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Weitere Entscheidungen unten: OLG Rostock, 22.12.2004 | OLG Dresden, 26.04.2007

Rechtsprechung
   OLG Dresden, 21.03.2007 - 6 U 219/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,12768
OLG Dresden, 21.03.2007 - 6 U 219/03 (https://dejure.org/2007,12768)
OLG Dresden, Entscheidung vom 21.03.2007 - 6 U 219/03 (https://dejure.org/2007,12768)
OLG Dresden, Entscheidung vom 21. März 2007 - 6 U 219/03 (https://dejure.org/2007,12768)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Straßenbaumängel: Erneuerung des gesamten Straßenbelags!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • schluender.info (Kurzinformation)

    Vorteilsanrechnung bei Nachbesserung im Straßenbau

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anforderungen an die Geltendmachung der Unverhältnismäßigkeit der Mängelbeseitigung

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Mängelbeseitigung im Straßenbau: Keine Unverhältnismäßigkeit, aber Vorteilsanrechnung! (IBR 2008, 147)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2008, 140
  • BauR 2008, 693
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 17.05.1984 - VII ZR 169/82

    Begriff des Fehlers beim Werkvertrag; Vorteilsausgleich bei verzögerter …

    Auszug aus OLG Dresden, 21.03.2007 - 6 U 219/03
    Zu berücksichtigen sind allerdings nur solche Vorteile, deren Anrechnung dem jeweiligen Zweck des Ersatzes entspricht und daher den Schädiger nicht unbillig entlasten sollen (vgl. BGH vom 17.05.1984, VII ZR 169/82 in BGHZ 91, 206, BauR 1984, 510;… Wirth in: Ingenstau/Korbion, VOB, 15. Aufl., § 13 VOB/B Rn. 348 ff. m.w.N.).

    Die Auffassung der Beklagtenseite, wonach dieser Vorteil allein durch die Verzögerung der Mängelbeseitigung hervorgerufen wird und die Beklagte dadurch keine Besserstellung erfahren dürfte, trifft auf den Bereich von 47, 7 %, innerhalb dessen die Warnwerte überschritten sind, zu; sie geht jedoch insofern fehl, als sich die Mängel in dem Bereich der Straße, der nicht die Warnwerte erreicht (43,7 %) bislang nicht ausgewirkt haben und die Beklagte insoweit auch keine Gebrauchsnachteile treffen (vgl. die Argumentation BGHZ 91, 206).

  • BGH, 13.09.2001 - VII ZR 392/00

    Ersatzfähigkeit von Gutachter- und Mängelbeseitigungskosten

    Auszug aus OLG Dresden, 21.03.2007 - 6 U 219/03
    Eine Anrechnung ist allerdings dann nicht möglich, wenn die Vorteile auf eine verzögerte Mängelbeseitigung des Auftragnehmers zurückzuführen sind, soweit dies dem Gesetzeszweck der Gewährleistung im Werkvertragsrecht widerspricht; etwas anderes kann ausnahmsweise gelten, wenn sich die Mängel erst verhältnismäßig spät ausgewirkt haben und der Auftraggeber bis dahin keine Gebrauchsnachteile hinnehmen musste (vgl. BGH vom 13.09.2001, VII ZR 392/00, BauR 02, 86;… Riedel a.a.O. B, § 13 Rn. 135e).
  • BGH, 20.02.1986 - VII ZR 318/84

    Gewährleistungsausschluß beim Erwerb neuer Eigentumswohnungen und Häuser; …

    Auszug aus OLG Dresden, 21.03.2007 - 6 U 219/03
    Seine Zulässigkeit ist geklärt (vgl. BGH vom 20.02.1986, VII ZR 318/84, BauR 86, 345).
  • OLG Hamm, 03.12.1997 - 12 U 125/97

