Rechtsprechung
| OLG Naumburg, 12.12.2007 - 6 U 200/06 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung
(Volltext/Leitsatz)
Regress nach §§ 110, 111 SGB VII - grob fahrlässige Anweisung eines Ausbilders, eine Bohrschnecke im laufenden Betrieb zu reinigen - kein Mitverschulden des die Anordnung befolgenden Auszubildenden
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Halle, 24.11.2006 - 5 O 97/06
- OLG Naumburg, 12.12.2007 - 6 U 200/06
Papierfundstellen
- MDR 2009, 904
- VersR 2008, 704
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (3)
- BGH, 30.01.2001 - VI ZR 49/00
Verschulden bei Verstoß gegen Unfallverhütungsvorschriften
Auszug aus OLG Naumburg, 12.12.2007 - 6 U 200/06
Ein Anspruch der Klägerin gegen den Beklagten zu 2) auf Zahlung von 97.923,80 Euro ergibt sich aus § 110 SGB VII. Bei dieser Vorschrift handelt es sich um eine originäre Anspruchsnorm, die im Unterschied zu § 116 SGB X keinen gesetzlichen Übergang des Anspruchs des Geschädigten normiert (Urteil des BGH vom 27.06.2006; VI ZR 143/05; Urteil des BGH vom 30.01.2001, VI ZR 49/00; jeweils zitiert nach juris).Vielmehr erscheint eine Inanspruchnahme des haftungsprivilegierten Schädigers im Wege des Rückgriffs nur dann gerechtfertigt, wenn eine auch subjektiv schlechthin unentschuldbare Pflichtverletzung vorliegt, die das in § 276 Abs. 1 BGB bestimmte Maß erheblich überschreitet (Urteil des BGH vom 30.01.2001, VI ZR 49/00 m. weiteren Hinweisen zur Rspr.).
- BGH, 27.06.2006 - VI ZR 143/05
Umfang des Rückgriffs des Sozialversicherungsträgers
Auszug aus OLG Naumburg, 12.12.2007 - 6 U 200/06
Ein Anspruch der Klägerin gegen den Beklagten zu 2) auf Zahlung von 97.923,80 Euro ergibt sich aus § 110 SGB VII. Bei dieser Vorschrift handelt es sich um eine originäre Anspruchsnorm, die im Unterschied zu § 116 SGB X keinen gesetzlichen Übergang des Anspruchs des Geschädigten normiert (Urteil des BGH vom 27.06.2006; VI ZR 143/05; Urteil des BGH vom 30.01.2001, VI ZR 49/00; jeweils zitiert nach juris).Bei einem Regress des Sozialversicherungsträgers ist der Anspruch der Höhe nach, auch im Hinblick auf ein etwaiges Mitverschulden, an die fiktive zivilrechtliche Haftung gegenüber dem Geschädigten anzugleichen (Urteil des BGH vom 27.06.2006; VI ZR 143/05).
- OLG Rostock, 18.05.2000 - 1 U 168/99
Auszug aus OLG Naumburg, 12.12.2007 - 6 U 200/06
Der Arbeitnehmer handelt dann nicht autonom, sondern unter dem Eindruck einer tatsächlichen Zwangslage (Urteil des OLG Rostock, vom 18.05.2000, 1 U 168/99, zitiert nach juris).
