Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 05.01.2017 - 6 U 24/16 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 3a UWG, § 4 UWG, § 8 UWG, § 47 PBefG
Wettbewerbsverstöße durch Bereithalten eines Taxis außerhalb behördlich zugelassener Halteplätze sowie auf von Dritten angemieteten Flächen - online-und-recht.de
Verstoß gegen § 47 PBefG ist Wettbewerbsverletzung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
UWG § 3a; UWG § 4 ; UWG § 8 ; PBefG § 47
Wettbewerbswidrigkeit des Bereithaltens von Taxen außerhalb behördlich zugelassener Halteplätze - wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Wettbewerbsverstoß durch Bereithalten eines Taxis außerhalb behördlich zugelassener Halteplätze
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Wettbewerbsverstöße durch Bereithalten eines Taxis außerhalb behördlich zugelassener Halteplätze sowie auf von Dritten angemieteten Flächen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Kein Bereithalten von Taxen außerhalb behördlich zugelassener Halteplätze
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Verstoß gegen § 47 PBefG ist Wettbewerbsverletzung
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- GRUR-RR 2017, 195
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (14)
- OLG Frankfurt, 06.03.2014 - 6 U 246/13
Unlautere Behinderung durch unberechtigte Nutzung von Taxihalteplätzen auf …
Auszug aus OLG Frankfurt, 05.01.2017 - 6 U 24/16
Es genügt für die Nutzung der Plätze also nicht, dass der Unternehmer einen Gestattungsvertrag abgeschlossen hat (Senat, Urt. v. 6.3.2014 - 6 U 246/13, Rn. 15 - juris).Für eine Widmung zum öffentlichen Verkehr reicht es auch nicht aus, dass der private Eigentümer sie dem allgemeinen Verkehr zur Verfügung stellt (vgl. Senat, Urt. v. 6.3.2014 - 6 U 246/13, Rn. 17 - juris).
In diesem Fall erstreckt sich die Klagebefugnis nach § 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG auch auf die Verfolgung solcher Wettbewerbsverstöße (vgl. auch hierzu bereits Senat, Urt. v. 6.3.2014 - 6 U 246/13, Rn. 23 - juris;… Köhler/Bornkamm, a.a.O., § 8 UWG Rn. 3.51).
- OLG Frankfurt, 04.02.2016 - 6 U 150/15
Erstattungsfähigkeit der Anwaltskosten bei Abmahnung durch einen Fachverband
Auszug aus OLG Frankfurt, 05.01.2017 - 6 U 24/16
Ein Bereithalten außerhalb gekennzeichneter Taxistände ist nicht erlaubt (…OLG Hamburg, Beschl. v. 10.6.2010, 3 Ss 39/10, Rn. 14 - juris; Senat, GRUR 2016, 625).Insoweit kann auf die Gründe der Entscheidung des Senats vom 4.2.2016 (GRUR 2016, 625 = WRP 2016, 746) Bezug genommen werden, die den Parteien bekannt ist.
- BVerfG, 14.11.1989 - 1 BvL 14/85
Rückkehrgebot für Mietwagen
Auszug aus OLG Frankfurt, 05.01.2017 - 6 U 24/16
Das Bereithalten ist nur an behördlich zugelassenen Stellen möglich, um das wilde Bereitstellen von Taxen zu verhindern (BVerfG NJW 1990, 1349, 1351 [BVerfG 14.11.1989 - 1 BvR 1276/84] ).Ihr Zweck besteht darin, einen ordnungsgemäßen Verkehrsablauf zu sichern und die Chancengleichheit aller Unternehmer zu gewährleisten (BVerfG NJW 1990, 1349, 1351 [BVerfG 14.11.1989 - 1 BvR 1276/84] ).
- BGH, 06.10.2011 - I ZR 42/10
Falsche Suchrubrik
Auszug aus OLG Frankfurt, 05.01.2017 - 6 U 24/16
Die sachfremden Erwägungen müssen allerdings nicht das alleinige Motiv des Gläubigers sein; ausreichend ist, dass die sachfremden Ziele überwiegen (BGH GRUR 2012, 286 Rn. 13 [BGH 06.10.2011 - I ZR 42/10] - Falsche Suchrubrik).c) Eine missbräuchliche Rechtsverfolgung kann auch anzunehmen sein, wenn sich die Abmahntätigkeit verselbständigt, das heißt in keinem vernünftigen Verhältnis zur gewerblichen Tätigkeit des Abmahnenden steht und bei objektiver Betrachtung an der Verfolgung der Wettbewerbsverstöße kein nennenswertes wirtschaftliches Interesse bestehen kann (vgl. Senat, GRUR-RR 2016, 358; BGH GRUR 2012, 286 Rn. 13 [BGH 06.10.2011 - I ZR 42/10] - Falsche Suchrubrik;… Köhler/Feddersen in Köhler/Bornkamm, 34. Aufl., § 8 Rn. 4.12a).
