Rechtsprechung
| OLG Celle, 11.10.2007 - 6 U 40/07 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 8 Nr. 3 Abs. 1 S. 1 VOB/B; § 9 Abs. 2 Nr. 1 AGBG; § 24 AGBG
Geltendmachung einer Vertragsstrafe aus einem Bauvertrag über die Herstellung eines Wohnhausneubaus mit Garage; Recht zur Kündigung des Bauvertrags bei Nichtnachkommen einer Mängelbeseitigung durch den Auftragnehmer; Anspruch auf vollen Werklohn bei Kündigung durch den ... - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Wirksamkeit einer Vertragsstrafenvereinbarung in einem Bauvertrag; Unverhältnismäßigkeit der Mängelbeseitigung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Geltendmachung einer Vertragsstrafe aus einem Bauvertrag über die Herstellung eines Wohnhausneubaus mit Garage; Recht zur Kündigung des Bauvertrags bei Nichtnachkommen einer Mängelbeseitigung durch den Auftragnehmer; Anspruch auf vollen Werklohn bei Kündigung durch den ...
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Material braucht man nicht zu haben
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä. (2)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Vertragsstrafe: Haftet Bauunternehmer auch für verspätete Materiallieferungen seiner Lieferanten? (IBR 2008, 718)
- ibr-online (Entscheidungsbesprechung)
Optische Fassadenmängel: Anstrich oder Neuherstellung des Verblendmauerwerks? (IBR 2008, 646)
Verfahrensgang
- LG Verden, 25.11.2003 - 5 O 38/02
- OLG Celle, 06.05.2004 - 6 U 231/03
- LG Verden, 06.03.2007 - 5 O 38/02
- OLG Celle, 11.10.2007 - 6 U 40/07
- BGH, 10.07.2008 - VII ZR 199/07
Papierfundstellen
- MDR 2010, 249
- BauR 2008, 1937
- BauR 2009, 111
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- OLG Celle, 06.05.2004 - 6 U 231/03
Schadensersatzklage des Auftraggebers nach Kündigung des Bauvertrages; …
Auszug aus OLG Celle, 11.10.2007 - 6 U 40/07
Die Kosten des Berufungsverfahrens zu 6 U 231/03 tragen die Klägerin zu 41, 47% und der Beklagte zu 58, 53%.Rn. 11 Mit der Klage hat die Klägerin Zahlung in Höhe von 75.650,74 EUR (Seiten 9 - 22 der Klageschrift, Bl. 9 - 22 d.A.) und der Beklagte im Wege der Widerklage restlichen Werklohn in Höhe von 42.213,17 EUR verlangt, wobei er sich die Berechnung der Werklohnforderung im Teilurteil des Landgerichts vom 25. November 2003 (Bl. 341 - 363 d.A.) zu eigen gemacht hat (Bl. 395 d.A.), welches der Senat mit Urteil vom 6. Mai 2004 zu 6 U 231/03 unter Zurückverweisung an das Landgericht aufgehoben hat (Bl. 518 - 525 d.A.).
Die Kostenentscheidungen folgen aus § 92 Abs. 1 S. 1 Alt. 2 und § 101 Abs. 1 Hs. 2 ZPO, wobei zu berücksichtigen war, dass der Senat den Wert des Streitgegenstandes für das Berufungsverfahren zu 6 U 231/03 mit Beschluss vom 20. April 2004 (Bl. 526 d.A.) auf 70.541,32 EUR festgesetzt hat und die teilweise Klagrücknahme erst am 26. Januar 2006 nach Entstehen aller Gebühren erklärt worden ist (Bl. 726 d.A.).
- OLG Hamm, 21.03.1996 - 17 U 93/95
AGB: Umlageklausel über Baunebenleistungen; Vertragsstrafenklausel
Auszug aus OLG Celle, 11.10.2007 - 6 U 40/07
Gemäß 9.2 der Klausel (Bl. 10 Anlagenband) hat er u.a. auf die Einrede verzichtet, "verspätet oder ausgefallene Materiallieferungen" habe er nicht verschuldet (vgl. zur Unwirksamkeit einer solchen Klausel OLG Hamm NJW-RR 1997, 1042 [OLG Hamm 21.03.1996 - 17 U 93/95]).
