Rechtsprechung
| OLG Jena, 19.10.2000 - 6 Verg 6/00 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)
Gebührenaufschlag bei Bietergemeinschaft
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Rechtsnatur des Kostenfestsetzungsbescheids der Vergabekammer - Anwaltsgebühr bei Vertretung im Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer - Mehrvertretungszuschlag bei Vertretung einer Bietergemeinschaft
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Öffentliche Ausschreibung zur Durchführung der Sonderabfallkleinstmengensammlung aus Privathaushalten; Kostenfestsetzungsbescheid der Vergabekammer als selbstständiger Verwaltungsakt; Rechtsschutzmöglichkeiten gegen eine solche Maßnahme; Grundlage für die Berechnung der ...
Wird zitiert von ... (16) Zitiert selbst (2)
- BayObLG, 04.08.2000 - Verg 3/00
Sofortige Beschwerde gegen die Festsetzung der zu erstattenden Aufwendungen im …
Auszug aus OLG Jena, 19.10.2000 - 6 Verg 6/00
Die nach den §§ 116, 117 GWB an sich statthafte und auch sonst zulässige sofortige Beschwerde der Antragstellerin - der Kostenfestsetzungsbescheid der Vergabekammer stellt einen selbständigen, mit der sofortigen Beschwerde anfechtbaren Verwaltungsakt dar (vgl. BayObLG, Beschluss vom 04.08.2000, Verg 3/00) - hat in der Sache nur teilweise Erfolg.Der Beschwerdewert bestimmt sich in derartigen Verfahren nicht nach § 12 a Abs. 2 GKG, sondern vielmehr nach § 3 ZPO entsprechend dem Kosteninteresse (vgl. BayObLG, Beschluss vom 04.08.2000, a.a.O.).
- BayObLG, 21.05.1999 - Verg 1/99
Zur Verlängerung der Zuschlagsfrist im Vergabeverfahren
Auszug aus OLG Jena, 19.10.2000 - 6 Verg 6/00
Die Rechtsprechung behandelt sie daher auch im Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer bzw. im Beschwerdeverfahren vor den Vergabesenaten als - einheitliches - beteiligungsfähiges Unternehmen nach den §§ 107 Abs. 2 S. 1, 109, 116 Abs. 1 GWB (vgl. BayObLG, ZVgR 1999, 111).
- OLG Jena, 02.02.2005 - 9 Verg 6/04
Rahmensatzgebühr
Nach ständiger Rechtsprechung des Senats stellt der Kostenfestsetzungsbescheid einen mit dem gegen Entscheidungen der Vergabekammer vorgesehenen Rechtsmittel selbstständig anfechtbaren Verwaltungsakt dar (vgl. Senat Beschl. vom 19.10.2000 6 Verg 6/00 mit Rspr.-Nachw.). - OLG Jena, 03.05.2002 - 6 Verg 1/02
Rechtsanwaltsgebühr im Vergabekammerverfahren
Die nach den §§ 116 ff. GWB an sich statthafte und auch sonst zulässige sofortige Beschwerde (vgl. BayObLG BauR 2001, 238; Senatsbeschluss vom 19.10.2000, 6 Verg 6/00) bleibt in der Sache ohne Erfolg.Dieser auch in der Literatur ganz herrschenden Auffassung (…vgl. Gerold/Schmidt/Madert, BRAGO, 14. Aufl., § 65a Rn. 13;… Niebuhr/Kulartz/Kus/Portz, Vergaberecht, § 128 GWB Rn. 17, Reidt/Stickler/Glahs, Vergaberecht, § 128 GWB Rn. 129; a. A. soweit ersichtlich nur Bär, NZBau 2002, 63) hat sich auch der Senat angeschlossen (vgl. Senatsbeschluss vom 19.10.2000, aaO.) Er hält daran nach erneuter Prüfung fest.
Abgesehen davon hält der Senat die Tätigkeit des Rechtsanwalts in dem Zwischenverfahren nach § 115 Abs. 2 Satz 1 GWB vor der Vergabekammer bereits dadurch für abgegolten, dass der Rechtsanwalt in dem Nachprüfungsverfahren im Regelfall die ihm zustehenden Kosten unter voller Ausnutzung des Rahmens der Gebühren des § 118 BRAGO, also mit 10/10 der vollen Gebühr, bestimmen darf (vgl. Senatsbeschluss vom 19.10.2000, aaO.;… BayObLG, aaO.).
Die Kostenentscheidung für das Beschwerdeverfahren beruht auf § 97 Abs. 1 ZPO; der Beschwerdewert bestimmt sich im Kostenfestsetzungsverfahren nicht nach § 12 a Abs. 2 GKG, sondern entsprechend dem Kosteninteresse nach § 3 ZPO (vgl. Senat, Beschluss vom 19.10.2000, aaO.).
