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Rechtsprechung
   KG, 16.11.2018 - 6 W 54/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,41981
KG, 16.11.2018 - 6 W 54/18 (https://dejure.org/2018,41981)
KG, Entscheidung vom 16.11.2018 - 6 W 54/18 (https://dejure.org/2018,41981)
KG, Entscheidung vom 16. November 2018 - 6 W 54/18 (https://dejure.org/2018,41981)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • erbrechtsiegen.de

    Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 2270 ; BGB § 133 ; BGB § 157
    Auslegung eines Testaments hinsichtlich der Anordnung von Vor- und Nacherbschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Berliner Testament: Wann aus dem Vollerben plötzlich nur ein Vorerbe wird

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2019, 1105
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (6)

  • BGH, 10.12.2014 - IV ZR 31/14

    Auslegung eines Ehegattentestaments: Verhalten des überlebenden Ehegatten als …

    Auszug aus KG, 16.11.2018 - 6 W 54/18
    Rn. 15 Handelt es sich - wie hier - um ein gemeinschaftliches Testament, dann ist bei der Auslegung stets zu prüfen, ob ein nach dem Verhalten des einen Ehegatten mögliches Auslegungsergebnis auch dem Willen des anderen Teiles entsprochen hat (BGHZ 112, 229, 233; BGH, Beschluss. v.10.12.14 - IV ZR 31/14 - Rn. 12, juris).

    Geht es um die Interpretation einer testamentarischen Anordnung des Erstversterbenden, ist der Wille des Zweitversterbenden bei der Testamentserrichtung zu berücksichtigen, für dessen Ermittlung auch das Verhalten des Längstlebenden nach dem Tod seines Ehegatten von Bedeutung ist, soweit es einen entsprechenden Schluss zulässt (BGH, Beschl. v. 10.12.14 - IV ZR 31/14 - Rn. 13, juris).

  • BGH, 08.12.1982 - IVa ZR 94/81

    Testamentsauslegung bei Hoferbenbestimmung.

    Auszug aus KG, 16.11.2018 - 6 W 54/18
    Der Richter ist auch bei einer ihrem Wortlaut nach scheinbar eindeutigen Willenserklärung an den Wortlaut nicht gebunden, wenn - allerdings nur dann - sich aus den Umständen ergibt, dass der Erklärende mit seinen Worten einen anderen Sinn verbunden hat, als es dem allgemeinen Sprachgebrauch entspricht (BGH, Urteil vom 08. Dezember 1982 - IVa ZR 94/81 -, BGHZ 86, 41-51, Rn. 16, juris, m. w. Nachw.).
  • BGH, 07.10.1992 - IV ZR 160/91

    Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments

    Auszug aus KG, 16.11.2018 - 6 W 54/18
    Im Hinblick auf die besondere Bedeutung der Verfügungen der Ehegatten für den jeweils anderen Teil kommt es hierbei jedoch, anders als bei einseitigen Testamenten, nicht allein auf den Willen des betreffenden Testators an, um dessen Verfügung es geht; vielmehr muss gemäß dem hier anzuwendenden § 157 BGB eine Beurteilung aus der Sicht (Empfängerhorizont) des anderen Ehegatten stattfinden: Dieser muss die Möglichkeit haben, sich bei seinen Verfügungen auf diejenigen des anderen Teiles einzustellen und umgekehrt (BGH, Urteil vom 07. Oktober 1992 - IV ZR 160/91 -, Rn. 12, juris).
  • BGH, 24.06.2009 - IV ZR 202/07

    Rechtsnatur einer letztwilligen Verfügung mit der Auflage des Erwerbs der …

    Auszug aus KG, 16.11.2018 - 6 W 54/18
    Steht der Erblasserwille fest und ist er formgerecht erklärt, geht er jeder anderen Interpretation, die der Wortlaut zulassen würde, vor (BGH, Urteil vom 24. Juni 2009 - IV ZR 202/07 -, Rn. 25, juris).
  • BGH, 26.09.1990 - IV ZR 131/89

