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Weitere Entscheidung unten: OLG Celle, 12.02.2002

Rechtsprechung
   OLG Jena, 16.01.2002 - 6 W 10/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,4966
OLG Jena, 16.01.2002 - 6 W 10/02 (https://dejure.org/2002,4966)
OLG Jena, Entscheidung vom 16.01.2002 - 6 W 10/02 (https://dejure.org/2002,4966)
OLG Jena, Entscheidung vom 16. Januar 2002 - 6 W 10/02 (https://dejure.org/2002,4966)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    ZPO § 883; ; ZPO § 885; ; BGB § 1353

  • RA Kotz

    Räumungsvollstreckung in Ehewohnung:

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 883 § 885; BGB § 1353
    Ehewohnung; Räumungsvollstreckung; Vollstreckungstitel; Räumungsvollstreckung in Ehewohnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)

    Titel bei Ehewohnungsräumung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Ehewohnung; Gleichberechtigter Mitbesitz; Vollstreckung; Titel gegen beide Ehegatten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJ 2002, 214
 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (4)

  • KG, 26.10.1993 - 1 W 6068/93

    Räumungsvollstreckung gegen Ehegatte und Lebensgefährten

    Auszug aus OLG Jena, 16.01.2002 - 6 W 10/02
    Der Senat tritt daher der vom Landgericht vertretenen und inzwischen wohl herrschenden Meinung bei, dass im Regelfall (…zu Ausnahmen vgl. Zöller/Stöber, a.a.O.) beide Ehegatten gleichberechtigten und eigenständigen Mitbesitz an der Ehewohnung ausüben, so dass es zur Vollstreckung eines Titels gegen beide Eheleute bedarf (vgl. OLG Oldenburg NJW-RR 1994, 715 m.w.N.; OLG Köln WuM 1994, 285 m.w.N.; KG NJW-RR 1994, 713 m.w.N.;… Zöller/Stöber, a.a.O. m.w.N.; a. A. OLG Hamm NJW 1956, 1681; OLG Köln NJW 1958, 598).
  • BGH, 26.02.1954 - V ZR 135/52

    Treuhänder und Rückerstattungsverfahren

    Auszug aus OLG Jena, 16.01.2002 - 6 W 10/02
    Entscheidend ist vielmehr, dass Eheleute jedenfalls bei ungestörter Ehe die Herrschaftsgewalt über die Räume der gemeinsamen Ehewohnung auch gemeinsam ausüben, also Mitbesitzer sind (vgl. BGHZ 12, 380, 398 ff.).
  • OLG Oldenburg, 03.02.1994 - 2 W 100/93

    Angemietete Ehewohnung; Eheleute; Gemeinsame Ausübung der Herrschaftsgewalt; …

    Auszug aus OLG Jena, 16.01.2002 - 6 W 10/02
    Der Senat tritt daher der vom Landgericht vertretenen und inzwischen wohl herrschenden Meinung bei, dass im Regelfall (…zu Ausnahmen vgl. Zöller/Stöber, a.a.O.) beide Ehegatten gleichberechtigten und eigenständigen Mitbesitz an der Ehewohnung ausüben, so dass es zur Vollstreckung eines Titels gegen beide Eheleute bedarf (vgl. OLG Oldenburg NJW-RR 1994, 715 m.w.N.; OLG Köln WuM 1994, 285 m.w.N.; KG NJW-RR 1994, 713 m.w.N.;… Zöller/Stöber, a.a.O. m.w.N.; a. A. OLG Hamm NJW 1956, 1681; OLG Köln NJW 1958, 598).
  • OLG Köln, 07.02.1994 - 2 W 117/93

    Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung aus einem Zuschlagsbeschluß

    Auszug aus OLG Jena, 16.01.2002 - 6 W 10/02
    Der Senat tritt daher der vom Landgericht vertretenen und inzwischen wohl herrschenden Meinung bei, dass im Regelfall (…zu Ausnahmen vgl. Zöller/Stöber, a.a.O.) beide Ehegatten gleichberechtigten und eigenständigen Mitbesitz an der Ehewohnung ausüben, so dass es zur Vollstreckung eines Titels gegen beide Eheleute bedarf (vgl. OLG Oldenburg NJW-RR 1994, 715 m.w.N.; OLG Köln WuM 1994, 285 m.w.N.; KG NJW-RR 1994, 713 m.w.N.;… Zöller/Stöber, a.a.O. m.w.N.; a. A. OLG Hamm NJW 1956, 1681; OLG Köln NJW 1958, 598).
  • OLG Frankfurt, 23.06.2003 - 26 W 24/03

