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Weitere Entscheidung unten: LSG Sachsen-Anhalt, 29.10.2025

Rechtsprechung
   OLG Köln, 09.10.2020 - I-6 U 32/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,36689
OLG Köln, 09.10.2020 - I-6 U 32/20 (https://dejure.org/2020,36689)
OLG Köln, Entscheidung vom 09.10.2020 - I-6 U 32/20 (https://dejure.org/2020,36689)
OLG Köln, Entscheidung vom 09. Oktober 2020 - I-6 U 32/20 (https://dejure.org/2020,36689)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Störerhaftung bei Content-Delivery-Network und bei DNS-Resolver

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Unterlassunganspruch aus dem Gesichtspunkt der Störerhaftung wegen der Zurverfügungstellung eines sogenannten CDN-Systems Haftung der Anbieterin eines CDN-Systems für von Dritten begangene Rechtsverletzungen als Störer auf Unterlassung

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Urheberrecht: Content-Delivery-Network

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Störerhaftung eines Content-Delivery-Networks (CDN)

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Cloudflare haftet nach Grundsätzen der Störerhaftung für Urheberrechtsverletzungen von Torrent-Seite die CDN und DNS-Resolver Dienste nutzt

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Störerhaftung bei Urheberrechtsverletzungen unter Nutzung von CDN

  • bruess.law (Kurzinformation)

    CloudFlare zur Unterlassung verpflichtet

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Cloudflare haftet für Urheberrechtsverletzungen seiner Kunden ab Kenntnis

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2021, 70
  • MMR 2020, 854
 
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Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (17)

  • BGH, 13.09.2018 - I ZR 140/15

    BGH legt dem Gerichtshof der Europäischen Union Fragen zur Haftung von YouTube …

    Auszug aus OLG Köln, 09.10.2020 - 6 U 32/20
    Rn. 98 Indem die Antragsgegnerin trotz positiver Kenntnis von der Rechtsverletzung über einen Zeitraum von acht Monaten untätig geblieben sei, habe sie eine zentrale Rolle eingenommen wie im Vorlagebeschluss des BGH zu "Youtube" und "Uploaded" angenommen (BGH, Beschl. v. 13.9.2018 - I ZR 140/15 - juris Rn. 34 - YouTube).

    Denn diese richtet sich nach den jeweiligen Umständen des Einzelfalls unter Berücksichtigung der Funktion und Aufgabenstellung des als Störers in Anspruch Genommenen sowie mit Blick auf die Eigenverantwortung desjenigen, der die rechtswidrige Beeinträchtigung selbst unmittelbar vorgenommen hat (s. BGH, EuGH-Vorlagebeschl. v 13.9.2018 - I ZR 140/15 -, juris Rn. 49 mwN - YouTube).

    Ist ein Störer ein Diensteanbieter, dessen Dienst in der Speicherung von durch einen Nutzer eingegebenen Informationen besteht, kann er nach der Rechtsprechung des BGH grundsätzlich erst dann durch gerichtliche Anordnung zur Unterlassung verpflichtet werden, wenn es nach einem Hinweis auf eine klare Rechtsverletzung erneut zu einer derartigen Rechtsverletzung gekommen ist, weil der Diensteanbieter nicht unverzüglich tätig geworden ist, um den rechtsverletzenden Inhalt zu entfernen oder den Zugang zu diesem zu sperren und dafür zu sorgen, dass es zukünftig nicht zu derartigen Rechtsverletzungen kommt (vgl. BGH, Vorlagebeschl. v. 13.9.2018 - I ZR 140/15 -, juris Rn. 40 mwN - Youtube).

    Eine Prüfpflicht konnte daher nach der Rechtsprechung des BGH erst entstehen, nachdem die Antragsgegnerin Kenntnis von der konkreten Rechtsverletzung erhalten hat (vgl. BGH, Vorlagebeschl. v. 13.9.2018 - I ZR 140/15 -, juris Rn. 49 mwN - Youtube).

  • BGH, 21.06.1968 - IV ZR 594/68

    Beschwer in Ehesachen

    Auszug aus OLG Köln, 09.10.2020 - 6 U 32/20
    Rn. 161 a) Das für die Zulässigkeit der Revision erforderliche Rechtsschutzbedürfnis setzt voraus, dass der Rechtsmittelführer durch die angefochtene Entscheidung beschwert ist und das Rechtsmittel dazu dient, diese Beschwer zumindest teilweise zu beseitigen (BGH, Urteil vom 21. Juni 1968 - IV ZR 594/68, BGHZ 50, 261, 263;… MünchKomm.ZPO/Krüger, 5. Aufl., § 542 Rn. 18).

