Rechtsprechung
| KG, 31.01.2017 - 6 U 30/16 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 5a Abs 1 S 1 VVG vom 21.07.1994, § 5a Abs 2 S 1 VVG vom 21.07.1994, § 242 BGB
Private Rentenversicherung: Treuwidrigkeit der Ausübung der Widerspruchsrechts wegen widersprüchlichen Verhaltens - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VVG § 5a a.F.; BGB § 242
Treuwidrigkeit des Widerspruchs gegen das Zustandekommen von sechs sukzessive abgeschlossenen Rentenversicherungsverträgen - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Treuwidrigkeit des Widerspruchs gegen das Zustandekommen von sechs sukzessive abgeschlossenen Rentenversicherungsverträgen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Berlin, 28.01.2016 - 23 O 168/15
- KG, 31.01.2017 - 6 U 30/16
- BGH, 08.11.2017 - IV ZR 64/17
Wird zitiert von ... (16) Zitiert selbst (6)
- BGH, 13.07.2016 - IV ZR 541/15
Lebensversicherung im Policenmodell: Anforderungen an die ordnungsgemäße …
Auszug aus KG, 31.01.2017 - 6 U 30/16
Da im Versicherungsschein und in den weiteren Vertragsgrundlagen die Verbraucherinformationen enthalten waren, war eine Formulierung, dass der Versicherungsnehmer die Verbraucherinformationen gemäß § 10 a VAG a. F. erhalten haben muss, ebenfalls nicht erforderlich (vgl. BGH, Urteil vom 13.7.2016 - IV ZR 541/15 Rn. 11 zitiert nach Juris). - BGH, 07.05.2014 - IV ZR 76/11
Unanwendbarkeit des § 5a Abs. 2 Satz 4 VVG a.F. auf Lebens- und …
Auszug aus KG, 31.01.2017 - 6 U 30/16
Ferner muss sich der Verpflichtete im Vertrauen auf das Verhalten des Berechtigten in seinen Maßnahmen so eingerichtet haben, dass ihm durch die verspätete Durchsetzung des Rechts ein unzumutbarer Nachteil entstünde (BGH, Urteil vom 7.5.2014 - IV ZR 76/11- VersR 2014, 817, Rn. 39). - BGH, 01.06.2016 - IV ZR 482/14
Altvertrag über eine fondsgebundene Lebensversicherung: Rückabwicklung eines nach …
Auszug aus KG, 31.01.2017 - 6 U 30/16
Nach der Rspr. des BGH lässt in einem solchen Fall der Einsatz des Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag keinen zwingenden Schluss darauf zu, dass der Versicherungsnehmer in Kenntnis seines Lösungsrechtes vom Vertrag an diesem festgehalten und von seinem Recht keinen Gebrauch gemacht hätte (Urteil vom 1.6.2016 - IV ZR 482/14 Rn. 24).
- BGH, 16.07.2014 - IV ZR 73/13
VVG § 5a F.: 21. Juli 1994; BGB §§ 242, 812 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1; Zweite …
Auszug aus KG, 31.01.2017 - 6 U 30/16
Auf eine etwaige Unwirksamkeit des Vertrages mangels Vereinbarkeit des sogen. Policenmodells (Zustandekommen des Vertrages gemäß § 5 a VVG a. F.) mit europäischen Lebensversicherungsrichtlinien (Vorgaben des Art. 31 Abs. 1 der Dritten Richtlinie Lebensversicherung und des Art. 15 Abs. 1 S. 1 der zweiten Richtlinie Lebensversicherung) kann sich der Versicherungsnehmer dagegen bei ordnungsgemäßer Belehrung wegen widersprüchlichen Verhaltens nach jahrelanger Prämienzahlung und Durchführung des Vertrages nicht berufen, weil er hierdurch bei dem Versicherer ein schutzwürdiges Vertrauen in den Bestand des Vertrages begründet hat (Urteil vom 16.7.2014 - IV ZR 73/13 Rn. 33 ff.). - OLG Karlsruhe, 06.12.2016 - 12 U 137/16
Widerruf der Lebensversicherung: Schutzwürdigkeit des Vertrauens des Versicherers …
Auszug aus KG, 31.01.2017 - 6 U 30/16
Ein Versicherungsnehmer, der sich von einem bereits bestehenden Lebensversicherungsvertrag eigentlich lösen will, wird dagegen in der Regel nicht zusätzliche Lebensversicherungen beim selben Versicherer abschließen (vgl. auch OLG Karlsruhe, Urteil vom 6.12.2016 - 12 U 137/16, Rn. 28 zitiert nach Juris). - BGH, 21.12.2016 - IV ZR 339/15
Altvertrag über eine Lebensversicherung im sog. Policenmodell: Anforderungen an …
Auszug aus KG, 31.01.2017 - 6 U 30/16
Es ist ebenfalls nicht ausreichend, dass der Kläger die Verträge "insgesamt gelebt" hat, indem er während der Vertragszeit das Bezugsrecht änderte, eine neue Einzugsermächtigung erteilte, die Zahlungsweise abändern ließ und Auskünfte zu voraussichtlichen Ablaufleistungen und Rückkaufswerten erbat (vgl. zur Einholung von Auskünften und Dynamikanpassungen: BGH, Urteil vom 21.12.2016 - IV ZR 339/15 Rn. 15).
