Rechtsprechung
| OLG Dresden, 09.04.2025 - 6 Ws 8/25 |
Volltextveröffentlichung
- Justiz Sachsen
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Kurzfassungen/Presse
- beck-aktuell.de (Kurzinformation)
Berufung der Staatsanwaltschaft muss nicht qualifiziert signiert werden
Verfahrensgang
- LG Zwickau, 11.02.2024 - E 5 NBs 243 Js 6851/24
- OLG Dresden, 09.04.2025 - 6 Ws 8/25
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (13)
- BGH, 18.10.1951 - 3 StR 513/51
Auszug aus OLG Dresden, 09.04.2025 - 6 Ws 8/25
Denn bisher werde es - so unter Verweis auf Fundstellen zu Rechtsprechung und Literatur, u.a. BGHSt 2, 77, 78; 12, 317 - für die Schriftlichkeit im strafprozessualen Sinne als ausreichend angesehen, dass aus einem Schriftstück der Inhalt der Erklärung und die Person, von der sie ausgeht, hinreichend zuverlässig entnommen werden können.Rn. 39 c) In den beiden Entscheidungen des Bundesgerichtshofs, die in der Begründung des Gesetzentwurfs zur Änderung des § 32b Abs. 1 StPO explizit genannt werden - BGH, Urteil vom 18. Oktober 1951 - 3 StR 513/51 -, BGHSt 2, 77-79; Urteil vom 07. Januar 1959 - 2 StR 550/58 -, BGHSt 12, 317 - heißt es ausdrücklich, dass der Begriff der Schriftlichkeit eine Unterzeichnung nicht voraussetze, dass es vielmehr genüge, wenn aus dem Schriftstück in einer jeden Zweifel ausschließenden Weise ersichtlich sei, von wem das Schriftstück herrühre.
- BGH, 06.04.2023 - I ZB 84/22
Vollstreckungsantrag in Justizbeitreibungssachen kann ohne besondere …
Auszug aus OLG Dresden, 09.04.2025 - 6 Ws 8/25
Dass sich die tatsächliche Einhaltung der die Authentizität innerhalb der Staatsanwaltschaft sicherstellenden Regelungen auch im jeweiligen Einzelfall für das das Dokument empfangende Gericht nicht schon aus dem übersandten Dokument selbst ersehen lässt, weshalb es bei bestehenden Zweifeln im Einzelfall auf eine Nachfrage bei der Staatsanwaltschaft verwiesen ist, ist hinzunehmen (vgl. zu § 130a ZPO: BGH, Beschluss vom 06. April 2023 - I ZB 84/22 -, veröffentlicht in NJW-RR 2023, 933-934, Rn 27-30; zu § 55a VwGO: BVerwG, Beschluss vom 18. Mai 2020 - 1 B 23/20 -, Rn 5; VGH Baden-Würtemberg, Beschluss vom 04. März 2019 - A 3 S 2890/18 -, veröffentlicht in NJW 2019, 1543-1544, Rn 4 f., jeweils zitiert nach juris). - VGH Baden-Württemberg, 04.03.2019 - A 3 S 2890/18
Übermittlung von elektronischen Dokumenten zwischen dem besonderen elektronischen …
Auszug aus OLG Dresden, 09.04.2025 - 6 Ws 8/25
Dass sich die tatsächliche Einhaltung der die Authentizität innerhalb der Staatsanwaltschaft sicherstellenden Regelungen auch im jeweiligen Einzelfall für das das Dokument empfangende Gericht nicht schon aus dem übersandten Dokument selbst ersehen lässt, weshalb es bei bestehenden Zweifeln im Einzelfall auf eine Nachfrage bei der Staatsanwaltschaft verwiesen ist, ist hinzunehmen (vgl. zu § 130a ZPO: BGH, Beschluss vom 06. April 2023 - I ZB 84/22 -, veröffentlicht in NJW-RR 2023, 933-934, Rn 27-30; zu § 55a VwGO: BVerwG, Beschluss vom 18. Mai 2020 - 1 B 23/20 -, Rn 5; VGH Baden-Würtemberg, Beschluss vom 04. März 2019 - A 3 S 2890/18 -, veröffentlicht in NJW 2019, 1543-1544, Rn 4 f., jeweils zitiert nach juris).