    Vielmehr ist die für die Zulässigkeit des Rechtsmittels der klagenden Partei geforderte Beschwer nur gegeben, wenn ein Vergleich des rechtskräftigen Inhalts des angefochtenen Urteils mit dem Klagebegehren ergibt, dass die Entscheidung für den Rechtsmittelkläger in irgendeiner Weise sachlich nachteilig ist, seinem Begehren also nicht voll entsprochen worden ist (BGHZ 50, 261, 263; BGH…, Beschluss vom 11. März 2015 - XII ZB 553/14, NJW-RR 2015, 1203 Rn. 8 mwN).

    Der Kläger ist dagegen nicht beschwert, wenn das Gericht ihm den geltend gemachten Anspruch zugesprochen und ihn lediglich anders zugeordnet hat, als es in der Klagebegründung geschehen ist (BGHZ 50, 261, 263 f.).

  • BGH, 26.11.2015 - I ZR 174/14

    Haftung eines Telekommunikationsunternehmens für Urheberrechtsverletzungen durch …

    Auszug aus OLG Köln, 09.10.2020 - 6 U 32/20
    Rn. 34 Nach der Rechtsprechung des BGH sei die Haftung des Störers als subsidiär anzusehen, wenn nur gegen einen einzigen Webseitenbetreiber vorgegangen werden müsse (vgl. BGH GRUR 2016, 268 Rn. 81 ff. - Störerhaftung des Access-Providers).

    Soweit der Senat im Hinblick auf den Fall der Inanspruchnahme von Access-Providern ausnahmsweise eine vorrangige Rechtsverfolgung gegenüber denjenigen Beteiligten verlangt hat, die entweder die Rechtsverletzung selbst begangen oder zu der Rechtsverletzung als Dienstleister Hilfe geleistet haben, beruhte dies auf der Besonderheit, dass der Access-Provider ein von der Rechtsordnung gebilligtes und in Bezug auf Rechtsverletzungen Dritter neutrales Geschäftsmodell verfolgt und ihm daher keine Kontrollmaßnahmen auferlegt werden dürfen, die sein Geschäftsmodell wirtschaftlich gefährden oder seine Tätigkeit unverhältnismäßig erschweren (vgl. BGH, Urteil vom 26. November 2015 - I ZR 174/14, BGHZ 208, 82 Rn. 82 f. und 26 f. - Störerhaftung des Access-Providers).".

  • BGH, 10.01.2019 - I ZR 267/15

    Cordoba II - Urheberrechtsverletzung: Vorliegen einer öffentlichen Wiedergabe bei …

    Auszug aus OLG Köln, 09.10.2020 - 6 U 32/20
    Ob und inwieweit dem als Störer Inanspruchgenommenen eine Verhinderung der Verletzungshandlung des Dritten zuzumuten ist, richtet sich nach den Umständen des jeweiligen Einzelfalls unter Berücksichtigung seiner Funktion und Aufgabenstellung sowie mit Blick auf die Eigenverantwortung desjenigen, der die rechtswidrige Beeinträchtigung selbst unmittelbar vorgenommen hat (st. Rspr.; vgl. BGH, Urt. v. 10.1.2019 - I ZR 267/15 -, juris Rn. 82 mwN - Cordoba II).

    In seinem Urteil vom 10. Januar 2019 - I ZR 267/15 - (…juris Rn. 95 ff. - Cordoba II) hat der BGH wie folgt ausgeführt:.

  • LG Köln, 30.01.2020 - 14 O 171/19

    Zur Störerhaftung eines Nameserver-Betreibers

    Auszug aus OLG Köln, 09.10.2020 - 6 U 32/20
    Die Berufung der Antragsgegnerin gegen das Urteil des Landgerichts Köln vom 30.1.2020 - 14 O 171/19 - wird zurückgewiesen.

    Rn. 42 unter Abänderung des am 30. Januar 2020 verkündeten Urteils des Landgerichts Köln, Aktenzeichen 14 O 171/19, die einstweilige Verfügung aufzuheben und den auf ihren Erlass gerichteten Antrag insgesamt zurückzuweisen.

  • BGH, 26.07.2018 - I ZR 64/17

    Zur Haftung des Anschlussinhabers für Urheberrechtsverletzungen über …

    Auszug aus OLG Köln, 09.10.2020 - 6 U 32/20
    Die Antragstellerin ist daher auch nicht auf eine Sperranordnung nach § 7 Abs. 4 TMG zu verweisen, auch wenn dieser entgegen seinem Wortlaut nicht auf WLAN-Betreiber beschränkt, sondern entsprechend auf Betreiber drahtgebundener Internetzugänge und evtl. auf alle Zugangsvermittler iSd § 8 TMG anzuwenden sein könnte (vgl. BGH, Urt. v. 26.7.2018 - I ZR 64/17 -, juris Rn. 43 ff, - Dead Island).
  • BGH, 12.07.2007 - I ZR 18/04