- KG, 21.05.2021 - 6 U 16/21
Bereicherungsrechtliche Rückabwicklung eines Altvertrages über eine …
Die Anwendung der Grundsätze von Treu und Glauben obliegt vielmehr einer tatrichterlichen Würdigung im Einzelfall (…BGH, Hinweisbeschluss vom 11.11.2015 - IV ZR 117/15 Rn. 16, vgl. auch BGH Urteil vom 26.09.2018 - IV ZR 304/15, Rn. 23, juris;… Beschluss vom 27. September 2017 - IV ZR 506/15 -, Rn. 15, juris; BGH, Beschlüsse vom 27.01.2016 und vom 22.03.2016 - Az. IV ZR 130/15; hierzu auch KG, Senatsurteil vom 31. Januar 2017 - 6 U 30/16 -, Rn. 23 , m.w.N. juris).In der Revisionsinstanz werden nur Rechtsfehler überprüft; Fragen der tatrichterlichen Würdigung im Einzelfall, wie sie im vorliegenden Urteil streitentscheidend sind, sind hingegen der Revision nicht zugänglich (vergl. etwa KG Senatsurteil vom 31.01.2017, 6 U 30/16 , Rn. 30 juris).
- OLG Nürnberg, 22.02.2021 - 8 U 3888/20
Kein ewiges Widerspruchs- oder Rücktrittsrecht trotz unzureichender Belehrung
Gerade, wenn der Versicherungsvertrag zunächst durch Zahlung der Prämien einige Zeit durchgeführt und erst dann als Sicherungsmittel eingesetzt wird, gibt der Versicherungsnehmer deutlich zu erkennen, dass er den Vertrag weithin uneingeschränkt durchführen will - zunächst durch die Prämienzahlungen und alsdann zusätzlich durch die dem Versicherer bekannt gemachten Finanzierungs- und Sicherungsabreden (vgl. OLG Köln…, Beschluss vom 12.12.2017 - I-20 U 185/17, juris Rn. 4; KG, Urteil vom 31.01.2017 - 6 U 30/16, juris Rn. 25). - OLG Düsseldorf, 15.06.2020 - 24 U 51/19 Rn. 46 Das Kammergericht hatte in seinem Urteil vom 31. Januar 2017 (6 U 30/16) bei einem Versicherungsnehmer, der in den Jahren 1996 bis 2002 sechs Verträge abgeschlossen und die Rechte daraus im Jahr 2010 und somit 8 bis 14 Jahre nach Vertragsschluss zur Sicherung eines Immobilienkredits abgetreten hatte, wobei die Abtretung - wie hier - die Todesfallleistung einschloss, eine Verwirkung angenommen.
Vielmehr hat der erkennende Senat ausführlich dargestellt, warum er im Hinblick auf die vom Kammergericht in einem ähnlichen Fall herangezogenen Grundsätze (Urteil vom 31. Januar 2017 - 6 U 30/16) von einer Verwirkung ausgeht.
- OLG Hamm, 03.05.2022 - 20 U 73/22
Rückabwicklung eines Lebensversicherungsvertrags Ausübung eines Widerspruchsrecht …
Rn. 22 Dahinstehen kann, bis zu welcher Grenze im Einzelfall von einem solchen "engen zeitlichen Zusammenhang" auszugehen sein kann, wie ihn der Bundesgerichtshof im Urteil vom 1. Juni 2016 (…aaO) als Anknüpfungspunkt für ein schutzwürdiges Vertrauen des Versicherers in den Bestand des Versicherungsvertrages anerkannt hat (vgl. z.B: KG, Urteil vom 31. Januar 2017 - 6 U 30/16, juris: Treuwidrigkeit u.U. auch bei Einsatz als Kreditsicherungsmittel mehrere Jahre nach Abschluss des Versicherungsvertrages). - OLG Köln, 12.12.2017 - 20 U 185/17
Rechtsmissbräuchlichkeit des Widerspruchs gegen das Zustandekommen einer …
Auch und gerade dann, wenn der Versicherungsvertrag zunächst durch Zahlung der Prämien einige Zeit durchgeführt und erst dann als Sicherungsmittel eingesetzt wird, gibt der Versicherungsnehmer zu erkennen, dass er den Vertrag unbedingt durchführen will - zunächst durch die Prämienzahlungen, und alsdann zusätzlich durch die dem Versicherer bekannt gemachten Finanzierungsabreden, insbesondere die Abtretung der Todesfallleistung aus der Lebensversicherung (s. auch KG, Urt. v. 31. Januar 2017 - 6 U 30/16 -, juris [die hiergegen eingelegte Nichtzulassungsbeschwerde ist gemäß der Angabe in juris vom BGH mit Beschl. v. 8. November 2017 - IV ZR 64/17 - zurückgewiesen worden]; OLG Karlsruhe, RuS 2017, 177). - OLG Dresden, 09.01.2019 - 4 U 1386/18