    Zwangsvollstreckung: Zwangsräumungstitel gegen beide Ehepartner

    Zu Recht wird daher von der inzwischen wohl überwiegenden Meinung in Rechtsprechung und Schrifttum die Auffassung vertreten, dass die Zwangsräumung einer Ehewohnung Titel gegen beide Ehepartner voraussetzt (OLG Jena, WuM 2002, 221; OLG Düsseldorf, NZM 1998, 880; OLG Köln, (2. ZS), MDR 1997, 782; OLG Oldenburg, NJW-RR 1994, 715; KG, NJW-RR 1994, 713; LG Saarbrücken, NZM 2002, 939;… Stein-Jonas-Brehm, ZPO, 21. Auflage, § 885 Rn. 15;… Zöller-Stöber, ZPO, 23. Auflage, § 885 Rn. 6 jeweils m.w.N.).
  • OLG Karlsruhe, 19.02.2004 - 19 W 9/04

    Streitwertfestsetzung für Räumungsklage gegen Ehepartner des Mieters

    Demgemäß war sie Mitbesitzerin der von dem Ehemann angemieteten Wohnung (vergl. OLG Jena WuM 2002, 221; OLG Köln WuM 1994, 285; OLG Oldenburg NJW-RR 1994, 715) aufgrund des Mietvertrages zwischen ihrem Ehemann und der Klägerin, und ihr gegenüber bestand nach der Kündigung des Mietverhältnisses ein Anspruch der Klägerin auf Räumung der Mietwohnung gemäß § 546 BGB.
  • AG Brandenburg, 26.11.2014 - 31 C 263/14
    Im Falle einer einseitigen Erledigungserklärung - wie hier - muss das Gericht somit jetzt im ordentlichen Streitverfahren prüfen, ob die Hauptsache des Verfahrens erledigt ist, ob also der eingereichte Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zulässig und begründet war und nur durch ein nach der Rechtshängigkeit des Verfahren eingetretenes Ereignis gegenstandslos geworden ist (BGH, Urteil vom 19.06.2008, Az.: IX ZR 84/07, u. a. in: NJW 2008,Seiten 2580 f.; BGH, Versäumnisurteil vom 13.09.2005, Az.: X ZR 62/03, u. a. in: NJW-RR 2006, Seiten 544 ff.; BGH, NJW 1989,Seiten 2885 ff.; BGH, BGHZ 91, Seiten 126 f.; OLG Köln, GRUR 2001, Seiten 424 ff. = OLG-Report 2001, Seiten 313 ff.), wobei im Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Verfügung alle Wirkungen der Rechtshängigkeit - also auch die Begründung des Prozessrechtsverhältnisses - bereits mit der Einreichung der Antragsschrift bei Gericht (also schon mit der Anhängigkeit) eintreten (OLG Köln, GRUR 2001,Seiten 424 ff. = OLG-Report 2001, Seiten 313 ff.; OLG München, NJW 1993, Seite 1604 = MDR 1993, Seiten 687 f.; LG Braunschweig, WuM 2002, Seite 221; AG Weilheim, MDR 1985, Seite 148;… Zöller-Vollkommer, ZPO-Kommentar, 30. Auflage 2014, § 91a ZPO, Rn. 6;… Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO-Kommentar, 73. Auflage 2015, § 91a ZPO, Rn. 42) und ein erledigendes "Ereignis" im o.g. Sinne eine Tatsache mit Auswirkungen auf die materiell rechtlichen Voraussetzungen der Zulässigkeit oder Begründetheit des Antrags ist (BGH, Versäumnisurteil vom 13.09.2005, Az.: X ZR 62/03, u. a. in: NJW-RR 2006, Seiten 544 ff.; BGH, BGHZ 83, Seiten 12 f.; BGH, BGHZ 135, Seiten 58 ff.; BGH, BGHZ 155, Seiten 392 ff.; OLG Köln, WRP 1985, Seite 661).
  • LG Saarbrücken, 18.06.2002 - 5 T 188/02
    Die (noch) herrschende Meinung hält die Räumungsvollstreckung auch gegen den Ehegatten - mit unterschiedlicher Begründung - im Ergebnis jedoch jedenfalls dann für zulässig, wenn der Vermieter - wie hier - einen entsprechenden Titel gegen denjenigen Ehegatten erstritten hat, der als Mieter und Vertragspartner die Herausgabe schuldet (vgl. hierzu MünchKomm/Schilken, aaO, § 885 ZPO, Rn, 9 mit zahlreichen Nachweisen auch zu den Gegenansichten; OLG Frankfurt, MDR 1969, 852, 853; OLG Hamm, NJW 1956, 1681 ff.; OLG Köln, NJW 1958, 598 f.; a.A. OLG Düsseldorf, ZMR 1998, 621: unter Hinweis auf das Grundrecht des Mitbesitzers auf Unverletzlichkeit der Wohnung; Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 16.02.2002 - 6 W 10/02 - zitiert nach juris; Musielak/Lackmann, 3. Aufl., § 885 ZPO, Rn. 6; Zöller/Stöber, 22. Aufl., § 885 ZPO, Rn. 6 ebenf.
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 12.02.2002 - 6 W 10/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,8089
OLG Celle, 12.02.2002 - 6 W 10/02 (https://dejure.org/2002,8089)
OLG Celle, Entscheidung vom 12.02.2002 - 6 W 10/02 (https://dejure.org/2002,8089)
OLG Celle, Entscheidung vom 12. Februar 2002 - 6 W 10/02 (https://dejure.org/2002,8089)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Zahlungsanspruch aus Telefonrechnung: Sittenwidrigkeit von Telefonsexverträgen