- OLG Koblenz, 22.05.2014 - 2 U 574/12
Absturz wegen fehlender Sicherung bei Dacharbeiten - verwantwortlicher …
Rn. 59 Übernimmt der Arbeitnehmer eine gefährliche Arbeit in Kenntnis deren Gefährlichkeit, begründet dies kein Mitverschulden, wenn er damit einer Anordnung seines weisungsbefugten Vorgesetzten entspricht (OLG Naumburg, Urteil vom 12.12.2007 - 6 U 200/06 - VersR 2008, 704). - OLG Schleswig, 12.06.2015 - 17 U 103/14
Haftung des Halters eines Pferdes mit erkennbar problematischem Verhalten für …
Ein Verhalten ist dabei nur dann als vorwerfbar anzusehen, wenn sich ein Arbeitnehmer aus freier Willensentschließung in eine Gefahrenlage begeben hat, diese Gefahrenlage aber ebenso hätte meiden können (OLG Hamburg, VersR 1965, 1009; vgl. auch OLG Naumburg, VersR 2008, 704). - OLG Hamm, 02.09.2016 - 9 U 75/15
Haftung wegen eines Unfalls bei der Montage einer Photovoltaikanlage
Übernimmt jedoch ein Arbeitnehmer eine gefährliche Arbeit in Kenntnis dieser Gefährlichkeit, begründet dies kein Mitverschulden, wenn er damit einer Anordnung seines weisungsbefugten Vorgesetzten entspricht (OLG Naumburg, VersR 2008, 704).
- OLG Koblenz, 13.03.2014 - 2 U 574/12
Rückgriff der Berufsgenossenschaft wegen grob fahrlässiger Herbeiführung eines …
Übernimmt der Arbeitnehmer eine gefährliche Arbeit in Kenntnis deren Gefährlichkeit, begründet dies kein Mitverschulden, wenn er damit einer Anordnung seines weisungsbefugten Vorgesetzten entspricht (OLG Naumburg, Urteil vom 12.12.2007 - 6 U 200/06 - VersR 2008, 704). - OLG Hamm, 18.12.2015 - 9 U 75/15 Übernimmt der Arbeitnehmer eine gefähliche Arbeit in Kenntnis dieser Gefährlichkeit, begründet dies kein Mitverschulden, wenn er damit einer Anordnung seines weisungsbefugten Vorgesetzten entspricht ( OLG Naumburg, VersR 2008, 704).
- OLG Frankfurt, 06.02.2013 - 2 U 209/12
Notwendige Sicherungsmaßnahmen bei Dachdeckerarbeiten
Er hat aber gerade auf Weisung des Beklagten zu 2) als seines Weisungsbefugten und damit nicht autonom gehandelt (vgl. hierzu BGH, NJW 2006, 3563 f.; OLG Sachsenanhalt, VersR 2008, 704 f. m.w.N.). - OLG Koblenz, 15.09.2025 - 16 U 102/25
- OLG Koblenz, 18.06.2025 - 16 U 102/25 Der Beklagte hat auch keine Anweisung erteilt, entgegen den Unfallverhütungsvorschriften die Maschine im laufenden Betrieb zu reinigen o. ä. (vgl. OLG Naumburg, Urteil vom 12.12.2007 - 6 U 200/06, Rn. 28 f. zu einer Anweisung an den späteren Geschädigten, eine rotierende Bohrschnecke entgegen den Unfallverhütungsvorschriften mit der Hand im laufenden Betrieb zu reinigen).