    Jugendgefährdende Inhalte auf Internet-Auktionsplattformen

    Auszug aus OLG Köln, 09.10.2020 - 6 U 32/20
    Rn. 149 "Die Störerhaftung ist gegenüber der Inanspruchnahme des Täters im Grundsatz nicht subsidiär (BGH…, Urteil vom 27. März 2007 - VI ZR 101/06, GRUR 2007, 724 Rn. 13 = WRP 2007, 795; Urteil vom 12. Juli 2007 - I ZR 18/04, BGHZ 173, 188 Rn. 40 - Jugendgefährdende Medien bei eBay).
  • EuGH, 12.07.2011 - C-324/09

    Verantwortlichkeit des Betreibers eines Online-Marktplatzes für …

    Auszug aus OLG Köln, 09.10.2020 - 6 U 32/20
    Da das Geschäftsmodell der Antragsgegnerin zunächst objektiv neutral und gesellschaftlich erwünscht ist und sie ein System von 194, weltweit auf 90 Länder verteilte und miteinander vernetzte Server-Präsenzpunkte unterhält, wäre eine allgemeine Prüfungs- und Überwachungspflicht hinsichtlich von Inhalten ihrer Kundendomains unverhältnismäßig (vgl. EuGH GRUR 2011, 1025 - L'Oréal/eBay -, juris Rn. 139).
  • BGH, 27.03.2007 - VI ZR 101/06

    Störerhaftung von Forenbetreibern

    Auszug aus OLG Köln, 09.10.2020 - 6 U 32/20
    Rn. 149 "Die Störerhaftung ist gegenüber der Inanspruchnahme des Täters im Grundsatz nicht subsidiär (BGH, Urteil vom 27. März 2007 - VI ZR 101/06, GRUR 2007, 724 Rn. 13 = WRP 2007, 795;… Urteil vom 12. Juli 2007 - I ZR 18/04, BGHZ 173, 188 Rn. 40 - Jugendgefährdende Medien bei eBay).
  • OLG München, 07.02.2019 - 29 U 3889/18

    Fehlende Dringlichkeit für Sperrung des Zugangs zu einem Internetportal

    Auszug aus OLG Köln, 09.10.2020 - 6 U 32/20
    Denn selbst wenn man mit dem OLG München (Urt. v. 7.2.2019 -29 U 3889/18) davon ausgeht, dass im Ergebnis eine werkbezogene Sichtweise nicht in Betracht komme, weil das Unterlassungsbegehren letztlich auf die Sperre der Domain insgesamt hinauslaufe und der Antragstellerin bereits seit dringlichkeitsschädlicher Zeit bekannt sei, dass auf der Webseite Urheberrechtsverletzungen begangen werden, lässt sich jedenfalls vorliegend ein Eilbedürfnis wegen der hohen Bekanntheit der Künstlerin und der sich fast nahtlos an eine aktuelle Veröffentlichung anschließenden Rechtsverletzung nicht verneinen.
  • BGH, 11.03.2015 - XII ZB 553/14

    Berufungsbeschwer bei Berufungsangriff des erstinstanzlich Beklagten gegen ein …

  • BGH, 11.03.1981 - GSZ 1/80

    Kosten der Anschlußrevision bei Nichtannahme

  • BGH, 26.01.2001 - V ZR 462/99

    Bestimmtheit eines Feststellungsantrages

  • BGH, 17.10.1986 - V ZR 268/85
  • EuGH, 07.08.2018 - C-161/17

    Renckhoff - Auch Schüler haben beim Hochladen von Projekten auf Schul-Website das …

  • EuGH, 14.06.2017 - C-610/15

    Die Bereitstellung und das Betreiben einer Plattform für das Online-Filesharing …

  • BGH, 23.09.2003 - VI ZR 335/02

    Zur Haftung eines Internetproviders für den Inhalt von ihm zur Verfügung …

  • OLG Köln, 03.11.2023 - 6 U 149/22

    Cloudflare haftet als Täter für Urheberrechtsverletzungen (ddl-music.to)

    Die vom Senat im einstweiligen Verfügungsverfahren 6 U 32/20 (Urteil vom 09.10.2020 - HERZ KRAFT WERKE, juris) vertretene Ansicht, die Beklagte hafte wegen der Zurverfügungstellung des CDN-Systems und des DNS-Resolvers aus dem Gesichtspunkt der Störerhaftung, ist aufgrund der zwischenzeitlich ergangenen Entscheidung des EuGH in den Vorlageverfahren YouTube und uploaded (Urteil vom 22.06.2021, C-682/18 und C-683/18 - YouTube und Cyando, juris) sowie den daran anschließenden Entscheidungen des BGH (Urteil vom 02.06.2022, I ZR 140/15 - YouTube II, juris; Urteil vom 02.06.2022, I ZR 53/17 - uploaded II, juris; Urteil vom 02.06.2022, I ZR 135/18 - uploaded III, juris) überholt.

