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Weitere Entscheidung unten: OLG Köln, 11.09.2020

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 19.03.2020 - 6 U 240/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,11366
OLG Frankfurt, 19.03.2020 - 6 U 240/19 (https://dejure.org/2020,11366)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 19.03.2020 - 6 U 240/19 (https://dejure.org/2020,11366)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 19. März 2020 - 6 U 240/19 (https://dejure.org/2020,11366)
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Volltextveröffentlichungen (8)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • lhr-law.de (Kurzinformation)

    Google AdWords: Haftung des Werbenden für rechtsverletzende Anzeige erst ab Kenntnis

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Verknüpft Suchmaschinenbetreiber ohne Wissen des AdWords-Kunden Anzeige mit fremder Marke als Keyword kommt nur eine Störerhaftung in Betracht

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Haftung für Adwords-Anzeigen bei fehlender Kenntnis von der Verknüpfung

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Keine Haftung für AdWords-Anzeige bei fehlender Kenntnis

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)

    Zur Beauftragung von Google für Adwords: Haftung für rechtsverletzende Anzeige erst ab Kenntnis

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2020, 490
  • MMR 2021, 352
  • MIR 2020, Dok. 046
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (20)

  • BGH, 12.05.2010 - I ZR 121/08

    Sommer unseres Lebens

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.03.2020 - 6 U 240/19
    Täter- und Störerhaftung stellen auch zwei Streitgegenstände dar (BGH GRUR 2010, 633, Rnr. 35, 37 - Sommer unseres Lebens).

    Ob und inwieweit dem Störer als in Anspruch Genommenem eine Prüfung zuzumuten ist, richtet sich nach den jeweiligen Umständen des Einzelfalls unter Berücksichtigung seiner Funktion und Aufgabenstellung sowie mit Blick auf die Eigenverantwortung desjenigen, der die rechtswidrige Beeinträchtigung selbst unmittelbar vorgenommen hat (BGH GRUR 2001, 1038 - ambiente.de; BGH GRUR 2010, 633 - Sommer unseres Lebens).

  • BGH, 13.12.2012 - I ZR 217/10

    MOST-Pralinen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.03.2020 - 6 U 240/19
    a) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Markenrecht - die für Unternehmenskennzeichenrecht ebenso anwendbar ist, da der Schutz des Unternehmenskennzeichenrecht nach § 15 II MarkenG eine kennzeichenmäßige Verwendung voraussetzt, worunter auch der markenmäßige Gebrauch fäll (BGH GRUR 2009, 685 - ahd.de) - liegt vor dem Hintergrund der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs in aller Regel keine Beeinträchtigung der herkunftshinweisenden Funktion vor, wenn die Werbeanzeige in einem von der Trefferliste eindeutig getrennten und entsprechend gekennzeichneten Werbeblock erscheint und selbst weder die Marke noch sonst einen Hinweis auf den Markeninhaber oder die unter der Marke angebotenen Produkte enthält (…vgl. BGH GRUR 2014, 182, Rnr. 20 ff - Fleurop; BGH, GRUR 2013, 290 Rnr. 26 - MOST-Pralinen, m. w. Nachw.).

    Zusammenfassend ist darauf hinzuweisen, dass es sich bei den beiden Anzeigen um typische Fälle einer zulässigen Adword-Werbung handelt, die in der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (…EuGH, GRUR 2010, 445., Rnr. 83 f. - Google France und Google;… EuGH, MMR 2010, 313, Rnr. 35 - BergSpechte;… EuGH, GRUR 2010, 841, Rnr. 34 - Portakabin) und des Bundesgerichtshofs (BGH GRUR 2013, 290 Rnr. 28 - MOST-Pralinen;… BGH, GRUR 2018, 924, Rnr. 45 - ORTLIEB I;… BGH GRUR 2019, 165, 172, Rnr. 63 - keine-vorwerk-vertretung) in ständiger Rechtsprechung für rechtmäßig erachtet wurde, da eine marken-/kennzeichenmäßige Verwendung nicht vorliegt.

  • EuGH, 22.09.2011 - C-323/09

    Interflora und Interflora British Unit - Marken - Werbung im Internet anhand von …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.03.2020 - 6 U 240/19
    Der EuGH hat in der Sache "Interflora" ausgeführt, es könne in Fällen, in denen das Vertriebsnetz des Markeninhabers aus zahlreichen Einzelhändlern zusammengesetzt sei, für den normal informierten und angemessen aufmerksamen Internetnutzer besonders schwer sein, ohne Hinweis des Werbenden zu erkennen, ob dieser zu diesem Vertriebsnetz gehöre oder nicht (EuGH, GRUR 2011, 1124 Rnr. 52 - Interflora/M&S).