- OLG Frankfurt, 08.02.2013 - 2 U 132/12
Rückgriff des Unfallversicherers gegen Arbeitgeber wegen Arbeitsunfall (Sturz von …
Mit der Übernahme der für ihn gefährlichen Arbeiten hat er einer Anordnung des Weisungsbefugten entsprochen (vgl. hierzu OLG Sachsen-Anhalt, VersR 2008, 704 f. [OLG Naumburg 12.12.2007 - 6 U 200/06] m.w.N.).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Rechtsprechung
| OLG Köln, 14.09.2007 - 6 U 200/06 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer
Auskunftsbegehren über durch Sportwetten erzielte Umsätze und Feststellung einer diesbzgl. Schadensersatzpflicht; Unterlassung von im Internet angebotenen Sportwetten
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Köln, 22.09.2006 - 81 O 163/05
- OLG Köln, 14.09.2007 - 6 U 200/06
- BGH, 22.07.2010 - I ZR 170/07
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (31)
- BGH, 01.04.2004 - I ZR 317/01
Internet-Glücksspielveranstaltung eines ausländischen Unternehmens
Auszug aus OLG Köln, 14.09.2007 - 6 U 200/06
Dementsprechend werden Sportwetten sowohl in der strafrechtlichen (BGH NStZ 03, 372) als auch in der wettbewerbsrechtlichen Rechtsprechung (BGH GRUR 02, 636 - "Sportwetten"; GRUR 04, 693,695 - "Schöner Wetten") einhellig als Glückspiele im Sinne des § 284 StGB angesehen (…vgl. auch Tröndle/Fischer, StGB, 53. Aufl., § 284 Rz 7 m.w.N.).Die Zulässigkeit der Durchführung von Glücksspielen in Deutschland setzt die Erteilung einer Erlaubnis durch eine inländische zuständige Behörde voraus (vgl. BGH GRUR 02, 636, 637 - "Sportwetten"; GRUR 04, 693, 695 - "Schöner Wetten"; OVG Münster NVwZ-RR 03, 351 f.).
- BGH, 14.03.2002 - I ZR 279/99
Sportwettenveranstaltung ohne behördliche Erlaubnis
Auszug aus OLG Köln, 14.09.2007 - 6 U 200/06
Dementsprechend werden Sportwetten sowohl in der strafrechtlichen (BGH NStZ 03, 372) als auch in der wettbewerbsrechtlichen Rechtsprechung (BGH GRUR 02, 636 - "Sportwetten"; GRUR 04, 693,695 - "Schöner Wetten") einhellig als Glückspiele im Sinne des § 284 StGB angesehen (…vgl. auch Tröndle/Fischer, StGB, 53. Aufl., § 284 Rz 7 m.w.N.).Die Zulässigkeit der Durchführung von Glücksspielen in Deutschland setzt die Erteilung einer Erlaubnis durch eine inländische zuständige Behörde voraus (vgl. BGH GRUR 02, 636, 637 - "Sportwetten"; GRUR 04, 693, 695 - "Schöner Wetten"; OVG Münster NVwZ-RR 03, 351 f.).
- BGH, 18.04.2007 - VIII ZR 117/06
Unzulässige Benachteiligung des Tankstellenhalters
Auszug aus OLG Köln, 14.09.2007 - 6 U 200/06
Rn. 22 Die Grundsätze dieser Entscheidung beanspruchen auch für die Rechtslage in Nordrhein-Westfalen Geltung, weil durch §§ 1, 2 Sportwettengesetz NW auch hier ein staatliches Monopol für die Durchführung von Sportwetten gesetzlich normiert ist und die von dem Bundesverfassungsgericht beanstandete tatsächliche Ausgestaltung der staatlich durchgeführten Sportwetten sich nicht auf das Land Bayern beschränkt, sondern durch die insgesamt 16 Landeslotteriegesellschaften bundesweit einheitlich bzw. ähnlich praktiziert wird (BGH WRP 07, 977 RZ 45 m.w.N.).Diese Feststellung, die angesichts der bundesweit zumindest ganz ähnlichen Handhabung durch die Inhaber von Genehmigungen in den einzelnen Bundesländern ohne Weiteres auch für Nordrhein-Westfalen Geltung beansprucht (vgl. BGH WRP 07, 977), begründet ebenfalls die aus demselben Vorwurf hergeleitete Europarechtswidrigkeit der damaligen Verhältnisse in der Bundesrepublik Deutschland.