- BGH, 21.01.1969 - VI ZR 200/67
Zulässige Sperrung eines Taxihalteplatzes auf Privatgelände durch Taxivereinigung …
Auszug aus OLG Frankfurt, 05.01.2017 - 6 U 24/16
Das Verkehrszeichen hat keine konstitutive Wirkung dergestalt, dass es Taxifahrern ein Recht zur Aufstellung gewährt (BGH NJW 1969, 791 [BGH 21.01.1969 - VI ZR 200/67] ).Das setzt aber voraus, dass der Eigentümer sie in unwiderruflicher Weise dem öffentlichen Verkehr zur Verfügung stellt und die Straßenaufsichtsbehörde auf schriftlichen Antrag des Eigentümers den Platz dem öffentlichen Verkehr widmet (vgl. BGH NJW 1969, 791 [BGH 21.01.1969 - VI ZR 200/67] ).
- OLG Hamburg, 10.06.2010 - 3 Ss 39/10
Zum unerlaubten Bereithalten ener Taxe durch Warten auf Funkaufträge außerhalb …
Auszug aus OLG Frankfurt, 05.01.2017 - 6 U 24/16
Ein Bereithalten außerhalb gekennzeichneter Taxistände ist nicht erlaubt (OLG Hamburg, Beschl. v. 10.6.2010, 3 Ss 39/10, Rn. 14 - juris; Senat, GRUR 2016, 625).Die Behörde kann auch solche Flächen für die Errichtung von Taxenständen zulassen, die ein privater Eigentümer zur Verfügung stellt (OLG Hamburg, Beschl. v. 10.6.2010, 3 Ss 39/10, Rn. 12-14 - juris).
- BGH, 06.04.2017 - I ZR 33/16
Anwaltsabmahnung II - Wettbewerbsverstoß: Bereithaltung von Taxen für …
Auszug aus OLG Frankfurt, 05.01.2017 - 6 U 24/16
Die Frage, ob der Kläger als Fachverband in der Lage sein muss, Wettbewerbsverstöße der vorliegenden Art ohne anwaltliche Hilfe zu verfolgen, ist Gegenstand des vom Senat zugelassenen Revisionsverfahrens I ZR 33/16. - BGH, 07.10.2009 - I ZR 150/07
Rufumleitung
Auszug aus OLG Frankfurt, 05.01.2017 - 6 U 24/16
Zwar wird ein unlauteres Abfangen von Kunden jedenfalls dann angenommen, wenn sich der Abfangende zwischen den Mitbewerber und dessen Kunden stellt, um diesen zu einer Änderung eines bereits gefassten Entschlusses zu drängen, dessen Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen (BGH GRUR 2010, 346 Rn. 15 [BGH 07.10.2009 - I ZR 150/07] - Rufumleitung). - OLG Frankfurt, 03.11.2011 - 6 W 65/10
Indizielle Bedeutung von Streitwertangaben
Auszug aus OLG Frankfurt, 05.01.2017 - 6 U 24/16
Nach der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats kommt der Streitwertangabe des Klägers zu Beginn des Verfahrens indizielle Bedeutung für das tatsächlich verfolgte Interesse zu, da zu diesem Zeitpunkt die Erfolgsaussichten der Klage nicht sicher beurteilt werden können (vgl. Beschl. v. 3.11.2011 - 6 W 65/10, juris). - BGH, 15.12.2011 - I ZR 174/10
Bauheizgerät
Auszug aus OLG Frankfurt, 05.01.2017 - 6 U 24/16
a) Von einem Missbrauch im Sinne des § 8 Abs. 4 UWGist auszugehen, wenn mit dem Unterlassungsbegehren sachfremde, für sich gesehen nicht schutzwürdige Interessen und Ziele verfolgt werden und diese als die eigentliche Triebfeder und das beherrschende Motiv der Verfahrenseinleitung erscheinen (BGH GRUR 2012, 730Rn. 14 [BGH 15.12.2011 - I ZR 174/10] , Rn. 15- Bauheizgerät). - BGH, 30.04.2015 - I ZR 196/13
Rückkehrpflicht V - Wettbewerbsverstoß bei der Personenbeförderung durch …
- BGH, 24.11.2011 - I ZR 154/10
Mietwagenwerbung
