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Rechtsprechung
   OLG Bamberg, 16.06.2025 - 6 W 6/25 e   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2025,16470
OLG Bamberg, 16.06.2025 - 6 W 6/25 e (https://dejure.org/2025,16470)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 16.06.2025 - 6 W 6/25 e (https://dejure.org/2025,16470)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 16. Juni 2025 - 6 W 6/25 e (https://dejure.org/2025,16470)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    TDDDG § 2 Abs. 2 Nr. 2, § 21 Abs. 2 S. 1, 2; VO (EU) 1215/2012 Art. 7 Nr. 2
    TDDDG - internationale Zuständigkeit - Arbeitgeberbewertung - Auskunftsanspruch - Nutzungsdaten - Bestandsdaten.

  • BAYERN | RECHT

    TDDDG § 2 Abs. 2 Nr. 2, § 21 Abs. 2 S. 1, 2; VO (EU) 1215/2012 Art. 7 Nr. 2
    Voraussetzungen des Auskunftsanspruchs nach TDDDG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    TDDDG § 21 Abs. 2 S. 1; TDDDG § 21 Abs. 2 S. 2
    TDDDG; internationale Zuständigkeit; Arbeitgeberbewertung; Auskunftsanspruch; Nutzungsdaten; Bestandsdaten

  • rechtsportal.de

    TDDDG § 21 Abs. 2 S. 1; TDDDG § 21 Abs. 2 S. 2
    TDDDG; internationale Zuständigkeit; Arbeitgeberbewertung; Auskunftsanspruch; Nutzungsdaten; Bestandsdaten

Kurzfassungen/Presse (3)

  • beck-aktuell.de (Kurzinformation)

    Bewertungsportale für Arbeitgeber: Die Schreibenden dürfen anonym bleiben

  • iprspr.mpipriv.de (Auszüge)

    EuGVVO 1215/2012 Art. 7
    Zuständigkeit ---> Besonderer Deliktsgerichtsstand

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    TDDDG; internationale Zuständigkeit; Arbeitgeberbewertung; Auskunftsanspruch; Nutzungsdaten; Bestandsdaten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2025, 1264
  • MMR 2026, 341
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (11)

  • OLG Bamberg, 17.12.2024 - 6 W 12/24

    Zu den Voraussetzungen eines Auskunftsanspruchs nach § 21 Abs. 2 Satz 2 TDDDG …

    Auszug aus OLG Bamberg, 16.06.2025 - 6 W 6/25
    Der Anspruch der Antragstellerin umfasst daher jedenfalls nicht die von ihr verlangte Auskunft über die beim Zugriff auf den Account genutzten IP-Adressen (Senatsbeschluss vom 17.12.2024 - 6 W 12/24 e, NJW-RR 2025, 614 Rn. 12 m.w.N.).

    Es sind dies Fälle, in denen eine vorherige Auseinandersetzung erkennbar nur äußerlich zum Anlass genommen wird, um über andere Personen herzuziehen oder sie niederzumachen (BVerfG…, Beschluss vom 19. Dezember 2021 - 1 BvR 1073/20, NJW 2022, 680 Rn. 29; Senatsbeschluss vom 17.12.2024 - 6 W 12/24 e, NJW-RR 2025, 614 Rn. 14.).

    Im Streitfall ist zwischen der Meinungsfreiheit und der "Geschäftsehre" abzuwägen, wobei letztere den sozialen Geltungsanspruch von Kapitalgesellschaften als Wirtschaftsunternehmen und die wirtschaftliche Wertschätzung von Unternehmen vor unmittelbaren Beeinträchtigungen, die durch Verbreitung unwahrer Behauptungen über sie herbeigeführt werden, schützt (vgl. BGH…, Urteil vom 14. Januar 2020 - VI ZR 495/18, MDR 2020, 349 Rn. 34;… Urteil vom 10. April 2018 - VI ZR 396/16, NJW 2018, 2877 Rn. 15;… Urteil vom 4. April 2017 - VI ZR 123/16, NJW 2017, 2029 Rn. 16;… Urteil vom 19. Januar 2016 - VI ZR 302/15, NJW 2016, 1584 Rn. 11 jeweils m.w.N.; Senatsbeschluss vom 17.12.2024 - 6 W 12/24 e, NJW-RR 2025, 614 Rn. 19.).