- BVerfG, 28.03.2006 - 1 BvR 1054/01
Grundrechtskonformität des staatlichen Sportwettenmonopols
Auszug aus OLG Köln, 14.09.2007 - 6 U 200/06
Auch das Bundesverfassungsgericht hat seiner Entscheidung vom 28.3.2006 (NJW 06, 1261) zugrundegelegt, dass Sportwetten ungeachtet der verfassungsrechtlichen Problematik den Tatbestand des § 284 StGB erfüllen (…a.a.O., Rz. 121, 129, 159).Rn. 21 aa) Allerdings hat das Bundesverfassungsgericht in seiner grundlegenden Entscheidung vom 28.3.2006 - 1 BvR 1054/01 - (NJW 06, 1261) bezüglich des bayerischen Staatslotteriegesetzes vom 29.4.1999 entschieden, dass das darin festgeschriebene staatliche Wettmonopol einen rechtfertigungsbedürftigen Eingriff in das Grundrecht der Berufsfreiheit aus Art. 12 Abs. 1 GG darstelle und angesichts der derzeitigen Ausgestaltung des Wettmonopols in Bayern verfassungsrechtlich nicht gerechtfertigt sei (…a.a.O. Rz 92 f).
- EuGH, 06.03.2007 - C-338/04
DER GERICHTSHOF ERKLÄRT ES FÜR GEMEINSCHAFTSRECHTSWIDRIG, DASS IN ITALIEN …
Auszug aus OLG Köln, 14.09.2007 - 6 U 200/06
Rn. 4 Die Beklagten erheben verfahrensrechtliche Einwände und meinen, insbesondere aus europarechtlichen Gründen zur Durchführung der streitgegenständlichen Sportwetten berechtigt zu sein, die sich nach ihrer Auffassung u.a. aus der Entscheidung "Q." des EuGH vom 06.03.2007 in den verbundenen Rechtssachen C-338/04, C-359/04 und C-360/04 (WRP 07, 525) ergeben.Rn. 27 Den Beklagten ist einzuräumen, dass auf der Grundlage der inzwischen ergangenen EuGH-Entscheidung "Q." (WRP 07, 525) zweifelhaft sein kann, ob (auch) sie entsprechend dieser Rechtsauffassung des Senats auf den Verwaltungs-(Rechts-)weg verwiesen werden könnten.
- BGH, 28.11.2002 - 4 StR 260/02
Annahmen von Sportwetten als unerlaubte Glücksspielveranstaltung
Auszug aus OLG Köln, 14.09.2007 - 6 U 200/06
Ein Glücksspiel im Sinne dieser Vorschrift liegt vor, wenn bei einem Spiel ein nicht unerheblicher Einsatz erbracht werden muss und die Entscheidung über Gewinn und Verlust zumindest im Wesentlichen nicht von Fähigkeiten, Kenntnissen oder dem Grade der Aufmerksamkeit des Spielers, sondern vom Zufall abhängt (vgl. BGHSt 2, 274,276; 29, 152,157; 36, 74,80; NStZ 03, 372).Dementsprechend werden Sportwetten sowohl in der strafrechtlichen (BGH NStZ 03, 372) als auch in der wettbewerbsrechtlichen Rechtsprechung (BGH GRUR 02, 636 - "Sportwetten"; GRUR 04, 693,695 - "Schöner Wetten") einhellig als Glückspiele im Sinne des § 284 StGB angesehen (…vgl. auch Tröndle/Fischer, StGB, 53. Aufl., § 284 Rz 7 m.w.N.).