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Telefongebühren; Telefondienstvertrag; Telefonsex; 0190-Sondernummern; Teledienste; Netzbetreiber ; Wertneutralität; Sittenwidrigkeit ; Prostitutionsgesetz

  • Judicialis

    BGB § 138 Abs. 1

  • rechtsportal.de

    BGB § 138 Abs. 1

  • Wolters Kluwer (Leitsatz und Volltext)

    Telefongebühren; Telefondienstvertrag; Telefonsex; 0190-Sondernummern; Teledienste; Netzbetreiber ; Wertneutralität; Sittenwidrigkeit ; Prostitutionsgesetz

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 22.11.2001 - III ZR 5/01

    Telefonentgelte bei Anwahl von 0190-Sondernummern (Telefonsex)

    Auszug aus OLG Celle, 12.02.2002 - 6 W 10/02
    Für die Entscheidung des Rechtsstreits kommt es nicht darauf an, ob und in welchem Umfang die in den Rechnungen der Klägerin vom 14. Januar 1999 (Bl. 13 f. d. A.) und vom 12. Februar 1999 (Bl. 15 f. d. A.) abgerechneten 'Verbindungen zum Tele-Info-Service 0190x' zu einem Gesamtpreis von 10.287 DM (= 3.665,94 DM + 5.202,17 DM + 16 % Mehrwertsteuer) Telefonate mit den Anbietern von so genanntem 'Telefonsex' betrafen und ob solche Telefonsexverträge noch als sittenwidrig im Sinne des § 138 Abs. 1 BGB anzusehen sind, nachdem § 1 Satz 1 des am 1. Januar 2002 in Kraft getretenen Prostitutionsgesetzes für den Fall, dass sexuelle Handlungen gegen ein vorher vereinbartes Entgelt vorgenommen worden sind, bestimmt, dass diese Vereinbarung eine rechtswirksame Forderung begründet (vgl. BGH NJW 2002, Seite 361 bis 363 in Abgrenzung zu der Entscheidung des Bundesgerichtshofs in NJW 1998, Seite 2895 bis 2897, die die Sittenwidrigkeit von Telefonsexverträgen noch bejaht hat).

    Denn gegen einen Netzbetreiber, der auf der Grundlage eines bestehenden (wertneutralen) Telefondienstvertrags einem Kunden für die Inanspruchnahme von Telefon- oder Sprachmehrwertdiensten (0190-Sondernummern) das nach der geltenden Preisliste ermittelte Entgelt in Rechnung stellt, kann der Kunde nicht einwenden, die in der Rechnung aufgeführten 0190-Sondernummern seien zu dem Zweck angewählt worden, (sittenwidrige) Telefonsex-Gespräche zu führen, was sich aus der besonderen Natur des Telefondienstvertrages und den dieses Vertragsverhältnis ausformenden Bestimmungen des Telekommunikationsgesetzes und des Teledienstgesetzes ergibt (BGH NJW 2002, Seite 361 bis 363).

  • BGH, 09.06.1998 - XI ZR 192/97

    Förderung von Telefonsex durch den Vertrieb von Telefonkarten

    Auszug aus OLG Celle, 12.02.2002 - 6 W 10/02
    Für die Entscheidung des Rechtsstreits kommt es nicht darauf an, ob und in welchem Umfang die in den Rechnungen der Klägerin vom 14. Januar 1999 (Bl. 13 f. d. A.) und vom 12. Februar 1999 (Bl. 15 f. d. A.) abgerechneten 'Verbindungen zum Tele-Info-Service 0190x' zu einem Gesamtpreis von 10.287 DM (= 3.665,94 DM + 5.202,17 DM + 16 % Mehrwertsteuer) Telefonate mit den Anbietern von so genanntem 'Telefonsex' betrafen und ob solche Telefonsexverträge noch als sittenwidrig im Sinne des § 138 Abs. 1 BGB anzusehen sind, nachdem § 1 Satz 1 des am 1. Januar 2002 in Kraft getretenen Prostitutionsgesetzes für den Fall, dass sexuelle Handlungen gegen ein vorher vereinbartes Entgelt vorgenommen worden sind, bestimmt, dass diese Vereinbarung eine rechtswirksame Forderung begründet (vgl. BGH NJW 2002, Seite 361 bis 363 in Abgrenzung zu der Entscheidung des Bundesgerichtshofs in NJW 1998, Seite 2895 bis 2897, die die Sittenwidrigkeit von Telefonsexverträgen noch bejaht hat).
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