- KG, 30.04.2024 - 5 Ws 67/24
Strafbarkeit des Handeltreibens mit Cannabis in nicht geringer Menge nach …
Auszug aus OLG Dresden, 09.04.2025 - 6 Ws 8/25
Von seinen notwendigen Auslagen wird der Angeklagte nicht entlastet (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 30. April 2024 - 5 Ws 67/24 -, veröffentlicht in NStZ 2024, 548-549, Rn 43 zitiert nach juris). - GemSOGB, 30.04.1979 - GmS-OGB 1/78
Revisionsbegründung einer Behörde - § 81 Abs. 1 Satz 1 VwGO, § 164 Abs. 2 Satz 1 …
Auszug aus OLG Dresden, 09.04.2025 - 6 Ws 8/25
Außerdem muss feststehen, dass es sich bei dem Schriftstück nicht nur um einen Entwurf handelt, sondern dass es mit Wissen und Willen des Berechtigten dem Gericht zugeleitet worden ist (GmS-OGB 1/78, veröffentlicht in BGHZ 75, 340-352, Rn 31 zitiert nach juris). - BGH, 07.01.1959 - 2 StR 550/58
Leserlichkeit der Unterzeichnung einer Revisionsbegründung bei Entbehren des …
Auszug aus OLG Dresden, 09.04.2025 - 6 Ws 8/25
Rn. 39 c) In den beiden Entscheidungen des Bundesgerichtshofs, die in der Begründung des Gesetzentwurfs zur Änderung des § 32b Abs. 1 StPO explizit genannt werden - BGH, Urteil vom 18. Oktober 1951 - 3 StR 513/51 -, BGHSt 2, 77-79; Urteil vom 07. Januar 1959 - 2 StR 550/58 -, BGHSt 12, 317 - heißt es ausdrücklich, dass der Begriff der Schriftlichkeit eine Unterzeichnung nicht voraussetze, dass es vielmehr genüge, wenn aus dem Schriftstück in einer jeden Zweifel ausschließenden Weise ersichtlich sei, von wem das Schriftstück herrühre. - OLG Dresden, 13.02.2014 - 2 Ws 658/13
Wahrung des Schriftformerfordernisses bei Beschwerdeeinreichung durch die …
Auszug aus OLG Dresden, 09.04.2025 - 6 Ws 8/25
Rn. 65 Entsprechend ist es für Rechtsmittel der Staatsanwaltschaft zur Wahrung der Schriftform als ausreichend angesehen worden, dass bei Einlegung per Telefax der Name des tätig gewordenen Beamten in Maschinenschrift wiedergegeben und mit dem Hinweis auf eine maschinelle Erstellung versehen war (OLG Zweibrücken, Beschluss vom 15. März 2000 - 1 Ws 125/00 -, veröffentlicht in NStZ-RR 2000, 308-309, Rn 5; a.A. OLG Dresden, Beschluss vom 13. Februar 2014 - 2 Ws 658/13 -, veröffentlicht in StrAFo 2014, 163-165; dagegen zutreffend OLG Karlsruhe, Beschluss vom 01. Oktober 2014 - 2 (6) Ss 442/14 -, veröffentlicht in NStZ-RR 2015, 19, jeweils zitiert nach juris). - BVerwG, 18.05.2020 - 1 B 23.20
Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines …
Auszug aus OLG Dresden, 09.04.2025 - 6 Ws 8/25
Dass sich die tatsächliche Einhaltung der die Authentizität innerhalb der Staatsanwaltschaft sicherstellenden Regelungen auch im jeweiligen Einzelfall für das das Dokument empfangende Gericht nicht schon aus dem übersandten Dokument selbst ersehen lässt, weshalb es bei bestehenden Zweifeln im Einzelfall auf eine Nachfrage bei der Staatsanwaltschaft verwiesen ist, ist hinzunehmen (vgl. zu § 130a ZPO: BGH, Beschluss vom 06. April 2023 - I ZB 84/22 -, veröffentlicht in NJW-RR 2023, 933-934, Rn 27-30; zu § 55a VwGO: BVerwG, Beschluss vom 18. Mai 2020 - 1 B 23/20 -, Rn 5; VGH Baden-Würtemberg, Beschluss vom 04. März 2019 - A 3 S 2890/18 -, veröffentlicht in NJW 2019, 1543-1544, Rn 4 f., jeweils zitiert nach juris). - OLG Karlsruhe, 01.10.2014 - 2 (6) Ss 442/14
Berufungseinlegung im Strafverfahren: Wahrung der Schriftform bei Schriftsatz der …
Auszug aus OLG Dresden, 09.04.2025 - 6 Ws 8/25