- EuGH, 06.11.2003 - C-243/01
GESETZE, DIE DAS SAMMELN VON WETTEN DEM STAAT ODER SEINEN KONZESSIONÄREN …
Auszug aus OLG Köln, 14.09.2007 - 6 U 200/06
Auch die frühere Entscheidung in der Rechtssache "H." (NJW 2004, 139 ff) betraf das italienische Konzessionssystem. - EuGH, 24.03.1994 - C-275/92
H.M. Customs und Excise / Schindler
Auszug aus OLG Köln, 14.09.2007 - 6 U 200/06
Dort hat der EuGH (…Rz. 63) im Anschluss an die Feststellung, dass die in Rede stehenden Beschränkungen unter Artikel 43 und 49 EGV fielen, bei der Erörterung der Ausnahmevorschriften der Artikel 45 und 46 EGV unter Bezugnahme auf seine früheren Entscheidungen "T." (NJW 94, 2013), "M." (EuZW 2000, 148) und "A." (EuZW 2000, 151) ausgeführt, dass unter anderem die sittlich und finanziell schädlichen Folgen für den Einzelnen wie für die Gesellschaft, die mit Spielen und Wetten einhergehen, es rechtfertigen könnten, dass die staatlichen Stellen über ein ausreichendes Ermessen verfügen, um festzulegen, welche Erfordernisse sich aus dem Schutz der Verbraucher und der Sozialordnung ergeben. - BGH, 30.11.1979 - V ZR 214/77
Entgangener Gewinn bei verbotswidrigen Verträgen; Nutzungsausfall als …
Auszug aus OLG Köln, 14.09.2007 - 6 U 200/06
Sie darf eigenverantwortlich Sportwetten weder durchführen noch bewerben und kann daher einen Schaden - etwa in Form eines Gewinnverlustes - nicht dadurch erlitten haben, dass die Beklagten ihrerseits in der Vergangenheit in Nordrhein-Westfalen ebenfalls Sportwetten angeboten und Kunden veranlasst haben, bei ihnen und nicht bei ihr, der Klägerin, Wettangebote abzugeben (vgl. BGH NJW 80, 775;… Palandt-Heinrichs, 66. Aufl., § 252 Rz 2). - EuGH, 21.09.1999 - C-124/97
Läärä u.a. - Freier Dienstleistungsverkehr - Ausschließliches Recht zum Betrieb …
Auszug aus OLG Köln, 14.09.2007 - 6 U 200/06
Dort hat der EuGH (…Rz. 63) im Anschluss an die Feststellung, dass die in Rede stehenden Beschränkungen unter Artikel 43 und 49 EGV fielen, bei der Erörterung der Ausnahmevorschriften der Artikel 45 und 46 EGV unter Bezugnahme auf seine früheren Entscheidungen "T." (NJW 94, 2013), "M." (EuZW 2000, 148) und "A." (EuZW 2000, 151) ausgeführt, dass unter anderem die sittlich und finanziell schädlichen Folgen für den Einzelnen wie für die Gesellschaft, die mit Spielen und Wetten einhergehen, es rechtfertigen könnten, dass die staatlichen Stellen über ein ausreichendes Ermessen verfügen, um festzulegen, welche Erfordernisse sich aus dem Schutz der Verbraucher und der Sozialordnung ergeben. - EuGH, 21.10.1999 - C-67/98
Zenatti - "Dienstleistungsfreiheit - Annahme von Wetten"
- BVerfG, 07.12.2006 - 2 BvR 2428/06
Einstweiliger Rechtsschutz gegen die Untersagung der Vermittlung von Sportwetten
- OVG Hamburg, 09.03.2007 - 1 Bs 378/06
Vermittlungen von privaten Sportwetten bleiben weiter vorläufig verboten
- VG Gießen, 07.05.2007 - 10 E 13/07
Untersagung der Vermittlung von Sportwetten an einen über eine österreichische …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 13.12.2002 - 4 B 2124/02
ODDSET-Wetten dürfen in NRW weiterhin nur von Lotto vermittelt werden
- OLG Köln, 14.09.2007 - 6 U 5/06
Unterlassung der Durchführung von Sportwetten wegen Wettbewerbswidrigkeit; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 14.12.2006 - 13 B 2594/06
