl., § 358 Rn. 19), sondern gemäß § 358 Abs. 4 S. 5 BGB lediglich im Rahmen der Rückabwicklung der Darlehensgeber in die Position des Unternehmers des finanzierten Geschäfts eintritt (vgl. ausführlich Senat, Urteil vom 28. Mai 2019 - 6 U 78/18 -, Rn. 52 , juris).

    Soweit § 358 Abs. 4 S. 4 BGB Ansprüche des Darlehensgebers auf Zinsen und Kosten "im Falle des Absatzes 1" ausschließt, geht es vorliegend gerade nicht um einen Fall des § 358 Abs. 1 BGB, der den Widerruf des verbundenen Geschäfts betrifft, sondern um den Widerruf des Darlehensvertrages und damit um den Fall des § 358 Abs. 2 BGB (vgl. ausführlich wiederum Senat, Urteil vom 28. Mai 2019 - 6 U 78/18 -, Rn. 53 ff., juris, auch zur Wirkung der Vollharmonisierung durch die Verbraucherkreditrichtlinie und der dem hiesigen Verständnis entsprechenden Fassung des gesetzlichen Belehrungsmusters).

    Rn. 34 Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der der Senat folgt, wird eine inhaltlich den gesetzlichen Anforderungen entsprechende Widerrufsbelehrung nicht dadurch undeutlich, dass die Vertragsunterlagen an anderer, drucktechnisch nicht hervorgehobener Stelle einen inhaltlich nicht ordnungsgemäßen Zusatz enthalten, erst recht, wenn die fraglichen Zusätze nicht im Zusammenhang mit der Unterrichtung über das Widerrufsrecht als solches stehen (vgl. ausführlich Senat, Urteil vom 18. September 2018 - 6 U 29/18 - und Senat, Urteil vom 28. Mai 2019 - 6 U 78/18 -, Rn. 45 - 48, juris).

    Rn. 36 Es sind schon gar keine Informationen zum einzuhaltenden Verfahren bei der Kündigung eines - wie hier - befristeten Darlehensvertrages erforderlich, um dem Pflichtangabenerfordernis des Art. 247 § 6 Abs. 1 Nr. 5 EGBGB zu genügen (vgl. ausführlich Senat, Urteil vom 28. Mai 2019 - 6 U 78/18 -, Rn. 72 ff., juris).

  • OLG Stuttgart, 30.07.2019 - 6 U 210/18

    Ordnungsgemäße Widerrufsinformation bei Verweis auf Darlehensbedingungen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 12.11.2019 - 6 U 2/19
    Insbesondere gilt dies nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs für in dieser Weise beigefügte Allgemeine Geschäftsbedingungen des Darlehensgebers, ohne dass ein expliziter Hinweis im Vertragsformular auf den Standort der Informationen erforderlich wäre (vgl. BGH…, Urteil vom 4. Juli 2017 - XI ZR 741/16 -, Rn. 25 ff, Senat…, Urteil vom 4. Juni 2019 - 6 U 137/18 -, Rn. 54 , juris; Urteil vom 30. Juli 2019 - 6 U 210/18 -, Rn. 66 , juris).

    Zweifel an der Zugehörigkeit der Seiten, die der Unterschrift des Klägers nachfolgen, konnten sich bei dieser Sachlage nicht ergeben (vgl. schon Senat, Urteil vom 30. Juli 2019 - 6 U 210/18 -, Rn. 40 ff., juris).

    Eine nicht nur beispielhafte, sondern auf Vollständigkeit bedachte Auflistung der Pflichtangaben würde aber dazu führen, dass dem Verbraucher anstelle der von der Richtlinie 2008/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2008 über Verbraucherverträge und zur Aufhebung der Richtlinie 87/102/EWG des Rates (…ABl. L Nr. 133 vom 22. Mai 2008, S. 66) geforderten knappen und prägnanten eine redundante und kaum mehr lesbare "Information" erteilt werden müsste (vgl. BGH…, Urteil vom 22. November 2016 - XI ZR 434/15 -, Rn. 22; Senat, Urteil vom 30. Juli 2019 - 6 U 210/18 -, Rn. 54 - 55, juris).