    Rn. 27 aa) Nach der Rechtsprechung des Senats stellt eine Bewertung, wie sie hier in Rede steht, beginnend mit der symbolischen Sternebewertung bis zum Anschluss des Textteils eine einheitliche, grundsätzlich nicht in Einzelteile aufspaltbare Meinungsäußerung dar (Senatsbeschlüsse vom 17.12.2024 - 6 W 12/24 e, NJW-RR 2025, 614 Rn. 22.;… vom 14. Juni 2024 - 6 U 17/24 e, MDR 2024, 1517 Rn. 28 m.w.N.).

    Diese Vorschrift geht der allgemeinen Kostenregelung in § 81 FamFG vor, sodass eine abweichende Kostenentscheidung nicht möglich ist (Senatsbeschluss vom 17.12.2024 - 6 W 12/24 e, juris Rn. 82, insoweit nicht abgedruckt in NJW-RR 2025, 614).

    Rn. 32 Die Festsetzung des Beschwerdewertes beruht auf § 36 Abs. 3 GNotKG (Senatsbeschluss vom 17.12.2024 - 6 W 12/24 e, juris Rn. 83, insoweit nicht abgedruckt in NJW-RR 2025, 614; vgl. auch BGH, Beschluss vom 11. März 2025 - VI ZB 79/23, juris, Tenor nicht abgedruckt in WM 2025, 863).

  • BGH, 11.03.2025 - VI ZB 79/23

    Anspruch auf Auskunft über die Bestandsdaten eines Nutzers einer …

    Auszug aus OLG Bamberg, 16.06.2025 - 6 W 6/25
    Rn. 24 a) Nach dem eindeutigen Wortlaut der Bestimmung setzen die Gestattung der Auskunftserteilung und die korrespondierende Auskunftsverpflichtung - sofern nicht audiovisuelle Inhalte betroffen sind - voraus, dass der beanstandete Inhalt den Tatbestand einer der in der Bestimmung genannten Strafvorschriften erfüllt (BGH, Beschluss vom 11. März 2025 - VI ZB 79/23, WM 2025, 863 Rn. 18).

    Eine Verwirklichung des Tatbestands des § 187 StGB scheidet daher schon aus diesem Grund aus (BGH, Beschluss vom 11. März 2025 - VI ZB 79/23, WM 2025, 863 Rn. 19).

    Rn. 30 (2) Überdies erfordert die Annahme einer Beleidigung nach § 185 StGB auf der zutreffenden Sinnermittlung einer Äußerung aufbauend grundsätzlich eine abwägende Gewichtung der Beeinträchtigungen, die den betroffenen Rechtsgütern und Interessen, hier also der Meinungsfreiheit des Nutzers und dem sozialen Geltungsanspruch der Antragstellerin, drohen (BGH, Beschluss vom 11. März 2025 - VI ZB 79/23, WM 2025, 863 Rn. 27).

    Die Äußerung ist Teil einer auf einem Arbeitgeberbewertungsportal abgegebenen Bewertung, bei der der unbefangene Durchschnittsrezipient typischerweise eine Wiedergabe der subjektiven Einschätzungen des Bewertenden erwartet (BGH, Beschluss vom 11. März 2025 - VI ZB 79/23, WM 2025, 863 Rn. 25;… Urteil vom 4. April 2017 - VI ZR 123/16, NJW 2017, 2029 Rn. 33).

    Rn. 32 Die Festsetzung des Beschwerdewertes beruht auf § 36 Abs. 3 GNotKG (…Senatsbeschluss vom 17.12.2024 - 6 W 12/24 e, juris Rn. 83, insoweit nicht abgedruckt in NJW-RR 2025, 614; vgl. auch BGH, Beschluss vom 11. März 2025 - VI ZB 79/23, juris, Tenor nicht abgedruckt in WM 2025, 863).

  • LG Aschaffenburg, 06.03.2025 - 31 O 43/25

    Auskunftsanspruch, Elektronisches Dokument, Schmähkritik, Gegenstandswert, …

    Auszug aus OLG Bamberg, 16.06.2025 - 6 W 6/25
    Unter Abänderung des angefochtenen Beschlusses des Landgerichts Aschaffenburg vom 6. März 2025 (Az.: 31 O 43/25), der Beteiligten zu 1 zu gestatten und diese zu verpflichten, der Antragstellerin und gleichzeitig Beschwerdeführerin Auskunft zu erteilen über die vorhandenen Bestandsdaten, insbesondere über den vollständigen Namen, die Anschrift, die E-Mail-Adresse des Nutzers, der im Dezember 2024 die Bewertung mit der Überschrift "Der einzig fähige Leiter dieser Firma: ein Kupferkabel" abgegeben hat, nebst genauem Upload-Zeitpunkt.