Streit um die Rechtmäßigkeit einer Allgemeinverfügung zur Untersagung der Werbung …
- LG Berlin, 14.08.2007 - 16 O 1002/05
Kein wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch gegen private …
- BVerfG, 27.04.2005 - 1 BvR 223/05
Einstweiliger Rechtsschutz gegen eine Untersagungungsverfügung betreffend den …
- OLG Köln, 09.12.2005 - 6 U 91/05
Sportwetten dürfen in NRW nur mit behördlicher Erlaubnis betrieben werden
- BVerfG, 27.09.2005 - 1 BvR 789/05
Sofortige Vollziehbarkeit der Untersagung der Vermittlung von Sportwetten wegen …
- OLG Köln, 21.04.2006 - 6 U 145/05
Sportwetten ohne inländische Genehmigung; zur Rechtslage nach der Entscheidung …
- BGH, 18.04.1952 - 1 StR 739/51
Voraussetzungen für das Vorliegen eines verbotenen Glücksspiels - Maßgeblichkeit …
- BGH, 11.01.1989 - 2 StR 461/88
Anforderungen an die unerlaubte Veranstaltung eines Glücksspiels - Rechtliche …
- BVerfG, 27.09.2005 - 1 BvR 757/05
Sofortige Vollziehbarkeit der Untersagung der Vermittlung von Sportwetten wegen …
- BGH, 01.02.1967 - Ib ZR 3/65
Grabsteinaufträge I
- BGH, 07.12.1979 - 2 StR 315/79
Verkauf von Doppeloptionen auf Warenterminkontrakte - Vorspiegelung des Erwerbs …
- BGH, 02.07.1971 - I ZR 43/70
Kopplung im Kaffeehandel
- BGH, 26.11.1976 - I ZR 86/75
Schutzfilme und Tauchmassen, die dazu dienen, Fleisch und Fleischwaren länger …
- OLG Köln, 28.04.2006 - 6 U 187/05
Glückspielverbot aufgrund von § 284 Strafgesetzbuch (StGB) im Falle des …
- KG, 16.02.1999 - 5 U 9177/97
Anspruch auf Unterlassung der Zugabe zu einer Ware oder Leistung im …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 30.06.2010 - 13 B 645/10
Hinreichend bestimmte Ordnungsverfügung bei einer durch den Verwaltungsakt …
Rn. 45 Den zur Eigenschaft der Antragstellerin als Veranstalterin und Vermittlerin getroffenen Feststellungen steht auch nicht - soweit eingetreten - die Rechtskraftwirkung des Urteils des Oberlandesgerichts Köln vom 14. September 2007 - 6 U 200/06 - entgegen. - VG Düsseldorf, 20.05.2010 - 27 L 28/10
Glücksspiel Veranstalter Konzern beherrschend
Rn. 72 Der Umstand, dass das Oberlandesgericht Köln mit soweit ersichtlich in diesem Punkt rechtskräftigem Urteil vom 14. September 2007 (Az.: 6 U 200/06) die wettbewerbsrechtliche Klage der Westdeutschen Lotterie GmbH & Co. oHG gegen die Antragstellerin und ihren damaligen Vorstand abgewiesen und zur Begründung unter anderem ausgeführt hat, dass nicht festgestellt werden könne, dass die betreffenden Beklagten selbst Sportwetten anbieten oder bewerben würden oder an dem streitgegenständlichen Wettangebot beteiligt seien, und auch nicht feststehe, dass sie sonst in irgendeiner Weise willentlich und adäquat kausal zu den beanstandeten Sportwetten beitrügen, führt zu keiner anderen Betrachtung. - VG Karlsruhe, 03.04.2012 - 3 K 1991/10 Soweit die Klägerin auf das in der Verwaltungsakte nur auszugsweise vorhandene Urteil des OLG Köln vom 01.06.2007 (6 U 200/06) Bezug nimmt, vermag dies nicht zum Erfolg der Klage zu führen.
- VG Ansbach, 12.08.2010 - AN 4 S 10.01552
Untersagung von öffentlichem Glücksspiel im Internet im Freistaat Bayern …
Dem steht auch nicht die Rechtskraftwirkung des Urteils des Oberlandesgerichts Köln vom 14. September 2007 (Az. 6 U 200/06) entgegen.
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".