Rn. 65 Entsprechend ist es für Rechtsmittel der Staatsanwaltschaft zur Wahrung der Schriftform als ausreichend angesehen worden, dass bei Einlegung per Telefax der Name des tätig gewordenen Beamten in Maschinenschrift wiedergegeben und mit dem Hinweis auf eine maschinelle Erstellung versehen war (OLG Zweibrücken, Beschluss vom 15. März 2000 - 1 Ws 125/00 -, veröffentlicht in NStZ-RR 2000, 308-309, Rn 5; a.A. OLG Dresden, Beschluss vom 13. Februar 2014 - 2 Ws 658/13 -, veröffentlicht in StrAFo 2014, 163-165; dagegen zutreffend OLG Karlsruhe, Beschluss vom 01. Oktober 2014 - 2 (6) Ss 442/14 -, veröffentlicht in NStZ-RR 2015, 19, jeweils zitiert nach juris). - OLG Brandenburg, 29.06.2000 - 2 Ws (Reha) 21/00
Zuständigkeit für die Prüfung des Antrags auf Wiederaufnahme eines …
Auszug aus OLG Dresden, 09.04.2025 - 6 Ws 8/25
Rn. 65 Entsprechend ist es für Rechtsmittel der Staatsanwaltschaft zur Wahrung der Schriftform als ausreichend angesehen worden, dass bei Einlegung per Telefax der Name des tätig gewordenen Beamten in Maschinenschrift wiedergegeben und mit dem Hinweis auf eine maschinelle Erstellung versehen war (OLG Zweibrücken, Beschluss vom 15. März 2000 - 1 Ws 125/00 -, veröffentlicht in NStZ-RR 2000, 308-309, Rn 5; a.A. OLG Dresden, Beschluss vom 13. Februar 2014 - 2 Ws 658/13 -, veröffentlicht in StrAFo 2014, 163-165; dagegen zutreffend OLG Karlsruhe, Beschluss vom 01. Oktober 2014 - 2 (6) Ss 442/14 -, veröffentlicht in NStZ-RR 2015, 19, jeweils zitiert nach juris). - OLG Zweibrücken, 15.03.2000 - 1 Ws 125/00
- RG, 23.02.1928 - II 74/28
Ist der Strafantrag schriftlich angebracht (§ 158 StPO.), wenn die …
- RG, 30.11.1933 - III 992/33
Was gehört zur "Schriftlichkeit" im Sinne des § 314 StPO.?
- BGH, 24.09.2025 - 5 StR 250/25
Kein Erfordernis einer qualifizierten elektronischen Signatur bei elektronisch …
Daher sind die für die Papieraktenführung entwickelten Grundsätze zu nicht unterschriebenen Anklageschriften - soweit darin eine Unterschrift als grundsätzliches Formerfordernis angesprochen wird (vgl. hierzu RG, Urteil vom 18. Februar 1905 - 5620/04, RGSt 37, 407, 408;… LRStPO/Stuckenberg, 27. Aufl., § 200 Rn. 78 und 96;… KKStPO/Schneider, 9. Aufl., § 200 Rn. 38;… MüKoStPO/Wenske, 2. Aufl., § 200 Rn. 124; im Ergebnis offen gelassen von BGH, Beschlüsse vom 27. April 2020 - 5 StR 117/20; vom 5. Dezember 2017 - 4 StR 323/17, NStZ 2018, 538 jeweils mwN; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19. August 1993 - 1 Ws 676/93, MDR 1994, 85; vgl. auch Kulhanek, NJW 2025, 2515, 2516 und LG Würzburg…, Beschluss vom 24. April 2025 - 6 Qs 67/25 Rn. 25 ff.) - nur eingeschränkt übertragbar (OLG Dresden, Beschluss vom 9. April 2025 - 6 Ws 8/25, NJ 2025, 362, 365 f.;… LG Würzburg aaO Rn. 32).Rn. 8 Da Strafverfolgungsbehörden und Gerichte über sichere Übermittlungswege kommunizieren (vgl. § 32 Abs. 3 StPO iVm § 4 StrAktÜbV für die Übermittlung elektronisch geführter Strafverfahrensakten; § 32d Abs. 5 StPO iVm § 5 DokErstÜbV für die Erstellung und Übermittlung elektronischer Dokumente;… BT-Drucks. 19/27654, S. 56) und die tatsächliche Einhaltung der Authentizität der Dokumente innerhalb der Staatsanwaltschaften durch behördenintern geregelte Verfahrensabläufe sichergestellt wird (vgl. hierzu OLG Dresden, Beschluss vom 9. April 2025 - 6 Ws 8/25, NJ 2025, 362, 365; LG Würzburg…, Beschluss vom 24. April 2025 - 6 Qs 67/25 Rn. 28; BayObLG, Beschluss vom 1. Juli 2025 - 202 StRR 39/25, NJW 2025, 2570), bedarf es einer über die gesetzliche Regelung des § 32b Abs. 1 Satz 1 StPO hinausgehenden qualifizierten elektronischen Signatur nach § 32b Abs. 1 Satz 2 StPO nicht.
