Rechtsprechung
| OLG Brandenburg, 01.08.2006 - 6 W 82/06 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Judicialis
BGB § 247; ; RPflG § ... 11 Abs. 1; ; ZPO § 104 Abs. 3; ; ZPO § 567 Abs. 1; ; ZPO § 567 Abs. 2; ; ZPO § 569 Abs. 1; ; RVG § 15; ; RVG § 15 Abs. 2; ; RVG § 15 Abs. 5 Satz 2; ; RVG § 61; ; RVG § 61 Abs. 1 Satz 1; ; BRAGO § 13 Abs. 2; ; BRAGO § 13 Abs. 5 Satz 2; ; BRAGO § 37 Nr. 3
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Gebührenberechnung für selbständiges Beweisverfahren und späteres Klageverfahren - dieselbe Angelegenheit im Sinne des § 15 RVG ?
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Erteilung eines "unbedingten Auftrags" für die Durchführung des selbstständigen Beweisverfahrens; Vorliegen von Aufträgen zur Erledigung "derselben Angelegenheit"; Ansehung des selbstständigen Beweisverfahrens und des Hauptsacheverfahrens als dieselbe Angelegenheit; Höhe ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Potsdam, 04.04.2006 - 6 O 583/04
- OLG Brandenburg, 01.08.2006 - 6 W 82/06
- BGH, 14.06.2007 - VII ZB 96/06
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- OLG Zweibrücken, 21.03.2006 - 4 W 30/06
Rechtsanwaltsvergütung: Einleitung des selbstständigen Beweisverfahrens vor und …
Auszug aus OLG Brandenburg, 01.08.2006 - 6 W 82/06
Deshalb führt der zur Zeit der Geltung der BRAGO erteilte Auftrag zur Vertretung im selbständigen Beweisverfahren dazu, dass auch der später erteilte Auftrag zur Vertretung im Klageverfahren nach der BRAGO zu vergüten ist (so im Ergebnis auch OLG Zweibrücken, Beschluss vom 21.3.2006, 4 W 30/06, zitiert nach Juris). - OLG München, 25.04.2006 - 11 W 1220/06
Hauptsacheverfahren als besondere Angelegenheit im Verhältnis zum selbständigen …
Auszug aus OLG Brandenburg, 01.08.2006 - 6 W 82/06
Zu Unrecht hat das Landgericht mit einem Teil der Rechtsprechung und der Literatur aus dem Wegfall von § 37 Nr. 3 BRAGO geschlussfolgert, dass das selbständige Beweisverfahren und die Hauptsache nicht mehr dieselbe Angelegenheit sein sollen, und deshalb das selbständige Beweisverfahren nach der BRAGO, die Hauptsache nach dem RVG abgerechnet (so auch OLG München, Beschluss vom 25.4.2006, 11 W 1220/06, mit zustimmender Anmerkung Mayer, RVG-Letter 2006, 62, 63; Hansens, RVG-Report 2004, 322; Hansens, RVG-Report 2006, 58; OLG Köln JurBüro 2006, 256; OLG Hamm, AGS 2006, 62; jeweils zitiert nach Juris). - OLG Köln, 13.01.2006 - 17 W 302/05
Unbedingter Prozessauftrag für Hauptsacheverfahren nach selbständigem …
Auszug aus OLG Brandenburg, 01.08.2006 - 6 W 82/06
Zu Unrecht hat das Landgericht mit einem Teil der Rechtsprechung und der Literatur aus dem Wegfall von § 37 Nr. 3 BRAGO geschlussfolgert, dass das selbständige Beweisverfahren und die Hauptsache nicht mehr dieselbe Angelegenheit sein sollen, und deshalb das selbständige Beweisverfahren nach der BRAGO, die Hauptsache nach dem RVG abgerechnet (so auch OLG München, Beschluss vom 25.4.2006, 11 W 1220/06, mit zustimmender Anmerkung Mayer, RVG-Letter 2006, 62, 63; Hansens, RVG-Report 2004, 322; Hansens, RVG-Report 2006, 58; OLG Köln JurBüro 2006, 256; OLG Hamm, AGS 2006, 62; jeweils zitiert nach Juris). - OLG Hamm, 17.11.2005 - 23 W 264/05
Berichtigung der Kostenentscheidung - Gebühren für ein Beweisverfahren und einen …
Auszug aus OLG Brandenburg, 01.08.2006 - 6 W 82/06
Zu Unrecht hat das Landgericht mit einem Teil der Rechtsprechung und der Literatur aus dem Wegfall von § 37 Nr. 3 BRAGO geschlussfolgert, dass das selbständige Beweisverfahren und die Hauptsache nicht mehr dieselbe Angelegenheit sein sollen, und deshalb das selbständige Beweisverfahren nach der BRAGO, die Hauptsache nach dem RVG abgerechnet (so auch OLG München, Beschluss vom 25.4.2006, 11 W 1220/06, mit zustimmender Anmerkung Mayer, RVG-Letter 2006, 62, 63; Hansens, RVG-Report 2004, 322; Hansens, RVG-Report 2006, 58; OLG Köln JurBüro 2006, 256; OLG Hamm, AGS 2006, 62; jeweils zitiert nach Juris).