- OLG Bamberg, 16.10.2018 - 3 U 117/18
Kein Anspruch auf Neueindeckung des Dachs wegen verändertem Farbton der …
Eine komplette Neuherstellung des Daches mit einem Aufwand von über 20.000,00 EUR würde in keinem Verhältnis zu der allenfalls geringen und nur bei bestimmter Wetterlage zu bemerkenden farblichen Veränderung stehen (…vgl. vierzu etwa OLG Frankfurt Urt. v. 15.9.2005 - 12 U 241/03, IBRRS 2007, 0059 - grünliche Verfärbung von Dachziegeln, OLG Düsseldorf, NZBau 2015, 485 mwN; OLG Bamberg, Schlussurteil v. 16.4.2007 - 4 U 198/05, BeckRS 2008, 21342; OLG Celle, Urt. v. 11.10.2007 - 6 U 40/07, IBRRS 2008, 2719;… Kniffka in Kniffka/Koeble, Kompendium des Baurechts, 4. Auflage 2014, Teil 3 U 117/18 - Seite 8 - 6 Rn. 98;… Bröker in Ganten/Kindereit, Typische Baumängel, 2. Aufl. 2014, Rn. 862).
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Rechtsprechung
| KG, 06.07.2007 - 6 U 40/07 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Judicialis
VVG § 6 Abs. 3; ; VGB 88 § 6 Nr. 1 c)
- IWW
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
VVG §§ 1, 6
Wasserschaden durch Kondensat aus Brennwertgeräten; nichtkausale Obliegenheitsverletzung des Versicherungsnehmers; Leitungswasserschaden; Aufbewahrungsfristen bei defekten Wasserrohren; Leistungsfreiheit des Versicherungsunternehmens - rechtsportal.de
VVG § 6 Abs. 3
Zur Erbringung des Beweises des Eintritts eines Versicherungsfalls bei einem durch austretendes Leitungswasser verursachten Wasserschaden - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Schadensbeseitigung als Verletzung der Obliegenheit der Vermeidung von Veränderungen der Schadenstelle; Begriff des "Leitungswassers"; Berechnung des durchschnittlichen Wasseraustritts bei einem Leck an der Heizungsanlage; Leistungsverpflichtung des Versicherers bei grob ...
Besprechungen u.ä.
- IWW (Entscheidungsbesprechung)
Wohngebäudeversicherung - Kondensatwasserablaufleitung: Wasseraustritt als Leitungswasserschaden?
Verfahrensgang
- LG Berlin, 30.01.2007 - 7 O 193/04
- KG, 06.07.2007 - 6 U 40/07
Papierfundstellen
- VersR 2008, 393
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (2)
- BGH, 05.12.2001 - IV ZR 225/00
Rechtsfolgen vorsätzlich falscher Angaben des Versicherungsnehmers bei …
- OLG Köln, 28.03.2006 - 9 U 94/05
Inanspruchnahme der Gebäudehaftpflichtversicherung wegen eines …
Auszug aus KG, 06.07.2007 - 6 U 40/07
Fehlen aber derartige Anhaltspunkte, spricht dies für das Vorliegen eines versicherten Leitungswasserschadens (vgl. Neuhaus/Kloth, Die aktuelle Rechtsprechung zu Sachversicherungen, MDR 2007, 571 unter Hinweis auf OLG Köln, Urteil vom 28. März 2006 - 9 U 94/05).
- OLG Saarbrücken, 19.09.2012 - 5 U 68/12
Eintrittspflicht der Wohngebäudeversicherung bei Veränderung der Schadensstelle …
32 Die Klägerin kann sich zur Führung dieses Beweises jedoch auf jedes nach der Zivilprozessordnung zulässige Beweismittel berufen (vgl. KG, VersR 2008, 393).Schließlich entfiele die (Mit-) Ursächlichkeit des Schneedrucks auch nicht wieder nachträglich dadurch, dass derselbe Schaden später aufgrund einer anderen, nicht versicherten Ursache - insbesondere der ebenfalls von dem Sachverständigen N. aufgezeigten Möglichkeit einer Verstopfung der Regenrinne durch Schnee und Eis, mit der Folge des Eindringens aufgestauten Schmelzwassers über konstruktionsbedingte Fugen in das Gebäudeinnere - ebenso eingetreten wäre (vgl. OLG Dresden, zfs 2010, 390; KG, VersR 2008, 393 zur Relevanz theoretisch denkbarer Alternativursachen;… Kollhosser in Prölss/Martin, VVG, 27. Aufl., § 49 Rdn. 29).