    Rn. 34 Soweit der Senat im Verfahren 6 U 32/20 (Urteil vom 09.10.2020 - HERZ KRAFT WERKE, juris, Tz. 136 ff.) für die Störerhaftung von einem adäquat-kausalen Beitrag zur Verletzung des geschützten Rechts ausgegangen ist, ist dies im Rahmen der Beurteilung des vom EuGH nunmehr aufgestellten Kriteriums der "zentralen Rolle" kein hinreichendes Argument mehr.

    Rn. 37 Soweit der Senat im Verfahren 6 U 32/20 (Urteil vom 09.10.2020 - HERZ KRAFT WERKE, juris, Tz 148) die Ansicht vertreten hat, dass § 8 Abs. 1 TMG auf DNS-Resolver keine Anwendung findet, weil es sich dabei nicht um einen Dienst i.S.d. § 2 Nr. 1 TMG handele, kann hieran im Hinblick auf den DSA nicht mehr festgehalten werden.

    Der Senat ist im Verfahren 6 U 32/20 ausgehend von der damals noch geltenden Störerhaftung des Hostproviders zu einer Unterlassungsverpflichtung der Beklagten gelangt und hat eine Anwendung der Rechtsprechung des BGH zur subsidiären Haftung des Accessproviders ausdrücklich abgelehnt (Urteil vom 09.10.2020, 6 U 32/20 - HERZ KRAFT WERKE, juris, Tz. 129 ff.):.

    Rn. 73 Hier stellt sich die vom Senat bereits im einstweiligen Verfügungsverfahren 6 U 32/20 aufgeworfene Frage, ob sich die Beklagte noch im Rahmen des nach § 9 TMG privilegierten Cachings bewegt, oder ob sie ihre Rechner nicht möglicherweise zu weitergehenden Zwischenspeicherungen zugunsten ihrer Kundenwebseiten verwendet, zu denen sie sich gegenüber ihren Kunden vertraglich verpflichtet hat und die eventuell über den zulässigen Rahmen des zeitlich begrenzten Cachings nach § 9 TMG hinausgehen.

    Der Senat hat hierzu im einstweiligen Verfügungsverfahren 6 U 32/20 (Urteil vom 09.10.2020 - HERZ KRAFT WERKE, juris, Tz. 146) ausgeführt:.

  • LG Hamburg, 12.05.2021 - 310 O 99/21

    Quad9

    Er korrespondiert u.a. mit der Beschreibung der Funktionsweise eines DNS-Resolvers in der Entscheidung OLG Köln, Urteil vorfi 9.10.2020 - 6 U 32/20 (LG Köln), NJW 2021, 319, 324 Rz. 89 und 90:.

    Ohne den DNS-Resolver ist ihnen ein Zugriff "verwehrt" (so die Wertung der Störerhaftung des Betreibers eines DNS-Resolvers in OLG Köln, Urteil vom 9.10.2020 - 6 U 32/20 (LG Köln), NJW 2021, 319, 324 Rz. 90) bzw. sind sie darauf angewiesen, einen anderen technischen Abrufweg unter Vermeidung der Dienstleistung der Antragsgegnerin wählen zu müssen.

    Zu derselben Wertung gelangt OLG Köln, Urteil vom 9.10.2020 - 6 U 32/20 (LG Köln), NJW 2021, 319, 324 Rz. 90 unter Bezugnahme auf die BGH-Rechtsprechung zur Access-Provider-Haftung:.

    Zur nicht unmittelbaren Anwendbarkeit des § 8 I TMG führt das OLG Köln (Urteil vom 9.10.2020 -6 U 32/20 (LG Köln), NJW 2021, 319, 325 Rz. 99) aus:.

    Damit ist in diesem Fall eine vergleichbare Interessenlage wie im Fall des Access-Providers gegeben und von einer lediglich subsidiären Haftung auszugehen (so auch schon OLG Köln, Urteil vom 9.10.2020 - 6 U 32/20 (LG Köln), NJW 2021, 319, 324 Rz. 94).

    Das OLG Köln hat ausgeführt, dass eine werk- und verletzungsbezogene Bewertung des Eilbedürfnisses jedenfalls dann wieder zulässig und angemessen sei, wenn es bei hoher Bekanntheit des betroffenen Künstlers um eine sich fast nahtlos an eine aktuelle Veröffentlichung anschließenden Rechtsverletzung gehe (OLG Köln, Urteil vom 9.10.2020 - 6 U 32/20 (LG Köln), NJW 2021, 319, 325 Rz. 101).

  • LG Köln, 29.09.2022 - 14 O 29/21

    Content Delivery Networks und DNS-Resolver können täterschaftlich für …

    In der Berufung bestätigte das Oberlandesgericht Köln (Az. 6 U 32/20) mit Urteil vom 09.10.2020 die einstweilige Verfügung.

    Rn. 174 aa) Mit dem DNS-Resolver wird denjenigen Nutzern, die den Resolver der Beklagten verwenden, erst ermöglicht, einen Domainnamen in eine numerische IP-Adresse aufzulösen und die hier streitgegenständliche Seite aufzufinden (vergleiche OLG Köln, Urteil vom - 6 U 32/20, II. 1. b.;… ebenso die Beklagte im Schriftsatz vom 20.12.2021, Rn. 58).