    Deshalb habe das nationale Gericht unter Berücksichtigung dieses Umstands und anderer Faktoren, die es als relevant erachte, zu beurteilen, ob ein solcher Internetnutzer, der in seinem Suchbegriff die Marke verwende, auf Grund der in der Werbeanzeige verwendeten Formulierungen erkennen könne, dass der Einzelhändler nicht zum Vertriebsnetz des Markeninhabers gehöre (EuGH, GRUR 2011, 1124 Rnr. 53 - Interflora).

  • BGH, 27.06.2013 - I ZR 53/12

    Markenrechtsverletzung: Beeinträchtigung der Herkunftsfunktion einer Marke durch …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.03.2020 - 6 U 240/19
    a) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Markenrecht - die für Unternehmenskennzeichenrecht ebenso anwendbar ist, da der Schutz des Unternehmenskennzeichenrecht nach § 15 II MarkenG eine kennzeichenmäßige Verwendung voraussetzt, worunter auch der markenmäßige Gebrauch fäll (BGH GRUR 2009, 685 - ahd.de) - liegt vor dem Hintergrund der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs in aller Regel keine Beeinträchtigung der herkunftshinweisenden Funktion vor, wenn die Werbeanzeige in einem von der Trefferliste eindeutig getrennten und entsprechend gekennzeichneten Werbeblock erscheint und selbst weder die Marke noch sonst einen Hinweis auf den Markeninhaber oder die unter der Marke angebotenen Produkte enthält (vgl. BGH GRUR 2014, 182, Rnr. 20 ff - Fleurop;… BGH, GRUR 2013, 290 Rnr. 26 - MOST-Pralinen, m. w. Nachw.).

    Unter diesen besonderen Umständen kann - vor dem Hintergrund der "Fleurop"-Rechtsprechung des BGH (GRUR 2014, 182, Rnr. 33 ff.) - eine Beeinträchtigung der Herkunftsfunktion nur durch einen Hinweis auf das Fehlen einer wirtschaftlichen Verbindung zwischen dem Antragsteller und der Antragsgegnerin ausgeschlossen werden.

  • BGH, 17.05.2001 - I ZR 251/99

    Ambiente.de

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.03.2020 - 6 U 240/19
    Dabei kann als Beitrag auch die Unterstützung oder Ausnutzung der Handlung eines eigenverantwortlich handelnden Dritten genügen, sofern der in Anspruch Genommene die rechtliche Möglichkeit zur Verhinderung dieser Handlung hatte (BGH GRUR 2001, 1038 - ambiente.de; BGH, GRUR 2004, 438, 442 - Feriendomizil I).

    Ob und inwieweit dem Störer als in Anspruch Genommenem eine Prüfung zuzumuten ist, richtet sich nach den jeweiligen Umständen des Einzelfalls unter Berücksichtigung seiner Funktion und Aufgabenstellung sowie mit Blick auf die Eigenverantwortung desjenigen, der die rechtswidrige Beeinträchtigung selbst unmittelbar vorgenommen hat (BGH GRUR 2001, 1038 - ambiente.de; BGH GRUR 2010, 633 - Sommer unseres Lebens).

  • LG Frankfurt/Main, 30.10.2019 - 6 O 255/19
    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.03.2020 - 6 U 240/19
    Die Berufung des Antragstellers gegen das Urteil der 6. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt a.M. vom 30.10.2019, 2-06 O 255/19 wird zurückgewiesen.

    unter Abänderung des Urteils des Landgerichts Frankfurt a.M. vom 30.10.2019, Az. 2-06 O 255/19 es der Antragsgegnerin und Berufungsbeklagten bei Meidung von Ordnungsgeld bis zu ? 250.000.00, ersatzweise Ordnungshaft, oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten für jeden Fall der Zuwiderhandlung zu untersagen, ohne Einverständnis des Antragstellers im geschäftlichen Verkehr in der Bundesrepublik Deutschland in der Werbung für zahnmedizinische Leistungen nach nachfolgende Kennzeichen.