    Rn. 37 Davon abgesehen ist ein Hinweis auf das außerordentliche Kündigungsrecht des Darlehensnehmers in den streitgegenständlichen Darlehensbedingungen in Ziffer VI. 2. enthalten; die ausdrückliche Nennung der einschlägigen Norm wäre, hielte man einen Hinweis überhaupt für erforderlich, nicht notwendig, auch könnte diese Angabe ggf. in den allgemeinen Darlehensbedingungen gemacht werden, ohne dass ein expliziter Hinweis hierauf im Vertragstext erforderlich wäre (vgl. Senat…, Urteil vom 4. Juni 2019 - 6 U 137/18 -, Rn. 54 , juris; Urteil vom 30. Juli 2019 - 6 U 210/18 -, Rn. 66 , juris).

  • OLG Stuttgart, 04.06.2019 - 6 U 137/18

    Verbraucherdarlehen: Bezugnahme auf Gesetz in der Widerrufsinformation; …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 12.11.2019 - 6 U 2/19
    Diese sind ohne Hilfsmittel unproblematisch und ausreichend lesbar (vgl. Senat, Urteil vom 4. Juni 2019 - 6 U 137/18 -, Rn. 29 , juris, unter Verweis auf BGH…, Urteil vom 22.05.2012 - II ZR 2/11 -, Rn. 11, juris).

    Insbesondere gilt dies nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs für in dieser Weise beigefügte Allgemeine Geschäftsbedingungen des Darlehensgebers, ohne dass ein expliziter Hinweis im Vertragsformular auf den Standort der Informationen erforderlich wäre (vgl. BGH…, Urteil vom 4. Juli 2017 - XI ZR 741/16 -, Rn. 25 ff, Senat, Urteil vom 4. Juni 2019 - 6 U 137/18 -, Rn. 54 , juris;… Urteil vom 30. Juli 2019 - 6 U 210/18 -, Rn. 66 , juris).

    Es reicht vielmehr aus, wenn sich die Einheit der Urkunde aus einer fortlaufenden Paginierung ergibt (vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 4. Juni 2019 - 6 U 137/18 -, Rn. 51 ff.).

    Rn. 37 Davon abgesehen ist ein Hinweis auf das außerordentliche Kündigungsrecht des Darlehensnehmers in den streitgegenständlichen Darlehensbedingungen in Ziffer VI. 2. enthalten; die ausdrückliche Nennung der einschlägigen Norm wäre, hielte man einen Hinweis überhaupt für erforderlich, nicht notwendig, auch könnte diese Angabe ggf. in den allgemeinen Darlehensbedingungen gemacht werden, ohne dass ein expliziter Hinweis hierauf im Vertragstext erforderlich wäre (vgl. Senat, Urteil vom 4. Juni 2019 - 6 U 137/18 -, Rn. 54 , juris;… Urteil vom 30. Juli 2019 - 6 U 210/18 -, Rn. 66 , juris).

  • BGH, 22.11.2016 - XI ZR 434/15

    Zur Wirksamkeit einer Widerrufsinformation bei einem Immobiliardarlehensvertrag

    Auszug aus OLG Stuttgart, 12.11.2019 - 6 U 2/19
    Eine nicht nur beispielhafte, sondern auf Vollständigkeit bedachte Auflistung der Pflichtangaben würde aber dazu führen, dass dem Verbraucher anstelle der von der Richtlinie 2008/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2008 über Verbraucherverträge und zur Aufhebung der Richtlinie 87/102/EWG des Rates (…ABl. L Nr. 133 vom 22. Mai 2008, S. 66) geforderten knappen und prägnanten eine redundante und kaum mehr lesbare "Information" erteilt werden müsste (vgl. BGH, Urteil vom 22. November 2016 - XI ZR 434/15 -, Rn. 22; Senat…, Urteil vom 30. Juli 2019 - 6 U 210/18 -, Rn. 54 - 55, juris).

    Eine solche dem Darlehensnehmer günstige Formulierung in allgemeinen Darlehensbedingungen kann als Angebot der Bank ausgelegt werden, das der Darlehensnehmer durch Unterzeichnung des Darlehensvertrags annimmt (vgl. BGH, Urteil vom 22.11.2016 - XI ZR 434/15, NJW 2017, 1306, Rn. 29ff.).