Anforderungen an die äußere Form der Widerrufsbelehrung beim Abschluss eines …
Eine ähnliche Konstellation lag der Entscheidung des KG Berlin, Urteil vom 31. Januar 2017 - 6 U 30/16 - zugrunde. - OLG Saarbrücken, 30.08.2024 - 5 U 115/23
Zulässige Geltendmachung eines Widerrufs durch Versicherungsnehmer einer …
Jedoch ist insbesondere die Änderung des Bezugsrechts - entgegen der Ansicht der Berufung - keine schlichte Vertragsänderung, sondern - ebenso wie eine Abtretung - eine Verfügung über die vertraglichen Rechte des Versicherungsnehmers (vgl. BGH, Urteil vom 28. September 1988 - IVa ZR 126/87, NJW-RR 1989, 21; Urteil vom 12. Dezember 2001 - IV ZR 124/00, VersR 2002, 218), die im Einzelfall die Annahme eines schutzwürdigen Vertrauens des Versicherers auf den Bestand des Versicherungsvertrages rechtfertigen kann, insbesondere wenn sie sich - wie hier - zwanglos in eine Abfolge mehrerer, in regelmäßigen Abständen vorgenommener, jeweils für sich genommen den eindeutigen Willen zur Fortführung des Vertrages manifestierender Willensbetätigungen des Versicherungsnehmers einreiht (…vgl. - in diesem Sinne - auch OLG Dresden, NJW-RR 2018, 1434 = juris Rn. 8; ferner KG, Urteil vom 31. Januar 2017 - 6 U 30/16, juris). - OLG Dresden, 14.08.2019 - 4 U 1486/19
Rückzahlung von Versicherungsprämien nebst Nutzungszinsen
Dass auch Über-/Nebenschriften fettgedruckt sind, steht der Hervorhebung nicht entgegen (vgl. KG Berlin, Urteil vom 31. Januar 2017 - 6 U 30/16 -, Rn. 18, juris). - OLG Hamm, 20.11.2020 - 20 U 180/20
Rückabwicklung eines Lebensversicherungsvertrages; Voraussetzungen eines auf …
Rn. 8 Ebenso wenig kommt es darauf an, ob entsprechend der Ansicht des Landgerichts die Sicherungsabtretung der Ansprüche trotz des zeitlichen Abstands von etwa fünfeinhalb Jahren zu dem Abschluss des Versicherungsvertrages in Zusammenschau mit den übrigen Umständen des vorliegenden Falles zu einer Treuwidrigkeit des vom vormaligen Kläger erklärten Widerspruchs führt (vgl. zu herabgesetzten Anforderungen an das Umstandsmoment bei längerem Zeitablauf zuletzt BGH, Beschluss vom 28.10.2020 - IV ZR 272/19, juris; zu einem zeitlichen Abstand von mehreren Jahren zwischen Vertragsschluss und Sicherungsabtretung auch Senat, Urteil vom 29.04.2016 - 20 U 205/15, juris; KG, Urteil vom 31.01.2017 - 6 U 30/16, juris, Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen durch BGH, Beschluss vom 08.11.2017 - IV ZR 64/17; allgemein zur Treuwidrigkeit bei Nutzung der vertraglichen Ansprüche als Kreditsicherungsmittel BGH…, Beschluss vom 27.01.2016 - IV ZR 130/15, r+s 2016, 230, juris Rn. 16; vgl. ferner Senat, Urteil vom 13.01.2017 - 20 U 159/16, VersR 2017, 806). - OLG Köln, 25.01.2022 - 20 U 242/21
Rechtsmissbräuchlichkeit des Widerspruchs gegen eine Kapitallebensversicherung
Auch und gerade dann, wenn der Versicherungsvertrag zunächst durch Zahlung der Prämien einige Zeit durchgeführt und erst dann als Sicherungsmittel eingesetzt wird, gibt der Versicherungsnehmer zu erkennen, dass er den Vertrag unbedingt durchführen will - zunächst durch die Prämienzahlungen, und alsdann zusätzlich durch die dem Versicherer bekannt gemachten Finanzierungsabreden, insbesondere die Abtretung der Todesfallleistung aus der Lebensversicherung (s. Senatsbeschlüsse vom 5. November 2019 und vom 16. Dezember 2019 in der Sache 20 U 230/19 [Kreditaufnahme ca. 3 Jahre nach Abschluss der Versicherung], die dagegen gerichtete Nichtzulassungsbeschwerde hat der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 25. November 2020 - IV ZR 4/20 - zurückgewiesen; Senatsurt. v. 12. Dezember 2017 - 20 U 185/17 - [Kreditaufnahme mehr als 1 Jahr nach Abschluss der Versicherung], die dagegen gerichtete Nichtzulassungsbeschwerde hat der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 6. Februar 2019 - IV ZR 26/18 - zurückgewiesen; s. auch KG, Urt. v. 31. Januar 2017 - 6 U 30/16 -, juris [die hiergegen eingelegte Nichtzulassungsbeschwerde ist gemäß der Angabe in juris vom BGH mit Beschl. v. 8. November 2017 - IV ZR 64/17 - zurückgewiesen worden]; OLG Karlsruhe, RuS 2017, 177).. - OLG Dresden, 15.11.2018 - 4 U 1386/18
Anforderungen an die äußere Form der Widerrufsbelehrung beim Abschluss eines …
- OLG Hamm, 20.11.2020 - 20 U 125/20
Rückabwicklung eines Lebensversicherungsvertrages nach Widerspruch Herausgabe nur …
- OLG Hamm, 08.03.2019 - 20 U 128/18
Lebensversicherung, § 5a VVG a.F.: Widerspruch treuwidrig bei Abtretung vor …
- OLG Hamm, 09.10.2020 - 20 U 148/20
Rückabwicklung eines Lebensversicherungsvertrages nach Widerspruch; …
- LG Köln, 29.03.2021 - 26 O 358/20
- OLG Jena, 24.05.2019 - 4 U 562/18
Lebensversicherungsvertrag im sog. Policenmodell: Nachholung einer …
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Rechtsprechung
| OLG Oldenburg, 22.07.2016 - 6 U 30/16 |
Volltextveröffentlichungen (2)
Kurzfassungen/Presse
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Verkehrsunfall: Versetzung des Geschädigten in den Ruhestand aufgrund der Unfallfolgen ...
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (31)
- OLG München, 11.09.2015 - 10 U 4282/14
Erwerbsschaden einer Beamtin nach einem Verkehrsunfall
Auszug aus OLG Oldenburg, 22.07.2016 - 6 U 30/16
Es muss einerseits erkennbar werden, dass der Parteivortrag erfasst und in Betracht gezogen wurde und eine individuelle und argumentative Auseinandersetzung mit dem Beweiswert eines Beweismittels erfolgt ist (vgl. OLG München, Urteil vom 11.09.2015 -10 U 4282/14 -, juris m.v.w.N.).Das Gericht hat die grundlegende Verpflichtung, den ihm zur Entscheidung unterbreiteten Sachverhalt auszuschöpfen und sämtlichen Unklarheiten, Zweifeln oder Widersprüchen von Amts wegen nachzugehen (vgl. OLG München, Urteil vom 11.09.2015 - 10 U 4282/14 -, juris unter Verweis auf BGH, NJW-RR 2011, 428; BGH, VersR 2008, 1265; BGH, VersR 2004, 790, jeweils m.w.N.).
Ist die Versetzung in den Ruhestand ausschließlich wegen des gesundheitlichen Zustandes des Beamten ausgesprochen worden, der sich aus dem erlittenen Verkehrsunfall entwickelt hat, so endet damit die Nachprüfbarkeit des Verwaltungsakts durch die ordentlichen Gerichte; es kann nicht geltend gemacht werden, die Pensionierung sei wegen der Unfallfolgen nicht sachlich geboten gewesen (vgl. OLG München, Urteil vom 11.09.2015 - 10 U 4282/14 -, juris unter Verweis auf die st. Rspr. des BGH m.v.w.N.; OLG Celle, Urteil vom 30.05.2007 - 14 U 277/01 -, juris).
Das Zivilgericht hat in diesem Zusammenhang nur zu prüfen, ob die Frühpensionierung eine adäquate Folge des Unfalls ist (vgl. OLG München, Urteil vom 11.09.2015 - 10 U 4282/14 -, juris).
Der Beweismaßstab des § 287 ZPO ist dagegen anzuwenden für die Frage der haftungsausfüllenden Kausalität, d.h. welche Folgeschäden, also durch die Gesundheitsbeschädigung entstandenen Schadensfolgen, vorhanden sind (…vgl. Greger in Zöller, ZPO, 31. Aufl. 2016, § 287 Rn. 3; OLG München, Urteil vom 11.09.2015 - 10 U 4282/14 -, juris).
Dieser Beweismaßstab ist für die Frage, ob die Klägerin durch die unfallbedingt erlittenen (Primär-) Verletzungen dienst- bzw. geworden ist, anzuwenden (vgl. OLG München, Urteil vom 11.09.2015 - 10 U 4282/14 -, juris).