    Unter Abänderung des angefochtenen Beschlusses des Landgerichts Aschaffenburg vom 6. März 2025 (Az.: 31 O 43/25), der Beteiligten zu 2 zu gestatten und diese zu verpflichten, der Antragstellerin und gleichzeitig Beschwerdeführerin Auskunft zu erteilen über die vorhandenen Bestandsdaten, insbesondere über den vollständigen Namen, die Anschrift, die E-Mail-Adresse des Nutzers, der im Dezember 2024 unter dem Pseudonym "X." die Bewertung abgegeben hat, nebst genauem Upload-Zeitpunkt.

    Unter Abänderung des angefochtenen Beschlusses des Landgerichts Aschaffenburg vom 6. März 2025 (Az.: 31 O 43/25), die Beteiligten im Wege der einstweiligen Anordnung zu verpflichten, die Löschung der unter Antrag Nr. 1 und 2 bezeichneten Daten bis zum Abschluss dieses Verfahrens zu unterlassen.

    die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Nichtabhilfebeschluss des LG Aschaffenburg (Az.: 31 O 43/25) vom 09.05.2025 zurückzuweisen.

  • BGH, 04.04.2017 - VI ZR 123/16

    Bewertungsportal macht sich Nutzerbewertungen zu Eigen und haftet für falsche …

    Auszug aus OLG Bamberg, 16.06.2025 - 6 W 6/25
    Im Streitfall ist zwischen der Meinungsfreiheit und der "Geschäftsehre" abzuwägen, wobei letztere den sozialen Geltungsanspruch von Kapitalgesellschaften als Wirtschaftsunternehmen und die wirtschaftliche Wertschätzung von Unternehmen vor unmittelbaren Beeinträchtigungen, die durch Verbreitung unwahrer Behauptungen über sie herbeigeführt werden, schützt (vgl. BGH…, Urteil vom 14. Januar 2020 - VI ZR 495/18, MDR 2020, 349 Rn. 34;… Urteil vom 10. April 2018 - VI ZR 396/16, NJW 2018, 2877 Rn. 15; Urteil vom 4. April 2017 - VI ZR 123/16, NJW 2017, 2029 Rn. 16;… Urteil vom 19. Januar 2016 - VI ZR 302/15, NJW 2016, 1584 Rn. 11 jeweils m.w.N.;… Senatsbeschluss vom 17.12.2024 - 6 W 12/24 e, NJW-RR 2025, 614 Rn. 19.).

    Die Äußerung ist Teil einer auf einem Arbeitgeberbewertungsportal abgegebenen Bewertung, bei der der unbefangene Durchschnittsrezipient typischerweise eine Wiedergabe der subjektiven Einschätzungen des Bewertenden erwartet (BGH…, Beschluss vom 11. März 2025 - VI ZB 79/23, WM 2025, 863 Rn. 25; Urteil vom 4. April 2017 - VI ZR 123/16, NJW 2017, 2029 Rn. 33).

  • BGH, 10.04.2018 - VI ZR 396/16

    Verbreitung ungenehmigter Filmaufnahmen aus Bio-Hühnerställen

    Auszug aus OLG Bamberg, 16.06.2025 - 6 W 6/25
    Im Streitfall ist zwischen der Meinungsfreiheit und der "Geschäftsehre" abzuwägen, wobei letztere den sozialen Geltungsanspruch von Kapitalgesellschaften als Wirtschaftsunternehmen und die wirtschaftliche Wertschätzung von Unternehmen vor unmittelbaren Beeinträchtigungen, die durch Verbreitung unwahrer Behauptungen über sie herbeigeführt werden, schützt (vgl. BGH…, Urteil vom 14. Januar 2020 - VI ZR 495/18, MDR 2020, 349 Rn. 34; Urteil vom 10. April 2018 - VI ZR 396/16, NJW 2018, 2877 Rn. 15;… Urteil vom 4. April 2017 - VI ZR 123/16, NJW 2017, 2029 Rn. 16;… Urteil vom 19. Januar 2016 - VI ZR 302/15, NJW 2016, 1584 Rn. 11 jeweils m.w.N.;… Senatsbeschluss vom 17.12.2024 - 6 W 12/24 e, NJW-RR 2025, 614 Rn. 19.).
  • BGH, 19.01.2016 - VI ZR 302/15