    Angesichts dieser Eigenwerbung ist auch weltweit kein berechtigtes Interesse der Internetnutzer auf Zugriff auf diese Webseite mit offensichtlich ausschließlich illegalen Angeboten ersichtlich, so dass sich die Frage eines Overblockings nicht stellt." (OLG Köln, Urteil vom 09.10.2020 - 6 U 32/20, II. 1. b. ff.).

    Im Übrigen ist die Natur der Seite durch die vorgelegten Sreenshots belegt (vergleiche dazu ebenfalls schon OLG Köln, Urteil vom 09.10.2020 - 6 U 32/20, II. 1. b. cc.).

    Die Beklagte verfolgt also neben dem Zweck der Effizienzsteigerung einen weiteren über § 9 TMG hinausgehenden Zweck, sodass die kumulativen Voraussetzungen aus § 9 TMG nicht erfüllt sind (vergleiche Oberlandesgericht Köln, Urteil vom 09.10.2020 - 6 U 32/20).

  • BGH, 31.07.2025 - I ZR 155/23

    Content Delivery Network

    Rn. 6 Die Klägerin erwirkte im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes eine Unterlassungsverfügung gegen die Beklagte (LG Köln, MMR 2020, 326; bestätigt durch OLG Köln, GRUR 2021, 70).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 31.01.2023 - 6 B 11175/22

    Sperrungsanordnung für unerlaubte Glücksspielangebote im Internet gegenüber …

    Rn. 24 Für die Antragstellerin, die am Markt nach Aktenlage als Zugangsvermittler auftritt (Blatt 282 der Verwaltungsakte;… vgl. auch Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages, Netzsperren, Rechtslage und gesetzgeberischer Spielraum, WD 10 - 3000 - 016/21, S. 5), ist die Regelung des § 8 TMG maßgeblich; weitere von ihr erbrachte Dienstleistungen im Internet, welche Anlass zu einer Prüfung der Haftungsprivilegierungen nach den §§ 9 oder 10 TMG geben würden (vgl. dazu nur beispielhaft OLG Köln, Urteil vom 9. Oktober 2020 - I-6 U 32/20 -, juris Rn. 2 und 114 ff.), sind weder von der Antragsgegnerin behauptet worden noch ersichtlich.
  • LG Leipzig, 01.03.2023 - 5 O 807/22

    Quad9

    Auch weltweit ist kein berechtigtes Interesse der Internetnutzer auf Zugriff auf diese Webseite mit offensichtlich ausschließlich illegalen Angeboten ersichtlich, so dass sich die Frage eines Overblockings nicht stellt (vgl. OLG Köln, Urteil vom 09.10.2020, Az.:6 U 32/20).
  • OLG Dresden, 05.12.2023 - 14 U 503/23

    Berufung einer Tonträgerherstellerin gegen eine Betreiberin einer Domain Name …

    § 8 Abs. 1 TMG privilegiert in richtlinienkonformer Auslegung von Art. 12 E-Commerce-RL nicht nur den Anbieter, der vom Nutzer eingegebene Informationen in einem Kommunikationsnetz übermittelt, sondern auch den Anbieter, der den Zugang zu einem Kommunikationsnetz vermittelt, ohne dass es darauf ankommt, ob der Zugang gerade zur Nutzung von Informationen vermittelt wird (Spindler, CR 2022, 318; OLG Köln…, Urteil vom 3.11.2023 - 6 U 149/22 Rn. 37; a. A. OLG Köln GRUR 2021, 70 Rn. 148 - HERZ KRAFT WERKE;… LG Köln ZUMRD 2023, 299 Rn. 210; LG Hamburg…, Urteil vom 30.11.2021 - 310 O 99/21 Rn. 43).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 22.04.2024 - 6 A 10998/23

    Rechtmäßigkeit einer glücksspielrechtlichen Sperrungsanordnung

    Rn. 24 Für die Klägerin, die am Markt nach Aktenlage als Zugangsvermittler auftritt (Blatt 282 der Verwaltungsakte;… vgl. auch Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages, Netzsperren, Rechtslage und gesetzgeberischer Spielraum, WD 10 - 3000 - 016/21, S. 5), ist die Regelung des § 8 TMG maßgeblich; weitere von ihr erbrachte Dienstleistungen im Internet, welche Anlass zu einer Prüfung der Haftungsprivilegierungen nach den §§ 9 oder 10 TMG geben würden (vgl. dazu nur beispielhaft OLG Köln, Urteil vom 9. Oktober 2020 - I-6 U 32/20 -, juris Rn. 2 und 114 ff.), sind weder von der Beklagten behauptet worden noch ersichtlich.
  • VG Koblenz, 10.05.2023 - 2 K 1026/22