  • BGH, 17.04.2018 - XI ZR 446/16

    Rückgewähr der Leistungen nach Widerruf eines Altvertrages über ein …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 12.11.2019 - 6 U 2/19
    Rn. 41 hh) Bezüglich sonstiger Pflichtangaben ist nicht zu prüfen, ob sie erteilt sind; insoweit wäre abweichender Vortrag erforderlich (vorausgesetzt in BGH, Urteil vom 17. April 2018 - XI ZR 446/16 -, Rn. 21, juris).
  • BGH, 10.07.2018 - XI ZR 149/18

    Maßgeblichkeit der Zahlung des sich nach Aufrechnung des Darlehensnehmers zu …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 12.11.2019 - 6 U 2/19
    Klagt der Darlehensnehmer nach Widerruf mit seiner Leistungsklage den bezifferten Saldo ein, der sich nach seiner Auffassung infolge des Widerrufs zu seinen Gunsten ergibt, richtet sich der Streitwert nach der bezifferten Höhe dieses Saldos (BGH, Senatsbeschlüsse vom 10. Juli 2018 - XI ZR 613/17, juris Rn. 3 und XI ZR 149/18, juris Rn. 4).
  • BGH, 10.07.2018 - XI ZR 613/17

    Erreichen der erforderlichen Mindestbeschwer in Höhe von 20.000 EUR für die …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 12.11.2019 - 6 U 2/19
    Klagt der Darlehensnehmer nach Widerruf mit seiner Leistungsklage den bezifferten Saldo ein, der sich nach seiner Auffassung infolge des Widerrufs zu seinen Gunsten ergibt, richtet sich der Streitwert nach der bezifferten Höhe dieses Saldos (BGH, Senatsbeschlüsse vom 10. Juli 2018 - XI ZR 613/17, juris Rn. 3 und XI ZR 149/18, juris Rn. 4).
  • OLG Stuttgart, 10.09.2019 - 6 U 191/18

    Verfristung des Widerrufs eines darlehensfinanzierten Kraftfahrzeugkaufs in einem …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 12.11.2019 - 6 U 2/19
    Wird der Zinsbetrag - wie auch vorliegend - mit 0, 00 EUR angegeben, kann der Verbraucher dies nur dahin verstehen, dass von der finanzierenden Bank im Falle des Widerrufs des Darlehens für den Zeitraum zwischen Auszahlung und Rückzahlung keine Zinsen erhoben werden (vgl. schon Senat, Urteil vom 10.09.2019 - 6 U 191/18 -, Rn. 49 , m.w.N.).
  • OLG Stuttgart, 18.09.2018 - 6 U 29/18

    Verbraucherdarlehensvertrag: Ordnungsgemäßheit einer Widerrufsbelehrung

  • BGH, 27.02.2018 - XI ZR 160/17

    Verbraucherdarlehensvertrag: Vorliegen eines Fernabsatzvertrages bei persönlichem …

  • BGH, 04.07.2017 - XI ZR 741/16

    Altvertrag über ein Verbraucherdarlehen: Zulässigkeit einer Feststellungsklage im …

  • BGH, 22.05.2012 - II ZR 2/11

    Gesellschaft bürgerlichen Rechts: Voraussetzungen für eine außerordentliche …

  • BGH, 18.06.2013 - X ZR 103/11

    Anforderungen an die Zuerkennung des Miterfinderstatus i.R. eines internationalen …

  • LG Ravensburg, 07.01.2020 - 2 O 315/19

    EuGH-Vorlage zu den Pflichtangaben in einem Kfz-Darlehensvertrag

    Rn. 104 a) Nach einer Auffassung ( OLG Stuttgart, Urteil vom 12.11.2019 - 6 U 2/19 -, juris Rn. 36 ;… Staudinger/Kessal-Wulf, BGB, Neubearbeitung 2012, § 492 Rn. 46;… MüKoBGB/Schürnbrand/Weber, 8. Aufl., § 492 Rn. 27;… Palandt/Weidenkaff, BGB, 79. Aufl., Art. 247 § 6 EGBGB Rn. 3; Edelmann, WuB 2018, 429, 430 f.; Herresthal, ZIP 2018, 753, 755 ff.; Rosenkranz, BKR 2019, 469, 473 f.; Schön, BB 2018, 2115, 2116 f.) der sich mittlerweile der BGH angeschlossen hat (BGH…, Urteil vom 05.11.2019 - XI ZR 650/18 -, juris Rn. 29), muss bei befristeten Darlehensverträgen nur über das in Art. 13 Absatz 1 RL 2008/48/EG geregelte ordentliche Kündigungsrecht des Darlehensnehmers informiert werden, nicht jedoch über das im nationalen Recht in § 314 BGB geregelte außerordentliche Kündigungsrecht des Darlehensnehmers.
  • LG Ravensburg, 05.03.2020 - 2 O 328/19