    Persönlichkeitsrechtsverletzung im Internet: Boykottaufruf gegen einen …

    Auszug aus OLG Bamberg, 16.06.2025 - 6 W 6/25
    Im Streitfall ist zwischen der Meinungsfreiheit und der "Geschäftsehre" abzuwägen, wobei letztere den sozialen Geltungsanspruch von Kapitalgesellschaften als Wirtschaftsunternehmen und die wirtschaftliche Wertschätzung von Unternehmen vor unmittelbaren Beeinträchtigungen, die durch Verbreitung unwahrer Behauptungen über sie herbeigeführt werden, schützt (vgl. BGH…, Urteil vom 14. Januar 2020 - VI ZR 495/18, MDR 2020, 349 Rn. 34;… Urteil vom 10. April 2018 - VI ZR 396/16, NJW 2018, 2877 Rn. 15;… Urteil vom 4. April 2017 - VI ZR 123/16, NJW 2017, 2029 Rn. 16; Urteil vom 19. Januar 2016 - VI ZR 302/15, NJW 2016, 1584 Rn. 11 jeweils m.w.N.;… Senatsbeschluss vom 17.12.2024 - 6 W 12/24 e, NJW-RR 2025, 614 Rn. 19.).
  • BGH, 14.01.2020 - VI ZR 495/18

    Internetbewertungsportal

    Auszug aus OLG Bamberg, 16.06.2025 - 6 W 6/25
    Im Streitfall ist zwischen der Meinungsfreiheit und der "Geschäftsehre" abzuwägen, wobei letztere den sozialen Geltungsanspruch von Kapitalgesellschaften als Wirtschaftsunternehmen und die wirtschaftliche Wertschätzung von Unternehmen vor unmittelbaren Beeinträchtigungen, die durch Verbreitung unwahrer Behauptungen über sie herbeigeführt werden, schützt (vgl. BGH, Urteil vom 14. Januar 2020 - VI ZR 495/18, MDR 2020, 349 Rn. 34;… Urteil vom 10. April 2018 - VI ZR 396/16, NJW 2018, 2877 Rn. 15;… Urteil vom 4. April 2017 - VI ZR 123/16, NJW 2017, 2029 Rn. 16;… Urteil vom 19. Januar 2016 - VI ZR 302/15, NJW 2016, 1584 Rn. 11 jeweils m.w.N.;… Senatsbeschluss vom 17.12.2024 - 6 W 12/24 e, NJW-RR 2025, 614 Rn. 19.).
  • OLG Bamberg, 14.06.2024 - 6 U 17/24

    Bewertung eines Rechtsanwalts als nicht besonders fähig

    Auszug aus OLG Bamberg, 16.06.2025 - 6 W 6/25
    Rn. 27 aa) Nach der Rechtsprechung des Senats stellt eine Bewertung, wie sie hier in Rede steht, beginnend mit der symbolischen Sternebewertung bis zum Anschluss des Textteils eine einheitliche, grundsätzlich nicht in Einzelteile aufspaltbare Meinungsäußerung dar (…Senatsbeschlüsse vom 17.12.2024 - 6 W 12/24 e, NJW-RR 2025, 614 Rn. 22.; vom 14. Juni 2024 - 6 U 17/24 e, MDR 2024, 1517 Rn. 28 m.w.N.).
  • BVerfG, 19.12.2021 - 1 BvR 1073/20

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen fachgerichtliche Versagung der Auskunft …

    Auszug aus OLG Bamberg, 16.06.2025 - 6 W 6/25
    Es sind dies Fälle, in denen eine vorherige Auseinandersetzung erkennbar nur äußerlich zum Anlass genommen wird, um über andere Personen herzuziehen oder sie niederzumachen (BVerfG, Beschluss vom 19. Dezember 2021 - 1 BvR 1073/20, NJW 2022, 680 Rn. 29;… Senatsbeschluss vom 17.12.2024 - 6 W 12/24 e, NJW-RR 2025, 614 Rn. 14.).
  • BGH, 28.09.2023 - III ZB 25/21

    Gestattungsverfahren zur Bestandsdatenauskunft durch Anbieter von Telemedien: …

    Auszug aus OLG Bamberg, 16.06.2025 - 6 W 6/25
    Die Antragstellerin hat sich vielmehr zur Begründung ihres Auskunftsverlangens sowohl in ihrer Antragsschrift als auch in der Beschwerde nicht auf eine Störerhaftung der Beteiligten zu 2) berufen, sondern auf eine deliktische Haftung eines Dritten, die jedoch nicht zur Begründung der Zuständigkeit ausreichend ist (BGH, Beschluss vom 28. September 2023 - III ZB 25/21, NJW 2024, 514 Rn. 18 f.).
  • OLG Köln, 17.12.2024 - 15 W 107/24