- OLG Frankfurt, 24.05.2016 - 6 U 101/14
Rechtsmissbräuchliche Geltendmachung wettbewerbsrechtlicher Ansprüche
- OLG Hamburg, 17.02.2014 - 2 Rb 14/14
Ordnungswidrigkeit: Aufstellen einer Taxe neben einem voll besetzten Taxenstand
- OLG Hamburg, 15.06.2023 - 3 MK 1/21
Erfolgreiche Musterfeststellungsklage wegen Inkassokosten
So hat das OLG Frankfurt ausgeführt, dass der Vorwurf des Gebührenerzielungsinteresses ein kollusives Zusammenwirken zwischen Partei und Anwalt in der Weise voraussetze, dass der Anwalt zum Zwecke der Erzeugung eigener Gebührenansprüche seinen Mandanten vollständig oder zum größten Teil von den mit der Führung der Prozesse verbundenen Kostenrisiken freistellt, das heißt die Partei nur als "Strohmann" ihres Anwalts fungiere (OLG Frankfurt, GRUR-RR 2016, 274 - Drohkulisse, m. w. N.; GRUR-RR 2017, 195 Rn. 13). - LG Darmstadt, 05.07.2019 - 20 O 2/19 Der Kläger ist zudem auch aktivlegitimiert und prozessführungsbefugt, da es sich um einen rechtsfähigen Verband zur Förderung gewerblicher oder selbständiger beruflicher Interessen im Sinne des § 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG handelt (BGH, Urteil vom 09.12.1993 - I ZR 276/91 = GRUR 1994, 304 f.; BGH, Urteil vom 05.10.1989 I ZR 56/89 =GRUR 1990, 282, 284; OLG Frankfurt a. M., Urteil vom 05.01.2017 - 6 U 24/16 = GRUR-RR 2017, 195 Rn. 16).
Bei dem Verhalten des Beklagten, das dem Klageantrag zu 1) zugrunde liegt, handelt es sich um eine gezielte Behinderung von Mitbewerbern im Sinne des § 4 Nr. 4 UWG (Vgl. OLG Frankfurt a. M., Urt. v. 5.1.2017 - 6 U 24/16 = GRUR-RR 2017, 195 Rn. 20;… OLG Frankfurt a. M., Urt. v. 4.2.2016 - 6 U 150/15 = GRUR 2016, 625 Rn. 15; OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 06.03.2014 - 6 U 246/13 = BeckRS 2014, 8610; LG Frankfurt a. M., Urteil vom 11.05.2017 - 2-24 S 222/16 = BeckRS 2017, 126368).
Dieser Umstand macht die Halteplätze nicht zum öffentlichen Raum ( OLG Frankfurt a. M., Urt. v. 05.01.2017 - 6 U 24/16 = GRUR-RR 2017, 195 Rn. 24).
Der Beklagte hat, indem er innerhalb dieser Flächen sein Taxi auch außerhalb der behördlich gekennzeichneten Taxihaltestellen aufgestellt und bereitgehalten hat, gegen § 47 Abs. 1 PBefG verstoßen, der eine Marktverhaltensregel im Sinne des § 3a UWG darstellt ( OLG Frankfurt a. M., Urt. v. 05.01.2017 - 6 U 24/16 = GRUR-RR 2017, 195 Rn. 18).
- OLG Frankfurt, 22.10.2020 - 6 U 131/19
Gezielte Behinderung durch Aufstellen eines Taxis auf einem Taxihalteplatz, …
aa) Eine gezielte Behinderung nach § 4 Nr. 4 UWG unter dem Gesichtspunkt des unlauteren Abfangens von Kunden liegt vor, wenn ein Unternehmer von oder für Mitbewerber geschaffene Einrichtungen für eigene Zwecke ausnutzt, ohne das dafür vorgesehene Entgelt zu entrichten (OLG Frankfurt am Main, GRUR-RR 2017, 195 Rn 27 m.w.N.; BGH GRUR 2014, 393 Rn 33 - wetteronline.de).Die in Rede stehenden Halteplätze auf privatem Grund stellen keine öffentliche Einrichtung in diesem Sinne dar (vgl. OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 5.1.2017 - 6 U 24/16 = WRP 2017, 473; Urteil vom 6.3.2014 - 6 U 246/13 , Rn 17 - juris).
