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Weitere Entscheidung unten: OLG Rostock, 04.07.2017

Rechtsprechung
   OLG Köln, 21.12.2017 - 6 W 28/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,57071
OLG Köln, 21.12.2017 - 6 W 28/17 (https://dejure.org/2017,57071)
OLG Köln, Entscheidung vom 21.12.2017 - 6 W 28/17 (https://dejure.org/2017,57071)
OLG Köln, Entscheidung vom 21. Dezember 2017 - 6 W 28/17 (https://dejure.org/2017,57071)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 890 Abs. 1
    Vollstreckung eines Unterlassungsgebots hinsichtlich der Verwendung einer Werbeblockade, wenn und soweit Werbung nur gegen Zahlung eines Entgelts nicht unterdrückt wird

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)

    Vollstreckung eines Unterlassungsgebots hinsichtlich der Verwendung einer Werbeblockade bzgl. Werbung nur gegen Zahlung eines Entgelts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2018, 863
 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (1)

  • OLG Köln, 24.06.2016 - 6 U 149/15

    Bezahltes Whitelisting von Adblock Plus unzulässig

    Auszug aus OLG Köln, 21.12.2017 - 6 W 28/17
    Das von der Gläubigerin beanstandete Verhalten der Beklagten verstößt nicht gegen das im Urteil des Senats vom 24.06.2016 (6 U 149/15) tenorierte Unterlassungsgebot.
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Rechtsprechung
   OLG Rostock, 04.07.2017 - 6 W 28/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,24825
OLG Rostock, 04.07.2017 - 6 W 28/17 (https://dejure.org/2017,24825)
OLG Rostock, Entscheidung vom 04.07.2017 - 6 W 28/17 (https://dejure.org/2017,24825)
OLG Rostock, Entscheidung vom 04. Juli 2017 - 6 W 28/17 (https://dejure.org/2017,24825)
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Volltextveröffentlichungen (4)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2017, 1387
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (3)

  • LG Stralsund, 07.04.2011 - 6 O 383/10

    Gewährleistungsbürgschaft: Herausgabe der Bürgschaftsurkunde an den …

    Auszug aus OLG Rostock, 04.07.2017 - 6 W 28/17
    Der Fall liegt hier auch nicht etwa so, dass der Rechtsträger ausnahmsweise "unter dem Namen" seiner selbst nicht rechtsfähigen administrativen Einrichtung verklagt werden könnte, wie es etwa der Fall ist bei den kommunalen Eigenbetrieben (AG Bergen auf Rügen, Urteil vom 09.04.2013 - 23 C 578/12 [Juris; Tz. 11 ]) oder z.B. auch bei den Kameradschaftskassen freiwilliger Feuerwehren in Mecklenburg-Vorpommern, bei denen es sich um öffentlichrechtliche Sondervermögen eigener Art handelt ( LG Stralsund, Urteil vom 07.04.2011 - 6 O 383/10 [Juris; Tz. 18 ]; AG Bergen auf Rügen, Beschluss vom 08.06.2012 - 24 C 20/12 [Juris]).
  • AG Bergen auf Rügen, 09.04.2013 - 23 C 578/12

    Mietrechtsstreitigkeit: Aktivrubrum der Klage eines kommunalen Eigenbetriebs in …

    Auszug aus OLG Rostock, 04.07.2017 - 6 W 28/17
    Der Fall liegt hier auch nicht etwa so, dass der Rechtsträger ausnahmsweise "unter dem Namen" seiner selbst nicht rechtsfähigen administrativen Einrichtung verklagt werden könnte, wie es etwa der Fall ist bei den kommunalen Eigenbetrieben (AG Bergen auf Rügen, Urteil vom 09.04.2013 - 23 C 578/12 [Juris; Tz. 11 ]) oder z.B. auch bei den Kameradschaftskassen freiwilliger Feuerwehren in Mecklenburg-Vorpommern, bei denen es sich um öffentlichrechtliche Sondervermögen eigener Art handelt ( LG Stralsund, Urteil vom 07.04.2011 - 6 O 383/10 [Juris; Tz. 18 ]; AG Bergen auf Rügen, Beschluss vom 08.06.2012 - 24 C 20/12 [Juris]).
  • AG Bergen auf Rügen, 08.06.2012 - 24 C 20/12

    Abschluss eines Pachtvertrages mit einer Gemeinde in Mecklenburg-Vorpommern: …

    Auszug aus OLG Rostock, 04.07.2017 - 6 W 28/17
    Der Fall liegt hier auch nicht etwa so, dass der Rechtsträger ausnahmsweise "unter dem Namen" seiner selbst nicht rechtsfähigen administrativen Einrichtung verklagt werden könnte, wie es etwa der Fall ist bei den kommunalen Eigenbetrieben (AG Bergen auf Rügen, Urteil vom 09.04.2013 - 23 C 578/12 [Juris; Tz. 11 ]) oder z.B. auch bei den Kameradschaftskassen freiwilliger Feuerwehren in Mecklenburg-Vorpommern, bei denen es sich um öffentlichrechtliche Sondervermögen eigener Art handelt ( LG Stralsund, Urteil vom 07.04.2011 - 6 O 383/10 [Juris; Tz. 18 ]; AG Bergen auf Rügen, Beschluss vom 08.06.2012 - 24 C 20/12 [Juris]).
  • LG Stralsund, 09.06.2026 - 2 O 99/26

    Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes ist nicht parteifähig!

    Auch ist hier keiner der (insgesamt seltenen) Fälle einschlägig, in denen die (unzweifelhaft parteifähige) juristische Person des öffentlichen Rechts (also der Behördenträger) ausnahmsweise - vergleichbar den Fällen des § 17 Abs. 2 HGB - unter der Bezeichnung ihrer rechtlich unselbständigen Dienststelle bzw. Organisationseinheit verklagt werden kann, wie es nach dem in Mecklenburg-Vorpommern geltenden Recht etwa für den Bereich kommunaler Eigenbetriebe oder teilweise auch für den Bereich der Freiwilligen Feuerwehren der Fall ist (OLG Rostock, Beschluss vom 04.07.2017 - 6 W 28/17 , BeckRS 2017, 115718 Rn. 2; LG Stralsund…, Urteil vom 07.04.2011 - 6 O 383/10 , BeckRS 2012, 9170 Rn. 10).
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