    Anspruch auf Erteilung einer Bestandsdatenauskunft

  • OLG Nürnberg, 15.09.2026 - 3 W 1489/26

    Fehlende internationale Zuständigkeit für Bestandsdatenauskunft

    Rn. 30 dd) Der Senat sieht die gegen die Heranziehung von Art. 7 Nr. 2 EuGVVO vorgebrachten Argumente nicht als so gewichtig an, dass sie die Erwägungen des BGH infrage stellen können (ihm folgend auch OLG Köln, Beschluss vom 17. Dezember 2024, 15 W 107/24, MMR 2025, 287; OLG Bamberg, Beschluss vom 16. Juni 2025, 6 W 6/25 e, MMR 2026, 341 Rn. 20;… Roggenkamp in: Plath, DSGVO/BDSG/TDDDG, 5. Auflage, 6/2026, § 21 TDDDG Rn. 29; Weigl, GRUR 2025, 1884 (1888) für § 101 UrhG; ferner Ahrens, GRUR 2025, 548 (549 f.), der im Wesentlichen die Begründung in Frage stellt, das Ergebnis aber als respektabel bezeichnet).

    Rn. 34 ff) Offengelassen wurde zwar bislang, ob sich aus Art. 7 Nr. 2 EuGVVO eine Zuständigkeit ergibt, wenn sich der Antragsteller auf eine eigene unerlaubte Handlung des Verletzers beruft (vgl. OLG Köln…, Beschluss vom 17. Dezember 2024, 15 W 107/24, MMR 2025, 287 Rn. 4 f.; OLG Bamberg, Beschluss vom 16. Juni 2025, 6 W 6/25 e, MMR 2026, 341 Rn. 20).

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Rechtsprechung
   OLG Köln, 19.02.2025 - 6 W 6/25   

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https://dejure.org/2025,35149
OLG Köln, 19.02.2025 - 6 W 6/25 (https://dejure.org/2025,35149)
OLG Köln, Entscheidung vom 19.02.2025 - 6 W 6/25 (https://dejure.org/2025,35149)
OLG Köln, Entscheidung vom 19. Februar 2025 - 6 W 6/25 (https://dejure.org/2025,35149)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2025, 2562 (S)
 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (1)

  • LG Bochum, 27.01.2025 - 19 O 79/24
    Auszug aus OLG Köln, 19.02.2025 - 6 W 6/25
    wird der Nichtabhilfe- und Vorlagebeschluss des Landgerichts Bochum vom 27.01.2025 (19 O 79/24) insoweit aufgehoben, als das Landgericht die Rechtssache dem Oberlandesgericht Köln als Beschwerdegericht zur Entscheidung vorgelegt hat.
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   OLG Hamm - 6 W 6/25   

Anhängiges Verfahren
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OLG Hamm - 6 W 6/25 (https://dejure.org/9999,164514)
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Verfahrensgang

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Rechtsprechung
   KG, 29.07.2025 - 6 W 6/25   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2025,50164
KG, 29.07.2025 - 6 W 6/25 (https://dejure.org/2025,50164)
KG, Entscheidung vom 29.07.2025 - 6 W 6/25 (https://dejure.org/2025,50164)
KG, Entscheidung vom 29. Juli 2025 - 6 W 6/25 (https://dejure.org/2025,50164)
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Volltextveröffentlichung

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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (2)

  • OLG Düsseldorf, 06.09.2023 - 3 Wx 114/23

    Mitwirkungsobliegenheit eines Erben im Erbscheinverfahren; Geltung des …

    Auszug aus KG, 29.07.2025 - 6 W 6/25
    Vielmehr ist es eine Frage der freien Beweiswürdigung im Einzelfall (§§ 37 Abs. 1, 352e FamFG), ob das Nachlassgericht aufgrund der vorhandenen anderen Beweismittel die das Erbrecht begründenden Tatsachen für erwiesen erachtet oder nicht ( so auch: OLG Düsseldorf, Beschluss vom 6. September 2023 - I-3 Wx 114/23 -, Rn. 28, juris).

    Schließlich sind in die Beweiswürdigung auch die eigenen sachdienlichen Angaben der antragstellenden Partei einzubeziehen (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 6. September 2023 - I-3 Wx 114/23 -, Rn. 32, juris).

  • BGH, 08.02.2023 - IV ZB 16/22

    Zulässigkeit eines Erbscheinsantrags bei Nichtangabe der gesetzlich geforderten …

    Auszug aus KG, 29.07.2025 - 6 W 6/25
    Nach diesem Zweck finden die Pflichten des Antragstellers ihre Grenze an seinen Möglichkeiten zur Angabe von Beweismitteln (BGH, Beschluss vom 8. Februar 2023 - IV ZB 16/22 -, Rn. 11, juris).
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