- OLG Stuttgart, 08.09.2006 - 8 W 359/06
Rechtsanwaltsgebühren im Hauptsacheverfahren nach selbstständigem …
Der Auftrag zur Vertretung im selbständigen Beweisverfahren sei ein unbedingter Auftrag und nach altem Recht sei das selbständige Beweisverfahren dieselbe Angelegenheit wie die nachfolgende Hauptsache (Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 1.8.2006, 6 W 82/06 zitiert nach Juris; OLG Zweibrücken AGS 06, 293).
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Rechtsprechung
| OLG Celle, 16.08.2006 - 6 W 82/06 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Wesentliche Änderung der wirtschaftlichen Verhältnisse nach Prozesskostenhilfebewilligung: Vermögenserwerb durch Erfüllung eines im Rechtsstreit abgeschlossenen Vergleichs
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 115 Abs. 3 ZPO; § 120 Abs. 4 ZPO; § 90 Abs. 2 Nr. 9 SGB XII
Anforderungen an die Wesentlichkeit einer Änderung i.S.d. § 120 Abs. 4 Zivilprozessordnung (ZPO); Zumutbarkeit des Einsatzes von erlangtem Vermögen gem. § 115 Abs. 3 ZPO - Judicialis
- rechtsportal.de
ZPO § 115 Abs. 3 § 120 Abs. 4
Prozesskostenhilfe; Vergleich; Nachträglicher Vermögenserwerb als wesentlich im sinne des § 120 Abs. 4 ZPO - Wolters Kluwer (Leitsatz und Volltext)
Anforderungen an die Wesentlichkeit einer Änderung i.S.d. § 120 Abs. 4 Zivilprozessordnung (ZPO); Zumutbarkeit des Einsatzes von erlangtem Vermögen gem. § 115 Abs. 3 ZPO
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Hildesheim, 14.03.2006 - 3 O 365/05
- OLG Celle, 16.08.2006 - 6 W 82/06
Papierfundstellen
- FamRZ 2007, 297
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- OLG Celle, 08.09.2000 - 16 W 33/00
Prozeßkostenhilfe: Zumutbarer Einsatz des durch Prozeßgewinn erworbenen Vermögens
Auszug aus OLG Celle, 16.08.2006 - 6 W 82/06
Der erkennende Senat schließt sich der Entscheidung des 16. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Celle vom 8. September 2000 (MDR 2001, 230 f) an, die einen im Wesentlichen gleichen Sachverhalt betraf und in der ausgeführt ist, dass grundsätzlich auch der Einsatz des neu erworbenen Vermögens für die Bestreitung der Prozesskosten zumutbar ist, und zwar ungeachtet etwa vorhandener Altschulden.
- OLG Karlsruhe, 10.08.2007 - 16 WF 84/07
Prozesskostenhilfeprüfungsverfahren für den Antragsgegner in einer …
Der Betrag von 2.600 EUR wird neuerdings auch und gerade von sozialgerichtlicher Rechtsprechung in Frage gestellt zugunsten eines von 1.600 EUR (Sächs. LSG, B. v. 15. Mai 2006 - L 1 B 121/05 AL-Pkh - FamRZ 2007, 156; OLG Celle, B. v. 16. August 2006 - 6 W 82/06 - FamRZ 2007, 297). - OLG Oldenburg, 18.07.2011 - 1 W 40/11
Voraussetzungen für eine nachträgliche Änderung des Prozesskostenhilfebeschlusses …
Sinn und Zweck der Prozesskostenhilfe ist es aber gerade nicht, einer Partei die durch Urteil oder Vergleich erstrittene Zahlung ungeschmälert zu belassen und sie damit letztlich anders als eine Partei zu behandeln, die keine Prozesskostenhilfe bekommen hat und insoweit als finanziellen Erfolg des Rechtsstreits auch nur den Reingewinn (Zahlung abzüglich der Kosten) für sich verbuchen kann (LG Hildesheim 6 W 82/06 NJOZ 2006, 3397, 3398).
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