  • BGH, 13.03.2008 - I ZR 151/05

    Metrosex

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.03.2020 - 6 U 240/19
    Durch diesen actus contrarius wäre eine bestehende Erstbegehungsgefahr wieder ausgeräumt gewesen (vgl. BGH GRUR 2008, 912 Rn. 30 - Metrosex;… BGH GRUR 2009, 841 Rn. 23 - Cybersky).
  • BGH, 15.01.2009 - I ZR 57/07

    Cybersky

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.03.2020 - 6 U 240/19
    Durch diesen actus contrarius wäre eine bestehende Erstbegehungsgefahr wieder ausgeräumt gewesen (…vgl. BGH GRUR 2008, 912 Rn. 30 - Metrosex; BGH GRUR 2009, 841 Rn. 23 - Cybersky).
  • BGH, 31.05.2001 - I ZR 106/99

    Berühmungsaufgabe

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.03.2020 - 6 U 240/19
    Ausreichend ist vielmehr in Falle einer Berühmung wie der hier vorliegenden die eindeutige Erklärung, dass die beanstandete Erklärung in Zukunft nicht mehr vorgenommen werde (BGH GRUR 2001, 1174 (1176) - Berühmungsaufgabe).
  • BGH, 04.12.2008 - I ZR 94/06

    Wiederholungsgefahr hinsichtlich einer Markenverletzung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.03.2020 - 6 U 240/19
    Die Rechtsverteidigung im Prozess kann eine Erstbegehungsgefahr regelmäßig nicht begründen (BGH GRUR-RR 2009, 299 - Underberg).
  • EuGH, 23.03.2010 - C-236/08

    Google-Adwords-System verstößt nicht gegen das Markenrecht

  • BGH, 15.02.2018 - I ZR 138/16

    Zur markenrechtlichen Haftung für die durch einen Algorithmus erzeugte …

  • BGH, 22.07.2010 - I ZR 139/08

    Kinderhochstühle im Internet - Zur Haftung des Betreibers eines …

  • BGH, 28.06.2018 - I ZR 236/16

    keine-vorwerk-vertretung - Markenrechtsverletzung: Verwendung einer bekannten …

  • BGH, 19.02.2009 - I ZR 135/06

    Streit um Domainnamen ahd.de

  • BGH, 09.12.2003 - VI ZR 373/02

    Luftbildaufnahmen ja, Wegbeschreibung nein

  • BGH, 07.10.2009 - I ZR 109/06

    Partnerprogramm

  • EuGH, 08.07.2010 - C-558/08

    Portakabin - Marken - Werbung im Internet anhand von Schlüsselwörtern ("keyword …

  • EuGH, 25.03.2010 - C-278/08

    BergSpechte - Marken - Internet - Werbung anhand von Schlüsselwörtern ("keyword …

  • BGH, 05.10.2000 - I ZR 166/98

    DB Immobilienfonds; Unterscheidungskraft einer als Wort nicht aussprechbaren …

  • LG Gießen, 29.03.2021 - 8 O 26/20
    Soweit der Beklagte meint, die Klägerin hafte nach §§ 15 Abs. 6, 14 Abs. 7 MarkenG, ist nichts für die Annahme ersichtlich, Google als größter Suchmaschinenanbieter der Welt sei derart i. S. d. §§ 15 Abs. 6, 14 Abs. 7 MarkenG in die betriebliche Organisation der Klägerin eingegliedert, dass diese auf die Tätigkeit, in deren Bereich das beanstandete Verhalten fällt, als Betriebsinhaberin einen bestimmenden und durchsetzbaren Einfluss hätte (vgl. OLG Frankfurt a. M., Urt. vom 19.03.2020, Az. 6 U 240/19, S. 10, Bl. 62 d. A.).

    Demgegenüber sind keine Anhaltspunkte für die Annahme ersichtlich, für die Klägerin sei offensichtlich gewesen, dass der Beklagte nach dem im Parallelverfahren ergangenen Urteil des OLG Frankfurt a. M. vom 19.03.2020, Az. 6 U 240/19 seine Ansprüche nicht weiterverfolgen werde.