    Verkündung einer Verfügung von Todes wegen

    Auszug aus KG, 16.11.2018 - 6 W 54/18
    Rn. 15 Handelt es sich - wie hier - um ein gemeinschaftliches Testament, dann ist bei der Auslegung stets zu prüfen, ob ein nach dem Verhalten des einen Ehegatten mögliches Auslegungsergebnis auch dem Willen des anderen Teiles entsprochen hat (BGHZ 112, 229, 233;… BGH, Beschluss. v.10.12.14 - IV ZR 31/14 - Rn. 12, juris).
  • BGH, 28.01.1987 - IVa ZR 191/85

    Teilungsanordnung - Vorausvermächtnis - Begünstigung eins Miterben

    Auszug aus KG, 16.11.2018 - 6 W 54/18
    Der Wortsinn der benutzten Ausdrücke muss gewissermaßen "hinterfragt" werden, wenn dem wirklichen Willen des Erblassers Rechnung getragen werden soll (BGH, Urteil vom 28. Januar 1987 - IVa ZR 191/85 -, Rn. 17, juris).
  • OLG Bremen, 15.07.2026 - 3 W 7/26

    Pflichtteilsstrafklausel; Nacherbfolge; Geltendmachung des Pflichtteils; …

    Die Erblasser verfolgen damit im Wesentlichen typischerweise drei Ziele: Zum einen soll dem Überlebenden der Nachlass ungeschmälert und ungestört verbleiben, um ihn vermögensmäßig bestmöglich zu versorgen und nicht durch Forderungen der Kinder in finanzielle Schwierigkeiten zu bringen (…vgl. OLG Köln 27.9.2018 - 2 Wx 314/18, BeckRS 2018, 25213 Rn. 14; KG 16.11.2018 - 6 W 54/18, BeckRS 2018, 32120 Rn. 14).
  • OLG Braunschweig, 13.02.2025 - 10 W 11/25

    Auslegung; Schutzzweck; Pflichtteil; Verlangen; aktiv; sanktionsbewehrt; …

    Erblasser verfolgen mit einer solchen Klausel gemeinhin im Wesentlichen zwei, im weiteren Sinne drei Ziele: Zum einen soll dem Überlebenden der Nachlass ungeschmälert und ungestört verbleiben, um ihn vermögensmäßig bestmöglich zu versorgen und nicht durch Forderungen der Kinder in finanzielle Schwierigkeiten zu bringen (vgl. OLG Köln…, Beschluss vom 27. September 2018 - 2 Wx 314/18 -, Rn. 18, juris; KG Berlin, Beschluss vom 16. November 2018 - 6 W 54/18 -, Rn. 17, juris; OLG Düsseldorf…, Beschluss vom 8. November 2019 - I-3 Wx 142/18 -, Rn. 29, juris).
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   OLG Frankfurt, 02.09.2020 - 6 W 54/18   

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https://dejure.org/2020,45977
OLG Frankfurt, 02.09.2020 - 6 W 54/18 (https://dejure.org/2020,45977)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 02.09.2020 - 6 W 54/18 (https://dejure.org/2020,45977)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 02. September 2020 - 6 W 54/18 (https://dejure.org/2020,45977)
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 25.02.2021 - I ZB 74/20

    Erinnerung gegen den Kostenansatz des Bundesgerichtshofs (BGH)

    Rn. 1 schwerde gegen den Beschluss des 6. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 2. September 2020 (6 W 54/18) zu wertende Beschwerde der Antragstellerin auf ihre Kosten als unzulässig verworfen.
  • BGH, 09.12.2020 - I ZB 74/20

    Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde

    Die als Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss des 6. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 2. September 2020 (6 W 54/18) zu wertende Beschwerde wird auf Kosten der Antragstellerin als unzulässig verworfen.
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