Eine posttraumatische Belastungsstörung entsteht gemäß ICD-10 F 43.1 als eine verzögerte oder protrahierte Reaktion auf ein belastendes Ereignis oder eine Situation kürzerer oder längerer Dauer mit außergewöhnlicher Bedrohung oder katastrophenartigem Ausmaß, die bei fast jedem eine tiefe Verzweiflung hervorrufen würde (vgl. auch BGH NJW 2012, 2964; OLG München, Urteil vom 11.09.2015 - 10 U 4282/14 -, juris).
- BGH, 24.09.1963 - VI ZR 107/62
Auszug aus OLG Oldenburg, 22.07.2016 - 6 U 30/16
a) Die Entscheidung, die von der Landesschulbehörde als der hierfür zuständigen Behörde im Verwaltungsweg getroffen worden ist, ist von den ordentlichen Gerichten nicht nachzuprüfen, sondern als rechtswirksam anzuerkennen (vgl. BGH VersR 1963, 1207 m.w.N.).b) Ob Ersatzansprüche der Klägerin gegen die Beklagten aus dem Verkehrsunfall vom 22.10.2009 bestehen, was davon abhängt, ob bei den unfallbedingten Gesundheitsschäden die Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit eine adäquate Folge des Unfalls war, haben die Zivilgerichte indes selbständig zu entscheiden, ohne an eine Entscheidung der Verwaltungsbehörde gebunden zu sein (vgl. BGH VersR 1963, 1207).
Denn die Tatbestandswirkung, die dem Verwaltungsakt der Pensionierung zukommt, erstreckt sich nicht darauf, dass die zur vorzeitigen Versetzung in den Ruhestand führende Dienstunfähigkeit des Beamten eine Folge seines Verkehrsunfalls sei, sondern ist allenfalls ein Element der von der Behörde getroffenen Entscheidung, das von der Tatbestandswirkung des Verwaltungsaktes selbst nicht erfasst wird (vgl. BGH VersR 1963, 1207).
Insofern haben die Zivilgerichte den Kausalzusammenhang zwischen einem Unfall und einer Pensionierung bzw. Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit eigenständig zu beurteilen; sie müssen selbständig, z.B. unter Zugrundelegung ärztlicher Gutachten, die Überzeugung gewinnen, dass eine Dienstunfähigkeit auf bei einem Unfall erlittene Verletzungen zurückzuführen ist, ob sich also der der Frühpensionierung zugrunde liegende gesundheitliche Zustand aus dem Verkehrsunfall entwickelt hat oder nicht (vgl. BGH VersR 1963, 1207).
- OLG Saarbrücken, 28.02.2013 - 4 U 587/10
Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Richterliche Feststellung einer medizinisch …
Auszug aus OLG Oldenburg, 22.07.2016 - 6 U 30/16
Das Schmerzensgeld hat dabei eine Doppelfunktion: Es soll dem Verletzten einen Ausgleich für erlittene Schmerzen und Leiden gewähren sowie ihm Genugtuung für das Verhalten des Schädigers verschaffen (vgl. BGH NJW 1995, 781; OLG Saarbrücken NJW-RR 2013, 1112;… Oetker in Münchener Kommentar zum BGB, 7. Aufl. 2016, § 253 Rn. 10 f;… Grüneberg in Palandt, Bürgerliches Gesetzbuch, 74. Aufl. 2015, § 253 Rn. 4).Außerdem ist das Verschulden des Antragsgegners (vorsätzliches oder fahrlässiges Handeln) bei der Bemessung des Schmerzensgeldes zu beachten (vgl. insgesamt OLG Hamm, Beschluss vom 28.03.2014 - 9 W 4/14 - juris unter Bezugnahme auf BGH VersR 1995, 471; OLG Saarbrücken NJW-RR 2013, 1112; OLG Nürnberg, Beschluss vom 09.02.2009, - 14 U 1786/08 -, juris;… Grüneberg in Palandt, Bürgerliches Gesetzbuch, 74. Aufl. 2015, § 253 Rn. 15 ff m.w.N.).
Vielmehr ist die Schmerzensgeldhöhe in einer wertenden Gesamtschau aller Bemessungskriterien des konkreten Falls zu ermitteln, wobei die in vergleichbaren Fällen zugesprochenen Schmerzensgelder einen gewissen Anhaltspunkt bieten können, ohne jedoch zwingend zu einer bestimmten "richtigen" Schmerzensgeldhöhe zu führen (vgl. OLG Saarbrücken NJW-RR 2013, 1112 unter Bezugnahme auf BGH VersR 1976, 967 und BGH VersR 1986, 59).