    Keine VOB-Einbeziehung bei entsprechender Vorstellung der Parteien

    Auszug aus OLG Dresden, 21.03.2007 - 6 U 219/03
    Der Vorschussanspruch besteht nach Treu und Glauben von vornherein nur insoweit, als nicht restlicher Werklohn im Hinblick auf vorhandene Mängel zurückbehalten wurde, der zur Mängelbeseitigung verwendet werden kann (…vgl. Wirth, a.a.O., VOB/B, § 13 Nr. 5 Rn. 198; OLG Hamm, NJW-RR 1998, 885).
  • OLG Saarbrücken, 04.03.2015 - 1 U 84/13

    Verjährung von Schadensersatzansprüchen des Bauherrn wegen arglistigen …

    b) Zwar sind auch auf den Kostenvorschussanspruch die Grundsätze der Vorteilsausgleichung unter dem Aspekt eines Abzuges "Neu für Alt" anwendbar (…Werner/Pastor, a.a.O., Rz. 2947; OLG Dresden BauR 2008, 693 ; OLG Düsseldorf BauR 2002, 802 ), im Streitfall führen diese allerdings nicht zu einer Reduzierung des ermittelten Kostenaufwandes.
  • OLG München, 27.02.2018 - 9 U 3595/16

    Hälfte des Straßenbelags erreicht Warnwert vorzeitig: Gesamter Belag ist …

    Auch das OLG Dresden äußerte sich in seiner von der Beklagten und deren Streithelferin zitierten Entscheidung vom 21.03.2007 (Az.: 6 U 219/03, Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen durch Beschluss des BGH vom 25.10.2007, Az.: VII ZR 69/07) zur Unverhältnismäßigkeit im Zusammenhang mit dem Warnwert:.

    Nach all dem steht fest, dass der vorliegende Sachverhalt von dem der Entscheidung des OLG Dresden vom 21.03.2007 (Az.: 6 U 219/03) zugrunde liegenden Sachverhalt abweicht und hier, anders als dort, ein Vorteilsausgleich wegen der infolge der späten Ersatzvornahme längeren Nutzungsdauer der funktionsbeeinträchtigten Fahrbahnen nicht geboten ist.

  • OLG Celle, 02.12.2015 - 7 U 75/15

    Voraussetzungen der Mängelhaftung des Werkunternehmers; Rechtsfolgen eines …

    Dabei muss sich der Auftragnehmer auch auf einen Vorschussanspruch einen Vorteilausgleich anrechnen lassen (vgl. OLG Dresden, BauR 2008, 693).
  • OLG Celle, 10.06.2021 - 8 U 11/20

    Vergütungs- und Gewährleistungsansprüche aus Bauvorhaben; Aufrechnung gegen eine …

    Ausnahmsweise können eine mit der Nachbesserung erzielte längere Lebensdauer sowie ersparter Instandhaltungsaufwand nach Treu und Glauben allerdings dann anspruchsmindernd zu berücksichtigen sein, wenn sich die Mängel erst verhältnismäßig spät ausgewirkt haben und der Auftraggeber bis dahin keine Gebrauchsnachteile hinnehmen musste ( BGH…, Urteil vom 27. September 2018 - VII ZR 45/17 - Rn. 86;… Urteil vom 13. September 2001 - VII ZR 392/00 -, Rn. 22, juris;… Urteil vom 17. Mai 1984, a. a. O., Rn. 39; OLG Dresden, Urteil vom 21. März 2007 - 6 U 219/03 -, Rn. 17 ff., juris).
  • LG Hamburg, 11.03.2010 - 328 O 179/09

    Bauträgervertrag: Formularmäßige Beauftragung des Verwalters der …

    Etwas anderes kann ausnahmsweise gelten, wenn sich die Mängel erst verhältnismäßig spät ausgewirkt haben und der Auftraggeber bis dahin keine Gebrauchsnachteile hinnehmen musste (vgl. BGH…, Urteil vom 13.09.2001, VII ZR 392/00, juris Rdnr. 22; OLG Dresden, Urteil vom 21.03.2007, 6 U 219/03, juris Rdnr. 18).
  • OLG Düsseldorf, 11.10.2022 - 23 U 161/21