- OLG Frankfurt, 22.10.2020 - 6 U 203/19
Kein Nutzungsrecht an Taxiständen im tatsächlich-öffentlichen Straßenraum …
aa) Eine gezielte Behinderung nach § 4 Nr. 4 UWG unter dem Gesichtspunkt des unlauteren Abfangens von Kunden liegt vor, wenn ein Unternehmer von oder für Mitbewerber geschaffene Einrichtungen für eigene Zwecke ausnutzt, ohne das dafür vorgesehene Entgelt zu entrichten (OLG Frankfurt am Main, GRUR-RR 2017, 195 Rn 27 m.w.N.; BGH GRUR 2014, 393 Rn 33 - wetteronline.de).Die in Rede stehenden Halteplätze auf privatem Grund stellen keine öffentliche Einrichtung in diesem Sinne dar (vgl. OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 5.1.2017 - 6 U 24/16 = WRP 2017, 473; Urteil vom 6.3.2014 - 6 U 246/13 , Rn 17 - juris).
- OLG Frankfurt, 11.11.2021 - 6 U 120/20
Gezielte Behinderung durch Bereithalten auf Taxihalteplätzen, für die ein …
Eine gezielte Behinderung nach § 4 Nr. 4 UWG unter dem Gesichtspunkt des unlauteren Abfangens von Kunden liegt vor, wenn ein Unternehmer von oder für Mitbewerber geschaffene Einrichtungen für eigene Zwecke ausnutzt, ohne dafür das vorgesehene Entgelt zu entrichten (so schon ausführlich: OLG Frankfurt am Main, GRUR-RR 2017, 195 Rn 27 m.w.N.; OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 22.10.2020 - 6 U 131/19 - TTC-Karte; BGH GRUR 2014, 393 Rn 33 - wetteronline.de).Die in Rede stehenden Halteplätze auf privatem Grund stellen keine öffentliche Einrichtung in diesem Sinne dar (vgl. OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 22.10.2020 - 6 U 131/19 - TTC-Karte; OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 5.1.2017 - 6 U 24/16 = WRP 2017, 473; OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 6.3.2014 - 6 U 246/13).
- LG Frankfurt/Main, 03.09.2021 - 10 O 11/21 Die in Rede stehenden Halteplätze auf privatem Grund stellen keine öffentliche Einrichtung in diesem Sinne dar (vgl. OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 5.1.2017 - 6 U 24/16 = WRP 2017, 473; Urteil vom 6.3.2014 - 6 U 246/13 , Rn 17 - juris).
- OLG Frankfurt, 06.12.2019 - 6 U 196/19
§ 47 Abs. 1 und Abs. 2 PBefG enthält das Verbot, sich außerhalb behördlich …
Dies entspricht auch der - bis auf den Prozessbevollmächtigten des Beklagten - unumstrittenen Auffassung in Literatur (…Heinze/Fehling/Fiedler/Heinze, 2. Aufl. 2014, PBefG § 47 Rn. 1-31) und übrigen Rechtsprechung (Senat, GRUR-RR 2017, 195; Senat, GRUR 2016, 625; LG Frankfurt a. M., WRP 2019, 928 (929), OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 20.5.2010, BeckRS 2010, 49227; OVG Hamburg Urteil vom 5.7.2007, BeckRS 2007, 25157; BVerwG 61, 9; BayObLG, NZV 2002, 413). - OLG Frankfurt, 25.06.2020 - 6 U 57/19
Zum Tatbestand des § 47 Abs. 1 PbefG als Marktverhaltensregel und zum Begriff des …
Sie regelt daher, wo der Unternehmer Fahraufträge entgegennehmen kann (BGH, Urteil vom 18.10.2012 - I ZR 191/11 = GRUR 2013, 486 Rn 21 ff. - Taxibestellung), mithin das Marktverhalten (OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 5.1.2017 - 6 U 24/17 = WRP 2017, 473 Rn 24). - LG Frankfurt/Main, 10.12.2019 - 6 O 38/19 Zwar ergibt sich der Verbotscharakter nicht unmittelbar aus dem Wortlaut, jedoch ohne Weiteres aus dem Sinn und Zweck der Regelung, nämlich einen ordnungsgemäßen Verkehrsablauf zu sichern ( OLG Frankfurt, Urteil vom 05.01.2017, Az. 6 U 24/16 , Rn. 23 m.w.N., zitiert nach juris).