    Glücksspielrechtliche Sperrungsanordnung gegenüber Anbieterin von …

    Für die Antragstellerin, die am Markt nach Aktenlage als Zugangsvermittler auftritt (Blatt 282 der Verwaltungsakte;… vgl. auch Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages, Netzsperren, Rechtslage und gesetzgeberischer Spielraum, WD 10 - 3000 - 016/21, S. 5), ist die Regelung des § 8 TMG maßgeblich; weitere von ihr erbrachte Dienstleistungen im Internet, welche Anlass zu einer Prüfung der Haftungsprivilegierungen nach den §§ 9 oder 10 TMG geben würden (vgl. dazu nur beispielhaft OLG Köln, Urteil vom 9. Oktober 2020 - I-6 U 32/20 -, juris Rn. 2 und 114 ff.), sind weder von der Antragsgegnerin behauptet worden noch ersichtlich.
  • LG Hamburg, 30.11.2021 - 310 O 99/21

    Quad9

    Der DNS-Resolver übermittelt aber weder die Informationen auf der gesuchten Webseite, noch vermittelt er selbst einen Zugang dazu (vgl. OLG Köln, Urt. v. 9.10.2020 - 6 U 32/20 - GRUR 2021, 70 Rz 99; Jan Bernd Nordemann, GRUR 2021, 18/19).

    Diese werk- und verletzungsbezogene Bewertung der Eilbedürftigkeit ist jedenfalls dann angemessen, wenn es um eine sich fast nahtlos an eine aktuelle Schutzgegenstands-Veröffentlichung anschließende Rechtsverletzung geht (OLG Köln, Urteil vom 9.10.2020 - 6 U 32/20 - NJW 2021, 319 Rz 101) oder - wie hier - um eine unerlaubte öffentliche Zugänglichmachung des Musikalbums sogar vor der offiziellen Veröffentlichung.

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dejure.org Übersicht OLG Köln

Rechtsprechung
   LSG Sachsen-Anhalt, 29.10.2025 - L 6 U 32/20 ZVW   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2025,43794
LSG Sachsen-Anhalt, 29.10.2025 - L 6 U 32/20 ZVW (https://dejure.org/2025,43794)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 29.10.2025 - L 6 U 32/20 ZVW (https://dejure.org/2025,43794)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 29. Oktober 2025 - L 6 U 32/20 ZVW (https://dejure.org/2025,43794)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 8 Abs 1 S 1 SGB 7, § 8 Abs 1 S 2 SGB 7, Nr F45.1 ICD-10-GM
    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Beobachtung einer Beinahe-Kollision zwischen Zug und Pkw - psychischer Gesundheitsschaden eines Fahrdienstleiters - Kausalzusammenhang - geeigneter Unfallhergang

  • versicherungsrechtsiegen.de

    Anerkennung von einem psychischen Gesundheitsschaden: Wann ein Arbeitsunfall vorliegt

  • sozialrechtsiegen.de

    Arbeitsunfall nach einem Beinahe-Unfall: Hürden bei psychischen Schäden

  • rechtsportal.de

    SGB VII § 8 Abs. 1 ; SGB VII § 2 Abs. 1 Nr. 1
    Arbeitsunfall; Unfallhergang; psychische Gesundheitsstörung; Erstschaden; naturwissenschaftliche Kausalität; versicherte Tätigkeit; Unfallversicherung (U)

  • rechtsportal.de

    SGB VII § 8 Abs. 1 ; SGB VII § 2 Abs. 1 Nr. 1
    Arbeitsunfall; Unfallhergang; psychische Gesundheitsstörung; Erstschaden; naturwissenschaftliche Kausalität; versicherte Tätigkeit; Unfallversicherung (U)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Kein Arbeitsunfall bei psychischer Störung wegen Beinahe-Kollision am Bahnübergang

  • beck-aktuell.de (Kurzinformation)

    "Beinahe-Kollision" am Bahnübergang: Kein Arbeitsunfall ohne Unfall

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Unfallversicherung: Vorstellung eines Unfalls reicht nicht für den Anspruch auf Leistungen

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2026, 200
 
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  • BSG, 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Verletztenrente - Kausalität - …

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 29.10.2025 - L 6 U 32/20
    Erst wenn feststeht, dass ein bestimmtes Ereignis eine naturwissenschaftliche Ursache für einen Erfolg ist, stellt sich in einem zweiten Schritt die Frage nach einer wesentlichen Verursachung des Erfolgs durch das Ereignis (vgl. nochmals BSG, Urteil vom 9. Mai 2006 - B 2 U 1/05 R - juris, Rn. 13 ff. und 20;… Urteil vom 12. April 2005 - B 2 U 27/04 R - a.a.O.).