    Vorlage an den EuGH zur Auslegung der Verbraucherkreditrichtlinie: Pflicht zur …

    Rn. 102 a) Nach einer Auffassung ( OLG Stuttgart, Urteil vom 12.11.2019 - 6 U 2/19 -, juris Rn. 36 ;… Staudinger/Kessal-Wulf, BGB, Neubearbeitung 2012, § 492 Rn. 46;… MüKoBGB/Schürnbrand/Weber, 8. Aufl., § 492 Rn. 27;… Palandt/Weidenkaff, BGB, 79. Aufl., Art. 247 § 6 EGBGB Rn. 3; Edelmann, WuB 2018, 429, 430 f.; Herresthal, ZIP 2018, 753, 755 ff.; Rosenkranz, BKR 2019, 469, 473 f.; Schön, BB 2018, 2115, 2116 f.) der sich mittlerweile der BGH angeschlossen hat (BGH…, Urteil vom 05.11.2019 - XI ZR 650/18 -, juris Rn. 29), muss bei befristeten Darlehensverträgen nur über das in Art. 13 Absatz 1 RL 2008/48/EG geregelte ordentliche Kündigungsrecht des Darlehensnehmers informiert werden, nicht jedoch über das im nationalen Recht in § 314 BGB geregelte außerordentliche Kündigungsrecht des Darlehensnehmers.
  • LG Ravensburg, 31.03.2020 - 2 O 294/19

    Vorlage an den EuGH zur Auslegung der Verbraucherkreditrichtlinie im Hinblick auf …

    Rn. 136 a) Nach einer verbreiteten Auffassung ( OLG Stuttgart, Urteil vom 12.11.2019 - 6 U 2/19 -, juris Rn. 36 ;… Staudinger/Kessal-Wulf, BGB, Neubearbeitung 2012, § 492 Rn. 46;… MüKoBGB/Schürnbrand/Weber, 8. Auflage, § 492 Rn. 27;… Palandt/Weidenkaff, BGB, 79. Auflage Art. 247 § 6 EGBGB Rn. 3; Edelmann, WuB 2018, 429, 430 f.; Herresthal, ZIP 2018, 753, 755 ff.; Rosenkranz, BKR 2019, 469, 473 f.; Schön, BB 2018, 2115, 2116 f.) der sich der BGH angeschlossen hat (…Urteil vom 05.11.2019 -XI ZR 650/18- ECLI:DE:BGH:2019:051119UXIZR650.18.0, juris Rn. 29), muss bei befristeten Darlehensverträgen nur über das in Art. 13 Absatz 1 RL 2008/48/EG geregelte ordentliche Kündigungsrecht des Darlehensnehmers informiert werden, nicht jedoch über das im nationalen Recht in § 314 BGB geregelte außerordentliche Kündigungsrecht des Darlehensnehmers.
  • KG, 19.10.2020 - 8 U 38/19

    Anforderungen an die Widerrufsinformationen und Pflichtangaben bei einem …

    Dass das dem Verbraucher überlassene Exemplar seine Unterschrift trägt, ist hingegen nicht erforderlich (vgl. BGH Urteil vom 27.02.2018 - XI ZR 156/17, Tz. 23; BGH Urteil vom 27.02.2018 - XI ZR 160/17, Tz. 30; vgl. OLG Stuttgart Urteil vom 12.11.2019 - 6 U 2/19; OLG Hamm Urteil vom 08.03.2019 - I-19 U 106/18, Seite 5, eingereicht als Anlage BB 1).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 28.06.2019 - 6 U 2/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,59336
OLG Köln, 28.06.2019 - 6 U 2/19 (https://dejure.org/2019,59336)
OLG Köln, Entscheidung vom 28.06.2019 - 6 U 2/19 (https://dejure.org/2019,59336)
OLG Köln, Entscheidung vom 28. Juni 2019 - 6 U 2/19 (https://dejure.org/2019,59336)
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (6)

  • LG Köln, 13.11.2018 - 31 O 441/15
    Auszug aus OLG Köln, 28.06.2019 - 6 U 2/19
    Die Berufung der Beklagten gegen das am 31. November 2018 verkündete Urteil der 31. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 31 O 441/15 - wird zurückgewiesen.