Diese Ausführungen verdeutlichen den Willen des Gesetzgebers, von der Vereinheitlichung der Formvorschriften unter dem formstrengeren § 32b Abs. 1 Satz 2 StPO wieder abzurücken und die einfache elektronische Signatur nach Satz 1 zum Regelfall zu machen (vgl. OLG Dresden, Beschluss vom 9. April 2025 - 6 Ws 8/25, NJ 2025, 362, 364).
Rn. 14 2. Sollten sich im Einzelfall ausnahmsweise nach Art und Fassung der Anklageschrift oder aus sonstigen konkret fassbaren Gründen Zweifel an der Urheberschaft oder Anhaltspunkte für das Vorliegen eines Entwurfs ergeben, kann dies - entsprechend der zur Papieraktenführung entwickelten Rechtsprechung (vgl. BGH, Urteil vom 18. Oktober 1951 - 3 StR 513/51; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19. August 1993 - 1 Ws 676/93, MDR 1994, 85) - freibeweislich geklärt werden (LG Würzburg…, Beschluss vom 24. April 2025 - 6 Qs 67/25 Rn. 31; vgl. auch OLG Dresden, Beschluss vom 9. April 2025 - 6 Ws 8/25, NJ 2025, 362, 366; für § 130a ZPO: BGH, Beschluss vom 6. April 2023 - I ZB 84/22, NJW-RR 2023, 906, 909).
- BVerwG, 03.06.2026 - 2 WD 43.25
Disziplinarmaßnahme bei Straßenverkehrsdelikt mit fahrlässigen Körperverletzungen
Da die Berufung lediglich schriftlich abzufassen, nicht aber zwingend zu unterschreiben ist, genügt gemäß § 32b Abs. 1 Satz 1 StPO die einfache elektronische Signatur mittels PKI-Karte (vgl. OLG Dresden, Beschluss vom 9. April 2025 - 6 Ws 8/25 - NJ 2025, 362 ; BT-Drs. 19/27654 S. 55 f.). - LG Würzburg, 24.04.2025 - 6 Qs 67/25
Entbehrlichkeit einer qualifizierten Signatur beim Strafbefehlsantrag und bei der …
Rn. 8 Ergänzend wies die Staatsanwaltschaft mit Schriftsatz vom 15.04.2025 noch auf die aktuelle Entscheidung des OLG Dresden vom 09.04.2025 (Az. 6 Ws 8/25) hin.Zuzustimmen ist insofern den Ausführungen des Oberlandesgerichts Dresden in der kürzlich ergangenen Entscheidung vom 09.04.2025 (Beschluss des 6. Strafsenats, 6 Ws 8/25), dass bei elektronischer Aktenführung und Erstellung derartiger Dokumente durch die verschiedenen Arbeitsschritte die Authentizität bezüglich des Erstellers des Dokuments und dessen willentliche Entäußerung sichergestellt ist.
- BayObLG, 01.07.2025 - 202 StRR 39/25
Einfache Signierung der Anklageschrift im Rahmen elektronischer Aktenführung
§ 32b Abs. 1 S. 2 StPO verlangt nach seiner Entstehungsgeschichte und der Rechtsprechung zum Schriftformerfordernis in Papierakten, die eine Unterschrift nicht zwingend voraussetzt, keine (der Unterschrift entsprechenden) qualifizierte Signierung der Anklageschrift (vgl. für die Berufung der Staatsanwaltschaft OLG Dresden, Beschluss vom 09.04.2025 - 6 Ws 8/25, noch nicht veröffentlicht).
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