    Gewährleistungsansprüche aus einem Generalunternehmervertrag für die Errichtung …

    Nach der von ihr selbst zitierten Rechtsprechung (BGH, Urteil v. 13.09.2001 - VII ZR 392/00, NJW 2002, 141, 142; OLG Dresden, Urteil v. 21.03.2007 - 6 U 219/03, BauR 2008, 693 f.;… vgl. auch aus jüngerer Zeit: BGH, Urteil v. 27.09.2018 - VII ZR 45/17, NJW 2019, 421, 427 Rz. 86 m.w.Nw.) ist eine Anrechnung dann zu erwägen, wenn sich der Mangel erst relativ spät ausgewirkt und bis dahin keine Gebrauchsnachteile für den Auftraggeber zur Folge gehabt hat.
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Rechtsprechung
   OLG Rostock, 22.12.2004 - 6 U 219/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,20401
OLG Rostock, 22.12.2004 - 6 U 219/03 (https://dejure.org/2004,20401)
OLG Rostock, Entscheidung vom 22.12.2004 - 6 U 219/03 (https://dejure.org/2004,20401)
OLG Rostock, Entscheidung vom 22. Dezember 2004 - 6 U 219/03 (https://dejure.org/2004,20401)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    BGB § 286; ; BGB § 286 Abs. 2 Nr. 3; ; BGB § 288 Abs. 1; ; VVG § 1 Abs. 1 S. 2; ; VVG § 166; ; VVG § 180

  • versicherungsrechtsiegen.de

    Unfallversicherung: alkoholbedingte Bewusstseinsstörung als Ausschlussgrund

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen der Annahme einer die Unfallzusatzversicherungsgesellschaft von ihrer Leistungspflicht befreienden Bewusstseinsstörung als Todesursache des Versicherten; Vorliegen einer Bewusstseinsstörung im Sinne des § 3 Abs. 2 Buchst. d Allgemeine Bedingungen für die ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 10.10.1990 - IV ZR 231/89

    Ausschluß des Versicherungsschutzes - Alkoholbedingte Bewußtseinsstörung - …

    Auszug aus OLG Rostock, 22.12.2004 - 6 U 219/03
    Eine Bewusstseinsstörung ist gegeben, wenn erhebliche Störungen der Aufnahme- und Reaktionsfähigkeit vorliegen, die den Versicherten außer Stande setzen, den Sicherheitsanforderungen seiner Umwelt zu genügen (BGH NJW-RR 1991, 147 f.; OLG Düsseldorf in OLGR Düsseldorf 1992, 102 f.).

    Erst bei der weiteren Frage, ob die Bewusstseinsstörung ursächlich für den Unfall geworden ist, können die Regeln über den Beweis des ersten Anscheins angewandt werden (BGH NJW-RR 1991, 147 f.).

  • BGH, 10.02.1982 - IVa ZR 194/80

    Berücksichtigung von Trunkenheit bei Unfällen außerhalb der Teilnahme am …

    Auszug aus OLG Rostock, 22.12.2004 - 6 U 219/03
    Maßgebend ist vielmehr eine fallbezogene Betrachtungsweise unter Berücksichtigung der Gesamtumstände (BGH VersR 1982, 463, 464).
  • BGH, 24.10.1955 - II ZR 345/53

    Unfallversicherung. Trunkenheit am Steuer

    Auszug aus OLG Rostock, 22.12.2004 - 6 U 219/03
    Der Versicherer will nämlich Deckung nur für solche Unfälle gewähren, die jedermann bei normaler körperlicher und geistiger Verfassung zustoßen können, nicht aber für Gefahren, die durch eine krankhafte Beeinträchtigung der Abwehrfunktionen beim Versicherten selbst überhaupt erst herbeigeführt werden oder sich auswirken können (BGHZ 18, 311, 313 = VersR 55, 732).
  • RG, 10.05.1940 - VII 230/39

