Rechtsprechung
| OLG Dresden, 19.08.1997 - 6 W 960/97 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Rechte des Gesamtvollstreckungsverwalters nach Aufhebung des Rückgabebescheides
Wird zitiert von ... (2)
- VerfGH Sachsen, 25.06.1998 - 48-IV-97
Zulässigkeit einer Beschwerde vor dem Verfassungsgerichtshof hinsichtlich …
Die Verfassungsbeschwerde wird, soweit sie sich gegen den Beschluß des Oberlandesgerichtes Dresden vom 19. August 1997 - 6 W 0960/97 - richtet, verworfen.Die Beschwerdeführerin wendet sich mit ihrer am 12. November 1997 eingegangenen Verfassungsbeschwerde gegen den Beschluß des Oberlandesgerichts Dresden vom 19. August 1997 - 6 W 0960/97 -, mit welchem ihre Beschwerde gegen einen Beschluß des Landgerichts Chemnitz vom 2. Juni 1997 - 4 O 19/97 - zurückgewiesen wurde, sowie gegen den Beschluß des Oberlandesgerichts Dresden vom 6. Oktober 1997 - 6 W 0960/97 -, in welchem der Gegenvorstellung der Beschwerdeführerin vom 10. September 1997 gegen den ersten Beschluß nicht abgeholfen wurde.
- OLG Dresden, 23.02.2001 - 21 U 1605/00
Gezogene Nutzungen; Grundstück; Eigentum; DDR; Einigungsvertrag; …
Soweit ein Anspruch auf Herausgabe von Nutzungen nach § 987 oder § 988 BGB besteht, ist der Besitzer dem Grundstückseigentümer gegenüber auch nach § 260 BGB zur Auskunft über die gezogenen Nutzungen verpflichtet (vgl. BGHZ 31, 76, 96; OLG Dresden, Beschluss vom 19.08.1997, 6 W 960/97, OLGR Dresden 1998, 151 ff.).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".