- OLG München, 19.09.2005 - 1 U 2640/05
Zum Schadensersatz- und Schmerzensgeldanspruch eines Kindes wegen fehlerhafter …
Auszug aus OLG Oldenburg, 22.07.2016 - 6 U 30/16
Abgesehen davon, dass kein Fall mit dem anderen zur Gänze vergleichbar ist, kommt dem Heranziehen anderer gerichtlicher Entscheidungen demnach nur insoweit Bedeutung zu, als dass für vergleichbare Verletzungen ein annähernd gleiches Schmerzensgeld gewährt werden soll (vgl. OLG München, Beschluss vom 19.09.2005 - 1 U 2640/05 -, juris;… Oetker in Münchener Kommentar zum BGB, 7. Aufl. 2016, § 253 Rn. 37 m.v.w.N.;… Grüneberg in Palandt, Bürgerliches Gesetzbuch, 74. Aufl. 2015, § 253 Rn. 15 m.w.N.).Auch die in den Schmerzensgeldtabellen erfassten Vergleichsfälle sind deshalb lediglich im Rahmen des zu beachtenden Gleichheitsgrundsatzes als Orientierungsrahmen zu berücksichtigen (vgl. OLG München, Beschluss vom 19.09.2005 - 1 U 2640/05 -, juris m.w.N.;… Oetker in Münchener Kommentar zum BGB, 7. Aufl. 2016, § 253 Rn. 37).
Eine absolut angemessene Entschädigung für nichtvermögensrechtliche Nachteile gibt es nicht, da diese nicht in Geld messbar sind (vgl. OLG München, Beschluss vom 19.09.2005 - 1 U 2640/05 -, juris unter Bezugnahme auf BGH GrSZ 18, 149).
- BGH, 03.06.2008 - VI ZR 235/07
Zurückweisung eines Antrags auf Einholungs eines fachmedizinischen Gutachtens zum …
Auszug aus OLG Oldenburg, 22.07.2016 - 6 U 30/16
Ob die von der Klägerin behaupteten körperlichen und psychischen Verletzungen auf den Unfall zurückzuführen sind und sich als unmittelbare Unfallfolgen darstellen, unterliegt dabei den strengen Anforderungen des Vollbeweises gemäß § 286 ZPO, da die Frage, ob sich die Klägerin überhaupt Verletzungen zugezogen hat und diese unfallursächlich sind, den nach dieser Vorschrift zu führenden Nachweis der haftungsbegründenden Kausalität betrifft (vgl. BGH VersR 2008, 1133 m.w.N.;… Greger in Zöller, ZPO, 31. Aufl. 2016, § 287 Rn. 3).b) Zum anderen betrachtet ein Arzt, der einen Unfallgeschädigten bzw. seinen Patienten untersucht und behandelt, diesen nicht aus der Sicht eines Gutachters, sondern behandelt ihn als Therapeut, d.h. für ihn steht die Notwendigkeit einer Therapie im Mittelpunkt, während die Benennung der Diagnose als solche und ihre Ursache für ihn zunächst von untergeordneter Bedeutung sind (vgl. BGH VersR 2008, 1133).
Darin enthaltenen Diagnosen ist eine ausschlaggebende Bedeutung im Allgemeinen jedenfalls nicht beizumessen, sondern im Regelfall ist das Ergebnis solcher Untersuchungen nur eines unter mehreren Indizien, die im Zusammenhang mit den übrigen Ergebnissen (eigene Untersuchung des Sachverständigen, Einbeziehung wissenschaftlicher Erkenntnisse, Berücksichtigung des genauen Unfallgeschehens) zu bewerten sind, und kann für den Zustand des Geschädigten nach einem Unfall Berücksichtigung finden (vgl. BGH VersR 2008, 1133).
- OLG Celle, 30.05.2007 - 14 U 277/01
Verpflichtung zur Weiterzahlung von Dienstbezügen eines Beamten bei …
Auszug aus OLG Oldenburg, 22.07.2016 - 6 U 30/16
Ist die Versetzung in den Ruhestand ausschließlich wegen des gesundheitlichen Zustandes des Beamten ausgesprochen worden, der sich aus dem erlittenen Verkehrsunfall entwickelt hat, so endet damit die Nachprüfbarkeit des Verwaltungsakts durch die ordentlichen Gerichte; es kann nicht geltend gemacht werden, die Pensionierung sei wegen der Unfallfolgen nicht sachlich geboten gewesen (vgl. OLG München, Urteil vom 11.09.2015 - 10 U 4282/14 -, juris unter Verweis auf die st. Rspr. des BGH m.v.w.N.; OLG Celle, Urteil vom 30.05.2007 - 14 U 277/01 -, juris).Das gilt selbst dann, wenn die Beurteilung zur Dienstunfähigkeit objektiv unrichtig gewesen sein sollte (vgl. OLG Celle, Urteil vom 30.05.2007 - 14 U 277/01 -, juris).
Bei der Bewertung der adäquaten Ursächlichkeit des Unfalls für die Pensionierung kommt es hierbei nicht darauf an, ob die Zurruhesetzung aufgrund der unfallbedingten Verletzungen sachlich geboten war, denn dies betrifft die der Beurteilung der Zivilgerichte entzogene Richtigkeit des Pensionierungsbescheides (vgl. OLG Celle, Urteil vom 30.05.2007 - 14 U 277/01 -, juris).