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Rechtsprechung
   OLG Köln, 11.09.2020 - 6 U 240/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,73245
OLG Köln, 11.09.2020 - 6 U 240/19 (https://dejure.org/2020,73245)
OLG Köln, Entscheidung vom 11.09.2020 - 6 U 240/19 (https://dejure.org/2020,73245)
OLG Köln, Entscheidung vom 11. September 2020 - 6 U 240/19 (https://dejure.org/2020,73245)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • rechtsportal.de

    Zulässigkeit der Nutzung eines aus vier Würfeln bestehenden Zeichens für Teamsportbekleidung Unlautere Rufausbeutung Aussetzung eines markenrechtlichen Verletzungsverfahrens Anwendbarkeit der Vorschriften des Lauterkeitsrechts zum Schutz eines Kennzeichens

  • rechtsportal.de

    Zulässigkeit der Nutzung eines aus vier Würfeln bestehenden Zeichens für Teamsportbekleidung Unlautere Rufausbeutung Aussetzung eines markenrechtlichen Verletzungsverfahrens Anwendbarkeit der Vorschriften des Lauterkeitsrechts zum Schutz eines Kennzeichens

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (16)

  • LG Köln, 24.09.2019 - 31 O 414/16
    Auszug aus OLG Köln, 11.09.2020 - 6 U 240/19
    Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Landgerichts Köln vom 24.09.2019 (31 O 414/16) abgeändert und.

    Rn. 32 1. dass die Beklagte es unterlässt, geschäftlich handelnd auf Sportbekleidung vier in einer Reihe angeordnete Würfel zu vertreiben, wie auf Seite 2 der Klage LG Köln 31 O 414/2016 vom 08.12.2016 wiedergegeben;.

    Rn. 61 das Urteil des Landgerichts Köln vom 24.09.2019 (31 O 414/16) abzuändern und.

    Rn. 71 2. das Urteil des Landgerichts Köln 31 O 414/16 im klagezusprechenden Umfang aufzuheben und.

    Rn. 76 1. dass die Beklagte es unterlässt, geschäftlich handelnd auf Sportbekleidung vier in einer Reihe angeordnete Würfel zu vertreiben, wie auf Seite 2 der Klage LG Köln 31 O 414/2016 vom 08.12.2016 wiedergegeben;.

  • BGH, 23.09.2015 - I ZR 78/14

    Streit zwischen den Sparkassen und dem Bankkonzern Santander wegen Verletzung der …

    Auszug aus OLG Köln, 11.09.2020 - 6 U 240/19
    Die Entscheidung über die Aussetzung des Verfahrens liegt, wenn die Voraussetzungen des § 148 ZPO erfüllt sind, im Ermessen des Gerichts (vgl. BGH, Urteil vom 23.09.2015 - I ZR 78/14, GRUR 2015, 1201 - Sparkassen-Rot/Santander-Rot).

    Eine Verfahrensaussetzung kommt in Betracht, wenn eine gewisse Wahrscheinlichkeit für die Löschung der Marke im registerrechtlichen Verfahren besteht, die die mit der Aussetzung verbundene Prozessverzögerung rechtfertigt (vgl. BGH, GRUR 2015, 1201 - Sparkassen-Rot/Santander-Rot, mwN).

    Rn. 91 Gegen eine Aussetzung des Verfahrens vor dem Senat spricht zudem, dass das Löschungsverfahren nicht für alle mit der Klage gegen die Beklagte erhobenen Ansprüche des Klägers im Sinne von § 148 ZPO vorgreiflich ist (vgl. BGH, GRUR 2015, 1201 - Sparkassen-Rot/Santander-Rot, mwN).

  • BGH, 14.09.2017 - I ZR 2/16

    Wettbewerbsverstoß: Hinnehmbarkeit einer verbleibenden Herkunftstäuschung bei …

    Auszug aus OLG Köln, 11.09.2020 - 6 U 240/19
    Rn. 112 Der Senat kann als in Wettbewerbssachen erfahrener Spruchkörper die wettbewerbliche Eigenart aus eigener Sachkunde beurteilen, weil nur der optische Gesamteindruck zu berücksichtigen ist und sich die Produkte an ein allgemeines Publikum richten (vgl. BGH, Urteil vom 14.09.2017 - I ZR 2/16, GRUR 2017, 1135 Rn. 19 - Leuchtballon).

    Dabei kommt es darauf an, ob gerade die übernommenen Gestaltungsmittel die wettbewerbliche Eigenart des nachgeahmten Produkts begründen (BGH, Urteil vom 14.09.2017, GRUR 2017, 1135 Rn. 29 - Leuchtballon, mwN).