    Vielmehr ist maßgeblich, welche Auswirkungen der Unfall, d.h. dessen psychische Belastung, gerade beim Betroffenen infolge der Eigenart seiner Persönlichkeit gehabt hat (siehe BSG, Urteil vom 9. Mai 2006 - B 2 U 1/05 R - s.o.;… Urteil vom 12. April 2005 - B 2 U 27/04 R - a.a.O.; Urteil vom 8. Dezember 1998 - B 2 U 1/98 R - juris).

    Rn. 54 Ist damit schon eine naturwissenschaftliche Verursachung der somatischen Belastungsstörung durch das angeschuldigte Ereignis unwahrscheinlich, kommt es auf die Frage nach dessen rechtlicher Wesentlichkeit nicht mehr entscheidend an (vgl. zu der ggf. insoweit anzustellenden Prüfung nur BSG, Urteil vom 30. Januar 2007 - B 2 U 8/06 R - juris; Urteil vom 9. Mai 2006 - B 2 U 1/05 R - a.a.O., Rn. 15).

  • BSG, 12.04.2005 - B 2 U 27/04 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Unfallereignis - äußere …

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 29.10.2025 - L 6 U 32/20
    Indessen dient das Erfordernis der äußeren Einwirkung lediglich der Abgrenzung unfallbedingter Gesundheitsschäden zu Gesundheitsbeeinträchtigungen aufgrund innerer Ursachen sowie zu geplanten Selbstschädigungen (BSG…, Urteil vom 15. Mai 2012 - B 2 U 16/11 R - juris, Rn. 30 f.; Urteil vom 17. Februar 2009 - B 2 U 18/07 R - juris;… Urteil vom 30. Januar 2007 - B 2 U 8/06 R - juris, Rn. 15; Urteil vom 12. April 2005 - B 2 U 27/04 R - juris).

    Erst wenn feststeht, dass ein bestimmtes Ereignis eine naturwissenschaftliche Ursache für einen Erfolg ist, stellt sich in einem zweiten Schritt die Frage nach einer wesentlichen Verursachung des Erfolgs durch das Ereignis (vgl. nochmals BSG…, Urteil vom 9. Mai 2006 - B 2 U 1/05 R - juris, Rn. 13 ff. und 20; Urteil vom 12. April 2005 - B 2 U 27/04 R - a.a.O.).

    Vielmehr ist maßgeblich, welche Auswirkungen der Unfall, d.h. dessen psychische Belastung, gerade beim Betroffenen infolge der Eigenart seiner Persönlichkeit gehabt hat (siehe BSG, Urteil vom 9. Mai 2006 - B 2 U 1/05 R - s.o.; Urteil vom 12. April 2005 - B 2 U 27/04 R - a.a.O.; Urteil vom 8. Dezember 1998 - B 2 U 1/98 R - juris).

  • BSG, 30.01.2007 - B 2 U 8/06 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang - …

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 29.10.2025 - L 6 U 32/20
    Indessen dient das Erfordernis der äußeren Einwirkung lediglich der Abgrenzung unfallbedingter Gesundheitsschäden zu Gesundheitsbeeinträchtigungen aufgrund innerer Ursachen sowie zu geplanten Selbstschädigungen (BSG…, Urteil vom 15. Mai 2012 - B 2 U 16/11 R - juris, Rn. 30 f.; Urteil vom 17. Februar 2009 - B 2 U 18/07 R - juris; Urteil vom 30. Januar 2007 - B 2 U 8/06 R - juris, Rn. 15; Urteil vom 12. April 2005 - B 2 U 27/04 R - juris).

    Rn. 54 Ist damit schon eine naturwissenschaftliche Verursachung der somatischen Belastungsstörung durch das angeschuldigte Ereignis unwahrscheinlich, kommt es auf die Frage nach dessen rechtlicher Wesentlichkeit nicht mehr entscheidend an (vgl. zu der ggf. insoweit anzustellenden Prüfung nur BSG, Urteil vom 30. Januar 2007 - B 2 U 8/06 R - juris;… Urteil vom 9. Mai 2006 - B 2 U 1/05 R - a.a.O., Rn. 15).

  • BSG, 29.11.2011 - B 2 U 23/10 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Unfallereignis - Unfallbegriff - …

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 29.10.2025 - L 6 U 32/20
    Im Übrigen habe das Bundessozialgericht (BSG) in seinen Entscheidungen vom 29. November 2011 (B 2 U 10/11 R und B 2 U 23/10 R) nochmals klargestellt, dass auch Beinahe-Unfälle Arbeitsunfälle sein könnten.

    Rn. 20 Sie verteidigt die Entscheidung des SG; bei einem nur eingebildeten Vorgang sei schon der Unfallbegriff nicht erfüllt (Hinweis auf BSG, Urteil vom 29. November 2011 - B 2 U 23/10 R - juris).