- BGH, 16.04.2013 - VI ZR 44/12
Arzthaftungsprozess wegen Querschnittlähmung nach Bandscheibenoperation: Grenzen …
Auszug aus OLG Oldenburg, 22.07.2016 - 6 U 30/16
Zutreffend ist, dass das Gericht vorhandenen Widersprüchen bzw. abweichenden Beurteilungen nachzugehen hat, da erkennbar widersprüchliche Gutachten bzw. fachliche Beurteilungen keine ausreichende Grundlage für die Überzeugungsbildung des Gerichts sind (vgl. BGH NJW 2014, 71 m.v.w.N.).Der gerichtlichen Pflicht zur Aufklärung kann jedoch in diesen Fällen dadurch nachgekommen werden, dass die Aufklärung des Widerspruchs durch Einholung einer ergänzenden schriftlichen Stellungnahme des gerichtlichen Sachverständigen und durch dessen nachfolgende mündliche Anhörung geschieht, im Rahmen derer sich der Sachverständige mit den widersprüchlichen Ausführungen auseinandersetzt (vgl. BGH NJW 2014, 71 m.w.N.).
- BGH, 10.07.2012 - VI ZR 127/11
Schadenersatzanspruch bei Unfallverletzungen: Zurechnungszusammenhang zwischen …
Auszug aus OLG Oldenburg, 22.07.2016 - 6 U 30/16
Denn im Hinblick auf psychische Beeinträchtigungen wird die Ursächlichkeit der Unfall-Einwirkung nicht dadurch beseitigt oder eingeschränkt, dass es erst durch Zusammenwirkung mit einer anderen Ursache zu psychischen Schäden gekommen ist; die Zurechnung von Schäden scheitert nicht daran, dass sie auf einer konstitutiven Schwäche des Verletzten beruhen; der Schädiger kann sich nicht darauf berufen, dass der Schaden nur deshalb eingetreten sei oder ein besonderes Ausmaß erlangt habe, weil der Verletzte infolge von Anomalien oder Dispositionen zur Krankheit besonders anfällig gewesen sei; wer einen gesundheitlich schon geschwächten Menschen verletzt, kann nicht verlangen, so gestellt zu werden, als wäre der Betroffene gesund gewesen (vgl. BGH NJW 2015, 2246; BGH NJW 2012, 2964).Eine posttraumatische Belastungsstörung entsteht gemäß ICD-10 F 43.1 als eine verzögerte oder protrahierte Reaktion auf ein belastendes Ereignis oder eine Situation kürzerer oder längerer Dauer mit außergewöhnlicher Bedrohung oder katastrophenartigem Ausmaß, die bei fast jedem eine tiefe Verzweiflung hervorrufen würde (vgl. auch BGH NJW 2012, 2964; OLG München, Urteil vom 11.09.2015 - 10 U 4282/14 -, juris).
- BGH, 10.02.2015 - VI ZR 8/14
Schadensersatz bei Verkehrsunfall mit Personenschaden: Haftung für psychische …
Auszug aus OLG Oldenburg, 22.07.2016 - 6 U 30/16
Denn im Hinblick auf psychische Beeinträchtigungen wird die Ursächlichkeit der Unfall-Einwirkung nicht dadurch beseitigt oder eingeschränkt, dass es erst durch Zusammenwirkung mit einer anderen Ursache zu psychischen Schäden gekommen ist; die Zurechnung von Schäden scheitert nicht daran, dass sie auf einer konstitutiven Schwäche des Verletzten beruhen; der Schädiger kann sich nicht darauf berufen, dass der Schaden nur deshalb eingetreten sei oder ein besonderes Ausmaß erlangt habe, weil der Verletzte infolge von Anomalien oder Dispositionen zur Krankheit besonders anfällig gewesen sei; wer einen gesundheitlich schon geschwächten Menschen verletzt, kann nicht verlangen, so gestellt zu werden, als wäre der Betroffene gesund gewesen (vgl. BGH NJW 2015, 2246; BGH NJW 2012, 2964). - BGH, 11.05.1993 - VI ZR 243/92
Verwertung tatrichterlicher Erkenntnisse zur Person des Sachverständigen aus …
Auszug aus OLG Oldenburg, 22.07.2016 - 6 U 30/16
a) Zum einen stellen die amtsärztlichen Gutachten vom 22.06.2010 (Anlage K 7), 11.11.2010 (Anlage K 18) und 07.12.2015 sowie die (fach-)ärztlichen Berichte der ...-Klinik vom 15.11.2011 (Anlage K 16) und 01.09.2015, die zu anderen Diagnosen und Ergebnissen als die gerichtlich bestellten Sachverständigen kommen, prozessrechtlich "lediglich" einen substantiierten Parteivortrag dar, der urkundlichen Beweis dafür erbringt, dass die jeweiligen Ärzte sich in der in den Gutachten und ärztlichen Stellungnahmen niedergelegten Weise geäußert haben, nicht aber für die Richtigkeit des Inhalts (vgl. BGH NJW 1993, 2382;… Greger in Zoller, ZPO, 30, Aufl. 2014, § 402 Rn. 2 f m.w.N.). - BGH, 29.11.1994 - VI ZR 93/94
Bemessung des Schmerzensgeldes bei vorsätzlicher Rechtsgutverletzung
- BGH, 05.11.1996 - VI ZR 275/95
Schmerzensgeldmindernde Berücksichtigung der Teilnahme am Straßenverkehr; …
- BGH, 08.06.1976 - VI ZR 216/74
Voraussetzungen der Zubilligung einer Schmerzensgeldrente neben einem …
- OLG Schleswig, 01.03.2012 - 7 U 95/11
Schmerzensgeldanspruch und Verdienstausfallschaden eines Selbstständigen
- BGH, 01.10.1985 - VI ZR 195/84
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines …
- OLG Stuttgart, 29.03.2011 - 10 U 106/10
Schadensersatz bei Unfallverletzungen: Zurechnungszusammenhang zwischen …
- OLG Nürnberg, 09.02.2009 - 14 U 1786/08
Körperverletzung unter Minderjährigen beim Schlittschuhlaufen: Haftungsprivileg …
- OLG Frankfurt, 03.06.2015 - 17 U 216/14
Die Entscheidung ist nicht anfechtbar.