    Entscheidend für diese Beurteilung ist erneut der Gesamteindruck beider Produkte aus der Sicht eines durchschnittlich informierten Verbrauchers, wobei zu berücksichtigen ist, dass dieser in der realen Wettbewerbssituation nicht aufgrund eines aktiven Vergleichs des einen Produktes mit dem anderen handelt, sondern eines der Produkte aufgrund seiner Erinnerungen an den Gesamteindruck des anderen Produktes bewertet und einordnet (BGH, GRUR 2017, 1135 Rn. 29 - Leuchtballon;… Köhler in Köhler/Bornkamm aaO, § 4 Rn. 3.37a).

  • BGH, 10.04.2003 - I ZR 276/00

    Streit um Rechte aus der Bezeichnung "Tupper(ware)party"

    Auszug aus OLG Köln, 11.09.2020 - 6 U 240/19
    Rn. 100 Die Rechtsprechung des BGH geht indes davon aus, dass ein Schutz aus § 4 Nr. 3 UWG neben dem Markenrecht in Betracht kommt, wenn der Schutz einer Marke mangels Eintragung nicht erfolgt (vgl. BGH, Urteil vom 10.04.2003 - I ZR 276/00, GRUR 2003, 973 - Tupperparty; Urteil vom 15.06.2000 - I ZR 90/98, GRUR 2001, 251 - Messerkennzeichnung).

    Rn. 109 Einer Kennzeichnung kann im Ausgangspunkt wettbewerbliche Eigenart zukommen (vgl. BGH, GRUR 2003, 973 - Tupperparty; GRUR 2001, 251 - Messerkennzeichnung BGH), wobei für die Bestimmung der wettbewerblichen Eigenart der Gesamteindruck maßgebend ist.

    Wesentlich ist, dass die Kennzeichnung geeignet ist, im Verkehr auf die Herkunft des nachgeahmten Produkts aus einem bestimmten Unternehmen hinzuweisen (vgl. BGH, GRUR 2003, 973 - Tupperparty; GRUR 2001, 251 - Messerkennzeichnung).

  • BGH, 15.06.2000 - I ZR 90/98

    Messerkennzeichnung

    Auszug aus OLG Köln, 11.09.2020 - 6 U 240/19
    Rn. 100 Die Rechtsprechung des BGH geht indes davon aus, dass ein Schutz aus § 4 Nr. 3 UWG neben dem Markenrecht in Betracht kommt, wenn der Schutz einer Marke mangels Eintragung nicht erfolgt (vgl. BGH, Urteil vom 10.04.2003 - I ZR 276/00, GRUR 2003, 973 - Tupperparty; Urteil vom 15.06.2000 - I ZR 90/98, GRUR 2001, 251 - Messerkennzeichnung).

    Rn. 109 Einer Kennzeichnung kann im Ausgangspunkt wettbewerbliche Eigenart zukommen (vgl. BGH, GRUR 2003, 973 - Tupperparty; GRUR 2001, 251 - Messerkennzeichnung BGH), wobei für die Bestimmung der wettbewerblichen Eigenart der Gesamteindruck maßgebend ist.

    Wesentlich ist, dass die Kennzeichnung geeignet ist, im Verkehr auf die Herkunft des nachgeahmten Produkts aus einem bestimmten Unternehmen hinzuweisen (vgl. BGH, GRUR 2003, 973 - Tupperparty; GRUR 2001, 251 - Messerkennzeichnung).

  • BGH, 20.09.2018 - I ZR 71/17

    Industrienähmaschinen - Wettbewerbsverstoß durch Nachahmung: Voraussetzungen für …

    Auszug aus OLG Köln, 11.09.2020 - 6 U 240/19
    Dabei besteht eine Wechselwirkung zwischen dem Grad der wettbewerblichen Eigenart, der Art und Weise und der Intensität der Übernahme sowie den besonderen wettbewerblichen Umständen, so dass bei einer größeren wettbewerblichen Eigenart und einem höheren Grad der Übernahme geringere Anforderungen an die besonderen Umstände zu stellen sind, die die Wettbewerbswidrigkeit der Nachahmung begründen und umgekehrt (BGH Urteil vom 20.09.2018 - I ZR 71/17, GRUR 2019, 184 Rn. 11 - Industrienähmaschinen;… Urteil vom 16.11.2017 - I ZR 91/16, GRUR 2018, 311 Rn. 13 - Handfugenpistole, m. zahlr. w.N.).

    Eine Rufausnutzung erfolgt, wenn die Besonderheiten des Produkts der Nachahmung zugutekommen, weil der Verkehr sie mit ersterem verwechselt (vgl. BGH, Urteil vom 20.09.2018 - I ZR 71/17, GRUR 2019, 196 - Industrienähmaschinen;… Köhler in Köhler/Bornkamm/Feddersen aaO, § 4 Rn. 3.53 f, mwN).