- OLG Saarbrücken, 19.06.2019 - 5 U 99/18
Leitungswasserversicherung: Vertragliche Vereinbarung der Leistungsfreiheit bei …
Dabei kommt es auf den Einwand der Beklagten, eigene Feststellungen des Versicherers könnten im Nachhinein ohnehin nicht durch Aussagen der vom Versicherungsnehmer beauftragten Handwerker oder Gutachter ersetzt werden (so auch: KG, VersR 2008, 393; OLG Hamm, VersR 2005, 644;… Armbrüster, in: Prölss/Martin, a.a.O., § 28 Rn. 260;… a.A. Rixecker, in: Langheid/Rixecker, a.a.O., § 28 Rn. 99), nicht an. - OLG Köln, 02.12.2008 - 9 U 57/08
Rechte des Versicherers bei Vortäuschung eines Versicherungsfalls
Im Ausgangspunkt wird zwar aus Anlagen der Warmwasserheizung bestimmungswidrig austretendes Wasser als Leitungswasser i.S der Versicherungsbedingungen anzusehen sein (so ausdrücklich KG r+s 2008, 21 = VersR 2008, 393).
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Rechtsprechung
| LSG Sachsen-Anhalt, 30.06.2010 - L 6 U 40/07 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Unfallversicherung
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt
§ 9 SGB 7, Nr 4302 BKV
Voraussetzungen der Anerkennung einer obstruktiven Atemwegserkrankung als Berufskrankheit nach Nr. 4302 der Anlage zur BKV - ra.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Dessau, 21.02.2007 - S 3 U 84/06
- SG Magdeburg, 21.02.2007 - S 8 U 125/05
- LSG Sachsen-Anhalt, 12.05.2010 - L 6 U 40/07
- LSG Sachsen-Anhalt, 30.06.2010 - L 6 U 40/07
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (2)
- BSG, 08.12.1983 - 2 RU 33/82
Berufsbedingte Hauterkrankung - Aufgabe der beruflichen Beschäftigung - …
Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 30.06.2010 - L 6 U 40/07
Auch wenn sie nicht subjektiv wegen des entstandenen Zwanges aufgegeben worden sein muss, sondern dafür andere Motive entscheidend gewesen sein dürfen (BSG, Urt. v. 8.12.1983 - 2 RU 33/82 - BSGE 56, 94), muss das Ende der Tätigkeit objektiv durch gesundheitlichen Zwang erklärbar sein. - BSG, 29.08.1980 - 8a RU 72/79
Atemwegserkrankung - Entschädigungsleistung - Hinterbliebene - Schädigende …
Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 30.06.2010 - L 6 U 40/07
Insgesamt muss der Versicherte die gesundheitsschädigenden Tätigkeiten (objektiv) durch die Krankheit gezwungen unterlassen haben; die tatsächliche Unterlassung muss (nach den objektiven Schädigungszusammenhängen) wesentlich durch die Krankheit verursacht worden sein (BSG, Urt. v. 29.8. 1980 - 8a RU 72/79 - BSGE 50, 187, 188).
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Rechtsprechung
| LSG Sachsen-Anhalt, 12.05.2010 - L 6 U 40/07 |
Volltextveröffentlichung
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Unfallversicherung
Verfahrensgang
- SG Dessau, 21.02.2007 - S 3 U 84/06
- SG Magdeburg, 21.02.2007 - S 8 U 125/05
- LSG Sachsen-Anhalt, 12.05.2010 - L 6 U 40/07
- LSG Sachsen-Anhalt, 30.06.2010 - L 6 U 40/07
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (2)
- BSG, 08.12.1983 - 2 RU 33/82
Berufsbedingte Hauterkrankung - Aufgabe der beruflichen Beschäftigung - …
Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 12.05.2010 - L 6 U 40/07
Auch wenn sie nicht subjektiv wegen des entstandenen Zwanges aufgegeben worden sein muss, sondern dafür andere Motive entscheidend gewesen sein dürfen (BSG, Urt. v. 8.12.1983 - 2 RU 33/82 - BSGE 56, 94), muss das Ende der Tätigkeit objektiv durch gesundheitlichen Zwang erklärbar sein. - BSG, 29.08.1980 - 8a RU 72/79
Atemwegserkrankung - Entschädigungsleistung - Hinterbliebene - Schädigende …
Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 12.05.2010 - L 6 U 40/07
Insgesamt muss der Versicherte die gesundheitsschädigenden Tätigkeiten (objektiv) durch die Krankheit gezwungen unterlassen haben; die tatsächliche Unterlassung muss (nach den objektiven Schädigungszusammenhängen) wesentlich durch die Krankheit verursacht worden sein (BSG, Urt. v. 29.8. 1980 - 8a RU 72/79 - BSGE 50, 187, 188).
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