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Rechtsprechung
| KG, 15.07.2016 - 6 U 24/16 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 23 Abs 3 VVG, § 26 Abs 2 S 2 VVG
Anzeigeobliegenheitsverletzung in der Kfz-Kaskoversicherung: Verlust des Fahrzeug-Funkschlüssels durch den Mieter des Fahrzeugs; gesetzliche Vorsatzvermutung - rechtsportal.de
VVG § 23 Abs. 2 ; VVG § 26 Abs. 2 S. 2
Rechtsfolgen der unterbliebenen Anzeige des Verlustes eines Fahrzeug-Funkschlüssels durch den Mieter eines Fahrzeugs - Wolters Kluwer
Rechtsfolgen der unterbliebenen Anzeige des Verlustes eines Fahrzeug-Funkschlüssels durch den Mieter eines Fahrzeugs
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Berlin, 14.01.2016 - 43 O 152/15
- KG, 15.07.2016 - 6 U 24/16
- BGH - IV ZR 208/16 (Verfahren ohne Entscheidung erledigt)
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (3)
- OLG Celle, 23.09.2004 - 8 U 128/03
Inanspruchnahme aus einer Kasko-Versicherung wegen eines behaupteten …
Auszug aus KG, 15.07.2016 - 6 U 24/16
Tritt die Gefahrerhöhung jedoch - wie vorliegend der Schlüsselverlust - ohne Wissen und Wollen des Versicherungsnehmers ein, erlangt dieser aber nachträglich Kenntnis davon, besteht zu seinen Lasten zwar keine Verpflichtung, die erhöhte Gefahr - z.B. durch Auswechslung der Schlösser oder Umcodierung der Schließanlage - aktiv zu beseitigen, weshalb die als solche wertneutrale Weiterbenutzung und -vermietung des Fahrzeugs nach Bekanntwerden des Schlüsselverlustes nicht als Vornahme einer Gefahrerhöhung im Sinne des § 23 Abs. 1 VVG angesehen werden kann (vgl. OLG Celle VersR 2005, 640 - 643, zitiert nach juris, dort Rdz. 54 m.w.N.;… vgl. auch BGH VersR 1996, 703 - 704, zitiert nach juris, dort Rdz. 13). - BGH, 21.02.1996 - IV ZR 351/94
Beweiswürdigung im Rahmen der Inanspruchnahme des Fahrzeugversicherers wegen …
Auszug aus KG, 15.07.2016 - 6 U 24/16
Tritt die Gefahrerhöhung jedoch - wie vorliegend der Schlüsselverlust - ohne Wissen und Wollen des Versicherungsnehmers ein, erlangt dieser aber nachträglich Kenntnis davon, besteht zu seinen Lasten zwar keine Verpflichtung, die erhöhte Gefahr - z.B. durch Auswechslung der Schlösser oder Umcodierung der Schließanlage - aktiv zu beseitigen, weshalb die als solche wertneutrale Weiterbenutzung und -vermietung des Fahrzeugs nach Bekanntwerden des Schlüsselverlustes nicht als Vornahme einer Gefahrerhöhung im Sinne des § 23 Abs. 1 VVG angesehen werden kann (…vgl. OLG Celle VersR 2005, 640 - 643, zitiert nach juris, dort Rdz. 54 m.w.N.; vgl. auch BGH VersR 1996, 703 - 704, zitiert nach juris, dort Rdz. 13). - OLG Köln, 06.04.2004 - 9 U 52/03
Anspruch aus gepfändetem und überwiesenem Recht eines Versicherungsnehmers; Frage …
Auszug aus KG, 15.07.2016 - 6 U 24/16
im Rahmen der Haftpflichtversicherung angenommen wurde mit der Begründung, es könne davon ausgegangen werden, dass kein Versicherungsnehmer seinen Versicherungsschutz dadurch aufs Spiel setze, dass er die Anzeige willentlich unterlasse (vgl. OLG Köln VersR 2004, 1547 - 1549, zitiert nach juris, dort Rdz. 20 m.w.N.), kann dies schon wegen der unterschiedlichen Rechtsfolgen nicht auf die Anzeigepflicht nach festgestellter Gefahrerhöhung übertragen werden.
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