    Zum Begriff der "Bewußtseinsstörung" im Sinne des § 3 d der Allgemeinen …

    Auszug aus OLG Rostock, 22.12.2004 - 6 U 219/03
    Sie setzt kein völliges Versagen der Sinnestätigkeit voraus (RGZ 164, 49, 51).
  • OLG Karlsruhe, 11.01.2016 - 9 U 98/14

    Leistungsausschlüsse in der Unfallversicherung: Vorsätzliche Straftat; …

    (Vgl. z.B. OLG Koblenz, RuS 1992, 179; OLG Koblenz, RuS 2000, 304; KG Berlin, NJW-RR 2003, 976; OLG Rostock, Urteil vom 22.11.2004 - 6 U 219/03 -, zitiert nach juris, OLG Celle, VersR 2009, 1215;… Knappmann in Prölss/Martin, VVG, 29. Auflage 2015, Ziff. 5 AUB 2010, RdNr. 11.).

    (Vgl. zu ähnlichen Fällen OLG Koblenz, RuS 1992, 179; OLG Rostock, Urteil vom 22.12.2004 - 6 U 219/03 -, zitiert nach juris; ebenso bei gleichartigen Versicherungsbedingungen in Österreich OGH Wien, VersR 1996, 739.).

  • OLG Saarbrücken, 24.03.2010 - 5 U 144/09

    Private Unfallversicherung: Nachweis der Unfallursächlichkeit im Falle einer …

    Rn. 41 Für das Vorliegen eines solchen leistungsausschließenden Sachverhalts ist die Beklagte voll beweispflichtig, ohne dass ihr die Erleichterung eines Anscheinsbeweises zugutekäme (…vgl. BGH, Urt. v. 10.10.1990 - IV ZR 231/89 - VersR 1990, 1343, wonach der Anscheinsbeweis erst bei der Frage der Kausalität der Bewusstseinsstörung für den Unfall eine Rolle spielt; OLG Rostock, ZfSch 2006, 222).
  • OLG Dresden, 20.12.2021 - 4 U 2144/21

    Leistungspflicht aus einer Unfallversicherung Verlust von Leistungsaussprüchen …

    Die Beweislast für die hinreichende Alkoholisierung und damit die Bewusstseinsstörung liegt beim Versicherer (…Grimm, Unfallversicherung, 5. Aufl. 2013, Nr. 5 AUB 2010, Rdn. 13; OLG Rostock, zfs 2006, 222).
  • OLG Saarbrücken, 30.07.2014 - 5 U 1/14

    Versicherer muss für Schäden bei (alkoholisierten) "Auto-Tauziehen" aufkommen

    Bewusstseinsstörung liegt beim Versicherer (…Grimm, Unfallversicherung, 5. Aufl. 2013, Nr. 5 AUB 2010, Rdn. 13; OLG Rostock, zfs 2006, 222).
  • LG Düsseldorf, 13.09.2006 - 23 S 137/05

    Anspruch aus einem Unfallversicherungsvertrag bei Verursachung des Unfalls durch …

    Rn. 33 Eine Bewusstseinsstörung ist gegeben, wenn erhebliche StönJngen der Aufnahme-und Reaktionsfähigkeit vorliegen, die den Versicherten außer Stande setzen, den Sicherheitsanforderungen seiner Umwelt zu genügen (BGH, NJW-RR 1991, 147 f.; OLG Düsseldorf, OLGR Düsseldorf 1992, 102 f.; OLG Rostock, Urteil vom 22.12.2004, ZfSch 2006, 222, Rn. 18).
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Rechtsprechung
   OLG Dresden, 26.04.2007 - 6 U 219/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,75284
OLG Dresden, 26.04.2007 - 6 U 219/03 (https://dejure.org/2007,75284)
OLG Dresden, Entscheidung vom 26.04.2007 - 6 U 219/03 (https://dejure.org/2007,75284)
OLG Dresden, Entscheidung vom 26. April 2007 - 6 U 219/03 (https://dejure.org/2007,75284)
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