    Rn. 52 Das Landgericht hat den Klageantrag dahingehend ausgelegt, dass bereits der Hauptantrag auf die von der Beklagten vertriebenen Farben bezogen sei und hat mit Urteil vom 13.11.2018 - 31 O 441/15 - Reinigungstücher in blau und beige, Trockentücher in blau und grün und den Stick in grau/weiß meliert untersagt und Annexansprüche zugesprochen; im Übrigen die Klage abgewiesen.

    Rn. 58 unter Abänderung des am 18.9.2018 verkündeten Urteils des LG Köln - 31 O 441/15 - die Klage abzuweisen.

  • BGH, 03.03.2016 - I ZR 110/15

    Herstellerpreisempfehlung bei Amazon - Wettbewerbsverstoß: Umfang der Prüfung im …

    Auszug aus OLG Köln, 28.06.2019 - 6 U 2/19
    Ein Anhaltspunkt kann sich daraus ergeben, dass die Abmahntätigkeit in keinem vernünftigen wirtschaftlichen Verhältnis zur gewerblichen Tätigkeit des Abmahnenden steht, der Anspruchsberechtigte die Belastung des Gegners mit möglichst hohen Prozesskosten bezweckt oder der Abmahnende systematisch überhöhte Abmahngebühren oder Vertragsstrafen verlangt (BGH GRUR 2016, 961 Rn. 15 - Herstellerpreisempfehlung bei Amazon).
  • EuGH, 08.03.2018 - C-395/16

    DOCERAM - Vorlage zur Vorabentscheidung - Geistiges und gewerbliches Eigentum - …

    Auszug aus OLG Köln, 28.06.2019 - 6 U 2/19
    Sie beruft sich auf eine Vorlage zum EuGH (C- 395/16) seitens des Oberlandesgerichts Düsseldorf zum Designrecht und meint, dass das Landgericht diese im vorliegenden Fall entsprechend habe berücksichtigen müssen.
  • BGH, 26.04.2018 - I ZR 248/16

    Abmahnaktion II - Wettbewerbsrecht: Missbräuchliche Rechtsverfolgung durch …

    Auszug aus OLG Köln, 28.06.2019 - 6 U 2/19
    Insoweit gilt der Grundsatz, dass gegen viele Verstöße auch vielfach vorgegangen werden darf, soweit dies letztlich der Förderung ihres eigenen Warenabsatz dienen kann (vgl. BGH WRP 2019, 180 ff. -Abmahnaktion II, juris, Rn. 37).
  • BGH, 05.10.2017 - I ZR 184/16

    Wettbewerbsrechtliche Unterlassungsklage: Verfahrensfehlerhafte Abweichung des …

    Auszug aus OLG Köln, 28.06.2019 - 6 U 2/19
    Trägt er bspw. nicht ausreichend zum Tatbestand des § 4 Nr. 3a UWG vor, kann das Gericht eine Verurteilung nicht auf diese Rechtsgrundlage stützen (…Köhler, aaO, und § 4 Rn. 3.89; Hohlweck WRP 2015, 934 Rn. 10, und zur vergleichbaren Problematik verschiedener Klagegründe und damit Streitgegenstände im Rahmen des § 5 Abs. 1 UWG s. BGH, Urt. v. 5.10.2017 - I ZR 184/16 - Betriebspsychologe-, juris Rn. 18, 21).
  • OLG Frankfurt, 04.04.2013 - 6 W 85/12

    Streitgegenstand bei gegen die konkrete Verletzungsform gerichtetem …

    Auszug aus OLG Köln, 28.06.2019 - 6 U 2/19
    Begehrt der Kläger ein Verbot, weil er eine Nachahmung für unzulässig hält, muss er zu den Voraussetzungen des § 4 Nr. 3 a und b UWG vortragen, weil der Richter nur auf Grund von vorgetragenen Tatsachen ein Verbot aussprechen darf (vgl. Köhler, § 12 Rn. 2.23i mit Verweis auf OLG Frankfurt GRUR-RR 2013, 302).
  • LG Köln, 14.01.2020 - 33 O 62/17
    Dabei kann grundsätzlich schon die Annäherung an die verkehrsbekannten Merkmale eines fremden Produkts als solche zu einer für die Annahme einer Rufausbeutung erforderlichen Übertragung der Gütevorstellung führen (vgl. zum Vorstehenden nur etwa BGH, GRUR 2019, 196/198 f. - "Industrienähmaschinen" mwN.; OLG Köln, GRUR-RR 2014, 210/213 - "Bounty"; Urteil v. 28.06.2019, Az. 6 U 2/19 - "Putztücher mit gutem Ruf", unveröffentlicht).
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