- OLG Hamm, 28.03.2014 - 9 W 4/14
Prozesskostenhilfe; antezipierte Beweiswürdigung; Schmerzensgeld; Strafverfahren
- OLG Köln, 26.07.2001 - 7 U 188/99
Anspruch auf Schadensersatz wegen eines HWS-Schleudertraumas durch einen …
- OLG Köln, 30.03.2011 - 13 U 91/10
Haftung wegen unrichtiger Prospektangaben im Zusammenhang mit dem Erwerb einer …
- LSG Bayern, 09.12.2009 - L 2 U 16/07
Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - haftungsausfüllende Kausalität - …
- LSG Bayern, 25.01.2011 - L 3 U 515/09
Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Unfallfolge - posttraumatische …
- LG Halle, 13.05.2005 - 11 O 16/05
- BGH, 08.07.2008 - VI ZR 274/07
Feststellung der Ursächlichkeit eines Kfz-Unfalls mit geringfügiger …
- BGH, 11.11.2014 - VI ZR 76/13
Arzthaftungsprozess: Anforderungen an die tatrichterliche Auseinandersetzung mit …
- BGH, 30.11.2010 - VI ZR 25/09
Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung im Arzthaftungsprozess: Nicht …
- BGH, 08.07.2008 - VI ZR 259/06
Haftung des Gynäkologen nach erfolgloser Tubensterilisation
- BGH, 23.03.2004 - VI ZR 428/02
Umkehr der Beweislast bei Unterlassung medizinisch gebotener Befunderhebung im …
- BGH, 02.07.2013 - VI ZR 110/13
Arzthaftungsprozess: Ausnahme von der Bindung des Berufungsgerichts an die …
- VG Münster, 07.01.2016 - 5 K 3342/13
Eingeschränkter Vorrang der medizinischen Beurteilung des Amtsarztes im …
- OLG München, 17.09.2019 - 24 U 3917/18
Widerrufbarkeit des Verzichts auf die Einrede der Verjährung
d) Unter den gegebenen Umständen - leichte psychische Störung in Form einer Anpassungsstörung mit Angst- und depressiver Störung gemischt, die eine psychiatrische Behandlung aber nicht imperativ erfordert hat - hält der Senat ein Schmerzensgeld in Höhe von 4.000,00 EUR für angemessen und verweist insoweit vergleichend auf den Beschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 03.06.2015 - 17 U 216/14 - (…lfd. Nr. 37.1855 bei Hacks/Wellner/Häcker, Schmerzensgeldbeträge, 37. Aufl. 2019) sowie auf das Urteil des Oberlandesgerichts Oldenburg vom 22.07.2016 - 6 U 30/16 - (…lfd. Nr. 37.1846 bei Hacks/Wellner/Häcker, a. a. O.). - LG Aachen, 08.01.2020 - 8 O 414/17 Dass die Pensionierung wegen der Unfallfolgen nicht sachlich geboten gewesen sei, kann selbst dann nicht geltend gemacht werden, wenn die Beurteilung zur Dienstunfähigkeit objektiv unrichtig gewesen sein sollte (vgl. OLG Oldenburg, Urteil vom 22.07.2016 - 6 U 30/16, zitiert nach juris).
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Rechtsprechung
| OLG Rostock, 10.12.2018 - 6 U 30/16 |
Verfahrensgang
- LG Rostock, 08.04.2016 - 9 O 1468/13
- OLG Rostock, 10.12.2018 - 6 U 30/16
- BGH, 28.11.2019 - IX ZR 8/19
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