  • BSG, 26.11.2019 - B 2 U 8/18 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Gerichtsbescheid - verdecktes Teilurteil - …

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 29.10.2025 - L 6 U 32/20
    Rn. 24 Auf die hiergegen eingelegte Revision der Beklagten hat das BSG diese Entscheidung mit Urteil vom 26. November 2019 (B 2 U 8/18 R) aufgehoben, die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an den Senat zurückverwiesen und hierzu insbesondere ausgeführt: Es sei schon unklar, ob der Kläger überhaupt eine versicherte Verrichtung ausgeübt habe.

    Rn. 44 Zwar reicht hierfür ein allein in der Vorstellung des Betroffenen existente Einbildung nicht aus (BSG, Urteil vom 26. November 2019 - B 2 U 8/18 R - s.o.).

  • BSG, 09.05.2006 - B 2 U 40/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Kausalität - ursächlicher …

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 29.10.2025 - L 6 U 32/20
    Dabei sei zu berücksichtigen, dass kein Rechts- oder Erfahrungssatz existiere, wonach Bagatellereignisse von vornherein ungeeignet sind, psychische Gesundheitsschäden zu bewirken (Hinweis auf Urteil vom 9. Mai 2006 - B 2 U 40/05 R - juris).
  • BSG, 06.05.2021 - B 2 U 15/19 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang - …

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 29.10.2025 - L 6 U 32/20
    Auch bloße Wahrnehmungen (z.B. Sehen, Hören, Schmecken, Ertasten, Riechen) können als äußere Einwirkung ausreichen (vgl. BSG, Urteil vom 6. Mai 2021 - B 2 U 15/19 R - juris, Rn. 18).
  • BSG, 05.09.2006 - B 2 U 24/05 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Zugunstenverfahren - Überprüfung - …

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 29.10.2025 - L 6 U 32/20
    Für die Anerkennung eines Unfalls als Arbeitsunfall ist danach in der Regel erforderlich, dass die Verrichtung des Versicherten zur Zeit des Unfalls seiner versicherten Haupttätigkeit zuzurechnen ist (sachlicher bzw. innerer Zusammenhang), sie zu dem zeitlich begrenzten, von außen auf den Körper einwirkenden Ereignis - dem Unfallereignis - geführt hat, und dieses Unfallereignis einen Gesundheitserstschaden oder den Tod des Versicherten verursacht hat (z.B. BSG, Urteil vom 4. September 2007 - B 2 U 24/06 R - juris; Urteil vom 5. September 2006 - B 2 U 24/05 R - juris, jew. m.w.N.).
  • BSG, 17.02.2009 - B 2 U 18/07 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Unfallereignis - …

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 29.10.2025 - L 6 U 32/20
    Indessen dient das Erfordernis der äußeren Einwirkung lediglich der Abgrenzung unfallbedingter Gesundheitsschäden zu Gesundheitsbeeinträchtigungen aufgrund innerer Ursachen sowie zu geplanten Selbstschädigungen (BSG…, Urteil vom 15. Mai 2012 - B 2 U 16/11 R - juris, Rn. 30 f.; Urteil vom 17. Februar 2009 - B 2 U 18/07 R - juris;… Urteil vom 30. Januar 2007 - B 2 U 8/06 R - juris, Rn. 15; Urteil vom 12. April 2005 - B 2 U 27/04 R - juris).
  • BSG, 15.05.2012 - B 2 U 16/11 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - versicherte Tätigkeit als …

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 29.10.2025 - L 6 U 32/20
    Indessen dient das Erfordernis der äußeren Einwirkung lediglich der Abgrenzung unfallbedingter Gesundheitsschäden zu Gesundheitsbeeinträchtigungen aufgrund innerer Ursachen sowie zu geplanten Selbstschädigungen (BSG, Urteil vom 15. Mai 2012 - B 2 U 16/11 R - juris, Rn. 30 f.; Urteil vom 17. Februar 2009 - B 2 U 18/07 R - juris;… Urteil vom 30. Januar 2007 - B 2 U 8/06 R - juris, Rn. 15; Urteil vom 12. April 2005 - B 2 U 27/04 R - juris).
  • BSG, 29.11.2011 - B 2 U 10/11 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Unfallereignis - Einwirkung auf …

  • BSG, 04.09.2007 - B 2 U 24/06 R

    Ggesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - innerer Zusammenhang - sachlicher …

  • BSG, 27.06.2006 - B 2 U 5/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit - Quasi-Berufskrankheit - …

  • BSG, 20.01.1987 - 2 RU 27/86

    Ungeklärter Unfallverlauf - Innere Ursache - Bedeutung - Anforderungen an …

  • BSG, 08.12.1998 - B 2 U 1/98 R

    Arbeitsunfall - haftungsausfüllende Kausalität - psychisches Trauma - …

  • LSG Sachsen-Anhalt, 19.04.2018 - L 6 U 150/14

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Scheingefahr - Unfallereignis - …

  • BSG, 18.03.1997 - 2 RU 8/96

    Kausalität der Tätigkeit als Feuerwehrmann am Todestag für akuten Herztod - …

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