- OLG München, 29.06.2005 - Verg 10/05
Besprechungsgebühr im Vergabeverfahren bei telefonischer Erörterung der …
Dementsprechend wird der Rechtsanwalt durch die Bietergemeinschaft als Einheit mandatiert mit der Folge, dass eine Erhöhungsgebühr nicht anfällt (vgl. OLG Jena Beschluss vom 19.10.2000, 6 Verg 6/00).
- OLG Naumburg, 29.07.2011 - 2 Verg 9/11
Kostenentscheidung im Vergabenachprüfungsverfahren: Kostenerstattung bei …
Dieser Umstand ist in der vergaberechtlichen Kostenrechtsprechung seit jeher Anlass für die Versagung einer Erhöhungsgebühr nach § 6 Abs. 1 S. 2 BRAGO bzw. nach VV Nr. 1008 RVG (vgl. nur Thüringer OLG, Beschluss v. 19.10.2000, 6 Verg 6/00 - JurBüro 2001, 208; OLG München, Beschluss v. 29.06.2005, Verg 10/05 - RPfl 2005, 572; OLG Düsseldorf, Beschluss v. 09.01.2008, VII-Verg 33/07, hier alle zitiert nach juris ). - OLG Dresden, 05.04.2001 - WVerg 8/00
Anfechtbarkeit des Kostenfestsetzungsbescheids, Auftragssumme
Der Kostenfestsetzungsbescheid der Vergabekammer ist ein selbstständiger Verwaltungsakt, der - wie eine Nachprüfungsentscheidung in der Hauptsache - dem Anwendungsbereich der §§ 116 ff. GWB unterliegt; er kann daher mit der sofortigen Beschwerde, über die nicht mündlich verhandelt zu werden braucht, auch selbstständig angefochten werden (vgl. den Senatsbeschluss vom 23.02.2001, WVerg 2/01 m.w.N.; BayObLG, Beschluss vom 04.08.2000, Verg 3/00; ThürObLG, Beschluss vom 19.10.2000, 6 Verg 6/00; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20.07.2000, Verg 2/99). - OLG Dresden, 25.03.2002 - WVerg 1/02
Rechtsanwaltsgebühr; Vergabenachprüfungsverfahren
Gemessen am o.g. Maßstab eines Widerspruchsverfahrens gemäß den §§ 68 ff. VwGO ist daher das Abweichen von der Mittelgebühr und die Festsetzung des Höchstwertes einer Gebühr durch den Rechtsanwalt im Vergabenachprüfungsverfahren in aller Regel nicht unbillig (im Ergebnis ebenso BayObLG, Beschluss vom 04.08.2000, Verg 3/00; Thüringer OLG, Beschluss vom 19.10.2000, JurBüro 2001, 208). - OLG Brandenburg, 15.08.2002 - Verg W 10/01
Keine Erhöhung der Geschäftsgebühr nach § 6 Abs. 1 BRAGO
Denn bereits die bisherige Rechtsprechung hat eine Erhöhung der Gebühren nach § 6 Abs. 1 BRAGO bei Beauftragung durch eine Bietergemeinschaft im Vergabenachprüfungsverfahren zu Recht abgelehnt (Thüringer OLG, JurBüro 2001, 208, 209). - OLG Jena, 30.01.2002 - 6 Verg 9/01
Vergabekammer / Kostenentscheidung / Vergabestelle
Den Beschwerdewert hat der Senat nach dem Kosteninteresse der Vergabestelle festgesetzt; er ist dabei hinsichtlich der Aufwendungen der Vergabestelle von einer 10/10-Gebühr nach § 118 BRAGO (vgl. Senatsbeschluss vom 19.10.2000, 6 Verg 6/00) und einem Hauptsachewert von seinerzeit 50.000 DM (§ 12 a Abs. 2 GKG, 5 % der von den Beteiligten in der mündlichen Verhandlung vor der Vergabekammer einvernehmlich angegebenen Auftragssumme von 1 Mio DM) ausgegangen. - VK Schleswig-Holstein, 14.01.2004 - VK-SH 21/03
Bestimmung des Gegenstandswerts bei Tätigkeit für Beigeladene
- VK Schleswig-Holstein, 15.01.2004 - VK-SH 21/03
"Durchlauf"-Posten bei Auftragssumme zu berücksichtigen?
- OLG Jena, 11.01.2002 - 6 Verg 10/01
Anfechtung des Kostenfestsetzungsbescheids der Vergabekammer
- OLG Rostock, 16.04.2002 - 17 W 10/00
Vergabe von Dienstleistungen bezüglich der Betriebsführung inklusive Investition …
- VK Schleswig-Holstein, 18.02.2005 - VK-SH 18/03
Steuerbefreiung für Brutto-Auftragswert relevant?
- VK Schleswig-Holstein, 06.05.2004 - VK-SH 5/04
Bestimmung der Anwaltsgebühren
- VK Schleswig-Holstein, 19.10.2006 - VK-SH 32/05
Bestimmung des Gegenstandswertes
- OLG Bremen, 26.03.2002 - Verg 1/01
Festsetzung der außergerichtlichen Kosten des Verfahrens
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