  • BGH, 16.11.2017 - I ZR 91/16

    Handfugenpistole - Wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz: Anforderungen an die …

    Auszug aus OLG Köln, 11.09.2020 - 6 U 240/19
    Dabei besteht eine Wechselwirkung zwischen dem Grad der wettbewerblichen Eigenart, der Art und Weise und der Intensität der Übernahme sowie den besonderen wettbewerblichen Umständen, so dass bei einer größeren wettbewerblichen Eigenart und einem höheren Grad der Übernahme geringere Anforderungen an die besonderen Umstände zu stellen sind, die die Wettbewerbswidrigkeit der Nachahmung begründen und umgekehrt (…BGH Urteil vom 20.09.2018 - I ZR 71/17, GRUR 2019, 184 Rn. 11 - Industrienähmaschinen; Urteil vom 16.11.2017 - I ZR 91/16, GRUR 2018, 311 Rn. 13 - Handfugenpistole, m. zahlr. w.N.).

    Für die wettbewerbliche Eigenart kommt es zwar nicht darauf an, dass der Verkehr den Hersteller der Ware namentlich kennt; erforderlich ist aber, dass der Verkehr annimmt, die Ware stamme von einem bestimmten Hersteller, wie auch immer dieser heißen möge, oder sei von einem mit diesem verbundenen Unternehmen in Verkehr gebracht worden (ständige Rechtsprechung, vgl. BGH, GRUR 2018, 311 Rn. 14 - Handfugenpistole, mwN).

  • BGH, 19.11.2015 - I ZR 109/14

    Hot Sox - Wettbewerbsverstoß: Rückschluss auf betriebliche Herkunft bei Angebot …

    Auszug aus OLG Köln, 11.09.2020 - 6 U 240/19
    Hiergegen spricht allerdings die deutliche Kennzeichnung der Produkte der Beklagten (vgl. BGH, Urteil vom 19.11.2015 - I ZR 109/14, GRUR 2016, 720).
  • BGH, 30.04.2009 - I ZR 42/07

    DAX

    Auszug aus OLG Köln, 11.09.2020 - 6 U 240/19
    Der BGH hat auch angenommen, dass der ergänzende wettbewerbliche Leistungsschutz berücksichtigt werden kann, wenn der Schutz für ein konkretes Leistungsergebnis begehrt wird und der Anspruch nicht auf Kennzeichenrecht gestützt wird (vgl. BGH, Urteil vom 30.04.2009 - I ZR 42/07, GRUR 2009, 1162 - DAX).
  • BGH, 02.03.2017 - I ZR 30/16

    Medicon-Apotheke/MediCo Apotheke - Markenverletzung: Verkehrsauffassung bei der …

    Auszug aus OLG Köln, 11.09.2020 - 6 U 240/19
    Dabei besteht eine Wechselwirkung zwischen den in Betracht zu ziehenden Faktoren, insbesondere der Identität oder der Ähnlichkeit der Zeichen und der Identität oder der Ähnlichkeit der mit ihnen gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen sowie der Kennzeichnungskraft der älteren Marke, so dass ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Waren oder Dienstleistungen durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Zeichen oder durch eine erhöhte Kennzeichnungskraft der älteren Marke ausgeglichen werden kann und umgekehrt (vgl. BGH, Urteil vom 02.03.2017 - I ZR 30/16, GRUR 2017, 914 - Medicon-Apotheke/MediCo Apotheke, mwN).
  • BGH, 17.07.2013 - I ZR 21/12

    Einkaufswagen

  • BGH, 22.03.2012 - I ZR 21/11

    Sandmalkasten

  • BGH, 08.11.1984 - I ZR 128/82

    Tchibo / Rolex I - Sittenwidrigkeit der Imitation exklusiver Uhren unter dem …

  • BGH, 10.11.2016 - I ZR 191/15

    Markenzeichenschutz: Markenmäßige Verwendung einer dem Verkehr nicht als …

  • BGH, 02.03.2017 - I ZR 194/15

    Richtlinie 66/402/EWG; Richtlinie 2005/29/EG Art. 2 Buchst. a; ZPO § 253 Abs. 2 …

  • OLG Köln, 10.08.2012 - 6 U 17/12

    Gute Laune Drops

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