Rechtsprechung
| OLG Karlsruhe, 12.10.1983 - 6 U 250/82 |
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- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- OLG Karlsruhe, 13.11.2024 - 6 U 38/24
automatische Versicherungsvertragserweiterung - Unlautere geschäftliche Handlung; …
Rn. 117 Der Beklagte stützt seine abweichende Auffassung zu Unrecht auf die - allerdings mindestens im Ergebnis zutreffende - Kommentierung von Bornkamm/Feddersen (…in Köhler/Bornkamm/Feddersen, UWG, 42. Aufl., § 13 Rn. 103), wonach die Abmahnung aufgrund eines nach § 11 UWG verjährten, mithin (nur) einredebehafteten Unterlassungsanspruchs im Sinn von § 13 Abs. 3 UWG berechtigt sein könne, solange die Verjährungseinrede nicht erhoben sei, aber als von Anfang an unberechtigt zu behandeln sei, sobald der Schuldner die Verjährungseinrede erhebe, mit der Folge, dass ein Ersatzanspruch nach § 13 Abs. 3 UWG dann nicht (mehr) bestehe (…ebenso MünchKomm UWG/Ottofülling, 3. Aufl., § 13 Rn. 266, 269 mwN;… im Ergebnis dahin neigend BeckOK-UWG/Scholz, Stand Juli 2024, § 13 Rn. 135; siehe auch Senat, Urteil vom 12. Oktober 1983 - 6 U 250/82, WRP 1984, 100, 102, zu § 683 BGB).
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| OLG Köln, 22.04.1983 - 6 U 250/82 |
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